[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/die-fakten-hinter-den-forderungen-nach-abschiebungen-nach-syrien-afghanistan\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/die-fakten-hinter-den-forderungen-nach-abschiebungen-nach-syrien-afghanistan\/","headline":"Die Fakten hinter den Forderungen nach Abschiebungen nach Syrien &amp; Afghanistan","name":"Die Fakten hinter den Forderungen nach Abschiebungen nach Syrien &amp; Afghanistan","description":"Abschiebungen sind moralisch oft verwerflich und rei\u00dfen Familien, Paare, Freund:innen auseinander, kurz gesagt: sie zerst\u00f6ren Menschenleben. Von dieser moralischen Perspektive abgekoppelt, stellten sich die Expert:innen von Verfassungsblog die Frage, wie es aus juristischer Perspektive zu Abschiebungen kommen kann und wie nicht. Dabei sind vier zentrale Aspekte zu ber\u00fccksichtigen. 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Von dieser moralischen Perspektive abgekoppelt, stellten sich die Expert:innen von Verfassungsblog die Frage, wie es aus juristischer Perspektive zu Abschiebungen kommen kann und wie nicht. Dabei sind vier zentrale Aspekte zu ber\u00fccksichtigen.Autor: Daniel Thym. Dieser Artikel erschien zuerst bei\u00a0Verfassungsblog.Einzelfallpr\u00fcfung statt \u201eAlles oder nichts\u201cBundeskanzler Olaf Scholz hat sich daf\u00fcr ausgesprochen, Schwerstkriminelle und Gef\u00e4hrder auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Die \u00f6ffentliche Debatte unterstellt dabei bisweilen, dass der Kanzler, die Innenministerin oder das Au\u00dfenministerium eigenst\u00e4ndig dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnten, ob ein Land als generell sicher oder unsicher gilt. Je nach Ergebnis erhalten dann entweder alle Schutz oder Abschiebungen sind pl\u00f6tzlich m\u00f6glich. Das stimmt nicht, denn das Asylrecht fragt nach Situation jeder Einzelperson. Statt eines \u201eAlles oder nichts\u201c gilt also \u201eEs kommt darauf an\u201c. Das klingt unentschieden, ist es jedoch nicht. Man muss sich nur bewusst machen, anhand welcher Leitlinien die Beh\u00f6rden und Gerichte dar\u00fcber entscheiden, ob Abschiebungen rechtm\u00e4\u00dfig sind, und welche Rolle die Politik spielt. Dabei sind vier Fragen zu unterscheiden.1. Absoluter Schutz vor VerfolgungDie Politik w\u00fcrde sich die Z\u00e4hne ausbei\u00dfen, wenn sie versuchte, Personen nach Afghanistan oder Syrien abzuschieben, die einen Asyl- oder Fl\u00fcchtlingsstatus nach dem Grundgesetz oder der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention besitzen. Diesen Schutzstatus bekommen alle Menschen, die im Herkunftsland aus politischen, religi\u00f6sen oder sonstigen Gr\u00fcnden verfolgt werden. Das gilt zum Beispiel f\u00fcr\u00a0Frauen, die von den Taliban drangsaliert werden, Richter, die sich f\u00fcr die Menschenrechte einsetzten, oder klassische Oppositionelle. Bei Verfolgung besteht ein absolutes Abschiebungsverbot selbst dann, wenn jemand schwerste Straftaten begeht.Bereits vor 27 Jahren wies der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) einen\u00a0Versuch der britischen Regierung zur\u00fcck, einen vermeintlichen Terroristen nach Indien abzuschieben. Der Schutz vor Folter und erniedrigender und unmenschlicher Behandlung nach Artikel 3 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist \u201eabsolut, unabh\u00e4ngig vom Verhalten des Opfers und der Art der vom Kl\u00e4ger angeblich begangenen Straftat\u201c (hier, Rn. 127). Etwas anderes gilt nur, wenn der Zielstaat belastbare diplomatische Zusicherungen vorlegt, keine Folter oder Todesstrafe anzuwenden. Im Fall der Taliban und des Assad-Regimes\u00a0scheidet das wohl aus. Das Ergebnis ist scheinbar paradox: Terroristen und schwerste Straft\u00e4ter k\u00f6nnen in der Praxis schwieriger abgeschoben werden, weil ihnen h\u00e4ufig Folter oder schlimme Haftbedingungen drohen.2. Gewisser Spielraum: B\u00fcrgerkrieg, Unsicherheit und ArmutEinen Asyl- bzw. Fl\u00fcchtlingsstatus bekommen gem\u00e4\u00df der aktuellen\u00a0BAMF-Entscheidungspraxis ungef\u00e4hr die H\u00e4lfte aller Afghanen und ein Zehntel aller Syrer. In diesen F\u00e4llen w\u00e4re eine Abschiebung auch bei schwersten Straftaten rechtswidrig. Alle anderen Asylantr\u00e4ge aus den beiden L\u00e4ndern wurden gleichwohl nicht abgelehnt. Stattdessen bekommen die meisten Syrer \u201esubsidi\u00e4ren Schutz\u201c, w\u00e4hrend viele Afghanen von einem \u201eAbschiebungsverbot\u201c profitieren. Beides darf man nicht mit einer \u201eDuldung\u201c verwechseln, die erh\u00e4lt, wer die Bundesrepublik verlassen muss. Ein subsidi\u00e4rer Schutz und Abschiebungsverbote sind erweiterte Schutztitel, die eine regul\u00e4re Aufenthaltserlaubnis mit vielen Rechten bedeuten.Auch ein subsidi\u00e4rer Schutz sowie Abschiebungsverbote sch\u00fctzen juristisch 100 % vor einer Abschiebung. Dennoch hat die Politik einen gewissen Spielraum. Wenn sich die Situation vor Ort ver\u00e4ndert, schl\u00e4gt dies fr\u00fcher oder sp\u00e4ter auf die Asylpraxis durch. Das gilt zum Beispiel f\u00fcr Syrien. Ob es uns gef\u00e4llt oder nicht: Das Assad-Regime kontrolliert weite Teile des Landes \u2013anders als vor acht Jahren, als die \u201eSchlacht um Aleppo\u201c tobte und der Islamische Staat w\u00fctete. Aufgrund der ge\u00e4nderten Verh\u00e4ltnisse schlussfolgert die\u00a0EU-Asylagentur in ihrem Bericht vom April 2024, dass vor allem im Zentrum von Syrien und an der Mittelmeerk\u00fcste das Gewaltniveau nicht mehr hoch genug ist, dass automatisch alle subsidi\u00e4ren Schutz bekommen sollten. Die deutsche Asylpraxis ignoriert dies bisher.die\u00a0\u201ePaposhvili-Formel\u201cBei Afghanistan wurde diese\u00a0regionale Differenzierung jahrelang praktiziert. Inzwischen bekommen kaum noch Afghanen subsidi\u00e4ren Schutz, denn die K\u00e4mpfe endeten mit dem Sieg der Taliban beinahe \u00fcberall. Dass dennoch so viele Asylantr\u00e4ge erfolgreich sind, liegt daran, dass deutsche Gerichte europ\u00e4ische Urteile gro\u00dfz\u00fcgig handhaben. Der EGMR h\u00e4lt bis heute daran fest, dass f\u00fcr Abschiebungen in Drittstaaten die\u00a0\u201ePaposhvili-Formel\u201c\u00a0gilt, wonach nur schwerstes Leiden eine Abschiebung verbietet. Ein weitergehendes\u00a0Abschiebungsverbot bei extremer Armut\u00a0gilt w\u00e4hrend des Asylverfahrens und nach einer Anerkennung bei Personen, die in andere EU-Staaten \u00fcberstellt werden, nicht jedoch f\u00fcr Menschen, deren Asylverfahren keinen Schutzgrund feststellte (hier, S.\u00a023-27; und\u00a0hier, S.\u00a0351-353).3. Lageberichte aus Deutschland und EuropaEs ist verst\u00e4ndlich, dass die Politik den Lageberichten des Ausw\u00e4rtigen Amtes gro\u00dfe Bedeutung beimisst. Schlie\u00dflich handelt es sich um eine offizielle Einsch\u00e4tzung der deutschen Diplomatie. Juristisch sind diese freilich nur begrenzt aussagekr\u00e4ftig. So werden keine Quellen genannt, die Berichte sind relativ kurz und beschreiben die Menschenrechtslage allgemein. Der\u00a0geleakte Bericht zu Afghanistan von 2023\u00a0erw\u00e4hnt die Wirtschaftslage nur am Anfang und schweigt zur Lebenssituation f\u00fcr verschiedene Personengruppen in den Regionen. Der Bericht taugt damit nicht als Leitlinie zur Antwort auf die Frage, ob Personen, denen keine Verfolgung droht, ein Abschiebungsverbot wegen schwerster Leiden zusteht.Die EU-Asylagentur ist ausf\u00fchrlicher (hier, S.\u00a016\u00a0f., 100\u00a0f. mit weiteren Nachweisen). Allerdings konzentriert sich deren Bericht auf den subsidi\u00e4ren Schutz. Das liegt daran, dass Abschiebungsverbote aufgrund der schlechten Wirtschaftslage nur ausnahmsweise vom EU-Recht erfasst sind. Diese richten sich nach der EMRK und, hieran anschlie\u00dfend, deutschem Recht. Ein\u00a0Urteil des VGH Greifswald von 2023\u00a0zeigt, wie gr\u00fcndlich \u2013 und differenzierend \u2013 diese Pr\u00fcfung ausfallen kann. Das Fazit lautet: junge afghanische M\u00e4nner, denen keine Verfolgung droht, sollten nicht gleichsam automatisch ein Abschiebungsverbot wegen Armut erhalten.Ausf\u00fchrlicher als \u00fcber die Armut berichtet die EU-Asylagentur \u00fcber den subsidi\u00e4ren Schutz,\u00a0etwa in Syrien. Der Bericht leistet, was das BAMF und die Verwaltungsgerichte umtreibt: Wie ist die Sicherheitslage vor Ort und f\u00fcr verschiedene Personengruppen? Es soll auf den Einzelfall ankommen, ob Syrer wegen der grassierenden Unsicherheit auch dann weiterhin subsidi\u00e4ren Schutz bekommen, wenn der B\u00fcrgerkrieg in einigen Regionen inzwischen abflaute. Individuelle Merkmale k\u00f6nnen eine an sich nicht ausreichende Unsicherheitslage zum subsidi\u00e4ren Schutz verdichten.4. Straftaten in Deutschland sind nicht ma\u00dfgeblichBundeskanzler Olaf Scholz begr\u00fcndete sein Pl\u00e4doyer f\u00fcr Abschiebungen von Straft\u00e4tern nach Afghanistan mit einer Abw\u00e4gung: \u201eIn solchen F\u00e4llen wiegt das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse des T\u00e4ters\u201c (hier, S.\u00a022129C). Politisch ist das nachvollziehbar, juristisch aber irrelevant. Bei Personen mit Asyl- oder Fl\u00fcchtlingsstatus verlangen die Menschenrechte absoluten Schutz selbst f\u00fcr Terroristen. Auch die Voraussetzungen des subsidi\u00e4ren Schutzes und eines Abschiebungsverbots wegen schwerer Leiden richten sich einzig nach der Situation im Herkunftsland, nicht danach, wie sich jemand in der Bundesrepublik verh\u00e4lt.Das ist kein Freibrief. Artikel 2 der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention verpflichtet Fl\u00fcchtlinge, die Gesetze des Aufnahmelandes einzuhalten. Deutschland darf also Schutzberechtigte genauso bestrafen wie Deutsche. Es gibt keine Privilegien. Bei der Abschiebung geht es um die zus\u00e4tzliche Frage, ob ein Ausl\u00e4nder, der schwere Straftaten beging, zus\u00e4tzlich das Land verlassen muss. Nur das verbietet das Refoulementverbot.Nun kennt das Refoulementverbot der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention eine Ausnahme. Artikel 33 Absatz\u00a02 erlaubt die Abschiebung schwerer Straft\u00e4ter. Auch\u00a0\u00a7 60 Absatz 8 des Aufenthaltsgesetzes normiert eine Ausnahme. Diese \u00e4ndert freilich nicht das h\u00f6here Schutzniveau innerhalb Europas nach Artikel\u00a03 EMRK. Auf diesen st\u00fctzte sich der EGMR, als dieser der britischen Regierung im erw\u00e4hnten Urteil untersagte, einen Terroristen nach Indien abzuschieben. Diese verwirrende Gemengelage f\u00fchrt immer wieder zu Missverst\u00e4ndnissen (hier,\u00a0S.\u00a07-9). In der Praxis kann sie mit anderen Vorschriften bewirken, dass schwere Straft\u00e4ter ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren. Sie haben dann weniger Rechte, zum Beispiel keinen Familiennachzug. Die Abschiebung bleibt dennoch verboten.Die Politik kann nur den Rahmen gestaltenEs steht der Politik frei, mittels eines Abschiebungsstopps auch dann auf Abschiebungen zu verzichten, wenn die Beh\u00f6rden und Gerichte diese erlauben. Dar\u00fcber wird die Innenministerkonferenz in K\u00fcrze beraten (genauso wie vor dreieinhalb Jahren, als der heutige Sonderbevollm\u00e4chtigte f\u00fcr Migrationsabkommen\u00a0von mir ein Gutachten zu dieser Frage erbat). Dies bedeutet im Umkehrschluss freilich nicht, dass Abschiebungen generell erlaubt w\u00e4ren, wenn der Abschiebestopp endet. Wie immer im Rechtsstaat bleiben Verwaltung und Gerichte an Recht und Gesetz gebunden.Hiernach obliegt es im Kern dem BAMF, dar\u00fcber zu entscheiden, ob weiterhin alle Syrer und Afghanen gleichsam automatisch Schutz bekommen sollen. Die aktuelle deutsche Debatte bringt ein Thema auf die Tagesordnung, das dort\u00a0fr\u00fcher oder sp\u00e4ter ohnehin gelandet w\u00e4re. EU-Lageberichte deuten schon l\u00e4nger darauf hin, dass f\u00fcr Syrien und Afghanistan eine Einzelfallpr\u00fcfung angezeigt ist. Es ist legitim, wenn die Politik dar\u00fcber eine breite Debatte f\u00fchrt, auch wenn am Ende die Beh\u00f6rden und Gerichte objektiv \u00fcber jeden Einzelfall entscheiden m\u00fcssen.Vor allem f\u00fcr Afghanistan k\u00f6nnte sich die Asylpraxis vergleichsweise schnell \u00e4ndern. Ein Abschiebungsverbot wegen schwerer Leiden l\u00e4sst sich juristisch und tats\u00e4chlich einfacher hinterfragen. Bisher ist das OVG Greifswald unter den Obergerichten weitgehend allein. Dies k\u00f6nnte sich \u00e4ndern, falls das BAMF gut vorbereitete Einzelf\u00e4lle vor den Gerichten proaktiv verteidigte. Dies gilt wohlgemerkt nur f\u00fcr Personen, die nicht verfolgt werden. Am Asyl- und Fl\u00fcchtlingsstatus \u00e4nderte sich nichts.Abschiebungen am Rei\u00dfbrett: Was passierte konkret?Wichtiger w\u00fcrde die Rolle der Politik, wenn es darum ginge, eine rechtm\u00e4\u00dfige Abschiebung praktisch umzusetzen. Sp\u00e4testens dann w\u00fcrde dem Ausw\u00e4rtigen Amt eine Schl\u00fcsselstellung zukommen, weil nur dieses \u00fcber die notwendigen Kontakte in die Herkunftsregionen verf\u00fcgt. Indirekt ist das Ausw\u00e4rtige Amt sogar in Afghanistan aktiv. Schlie\u00dflich verst\u00e4ndigte sich die Bundesregierung auf\u00a0Aufnahmeprogramme f\u00fcr ehemalige Ortskr\u00e4fte und verfolgte Personen. Diese werden ohne offizielle Kontakte zu den Taliban \u00fcber private Organisationen und die Nachbarl\u00e4nder abgewickelt.Dieses Modell kann man nicht direkt auf Abschiebungen \u00fcbertragen. Das Beispiel zeigt jedoch, dass die Regierung bisweilen innovativ handelt. Private und internationale Akteure k\u00f6nnten auch dann relevant werden, wenn es darum ginge, die Gerichte davon zu \u00fcberzeugen, dass junge und erwachsene M\u00e4nner, die nicht verfolgt werden, in Afghanistan keinen Hunger leiden m\u00fcssten (\u00fcber 80\u00a0% aller Asylantragsteller zwischen 18 und 29 Jahren sind m\u00e4nnlich). Denkbar w\u00e4ren auch Zahlungen \u00fcber Internet-Zahldienste f\u00fcr ein Startkapital w\u00e4hrend eines \u00dcbergangszeitraums.abschiebeforderungen als wahlkampman\u00f6ver?Juristisch m\u00fcsste eine Abschiebung nicht \u00fcber die Zentralregierung stattfinden. Ma\u00dfgeblich ist die Sicherheitslage in der jeweiligen Zielregion, die vor allem in Syrien andere Machthaber als das Assad-Regime haben kann. Auch k\u00f6nnte sich die Bundesregierung der \u201eHilfe\u201c befreundeter Staaten bedienen, zeichnete sodann jedoch f\u00fcr deren Verhalten vollumf\u00e4nglich verantwortlich. So schieben speziell die T\u00fcrkei und Pakistan im gro\u00dfen Stil nach Afghanistan ab, ohne dass im Fall der T\u00fcrkei das\u00a0Repositorium der EGMR-Rechtsprechung\u00a0aktuelle Individualbeschwerden auff\u00fchrte.All diese \u00dcberlegungen zeigen, dass die juristische Fachexpertise in den zust\u00e4ndigen Bundesministerien durchaus Pl\u00e4ne entwickeln k\u00f6nnte, wie Abschiebungen nach Afghanistan und auch Syrien sich rechtfertigen und tats\u00e4chlich realisieren lie\u00dfen. Allein die Liste der rechtlichen H\u00fcrden, tats\u00e4chlichen Stolpersteine und diplomatischen Gegenargumente bleibt lang. \u00c4hnliche Debatten erlebte die deutsche Migrationspolitik nach der K\u00f6lner Silvesternacht von 2015\/16, als es massenhaft zu sexuellen \u00dcbergriffen gekommen war, sowie bei islamistischen Terroranschl\u00e4gen der Folgejahre. Passiert ist meistens nichts. Es k\u00f6nnte also gut sein, dass die beinharte Kanzlerforderung nicht zuletzt ein Wahlkampfman\u00f6ver war.Zufrieden, AfD? Die 10 absurdesten Abschiebungen des JahresDer Artikel erschien zuerst auf verfassungsblog.de, CC BY-SA 4.0. Verfassungsblog ist ein Open-Access-Diskussionsforum zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in Verfassungsrecht und -politik in Deutschland, dem entstehenden europ\u00e4ischen Verfassungsraum und dar\u00fcber hinaus. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen dem akademischen Fachdiskurs auf der einen und der politischen \u00d6ffentlichkeit auf der anderen Seite.Artikelbild: Juergen Nowak Zur Quelle wechseln"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Die Fakten hinter den Forderungen nach Abschiebungen nach Syrien &amp; Afghanistan","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/die-fakten-hinter-den-forderungen-nach-abschiebungen-nach-syrien-afghanistan\/#breadcrumbitem"}]}]