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(derStandard.at) Personenstandsänderung: “Plötzlich so sein dürfen, wie man ist”

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Wer in Österreich seinen Geschlechtseintrag ändern möchte, benötigt dafür ein Gutachten. Wie aber entscheiden Psychiater:innen und Therapeut:innen, ob jemand diesen Schritt gehen darf?

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