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Anwalt Jun: Dobrindt verbreitet Fake über AfD-Verbot-Voraussetzungen
von Thomas Laschyk | Mai 23, 2025 | Faktencheck
In der aktuellen Debatte über ein mögliches Verbot der gesichert rechtsextremen AfD, ausgelöst durch ihre Hochstufung und das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Verfassungsschutzes, hat Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zwei zentrale Falschbehauptungen über die Voraussetzungen zu einem Verbot verbreitet, wie Rechtsanwalt Chan-jo Jun in einem Video erklärt. Dobrindt habe sich gegen ein AfD-Verbot ausgesprochen – weist dabei aber offenbar Unkenntnisse auf.

Was sind die Voraussetzungen wirklich?
Ein Parteiverbot setzt laut Bundesverfassungsgericht voraus, dass eine Partei aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) vorgeht und das Potenzial hat, diese Ordnung erheblich zu beeinträchtigen. Dabei genügt es juristisch, wenn die Partei gegen eines der drei Kernprinzipien der FDGO verstößt: entweder gegen das Prinzip der Menschenwürde bzw. der Menschenrechte, das Demokratieprinzip oder das Rechtsstaatsprinzip. Ein Verstoß gegen alle drei Prinzipien gleichzeitig ist nicht notwendig. Dies belegt die bisherige Rechtsprechung eindeutig, so Jun.
Dobrindts falsche Behauptungen
Innenminister Alexander Dobrindt behauptete stattdessen jedoch, ein Verbotsverfahren erfordere, dass die Partei neben einem Angriff auf die Menschenwürde auch Angriffe auf Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip begehen müsse – also alle drei Voraussetzungen. Darüber hinaus suggerierte er, das Gutachten des Verfassungsschutzes enthalte keine Aussagen zu diesen weiteren Kriterien und lediglich zu den Angriffen auf die Menschenwürde. „Dafür ist dieses Gutachten nicht ausreichend“, betonte der Minister.
Beide Behauptungen sind so nicht richtig. Erstens: Ein Angriff auf alle drei Prinzipien ist für ein Verbotsverfahren juristisch nicht notwendig. Zweitens: Das Gutachten des Verfassungsschutzes behandelt diese Punkte durchaus ausführlich. Beispielsweise findet sich das Demokratieprinzip ab Seite 533.

Und das Rechtsstaatsprinzip ab Seite 653 des Gutachtens mit konkreten Beispielen belegt.

Einschätzung von Chan-jo Jun
Anwalt Chan-jo Jun weist in seinem aktuellen Video deutlich darauf hin, dass Dobrindts Aussagen auf falschen juristischen Annahmen basieren. Es stimmt, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes zwar wirklich nicht allein als Grundlage für ein Verbotsverfahren dient — dafür ist es ja auch nicht gedacht —, jedoch bereits umfangreiche Belege für Verstöße gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit enthält. Für ein Verfahren seien wirklich zusätzliche Nachweise erforderlich, jedoch ist die Behauptung, das Gutachten sage hierzu nichts aus, schlichtweg unwahr.
Ob die AfD auch für ein Parteiverbot im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes die Voraussetzungen erfüllt, prüft derzeit die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Diese werden über die nächsten Monate ein ergebnisoffenes Gutachten ausarbeiten, dass, sofern es der AfD die Voraussetzungen bescheinigen kann, direkt als Verbotsantrag genutzt werden könnte, wenn eines der antragsberechtigten Organe wie Bundesrat, -tag oder – regierung den Antrag stellen möchte. Die GFF wird in Zusammenarbeit mit Volksverpetzer fortlaufend Updates und Rechercheergebnisse der Öffentlichkeit präsentieren.
Jun fordert abschließend, dass politische Entscheidungsträger wie Dobrindt sich auf faktisch korrekte juristische Grundlagen stützen sollten, um verantwortungsvoll mit der Frage eines Verbotsverfahrens umgehen zu können. Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet ein AfD-Verbotsverfahren.
Artikelbild: Screenshot https://www.youtube.com/watch?v=w6ZbJQkqpLM. Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe ausformuliert. Wie Volksverpetzer KI verwendet.