Aber laut des OVG-Urteils und Dietlein geht es weniger um den Schutz der Minderheiten. „Denn letztlich soll der Öffentlichkeitsgrundsatz eben auch transparent machen, wer welche Entscheidungen zu verantworten hat. Geheime Abstimmungen sind also immer auch als Ausnahme von dem – im Demokratieprinzip wurzelnden – Grundsatz der (Sitzungs-)Öffentlichkeit zu verstehen.“
Als Reaktion auf AfD-Verhalten: Kölner Stadtrat plant wichtige Änderung der Geschäftsordnung
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