Das ungarische Parlament, das von der Zweidrittelmehrheit der regierenden Fidesz-KDNP unterstützt wird, hat vor kurzem eine scheinbar einfache Maßnahme verabschiedet: die Zivilehe kann nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden. Doch was geschieht mit gleichgeschlechtlichen Ehen, die im Ausland geschlossen wurden? Auch in dieser Frage ist parlamentarisches Handeln erforderlich, aber die Gesetzgeber haben bisher nicht gehandelt, was auf einen Verfassungsbruch durch Unterlassung hinausläuft. Das Verfassungsgericht hat dem Parlament eine Frist bis Ende Oktober gesetzt, um die Angelegenheit zu klären.
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