[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/abmahn-attacken-wie-vaeterrechtler-volksverpetzer-einschuechtern-wollen\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/abmahn-attacken-wie-vaeterrechtler-volksverpetzer-einschuechtern-wollen\/","headline":"Abmahn-Attacken: Wie V\u00e4terrechtler Volksverpetzer einsch\u00fcchtern wollen","name":"Abmahn-Attacken: Wie V\u00e4terrechtler Volksverpetzer einsch\u00fcchtern wollen","description":"Dieser Text h\u00e4tte nicht erscheinen sollen. Der Rechtsanwalt des Bremer Psychologen Stefan R\u00fccker hat uns ausdr\u00fccklich untersagt, aus dem Abmahnschreiben zu zitieren, das Woche nach unserer Recherche zur Titelgeschichte des \u201eStern\u201c einging: Das Hamburger Magazin war auf die Propaganda der V\u00e4terrechtler-Szene hereingefallen. Der Volksverpetzer titelte: \u201eTrennungs-Kinder: Verzerrte ,Stern\u2018-Story\u201c. 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Der Rechtsanwalt des Bremer Psychologen Stefan R\u00fccker hat uns ausdr\u00fccklich untersagt, aus dem Abmahnschreiben zu zitieren, das Woche nach unserer Recherche zur Titelgeschichte des \u201eStern\u201c einging: Das Hamburger Magazin war auf die Propaganda der V\u00e4terrechtler-Szene hereingefallen. Der Volksverpetzer titelte: \u201eTrennungs-Kinder: Verzerrte ,Stern\u2018-Story\u201c. R\u00fccker wurde genannt als \u201eeiner der wichtigsten Lobbyisten der V\u00e4terrechtsbewegung\u201c, ihm hatte die Redaktion aus Hamburg in besonderem Ma\u00dfe Glauben geschenkt.Wie \u201eStern\u201c auf V\u00e4terrechtler-Propaganda hereinfielWir sollen nicht \u00fcber die Abmahnung sprechen d\u00fcrfen?Der R\u00fccker-Anwalt schrieb, seine Abmahnung diene \u201elediglich der Rechtswahrung seines Mandanten\u201c und sei \u201enicht als Stellungnahme zum Zwecke der \u00f6ffentlichen Kommentierung\u201c vorgesehen: \u201eEine Wiedergabe dieses Schreibens durch Sie, gleichwohl ob durch Abbildung, w\u00f6rtliches oder sinngem\u00e4\u00dfes Zitat, hat daher zu unterbleiben.\u201cDie Volksverpetzer-Redaktion hat sich dennoch entschieden, den Vorgang transparent zu machen \u2013 als einen der Einsch\u00fcchterungsversuche, wenn es um unbequeme Recherchen geht. Oder zugespitzt: um den Versuch, uns mundtot zu machen. Zu verbieten, publik zu machen, wenn juristisch gegen uns vorgegangen wird.An keinem der Punkte in der Abmahnung ist etwas dranR\u00fccker will nach Forderung seines Anwalts beispielsweise nicht mehr als \u201eRatgeber, Unterst\u00fctzer und Vortragsreisender f\u00fcr verschiedene Verb\u00e4nde in der V\u00e4terrechtler-Szene\u201c wie den V\u00e4teraufbruch f\u00fcr Kinder (VafK) gelten. Man soll ihm nicht vorwerfen, dass er in der Diskussion um Sorgerechtskonflikte k\u00f6rperliche Gewalt verharmlost habe. Dass seine Beratungsfirma als GmbH ein \u201eoffenbar lukratives\u201c Gesch\u00e4ft sei. Es gefiel ihm auch nicht, dass ihn die Buchautorin Christina Mundlos (\u201eM\u00fctter klagen an\u201c) einen \u201epatriarchalen Frauenhasser\u201c genannt und der Volksverpetzer das zitiert hat. Und auch mochte er nicht als einer dastehen, der an dem \u00fcberkommenen Begriff der Eltern-Kind-Entfremdung festhalte, der \u201efachwissenschaftlich als widerlegt\u201c gilt.Wenn man das Schreiben des R\u00fccker-Anwalts Punkt f\u00fcr Punkt auseinandernimmt, kommt heraus: An keinem der Punkte in der Abmahnung ist etwas dran. Aber man kann es ja mal versuchen.Falsch zitiert? Oh. Nein. DochUm es an einem Beispiel konkret zu machen: Im Volksverpetzer wurde an ein R\u00fccker-Interview 2020 mit dem MDR erinnert. Der Sender zitierte den Psychologen damals mit dem Satz, Eltern-Kind-Entfremdung sei \u201esogar schlimmer als k\u00f6rperliche Verletzungen, weil die heilen\u201c.R\u00fcckers Anwalt schreibt dazu, das Zitat sei \u201efalsch\u201c. Und behauptet \u00fcber seinen Mandanten: \u201eEine derart undifferenzierte \u00c4u\u00dferung w\u00fcrde er auch nicht t\u00e4tigen, denn als erfahrener Psychologe ist meinem Mandanten nat\u00fcrlich bekannt, dass k\u00f6rperliche Gewalt stets auch eine psychische Komponente besitzt, mithin schon denklogisch nicht weniger schlimm als diese sein kann.\u201cAls der MDR das angeblich falsche Zitat aus dem Interview vor dreieinhalb Jahren auf Facebook verbreitete, wurde es von Anh\u00e4ngern des Bremer Psychologen viele hundertmal geteilt. Ein Duz-Freund R\u00fcckers kommentierte eines der Postings: \u201eIch ziehe den Hut, Stefan!\u201c R\u00fccker antwortete damals in dem sozialen Netzwerk: \u201eLieben Dank Thorsten.\u201c Die Kommentare wurden inzwischen gel\u00f6scht, aber wir haben noch Screenshots davon.Der Anwalt des Volksverpetzers schreibt jetzt dazu: \u201eEs ist kein Anhaltspunkt daf\u00fcr ersichtlich, dass Ihr Mandant hier falsch zitiert wird oder sich auch nur falsch zitiert f\u00fchlte.\u201cErstberatung f\u00fcr 570 EuroSo schr\u00e4g wie zu diesem Punkt, wird von R\u00fccker auch zu weiteren diskutiert. \u201eFraglich ist, wie Sie die angeblich offenbare Lukrativit\u00e4t des Gesch\u00e4fts meines Mandanten bemessen und beweisen wollen\u201c, schreibt sein Anwalt. Dabei h\u00e4tte er selbst auf der Internetseite seines Mandanten nachsehen k\u00f6nnen, dass der Psychologe f\u00fcr eine 90-min\u00fctige Erstberatung \u201eh\u00f6flich 570 Euro in Rechnung\u201c stellt.R\u00fccker bestreitet auch, dass er sich bei Partnern seiner Mission stark auf die V\u00e4terrechtler-Szene fokussiert hat. Sein Anwalt schreibt, er sei \u201ekein Lobbyist irgendeiner Bewegung\u201c, werde \u201ewegen seiner Expertise als Wissenschaftler und Praktiker auch von Elterngruppen und Verb\u00e4nden verschiedenster Ausrichtung, z.B. auch dem Verband alleinerziehender M\u00fctter und V\u00e4ter, eingeladen\u201c.\u201eer hat offensichtlich seine wissenschaftlich neutrale Rolle verlassen\u201cDie Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin des VAMV, Miriam Hoheisel, vom Volksverpetzer zu dieser Einlassung befragt, schreibt zur\u00fcck: \u201eWir haben Herrn R\u00fccker 2019 als Referent zu unserer Fachtagung ,Wechselmodell und erweiterter Umgang als Betreuungsoptionen\u2018 zum Thema ,Das Kindeswohl im Umgangsrecht: Den Fokus auf die Kinder richten\u2018 eingeladen.\u00a0Er hat einen guten, wissenschaftlich fundierten, differenzierten Vortrag gehalten, der in der Tagungsdokumentation nachzulesen ist. Heute w\u00fcrden wir Herrn R\u00fccker nicht mehr als Referenten einladen oder empfehlen, er hat offensichtlich seine wissenschaftlich neutrale Rolle verlassen.Seine Einlassungen und sein Engagement zum Thema ,Eltern-Kind-Entfremdung\u2018 stehen unseres Erachtens nach nicht auf wissenschaftlichen F\u00fc\u00dfen, sondern wirken interessengetrieben. Selbst die UN\u00a0hat ,Eltern-Kind-Entfremdungs-Konzepte\u2018 als pseudowissenschaftlich kritisiert [Quelle, Anm d. Red.], an spanischen Gerichten ist die Anwendung verboten [Quelle, Anm d. Red.]. Auch in Deutschland f\u00fchrt die Anwendung an Familiengerichten u.a. dazu, den Gewaltschutz auszuh\u00f6hlen. Insofern vertritt Herr R\u00fccker inzwischen die Interessen von V\u00e4terrechts-Lobbyisten.\u201cAuch von anderer Seite wurde massiv Stimmung gemacht gegen den Volksverpetzer-Bericht, teils mit juristischen Schritten. Der Verein \u201eEltern f\u00fcr Kinder im Revier\u201c, der zu den Verb\u00e4nden in der V\u00e4terrechtler-Szene gerechnet wird, wollte per strafbewehrter Unterlassungserkl\u00e4rung erzwingen, dass er im Text nicht der V\u00e4terrechtler-Szene zugeordnet wird. Diese Erkl\u00e4rung hat der Volksverpetzer nicht abgegeben.Sch\u00fctzenhilfe von AfD-MannDer fr\u00fchere AfD-Bundestagskandidat Robert Lebien aus Aachen kritisierte die Recherchen von Volksverpetzer und auch Correctiv zur V\u00e4terrechtler-Szene. Der Volksverpetzer habe sich \u201emit erkennbarer Sch\u00e4digungsabsicht\u201c auf die in der \u201eStern\u201c-Titelgeschichte genannten Personen \u2013 also auch R\u00fccker \u2013 eingeschossen. Lebien, der laut seinem LinkedIn-Profil fr\u00fcher sieben Jahre Berufserfahrung als Berater beim V\u00e4teraufbruch sammelte, appellierte an das von Bj\u00f6rn H\u00f6cke gehypte Internetradio Kontrafunk, das Hetz-Portal Nius von Ex-\u201eBild\u201c-Chef Julian Reichelt, den rechten Publizisten Matthias Matussek und andere, sich des Themas anzunehmen. Dessen gesellschaftspolitische Tragweite werde \u201eschon so lange untersch\u00e4tzt und medial unterdr\u00fcckt\u201c. Den \u201eStern\u201c-Titel lobte Lebien, im Artikel stecke \u201esehr viel Wahrheit\u201c. Das Magazin habe \u201emit echten Tabus gebrochen\u201c.\u201eGallionsfigur der radikalen V\u00e4terrechtler\u201cV\u00f6llig anders bewertet die Buchautorin Sonja Howard (\u201eIm Zweifel gegen das Kind\u201c) die Volksverpetzer-Recherche: Sie bedankte sich auf Instagram f\u00fcr den \u201eausf\u00fchrlichen Artikel zu den kruden Thesen einer der Galionsfiguren der radikalen V\u00e4terrechtler: den Psychologen Stefan R\u00fccker\u201c. Menschen, die sich mit h\u00e4uslicher Gewalt befassten, w\u00fcssten, \u201edass der Entfremdungs- bzw. Bindungsintoleranz-Vorwurf in sehr vielen F\u00e4llen als Waffe gegen (meist) M\u00fctter verwendet wird\u201c.CDU-Anfrage in der bremischen B\u00fcrgerschaftDie CDU-Fraktion in der Bremischen B\u00fcrgerschaft stellte nach unserer Recherche unter Bezug auf R\u00fccker eine parlamentarische Anfrage zu \u201e\u201aPseudowissenschaft im Namen der Universit\u00e4t Bremen\u2018 durch einen selbsternannten Familienberater\u201c. Sie fragte unter anderem, wann R\u00fccker \u201eLeiter der Arbeitsgruppe Kindeswohl an der Universit\u00e4t Bremen\u201c gewesen sei \u2013 ein Titel, mit dem sich R\u00fccker mindestens bis Mai 2024 schm\u00fcckte. Thema der Anfrage ist auch, ob der Psychologe jemals \u201eim Auftrag des Senats (Soziales, Gesundheit, Wissenschaft, Justiz, Polizei) sowie nachgeordneter Einrichtungen (z.B. Jugend\u00e4mter)\u201c bezahlt mit \u00f6ffentlichen Mitteln gearbeitet habe, etwa bei Beratungen, Weiterbildungen und Vortr\u00e4gen.Schlie\u00dflich fragt die CDU-Fraktion in der von der Abgeordneten Sandra Ahrens initiierten Anfrage: \u201eWie bewertet der Senat die Pseudowissenschaft der sogenannten ,Pariental-Alienation-Syndroms\u2018 (PAS) als veraltete Argumentation f\u00fcr strittige Sorgerechtsf\u00e4lle angesichts heute noch praktizierter Rechtsprechung an Familiengerichten und l\u00e4ngst wissenschaftlich nachgewiesener Nichthaltbarkeit des Syndroms?\u201c Die Antwort der Landesregierung wird fr\u00fchestens in dieser Woche erwartet.Schon vor dem Schreiben seines Anwalts hatte sich R\u00fccker Ende Mai selbst beim Autor dieses Textes gemeldet. Er k\u00fcndigte sogar an, dass er Strafanzeige erstatten werde. Eingegangen ist diese Strafanzeige bisher anscheinend nicht.Volksverpetzer l\u00e4sst sich nicht einsch\u00fcchtern!\u00d6ffentlich \u00e4u\u00dferte sich R\u00fccker nicht zu dem Beitrag des Volksverpetzers. Als wenige Tage nach dessen Erscheinen Report Mainz seine Rolle in einem kritischen TV-Beitrag aufgriff, schrieb er emp\u00f6rt auf Facebook: \u201eDieser Beitrag verfolgt reine Sch\u00e4digungsabsichten auf dem R\u00fccken betroffener Kinder und Elternteile. ,Journalismus\u2018 in seiner primitivsten Form! Allerdings bin ich recht belastbar!\u201cF\u00fcr den Volksverpetzer ist die Auseinandersetzung ein weiteres Beispiel f\u00fcr Angriffe gegen eine unabh\u00e4ngige Berichterstattung. Unzul\u00e4ssige Abmahnungen sollen verhindern, dass kritische Themen angesprochen werden. Die Kosten f\u00fcr die juristische Verteidigung sind zum Teil erheblich. Der Volksverpetzer dankt seiner Community, dass sie in solchen F\u00e4llen unterst\u00fctzt: https:\/\/www.volksverpetzer.de\/spenden.Artikelbild: canva.comZur Quelle wechseln"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Abmahn-Attacken: Wie V\u00e4terrechtler Volksverpetzer einsch\u00fcchtern wollen","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/abmahn-attacken-wie-vaeterrechtler-volksverpetzer-einschuechtern-wollen\/#breadcrumbitem"}]}]