[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/cdu-suggeriert-faelschlich-zusammenhang-zwischen-familiennachzug-und-kriminalitaet\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/cdu-suggeriert-faelschlich-zusammenhang-zwischen-familiennachzug-und-kriminalitaet\/","headline":"CDU suggeriert f\u00e4lschlich Zusammenhang zwischen Familiennachzug und Kriminalit\u00e4t","name":"CDU suggeriert f\u00e4lschlich Zusammenhang zwischen Familiennachzug und Kriminalit\u00e4t","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Am 27. Juni 2025 setzte der Bundestag den Familiennachzug f\u00fcr subsidi\u00e4r Schutzberechtigte f\u00fcr zwei Jahre aus. 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Juni 2025 setzte der Bundestag den Familiennachzug f\u00fcr subsidi\u00e4r Schutzberechtigte f\u00fcr zwei Jahre aus. Das betrifft Personen, die im Asylverfahren keinen Fl\u00fcchtlingsstatus oder keine Asylberechtigung erhalten haben, denen aber im Falle einer R\u00fcckkehr in ihr Heimatland Folter, die Todesstrafe oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Sie d\u00fcrfen ihre Familie (Ehepartner, Kinder, Eltern von minderj\u00e4hrigen Kindern) nur noch in H\u00e4rtef\u00e4llen nach Deutschland holen. Daf\u00fcr stimmten mehrheitlich CDU\/CSU, SPD und AfD.\u00a0Hintergrund der aktuellen Entscheidung zum Familiennachzug ist laut dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition, dass die Beh\u00f6rden entlastet werden sollen. Ein Narrativ, mit dem Innenminister Alexander Dobrindt bereits Zur\u00fcckweisungen an der Grenze rechtfertigte, die Fachleute als juristisch nicht haltbar bezeichneten.\u00a0In einem Beitrag auf X erweckt die CDU den Eindruck, Deutschland solle durch das neue Gesetz sicherer werden. W\u00f6rtlich schreibt die Partei: \u201eBundestag beschlie\u00dft Aussetzung des Familiennachzugs. Wir machen Deutschland wieder sicherer.\u201c Was Familiennachzug mit mehr Sicherheit zu tun hat, l\u00e4sst das Bild im X-Beitrag offen. Die Pressestelle der Partei antwortete auf unsere Fragen dazu nicht.\u00a0Wir schauen uns an: Wen betrifft die beschlossene \u00c4nderung beim Familiennachzug? Und hat das Auswirkungen auf die Kriminalit\u00e4t?\u00a0Auf X behauptet die CDU, die Aussetzung des Familiennachzuges mache Deutschland sicherer. Doch die Behauptung ist laut Expertinnen nicht haltbar. (Quelle: X \/ CDU Deutschland; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Hier direkt zum Thema springen:Nicht der gesamte Familiennachzug wurde ausgesetzt, sondern der f\u00fcr subsidi\u00e4r SchutzberechtigteSeit 2015 ist der Familiennachzug ein Streitpunkt politischer Debatten in Deutschland. Ein Jahr nach seinem ersten Inkrafttreten wurde er schon wieder ausgesetzt. Sp\u00e4ter wurde er auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt, betroffen davon waren immer Familien von subsidi\u00e4r Schutzberechtigten. Asylberechtigte und anerkannte Gefl\u00fcchtete d\u00fcrfen weiterhin ihre engsten Angeh\u00f6rigen nach Deutschland holen, darauf haben sie gesetzlich Anspruch.Wer nur den X-Beitrag der CDU sieht, k\u00f6nnte denken, der gesamte Familiennachzug nach Deutschland sei ausgesetzt worden. Laut Mediendienst Integration machen die Antr\u00e4ge der subsidi\u00e4r Schutzberechtigten lediglich rund acht Prozent beim Familiennachzug aus. Die Grafik des Mediendienstes zeigt: Zwischen 2018 und 2024 wurden demnach rund 58.400 Visa zum Zweck des Familiennachzugs zu subsidi\u00e4r Schutzberechtigten vergeben. Im ersten Halbjahr 2025 rund 5.800 Visa (Stand: 23.6.2025).380.000 subsidi\u00e4r Schutzberechtigte leben in DeutschlandIn Deutschland gibt es verschiedene Schutzformen, die mit unterschiedlichen Rechten beim Familiennachzug einhergehen. Die Schutzformen sind Asyl, die Anerkennung als Fl\u00fcchtling nach der Genfer Konvention, der Subsidi\u00e4re Schutz und das Nationale Abschiebeverbot.\u00a0Ich will es genau wissen: Welche Schutzformen gibt es?Asyl: \u201ePolitisch Verfolgte genie\u00dfen Asylrecht\u201c, hei\u00dft es in Artikel 16a des Grundgesetzes. Das Bamf erkl\u00e4rt dazu auf seiner Homepage, dass Menschen dann asylberechtigt sind, wenn sie bei der R\u00fcckkehr in ihr Herkunftsland mit einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung rechnen m\u00fcssen, die ihnen auf Grund ihrer Rasse, Nationalit\u00e4t, politischen \u00dcberzeugung, religi\u00f6sen Grundentscheidung oder Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe droht. Die Verfolgung muss vom Staat oder einer Organisation ausgehen, die den Staat ersetzt hat. Zudem darf es keine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes geben, wenn Menschen Asyl erhalten wollen.\u00a0Fl\u00fcchtlinge nach der Genfer Konvention: Die Vereinten Nationen (UN) definieren einen Fl\u00fcchtling im \u201eProtokoll \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge\u201c aus dem Jahr 1967 als Person, die: \u201eaus der begr\u00fcndeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalit\u00e4t, Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen \u00dcberzeugung sich au\u00dferhalb des Landes befindet, dessen Staatsangeh\u00f6rigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Bef\u00fcrchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse au\u00dferhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zur\u00fcckkehren kann oder wegen der erw\u00e4hnten Bef\u00fcrchtungen nicht dorthin zur\u00fcckkehren will.\u201c Wie das Bamf schreibt, kann hier die Verfolgung auch von einem nicht-staatlichen Akteur ausgehen.Subsidi\u00e4rer Schutz: Wer kein Asyl oder Schutz nach der Genfer Konvention bekommt, kann subsidi\u00e4ren Schutz erhalten, wenn ihm im eigenen Herkunftsland \u201eernsthafter Schaden\u201c droht. Wie das Bamf schreibt, kann ein ernsthafter Schaden sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. In Paragraf 4 Absatz 1 des Asylgesetzes sind daf\u00fcr folgende Gr\u00fcnde aufgelistet: die Verh\u00e4ngung der Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und eine ernsthafte Bedrohung f\u00fcr das Leben.Nationales Abschiebeverbot: Greift keine der anderen Schutzformen, dann kann es immer noch sein, dass Schutzsuchende aufgrund eines Abschiebeverbots in Deutschland bleiben d\u00fcrfen. Ein solches Verbot wird dann erlassen, so das Bamf, wenn \u201edie R\u00fcckf\u00fchrung in den Zielstaat eine Verletzung der Europ\u00e4ischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr f\u00fcr Leib, Leben oder Freiheit besteht.\u201c Ein Beispiel f\u00fcr eine solche Gefahr sind auch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch eine Abschiebung wesentlich verschlimmern w\u00fcrden. Geregelt ist das in Paragraf 60 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes.Das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge gibt in seinem Papier \u201eDas Bundesamt in Zahlen\u201c (PDF, Download) an, im Jahr 2024 in 75.092 F\u00e4llen subsidi\u00e4ren Schutz gew\u00e4hrt zu haben. Insgesamt lebten laut Statistischem Bundesamt etwas mehr als 381.000 Menschen mit diesem Aufenthaltsstatus in Deutschland (Stichtag: 31. Dezember 2024): knapp zwei Drittel von ihnen m\u00e4nnlich; der gr\u00f6\u00dfte Teil aus Syrien (295.614), dem Irak (20.858) und Afghanistan (18.543). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke vom 14. Mai 2025 hervor.\u00a0Rechtliche Regelungen rund um den Familiennachzug\u00a0Grunds\u00e4tzlich ist der Familiennachzug f\u00fcr alle Schutzberechtigten m\u00f6glich. Denn, so hei\u00dft es im Aufenthaltsgesetz: \u201eDie Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der famili\u00e4ren Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet f\u00fcr ausl\u00e4ndische Familienangeh\u00f6rige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gem\u00e4\u00df Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verl\u00e4ngert.\u201c Im Grundgesetz steht: \u201eEhe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.\u201c\u00a0Ich will es genau wissen: Warum ist die Aussetzung des Familiennachzugs f\u00fcr subsidi\u00e4r Schutzberechtigte m\u00f6glich?Dass die Aussetzung des Familiennachzugs \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, liegt laut Rhea Kummerer, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Berliner Institut f\u00fcr empirische Integrations- und Migrationsforschung daran, dass es keine europ\u00e4ischen Vorgaben zum subsidi\u00e4ren Schutz gibt. \u201eDas bedeutet, dass Deutschland die Vorschrift des \u00a7 36a AufenthG grunds\u00e4tzlich \u00e4ndern kann\u201c, so Kummerer. Deutschland sei aber gleichzeitig auch an Artikel 6 des Grundgesetzes gebunden. Sie sehe dies bei einer Aussetzung des Familiennachzugs als verletzt an.\u00a0In einem Artikel auf dem Verfassungsblog argumentierte sie im M\u00e4rz 2025 gemeinsam mit\u00a0Greta Wessing, dass die Aussetzung des Familiennachzugs \u201everfassungsrechtlich nur Bestand haben\u201c k\u00f6nne, \u201ewenn das \u00f6ffentliche Interesse gegen die Interessen aller betroffenen Familienmitglieder abgewogen wird\u201c. Das Argument von Innenminister Dobrindt, dass mit der Aussetzung die Aufnahme- und Integrationssysteme entlastet w\u00fcrden, weisen die Autorinnen zur\u00fcck. Sie schreiben dar\u00fcber hinaus, dass \u201edie weitere Beschr\u00e4nkung des Familiennachzugs angesichts des deutlichen R\u00fcckgangs der Asylantragszahlen \u00fcberhaupt nicht erforderlich scheint\u201c.\u00a0Weiter argumentieren Kummerer und Wessing, dass eine langfristige Trennung eine \u201emassive psychische Belastung\u201c f\u00fcr Gefl\u00fcchtete darstelle. Der Familiennachzug hingegen \u201eerleichtert Integration, wirkt gewaltpr\u00e4ventiv und dem demographischen Wandel entgegen\u201c, so die Autorinnen. Daher sei das \u201e\u00f6ffentliche Interesse an einer erneuten Aussetzung [\u2026] als marginal zu bewerten\u201c, demgegen\u00fcber \u00fcberwiege das \u201e\u00f6ffentliche Interesse und das Interesse der betroffenen Familien an einer Aufrechterhaltung und Ausweitung des Familiennachzugs [\u2026] deutlich\u201c. \u00c4hnlich argumentierte auch Valentin Feneberg, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut f\u00fcr Politikwissenschaft der Leuphana Universit\u00e4t L\u00fcneburg, im Juni 2025 auf dem Verfassungsblog.Der europ\u00e4ische Gerichtshof urteile dazu im Jahr 2021, dass im konkreten Fall einer subsidi\u00e4r schutzberechtigten Person eine Wartezeit von zwei Jahren im Einklang mit der Rechtslage sei, eine l\u00e4ngere Frist aber nicht zumutbar sei beziehungsweise das Interesse der schutzbed\u00fcrftigen Person in der Interessenabw\u00e4gung st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcsse.F\u00fcr subsidi\u00e4r Schutzberechtigte gibt es einen gesonderten Paragraphen im Aufenthaltsgesetz, den der Bundestag nun f\u00fcr zwei Jahre ausgesetzt hat. Demnach gilt, dass sie nur noch in H\u00e4rtef\u00e4llen Familienangeh\u00f6rige nach Deutschland holen d\u00fcrfen. Was das genau hei\u00dft, wird in der Gesetzes\u00e4nderung nicht weiter erl\u00e4utert. Auf der Webseite des Ausw\u00e4rtigen Amtes hei\u00dft es, dass dabei \u201evor allem v\u00f6lkerrechtliche und dringende humanit\u00e4re Gr\u00fcnde\u201c bedeutsam sind. Laut Medienberichten sagte Innenminister Alexander Dobrindt, dass das zum Beispiel Situationen seien k\u00f6nnten, in denen Familienangeh\u00f6rige \u201edringende medizinische Versorgung brauchen, die ihnen in ihrem Heimatland nicht gew\u00e4hrt werden kann\u201c.Wer kommt \u00fcber den Familiennachzug nach Deutschland?Da es bereits zuvor im Gesetz eine Deckelung auf 1.000 Antr\u00e4ge pro Monat gab, werden durch den Beschluss von CDU, SPD und AfD nun maximal 12.000 Visa weniger pro Jahr vergeben.\u00a0Wer sind die Menschen, die zuvor \u00fcber solche Visa nach Deutschland kamen? Das ist nicht eindeutig zu sagen, denn die Statistik des Ausw\u00e4rtigen Amtes unterscheidet nicht nach der Schutzform. Aus dem Ausw\u00e4rtigen Amt hie\u00df es dazu auf Anfrage: \u201eEin Visum zum Familiennachzug \u2013 unabh\u00e4ngig vom Aufenthaltsstatus der Person in Deutschland \u2013 wird statistisch als Familiennachzug erfasst. Die statistische Erfassung erfolgt entlang der Rechtsgrundlage des Visums, nicht entlang des Status der Person in Deutschland.\u201c\u00a0Wie der Mediendienst Integration auf Grundlage einer Anfrage berichtet, wurden im ersten Halbjahr 2025 rund 54.600 Visa zum Familiennachzug insgesamt erteilt. Im Vorjahr waren es laut Daten des Ausw\u00e4rtigen Amtes etwas mehr 120.000. Das Ausw\u00e4rtige Amt schl\u00fcsselt die Daten einmal im Jahr nach \u201eEhegattennachzug\u201c, \u201eElternnachzug\u201c, \u201eKindernachzug\u201c und \u201eSonstiger Familiennachzug\u201c auf.\u00a0So l\u00e4sst sich nachvollziehen, dass 2024 mehr als ein Drittel der Visa an Kinder unter 18 Jahre erteilt wurden (45.452). Etwas mehr als 70.000 Visa wurden im Rahmen des Ehegattennachzugs f\u00fcr alle Schutzsuchenden erteilt. Wie viele davon Frauen erhielten, ist unklar, da diese Information statistisch nicht erfasst wird, wie uns auch das Ausw\u00e4rtige Amt auf Nachfrage best\u00e4tigte. Zahlen zeigen aber: Grunds\u00e4tzlich stellen mehr M\u00e4nner in Deutschland einen Asylantrag \u2013 damit haben grunds\u00e4tzlich auch mehr M\u00e4nner die M\u00f6glichkeit, ihre Familien nachzuholen. Auch die subsidi\u00e4r Schutzberechtigten sind \u2013 wie bereits oben erw\u00e4hnt \u2013 \u00fcberwiegend m\u00e4nnlich.\u00a0Expertinnen: Familiennachzug f\u00fchrt nicht zu h\u00f6herem Kriminalit\u00e4tsrisiko\u00a0Gina Wollinger ist Professorin f\u00fcr Kriminologie und Soziologie an der Hochschule f\u00fcr Polizei und \u00f6ffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Wir wollten von ihr wissen, ob die 12.000 Visa, die 2024 f\u00fcr den Familiennachzug genehmigt wurden, ein h\u00f6heres Kriminalit\u00e4tsrisiko nach sich zogen. Wolling schrieb uns: \u201eNein. Die Anzahl der Menschen ist sehr klein und es ist nicht davon auszugehen, dass sie besonders kriminogen sind.\u201c Sie sch\u00e4tze, dass es eher Frauen und Kinder seien, da unter den Gefl\u00fcchteten eher junge M\u00e4nner sind. Frauen und Kinder h\u00e4tten ein \u201esehr niedriges\u201c Kriminalit\u00e4tsrisiko.Laut der Kriminologin k\u00f6nnte die Aussetzung des Familiennachzugs sogar einen negativen Effekt haben. Denn: \u201eEs ist ein Kernbefund der Kriminologie, dass soziale Bindungen enorm wichtig f\u00fcr Menschen sind und das Risiko, sich antisozial zu verhalten, Straftaten zu begehen, senken. Das gilt gerade f\u00fcr enge famili\u00e4re Bindungen [\u2026] Familiennachzug ist somit ein sch\u00fctzender Faktor vor Kriminalit\u00e4t. Unterbindet man dies, kann das Menschen, die eh schon lang von ihrer Kernfamilie getrennt sind, in tiefe Verzweiflung und Perspektivlosigkeit bringen. Das ist eher ein Risiko.\u201cD\u00f6rte Negnal, Juniorprofessorin im Fachbereich Sozialwissenschaftliche Kriminologie und Legal Gender Studies an der Universit\u00e4t Siegen, schreibt uns dazu: \u201eAus der Strafvollzugsforschung wissen wir, dass die Trennung von der Familie f\u00fcr Menschen immer einen Bruch darstellt, der enormer Aufwendungen bedarf, um aufgefangen zu werden. Dies versch\u00e4rft sich noch, wenn die Trennung durch das Eingreifen staatlicher Beh\u00f6rden erfolgt.\u201cAus ihrer Sicht sind ein sicherer Aufenthaltsstatus sowie eine Arbeitserlaubnis wichtige Ma\u00dfnahmen, um das Kriminalit\u00e4tsrisiko von Gefl\u00fcchteten zu senken. \u201eBerufsbildende und berufliche Integration erm\u00f6glicht gesellschaftliche Teilhabe\u201c, so die Expertin. Die gesellschaftliche Integration unterst\u00fctzte auch der Familiennachzug. Denn, so Negnal: \u201eWessen Familie im Ausland ist, insbesondere wenn es Ehepartner*innen und Kinder sind, wird sich nicht im gleichen Ma\u00dfe um Teilhabe hierzulande bem\u00fchen k\u00f6nnen.\u201cStraftaten k\u00f6nnen ein Grund sein, um Menschen Schutz in Deutschland zu verweigernStraftaten sind zudem ein Grund daf\u00fcr, warum Personen \u2013 trotz der ansonsten erf\u00fcllten Kriterien \u2013 Schutz verweigert oder aberkannt werden kann. So steht es im Asylgesetz (siehe \u00a7 3 und \u00a7 4 Abs. 2). Dar\u00fcber berichteten wir im November 2024.Damals schrieb uns Bamf-Sprecher von Borstel: Sollten Ausl\u00e4nderinnen oder Ausl\u00e4nder straff\u00e4llig geworden sein, k\u00f6nne das Bamf eine R\u00fccknahme oder den Widerruf des Schutzstatus pr\u00fcfen. \u201eInsbesondere vors\u00e4tzliche Straftaten gegen das Leben, die k\u00f6rperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung stehen hier im Fokus.\u201cCDU-Behauptung auf X laut Expertin \u201ehoch problematisch\u201cF\u00fcr die Aussage der CDU auf X hat Negnal kein Verst\u00e4ndnis: \u201eDiese Aussage ist hoch problematisch, weil sie im Grunde eine T\u00e4ter-Opfer-Umkehr vollzieht. Es wird davon ausgegangen, dass Menschen, deren Angeh\u00f6rige massiv von Gewalt bedroht sind, selbst Gewaltt\u00e4ter*innen sind.\u201c Gina Wolling schreibt uns \u00fcber die Aussage der CDU: \u201eSchon allein aufgrund der geringen Anzahl an Menschen, um die es hier geht, ist das Unfug.\u201cAusl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder gerieten in der Vergangenheit immer wieder in den Fokus der CDU. Mal kritisierten Parteivertreter Asylbewerber, mal Schutzsuchende aus der Ukraine. So behauptete CDU-Chef Friedrich Merz im September 2022 ohne Belege, es gebe \u201eSozialtourismus\u201c durch Ukrainerinnen und Ukrainer, die angeblich unrechtm\u00e4\u00dfig in Deutschland B\u00fcrgergeld bez\u00f6gen. Im Januar 2025 sagte er ohne Belege, es gebe \u201et\u00e4glich stattfindende Gruppenvergewaltigungen aus dem Milieu der Asylbewerber\u201c.\u00a0Auf unsere Anfrage, wie die CDU zu ihrer Aussage auf X kam und was genau sie mit \u201eDeutschland wird sicherer\u201c meint, erhielten wir bis zur Ver\u00f6ffentlichung keine Antwort.Redigatur: Sarah Thust, Paulina ThomDie wichtigsten, \u00f6ffentlichen Quellen f\u00fcr diesen Faktencheck:Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidi\u00e4r Schutzberechtigten der Fraktionen CDU\/CSU und SPD vom 3. Juni 2025: Link (archiviert)Ver\u00f6ffentlichung des Bundesamtes f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge \u201eDas Bundesamt in Zahlen 2024\u201c: Link (PDF, archiviert)Visastatistik des Ausw\u00e4rtigen Amtes f\u00fcr das Jahr 2024: Link (PDF, archiviert)Zur Quelle wechselnAuthor: Matthias Bau"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"CDU suggeriert f\u00e4lschlich Zusammenhang zwischen Familiennachzug und Kriminalit\u00e4t","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/cdu-suggeriert-faelschlich-zusammenhang-zwischen-familiennachzug-und-kriminalitaet\/#breadcrumbitem"}]}]