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Das ändert sich 2025 mit Kölner Details

Report-K

Symbolbild Taschenrechner

Köln | Nach dem Jahreswechsel gibt es Änderungen. Unter anderem steigt der Mindestlohn, es gibt mehr Kindergeld, die elektronische Patienakte kommt, Altkleider dürfen nicht mehr im Restmüll entsorgt werden oder Amalgam-Füllungen sind dann verboten. Die Übersicht, was sich mit dem Jahreswechsel ändert.

Viele Kölner:innen dürften noch Amalgam-Füllungen in ihren Zähnen haben. Aber ab 2025 ist das Material das Jahrzehnte als Zahnfüllung diente in der gesamten EU verboten und damit auch keine Kassenleistung mehr. Statt Amalgam werden die Kölner Zahnärzte dann Kunststoff, Glas-Zement für die Standardfüllungen oder für die, die es sich leisten können Edelmetalle nutzen.

Das Tanken wird teurer

Der Preis für Benzin, Diesel, Erdgas oder Heizöl wird 2025 steigen. Das liegt am steigenden CO2-Preis, der bei der Nutzung fossiler Brennstoffe bezahlt werden muss. Das soll dabei helfen die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.

Briefe dürfen länger unterwegs sein

Viele Änderungen gibt es bei der Deutschen Post. Unter anderem darf die Briefzustellung bis zu drei Tagen dauern. Manche Kölner:innen werden sich jetzt fragen: War das jemals kürzer? Gesetzlich mussten Briefe innerhalb von zwei Werktagen ankommen. Dafür steigt das Briefporto um 10 Cent auf 95 Cent für einen Standardbrief. Postkaten werden um 25 Cent teurer und kosten dann ebenfalls 95 Cents und Kompaktbriefe dann 1,10 Euro statt einem Euro. Großbriefe werden um 20 Cent teurer und liegen dann bei 1,80 Euro. Auch bei den Päckchen und Paketen kommt es zu deutlichen Preiserhöhungen:

• Päckchen S: 4,19 Euro statt 3,99 Euro

• Päckchen M: 5,19 Euro statt 4,79 Euro

Die Paketboten müssen die Päckchen und Pakete allerdings in Zukunft wohnortnäher hinterlegen.

Teurer wird es auch beim Deutschlandticket und den Preisen des VRS

Ab dem 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro statt wie bisher 49 Euro. Auch im VRS ziehen die Preise deutlich an. Dazu gibt es bereits einen Bericht bei report-K:

So teuer wird der ÖPNV in Köln und der Region ab 1. Januar 2025

Trinkwasser wird ebenso teurer

Auch der Kölner Energieversorger, die Rheinenergie hebt die Preise für das Trinkwasser an.

Das Trinkwasser vun Kölle wird teurer

Die Grundsteuer

Ab dem 1. Januar 2025 gilt zudem die Grundsteuerreform. Auch hier dürften die Kosten für Eigenheimbesitzende und Mieter:innen steigen.

Ein Ladekabel in der EU

In der gesamten EU gilt der Ladekabelstandard USB-C ab 2025. Aber nur für Smartphones, Tablets und andere Geräte. Für Laptops gilt der neue Standard erst ab 2026.

Und sonst

Das Namensrecht wird flexibilisiert, ab dem 9. Januar 2025 sollen Überweisungen nur noch 10 Sekunden dauern und es gibt neue Grenzwerte für Kaminöfen. Letzeres dürfte nur wenige Kölner:innen betreffen. Für Unternehmen kommt die Pflicht zur E-Rechnung, für Krankenversicherte die elektronische Patientenakte und einige Krankenkassen erhöhen die Zusatzbeiträge.

Haben Sie eine orange TÜV-Plakette?

Wenn ja, dann muss ihr Fahrzeug in diesem Jahr zum TÜV, beziehungsweise zur Hauptuntersuchung. Besteht der Wagen diese ohne technische Mängel gibt es eine gelbe Plakette.

Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll

Darauf weisen auch die Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe hin. Das liegt an einer neuen EU-Richtlinie. Alte Textilien müssen im einem Altkleider-Container entsorgt werden, das gilt für alle Kölner:innen. Auch dann, wenn sie kaputt sind. Damit sollen die Müllmengen reduziert werden und das Recycling verbessert werden.

Für Eltern gibt es mehr Kindergeld und die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld sinkt. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro. Der Mindestunterhalt steigt leicht an. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt leicht an. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen leicht an und dies gilt auch für die Krankenversicherung.

Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunden und die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2025 bei 556 Euro. Der Grundfreibetrag steigt an, also der Betrag, ab dem Einkommenssteuer bezahlt werden muss. Das Wohngeld wird ebenfalls angehoben. Das Bürgergeld bleibt unverändert.

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