[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/das-lief-keinen-geregelten-gang-wie-es-zur-panne-um-das-wehrdienstgesetz-kam\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/das-lief-keinen-geregelten-gang-wie-es-zur-panne-um-das-wehrdienstgesetz-kam\/","headline":"\u201eDas lief keinen geregelten Gang\u201c: Wie es zur Panne um das Wehrdienstgesetz kam","name":"\u201eDas lief keinen geregelten Gang\u201c: Wie es zur Panne um das Wehrdienstgesetz kam","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Sicherheit und Verteidigung \u201eDas lief keinen geregelten Gang\u201c: Wie es zur Panne um das Wehrdienstgesetz kam Unbemerkt landete ein schwerer Grundrechtseingriff im neuen Wehrdienstgesetz. 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CORRECTIV rekonstruiert, wie es dazu kommen konnte.                     von                                Till Eckert                                , Pamela Kaethner                                , Elena M\u00fcller10. April 2026                                Bundeskanzler Friedrich Merz und Boris Pistorius (SPD), Bundesminister der Verteidigung, in einer Pressekonferenz im August 2025. (Foto: picture alliance \/ photothek.de | Juliane Sonntag)                            Geht es nach der Bundesregierung, muss es ganz schnell gehen bei der Aufr\u00fcstung und Militarisierung des Landes. So schnell, dass milliardenschwere R\u00fcstungsvorhaben und offenbar selbst neue Gesetze teils nur holprig ausgearbeitet werden.Durch  wurde eine weitreichende Panne im neuen Wehrdienstgesetz bekannt: M\u00e4nner zwischen 17 und 45 Jahren sollen sich vor l\u00e4ngeren Auslandsaufenthalten grunds\u00e4tzlich bei der Bundeswehr abmelden. Der Wortlaut der Regelung entspricht dabei weitgehend dem bis 2011 geltenden Gesetz. Neu ist jedoch, dass die Pflicht nicht mehr auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschr\u00e4nkt ist, sondern auch in Friedenszeiten gelten soll. Betroffen davon sind Millionen. Die Aufregung ist dementsprechend gro\u00df.Verteidigungsminister Boris Pistorius bem\u00fcht sich um Schadensbegrenzung: \u00dcber eine sogenannte Allgemeinverf\u00fcgung soll nun nachtr\u00e4glich geregelt werden, dass sich nicht abgemeldet werden muss. Und sanktioniert w\u00fcrden Verst\u00f6\u00dfe ohnehin nicht. Doch offene Fragen zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes \u2013 und zu den Konsequenzen \u2013 bleiben.\u00a0Es handelt sich weiterhin um einen schweren Grundrechtseingriff, \u00fcber den die \u00d6ffentlichkeit nicht informiert wurde und der offenbar auch nicht im Parlament debattiert wurde. Er betrifft die sogenannte \u201eallgemeine Handlungsfreiheit\u201c, die unter anderem die Reisefreiheit umfasst.CORRECTIV hat deshalb \u00fcber eine Abfrage bei allen Bundestagsabgeordneten, Gespr\u00e4che mit den Gesetzesverhandlern im Parlament sowie Anfragen beim Verteidigungsministerium und beim Bundesrat rekonstruiert, wie es dazu kommen konnte.\u00a0Ein mit den Verhandlungen um das Gesetz vertrauter hochrangiger SPD-Politiker, der anonym bleiben m\u00f6chte, sagt r\u00fcckblickend: \u201eDas lief keinen geregelten Gang.\u201cIm Parlament verhandelten vier Abgeordnete das Gesetz \u2013 der neue Grundrechtseingriff war dabei offenbar kein ThemaWenn neue Gesetze erlassen werden sollen, arbeitet ein Ministerium zun\u00e4chst einen Entwurf aus. Dieser geht dann in die sogenannte Ressortabstimmung mit anderen Ministerien, die nach Zust\u00e4ndigkeit ebenfalls beteiligt sein m\u00fcssen.\u00a0In diesem Fall arbeitete federf\u00fchrend das Verteidigungsministerium (BMVg) am Gesetz. \u201eIch bitte um Verst\u00e4ndnis, dass wir uns zu internen Verfahrensabl\u00e4ufen grunds\u00e4tzlich nicht \u00e4u\u00dfern\u201c, schreibt eine Sprecherin auf die Frage, welche Referate daran beteiligt waren und wer die Ausarbeitung beaufsichtigte.\u00a0Klar ist: Am 5. September 2025 versandte das BMVg zun\u00e4chst einen Entwurf zum Wehrdienstgesetz an den Bundesrat. Dieser nahm eine erste Lesung vor. Danach besch\u00e4ftigten sich die zust\u00e4ndigen Bundestagsaussch\u00fcsse mit dem Entwurf, dazu gab es zwischen Oktober und November 2025 mehrere Anh\u00f6rungen. Am 5. Dezember 2025 ging das vom Bundestag beschlossene Gesetz wieder an den Bundesrat, der es am 19. Dezember 2025 final absegnete.\u00a0Aufgefallen, dass sich in der Gesetzesformulierung ein Grundrechtseingriff versteckt, ist in dieser Kette scheinbar niemandem.\u201eDie Anh\u00f6rungen liefen alle parallel, aber das wurde nirgends thematisiert. Wir waren bei jedem Schnick-Schnack, bei Losverfahren und so weiter, aber das mit der Auslandsabmeldung wurde nicht besprochen\u201c, sagt der SPD-Politiker.\u00a0Konkret \u00fcber das Gesetz verhandelt haben im Bundestag nach CORRECTIV-Informationen vier Politiker der jeweiligen Regierungsfraktionen. Von der Union waren demnach der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Norbert R\u00f6ttgen und der verteidigungspolitische Sprecher Thomas Erndl beteiligt, von der SPD die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Siemtje M\u00f6ller sowie der verteidigungspolitische Sprecher Falko Dro\u00dfmann.\u00a0Expertenanh\u00f6rung zum Wehrdienstgesetz im November 2025 im Bundestag. (picture alliance\/dpa | Michael Kappeler)Aus dem Kreis der Verhandler sprach CORRECTIV mit M\u00f6ller. Zu den Details aus den Verhandlungen will sich die Abgeordnete nicht \u00e4u\u00dfern. \u201eDie waren vertraulich\u201c, sagt sie. Ob der Passus in der ersten Version des BMVg enthalten war, wei\u00df sie nicht mehr genau. Aber: \u201eDer Passus hat f\u00fcr uns wohl keine Rolle gespielt, weil wir prinzipiell alle von der Freiwilligkeit ausgingen.\u201c\u00a0Es handele sich um ein Instrument f\u00fcr Wehrerfassung, so habe zumindest M\u00f6ller das begriffen. Zu wissen, wer verf\u00fcgbar ist, sei wichtig f\u00fcr einen Spannungs- und Verteidigungsfall.\u00a0Genau das jedoch ist der Knackpunkt: Der Passus zur Abmeldung gilt durch das neue Gesetz jetzt, anders als es bei der Wehrpflicht fr\u00fcher der Fall war, immer. Also unabh\u00e4ngig davon, ob ein Spannungs- und Verteidigungsfall ausgerufen wurde.Die BMVg-Sprecherin verweist zum Geltungsbereich auf eine Stellungnahme des Ministeriums. Darin hei\u00dft es: \u201eSollte eine Ausreisegenehmigung wieder erforderlich werden, w\u00e4ren die Karrierecenter der Bundeswehr f\u00fcr eventuelle Genehmigungen zust\u00e4ndig. Hier m\u00fcssten sich M\u00e4nner zwischen 17 und 45 Jahren dann bei Aufenthalten \u00fcber drei Monate eine Genehmigung einholen. Aktuell gilt aber f\u00fcr alle: Es braucht keine Genehmigungen f\u00fcr Auslandsaufenthalte.\u201cAber: \u201eDas k\u00f6nnte sich \u00e4ndern, wenn sich die Sicherheitslage versch\u00e4rfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte. F\u00fcr diesen Fall hat das Verteidigungsministerium mit dem Gesetz vorgesorgt.\u201cVerwirrung um die Norm: Juristen kritisieren Gesetzespassage\u00a0Der Jurist Patrick Baumfalk kritisierte in einem Blogpost, das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verstecke den Eingriff in die Bewegungsfreiheit. Eine politische Auseinandersetzung im Verteidigungsausschuss habe dazu nicht stattgefunden, ebenso wenig eine breite \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber die Ausreise-Genehmigungspflicht.\u00c4hnlich \u00e4u\u00dferte sich in einem Beitrag im Online-Magazin LTO der Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Bucerius Law School, Matthias Kneissl. Die Genehmigungspflicht f\u00fcr Auslandsaufenthalte diene der Kontrolle einer aktiven Wehrpflicht. Diese bestehe derzeit jedoch nicht. Daher habe der Passus keinen erkennbaren praktischen Nutzen.Kneissl spricht von einem m\u00f6glichen gesetzgeberischen \u201eVersehen\u201c, da die Regelung in der Gesetzesbegr\u00fcndung nicht erw\u00e4hnt werde und auch im Bundestag von den Sachverst\u00e4ndigen nicht thematisiert worden sei.Zudem betonte er, eine interne Verwaltungsvorschrift des Verteidigungsministeriums reiche nicht aus. Erforderlich sei eine Regelung mit Au\u00dfenwirkung im Gesetz oder per Allgemeinverf\u00fcgung. Letzteres hat das Ministerium inzwischen eingeleitet.\u201eUnzureichende Kommunikation\u201c, \u201ehandwerklich schlecht gemacht\u201c: Opposition bem\u00e4ngelt VorgehenCORRECTIV fragte alle Bundestagsabgeordneten nach ihrer Meinung zum Gesetz. Geantwortet haben 100, darunter 29 von den Gr\u00fcnen, 34 von den Linken, 28 von der SPD und acht von der AfD. Von den Abgeordneten der Unionsfraktionen gab es keine Antwort auf unsere Mailabfrage.CORRECTIV fragte, ob den Abgeordneten bewusst war, dass die Genehmigungspflicht f\u00fcr Auslandsaufenthalte auch au\u00dferhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls gelten soll. Au\u00dferdem fragte CORRECTIV, inwiefern sich die Abgeordneten bessere Informationen \u00fcber diese \u00c4nderung gew\u00fcnscht h\u00e4tten und ob das Gesetz nun ge\u00e4ndert werden m\u00fcsse.Kritik kommt vor allem aus der Opposition, die insgesamt gegen das Gesetz gestimmt hat. Die \u201ekonkrete Folge der Neufassung war aus meiner Sicht im parlamentarischen Verfahren nicht transparent genug dargestellt\u201c, sagt die Linken-Abgeordnete Evelyn Sch\u00f6tz. F\u00fcr die Genehmigungsregel f\u00fcr junge M\u00e4nner h\u00e4tte sie sich vom VerteidigZur Quelle wechselnAuthor: Till Eckert"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"\u201eDas lief keinen geregelten Gang\u201c: Wie es zur Panne um das Wehrdienstgesetz kam","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/das-lief-keinen-geregelten-gang-wie-es-zur-panne-um-das-wehrdienstgesetz-kam\/#breadcrumbitem"}]}]