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Debattenbeitrag: Eine öffentliche Arbeitnehmer-Kapitalrente für Deutschland

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Die gesetzliche Rente bleibt das Rückgrat unserer Alterssicherung. Sie ist eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften unseres Landes. Aber sie allein wird auf Dauer nicht reichen, um allen Menschen im Alter Sicherheit und Freiheit zu geben.

Deshalb brauchen wir eine neue, einfache und öffentliche Ergänzung: eine Arbeitnehmer-Kapitalrente.

Nicht als Ersatz für die gesetzliche Rente. Sondern als zweite starke Säule für Beschäftigte. Öffentlich organisiert, kapitalgedeckt, provisionsfrei und verständlich.

Der Grundgedanke ist einfach: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer soll der Personalabteilung sagen können: „Bitte wandeln Sie monatlich X Euro meines Bruttogehalts in meine öffentliche Zusatzrente um.“

Mehr Bürokratie braucht es nicht.

Der Arbeitgeber leitet den Betrag über die Lohnabrechnung weiter. Das Geld fließt an die Deutsche Rentenversicherung beziehungsweise in einen rechtlich getrennten öffentlichen Kapitalstock. Dort wird es dem persönlichen Kapitalrentenkonto gutgeschrieben, langfristig angelegt und mit Rentenbeginn automatisch in eine lebenslange Zusatzrente umgewandelt.

Das ist sozial, weil zusätzliche Altersvorsorge nicht länger davon abhängen darf, ob jemand teure Beratung bekommt, Finanzprodukte versteht oder dem richtigen Versicherungsvertreter begegnet.

Das ist liberal, weil jeder Mensch selbst entscheidet, ob und wie viel er zusätzlich aus seinem Bruttogehalt vorsorgen will.

Und das ist progressiv, weil wir den Kapitalmarkt nicht nur den Wohlhabenden überlassen sollten. Auch normale Beschäftigte müssen einfach, kostengünstig und fair an langfristigem Vermögensaufbau beteiligt werden.

Die öffentliche Arbeitnehmer-Kapitalrente verzichtet bewusst auf alles, was Altersvorsorge heute oft kompliziert und teuer macht.

  • Keine Versicherungsprovisionen.
  • Keine Abschlusskosten.
  • Kein Produktdschungel.
  • Keine komplizierten Förderanträge.
  • Keine Verwaltungskosten zulasten der Sparer.
  • Keine Einmal-Auszahlung.
  • Kein Restguthaben für Erben.
  • Wer einzahlt, bekommt später eine monatliche Zusatzrente. Lebenslang.

Genau darin liegt der Unterschied zu einem normalen Sparvertrag. Altersvorsorge ist nicht nur Vermögensaufbau. Altersvorsorge bedeutet Sicherheit für ein langes Leben. Niemand weiß, ob er 75, 85, 95 oder noch älter wird. Deshalb muss eine gute Zusatzrente das Risiko eines langen Lebens absichern.
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Das gelingt durch kollektive Verrentung.

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Mit Rentenbeginn wird das angesparte Kapital vollständig in eine monatliche Zusatzrente umgewandelt. Stirbt eine Rentnerin oder ein Rentner, verbleibt das nicht verbrauchte Kapital im gemeinsamen Fonds. Es fällt nicht an Erben, nicht an Versicherer und nicht an Vermittler. Es stärkt den Kapitalstock und damit die Renten derjenigen, die länger leben.

Das ist keine Schwäche des Modells. Es ist sein solidarischer Kern.

Wer früher stirbt, stützt die Gemeinschaft. Wer länger lebt, wird von ihr getragen. So entsteht eine moderne Form von Solidarität innerhalb einer Generation: individuell angespart, gemeinsam abgesichert.

Die Einzahlung erfolgt ausschließlich aus dem Bruttogehalt. Damit ist die Förderung bereits eingebaut. Der Staat muss keine neue Zulagenbürokratie schaffen. Es braucht keine neuen Sonderformulare, keine komplizierten Antragsverfahren und keine undurchsichtigen Förderbedingungen.

Ein Auftrag an die Personalabteilung reicht.

Der Arbeitgeber soll dabei keine Beratungspflicht haben, kein Produkt auswählen und keine Haftung für Kapitalmarktergebnisse übernehmen. Er übernimmt nur die technische Weiterleitung des gewählten Betrags. Die Kontenführung, Kapitalanlage und spätere Auszahlung liegen beim öffentlichen System.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch entlastet. Sie müssten keine eigenen Vorsorgemodelle prüfen, keine Anbieter vergleichen und keine komplizierten Vertragswerke verwalten.

Das Kapital selbst muss streng geschützt werden. Es gehört nicht in den Bundeshaushalt. Es darf nicht zur Finanzierung laufender Rentenausgaben verwendet werden. Es muss rechtlich getrennt, transparent und ausschließlich für die spätere Zusatzrente der Versicherten eingesetzt werden.

Die Anlage sollte langfristig, breit gestreut und regelgebunden erfolgen. Nicht spekulativ. Nicht nach parteipolitischen Wünschen. Nicht als Schattenhaushalt des Staates. Sondern als öffentliche Infrastruktur für moderne Altersvorsorge.

Die Vorteile liegen auf der Hand.

  • Die Arbeitnehmer-Kapitalrente ist einfach, weil ein Satz an die Personalabteilung genügt.
  • Sie ist fair, weil keine Provisionen und Abschlusskosten abgezogen werden.
  • Sie ist effizient, weil die bestehende Infrastruktur der Rentenversicherung genutzt wird.
  • Sie ist freiheitlich, weil niemand zur Teilnahme gezwungen wird.
  • Sie ist solidarisch, weil nicht verbrauchtes Kapital im gemeinsamen Fonds bleibt.
  • Sie ist konsequent, weil sie keine Vermögensauszahlung verspricht, sondern eine lebenslange Rente.
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Deutschland braucht mehr kapitalgedeckte Vorsorge. Aber sie muss anders organisiert werden als bisher. Nicht als Förderdschungel. Nicht als Verkaufsmodell. Nicht als Renditeversprechen für Versicherer. Sondern als einfache öffentliche Option für alle Beschäftigten.

Eine moderne Alterssicherung muss soziale Sicherheit mit individueller Freiheit verbinden. Sie muss den Menschen zutrauen, selbst vorzusorgen. Aber sie darf sie dabei nicht alleinlassen in einem unübersichtlichen Markt.

Genau dafür steht die öffentliche Arbeitnehmer-Kapitalrente.

  • Sie verbindet Eigenverantwortung mit Solidarität.
  • Sie verbindet Kapitaldeckung mit öffentlicher Kontrolle.
  • Sie verbindet einfache Umsetzung mit lebenslanger Sicherheit.

Ein Satz soll reichen:

„Bitte wandeln Sie monatlich X Euro meines Bruttogehalts in meine öffentliche Zusatzrente um.“

So kann zusätzliche Altersvorsorge endlich das werden, was sie sein sollte: einfach, gerecht, provisionsfrei und lebenslang.

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