[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/berliner-oepnv-was-tatsaechlich-rund-um-pfefferspray-gilt\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/berliner-oepnv-was-tatsaechlich-rund-um-pfefferspray-gilt\/","headline":"Berliner \u00d6PNV: Was tats\u00e4chlich rund um Pfefferspray gilt","name":"Berliner \u00d6PNV: Was tats\u00e4chlich rund um Pfefferspray gilt","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Faktencheck Berliner \u00d6PNV: Was tats\u00e4chlich rund um Pfefferspray gilt Eine Verordnung des Berliner Senats soll angeblich seit 17. Juli 2025 Pfefferspray im Nahverkehr verbieten. Doch an den Regeln \u00e4ndert sich kaum etwas. von Steffen Kutzner 01. 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Juli 2025 Pfefferspray im Nahverkehr verbieten. Doch an den Regeln \u00e4ndert sich kaum etwas.                    von                                Steffen Kutzner01. August 2025                                Reizgas zur Selbstverteidigung gegen Menschen darf man gew\u00f6hnlich nur auf Privatgel\u00e4nde dabeihaben. Das war auch schon vor dem 17. Juli so. Reizgas zur Verteidigung gegen Tiere ist bei der BVG nach wie vor erlaubt.  (Foto: Matthias Balk \/ DPA \/ Picture Alliance)                                        Behauptung                    Ab 17. Juli 2025 sei Pfefferspray im Berliner Nahverkehr verboten, wer eines dabei habe, zahle bis zu 10.000 Euro.                        Aufgestellt von:     Auf1                            Datum:                17.07.2025            Quelle            Bewertung        Gr\u00f6\u00dftenteils falsch\u00dcber diese Bewertung                            Gr\u00f6\u00dftenteils falsch. Frei verf\u00fcgbares Pfefferspray, sogenanntes Tierabwehrspray, durfte man vor einer entsprechenden Verordnung im Berliner \u00d6PNV dabeihaben und darf das weiterhin. Pfefferspray, das gegen Menschen eingesetzt wird, d\u00fcrfen Personen ohne Kleinen Waffenschein gar nicht f\u00fchren \u2013 egal, ob im \u00d6PNV oder anderswo. Auch Menschen mit Kleinem Waffenschein sind von der neuen Verordnung umfasst, ihnen drohen bis zu 10.000 Euro Strafe, wenn sie so ein Spray im Nahverkehr dabei haben.    \u201eWaffenverbot in Berliner \u00d6ffis: Pfefferspray ab heute verboten!\u201c Das ist die Schlagzeile, die der \u00f6sterreichische Verschw\u00f6rungskanal Auf1 j\u00fcngst verbreitete. Frauen w\u00fcrden zu \u201eFreiwild\u201c und d\u00fcrften sich nur unter einer drohenden Strafe in H\u00f6he von 10.000 Euro mit Pfefferspray vor \u00dcberf\u00e4llen sch\u00fctzen. Grund sei ein neues Waffenverbot im Berliner \u00d6PNV, das seit dem 17. Juli 2025 gelte. Das ist irref\u00fchrend.Zwar trat an diesem Tag eine Verordnung der Berliner Polizei in Kraft, die die Mitnahme von Waffen im Nahverkehr untersagt. Schaut man sich an, welche Neuerungen dadurch im Berliner Nahverkehr gelten, stellt man fest: An den Regelungen zu Pfeffersprays \u00e4ndert sich kaum etwas.Der fragliche Beitrag von Auf1 auf X erzielte fast eine Viertelmillion Aufrufe (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Pfefferspray zum Einsatz gegen Menschen im Berliner Nahverkehr verbotenAuf1 bezieht sich auf die Verordnung \u00fcber das Verbot des F\u00fchrens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs, die der Berliner Senat am 24. Juni 2025 beschlossen hatte. Die Verordnung regelt, dass es im Berliner \u00d6PNV verboten ist, Waffen im Sinne des Waffengesetzes mit sich zu f\u00fchren und listet danach Ausnahmen von dieser Regel auf. Sie berechtigt die Polizei zu verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen in Berliner Bahnh\u00f6fen und im Nahverkehr. Bei Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbu\u00dfe von bis zu 10.000 Euro anfallen.Das Wort \u201ePfefferspray\u201c kommt in der Verordnung nicht vor. Im deutschen Waffengesetz findet sich jedoch der Begriff \u201eReizstoffspr\u00fchger\u00e4t\u201c. Darunter f\u00e4llt Pfefferspray, das zur Verteidigung gegen Menschen gedacht ist. Solches ist nun grunds\u00e4tzlich im Berliner \u00d6PNV verboten.Nicht f\u00fcr alle Personengruppen ist das eine \u00c4nderung. Wer so ein Spray f\u00fchren darf, braucht einen Kleinen Waffenschein. Wer keinen solchen Schein hat und ein derartiges Spray f\u00fchrt \u2013 egal wo \u2013, musste schon vor der Verordnung wegen des Waffengesetztes mit Strafen rechnen, sogar mit Freiheitsstrafen.Personen, die einen Kleinen Waffenschein haben, d\u00fcrfen so ein Spray zwar nach dem Waffengesetz grunds\u00e4tzlich f\u00fchren, laut Verordnung aber nicht im Berliner \u00d6PNV. F\u00fcr sie drohen nun also Strafen.\u00a0Neben der neuen Verordnung und dem Waffengesetz gab und gibt es verschiedene andere Regelungen. Laut BVG gibt es seit Februar 2025 Waffenverbotszonen an einigen U-Bahnh\u00f6fen in Berlin. Seit Mai ist das Waffenverbot auch Teil der Nutzungsordnung.\u00a0Pfefferspray ist nicht gleich PfeffersprayAbgesehen davon gibt es aber auch Pfeffersprays, die als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind. Sie enthalten andere Wirkstoffe als die Sprays, die unter das Waffenverbot fallen und gelten auch nicht als Waffe. Nur ein solches Spray k\u00f6nnte eine Person legal ohne Waffenschein in der \u00d6ffentlichkeit bei sich tragen \u2013 in der Regel auch im Berliner Nahverkehr. Gegen Andere eingesetzt werden darf es ausschlie\u00dflich zur Notwehr gegen einen Angriff.Auf einer \u00dcbersichtsseite, die die Berliner Polizei zu dem Thema eingerichtet hat, steht: Tierabwehrsprays sind \u201ekeine Waffen, da sie ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrf\u00e4higkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen [\u2026]. Das Mitf\u00fchren dieser Reizstoffspr\u00fchger\u00e4te in einer Waffen- und Messerverbotszone ist daher nicht verboten.\u201cAuch die Berliner Senatsverwaltung f\u00fcr Verkehr und Mobilit\u00e4t best\u00e4tigt das auf Nachfrage: \u201eDie Mitnahme von sog. \u201aTierabwehrsprays\u2018 im Berliner \u00d6PNV war in der Vergangenheit zul\u00e4ssig und ist das also auch weiterhin.\u201cBundespolizei Berlin hatte kurzzeitig auch Tierabwehrsprays verboten, aber nur an elf Bahnh\u00f6fenEs gibt aber auch Verbote, die das Tierabwehrspray mit einschlie\u00dfen. Ein solches erweitertes Verbot erlie\u00df die Bundespolizei mit der Allgemeinverf\u00fcgung zum Verbot des Mitf\u00fchrens von gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden.\u00a0Mit der Verordnung des Berliner Senats hat das nichts zu tun: Die Verf\u00fcgung galt laut Infoblatt der Bundespolizeidirektion Berlin vom 26. Mai bis 31. Juli 2025, jeweils zwischen 14 und 4 Uhr, und nur f\u00fcr elf Bahnh\u00f6fe der Deutschen Bahn in Berlin. Konkret: Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstra\u00dfe, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Stra\u00dfe, Ostkreuz, Lichtenberg, Neuk\u00f6lln und S\u00fcdkreuz. Die U-Bahnh\u00f6fe, die separat von Zug- und S-Bahnh\u00f6fen betrieben werden, waren davon ausgenommen. W\u00e4hrend der G\u00fcltigkeit der Verf\u00fcgung wurden laut Bundespolizei mehr als 400 verbotene Gegenst\u00e4nde sichergestellt, etwa ein Drittel davon waren Pfeffersprays inklusive Tierabwehrsprays.Doch auch das bedeutet nicht \u2013 wie Auf1 andeutet \u2013, dass eine Frau mit Tierabwehrspray in der Tasche 10.000 Euro Strafe zahlen musste, weil sie an einem dieser Bahnh\u00f6fe kontrolliert wurde. Im Infoblatt schreibt die Bundespolizeidirektion Berlin, dass bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Verf\u00fcgung keine Strafen f\u00e4llig werden. Es k\u00f6nne ein sogenanntes Zwangsgeld verh\u00e4ngt werden, das in der Regel im Bereich von etwa 200 Euro liege.Zusammengefasst: Pfefferspray, das gegen Menschen genutzt werden soll, durften Menschen ohne Kleinen Waffenschein schon vor der Verordnung nicht f\u00fchren. Menschen mit Kleinem Waffenschein d\u00fcrfen das nun im \u00d6PNV nicht mehr. Und Pfefferspray gegen Tiere, das also nicht unter das Waffengesetz f\u00e4llt, war vor dem 17. Juli und ist auch jetzt bei der BVG legal mitzunehmen. Auf unsere Anfrage antwortete Auf1 nicht.Redigatur: Sarah Thust, Gabriele ScherndlZur Quelle wechselnAuthor: Faktencheck-Redaktion"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Berliner \u00d6PNV: Was tats\u00e4chlich rund um Pfefferspray gilt","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/berliner-oepnv-was-tatsaechlich-rund-um-pfefferspray-gilt\/#breadcrumbitem"}]}]