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Der überarbeitete Entwurf zur Digitalstrategie verspricht „einen umfassenden digitalen Aufbruch“ für Deutschland. Tatsächlich aber offenbart er, was die Bundesregierung zuallererst unter Digitalisierung versteht: Wirtschafts- und Technologiepolitik. Wir veröffentlichen den Entwurf.
Für die Digitalstrategie ist federführend der FDP-Digitalminister Volker Wissing verantwortlich – und sieht Digitalisierung vor allem unter wirtschafts- und technologiepolitischen Gesichtspunkten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO, Jürgen Heinrich / Unsplash / Montage: netzpolitik.orgDie Bundesregierung hat nachgelegt und ihren Entwurf für eine Digitalstrategie überarbeitet. Das neue Papier vom 18. August ist deutlich länger als eine Fassung von Anfang Juli – es hat nun mehr als 50 statt rund 30 Seiten – und wird dem Kabinett am 31. August auf seiner Regierungsklausur auf Schloss Meseberg vorgelegt. Wir veröffentlichen den Entwurf, der einen Streifzug durch die digitalpolitischen Prioritäten der Bundesregierung ermöglicht. Die Ziele der Bundesregierung sind hochgesteckt: Mit ihrer Digitalstrategie will die Ampel-Koalition Deutschland „einen umfassenden digitalen Aufbruch“ bescheren. So hatte sie es bereits – neben vielem anderen in diesen Papier – auch schon wortwörtlich in ihrem Koalitionsvertrag formuliert. Die Strategie fasst „die politischen Schwerpunkte der Bundesregierung beim Querschnittsthema Digitalisierung“ nun zusammen. Gemeinsam bilden sie „den übergeordneten Rahmen für die Digitalpolitik bis 2025“. Im Fokus stehen dabei drei Handlungsfelder, die mit „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“, „Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung“ und „Lernender, digitaler Staat“ überschrieben sind. Die jeweiligen Kapitel bieten einen Überblick über die zentralen digitalpolitischen Vorhaben, die die zuständigen Ministerien jeweils „in eigener Verantwortung“ umsetzen. Die Lektüre offenbart viel Altbekanntes. So plant die Regierung unter anderem bis 2030 „die flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und dem neuesten Mobilfunkstandard“ – und zwar „überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind – auch in ländlichen Gebieten.“ Das entspricht weitgehend der bereits seit Wochen bekannten Gigabitstrategie von Digitalminister Volker Wissing. Auch die Elektronische Patientenakte und das E-Rezept harren seit Jahren der Umsetzung, sollen nun aber endlich den Sprung in unseren Alltag schaffen; ebenso soll der Online-Ausweis samt digitaler ID sicher auf dem Smartphone ankommen. Bereits diese Beispiele verdeutlichen, dass die Digitalpolitik der Bundesregierung vor allem wirtschafts- und technologiepolitische Maßnahmen vorsieht. Nicht ohne Grund trägt das Strategiepapier den Titel „Gemeinsam digitale Werte schöpfen“.
Zivilgesellschaft soll KI vertrauen
Diese Verengung zeigt sich geradezu exemplarisch in dem Abschnitt zur „Digitalen Zivilgesellschaft“, der als Tiger springt und als Bettvorleger landet. Die Regierung will Hassrede, Desinformation und digitaler Gewalt „entschieden begegnen“ – konkret unter anderem mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt und der Stärkung des digitalen Ehrenamts. Im Papier erkennt sie zwar die „zentrale Rolle“ der Zivilgesellschaft „bei der Gestaltung der digitalen Gesellschaft“ an, offenbart aber ein verengtes Verständnis davon, was diese Zivilgesellschaft ist. Ganz oben auf der Agenda steht das Leuchtturmprojekt „Civic Coding ‒ Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“. Die Initiative – Motto: „Mit Künstlicher Intelligenz die Welt besser machen“ – startete bereits im Mai vergangenen Jahres auf der re:publica 21. Sie soll „Infrastrukturen, Förderprogramme, Initiativen, Projekte und Communities“ zu einem „starken KI-Innovationsnetz für das Gemeinwohl“ zusammenführen. Darüber hinaus plant die Regierung, „die Verbrauchersouveränität im Umgang mit KI-Systemen“ zu stärken, „beispielsweise durch den Ausbau des Zentrums für vertrauenswürdige KI (ZVKI) für die Zivilgesellschaft“. Abseitig präsentiert sich auch das gewählte Anschauungsbeispiel über eine Werkstatt für Holzspielzeug und eine KI-gestützte App, die Behördendeutsch in einfache Sprache übersetzt. KI-Vertrauen, Verbrauchersouveränität und Datenkompetenz spiegeln jedoch nur einen Teil dessen wider, was unter digitaler Zivilgesellschaft zu verstehen ist. Grundlegende soziale Themen wie Gerechtigkeit, Solidarität, Teilhabe und Zugang kommen in dem entsprechenden Kapitel nur am Rande vor. Dass die Bundesregierung diese Aspekte in den Hintergrund rückt, hängt offenbar mit ihrer Wahrnehmung der Zivilgesellschaft als eine Ansammlung von „Verbrauchern“ zusammen, die sich als solche in „Ideenwerkstätten“ und auf KI-gestützten „Innovationsplattformen“ miteinander vernetzen und informieren sollen. Damit aber umgeht die Digitalstrategie entscheidende Fragen zu gesellschaftlicher und demokratischer Teilhabe: Wie ließe sich etwa eine dezentrale digitale Infrastruktur aufbauen, die jenseits mächtiger Tech-Konzerne das Empowerment und die Partizipation vieler Menschen ermöglicht und auf diese Weise das Gemeinwohl fördert? Und wie könnte die Bundesregierung digitale Diversität gezielt und vor allem verbindlich fördern? Vorschläge, wie dies gehen könnte, gibt es zur Genüge. Möglich wären etwa „verbindliche Diversitätsziele bei Hightech-Förderung und Forschungsmitteln für Technikfolgenabschätzung für die Gesellschaft“. Gerade in der gezielten, selbstverpflichteten Einbindung und damit unmittelbaren Stärkung der Zivilgesellschaft läge daher eine große Chance, die die Bundesregierung jedoch vorbeiziehen lässt.
Gaia-X: Erloschenes Leuchtturmprojekt
Mindestens ebenso ideenlos erscheint ein anderer Aspekt der Digitalstrategie: Gleich mehrfach greift das Papier ein anderes Leuchtturmprojekt auf, dessen Signalkraft längst erloschen schien: Gaia-X. Dabei handelt es sich um ein europäisches Dateninfrastruktur-Großprojekt, das das Ziel der „digitalen Souveränität“ verfolgt. Das Vorhaben wurde Ende 2019 gemeinsam vom deutschen und französischen Wirtschaftsministerium vorgestellt. Seit Februar 2021 trägt es eine internationale Non-Profit-Organisation mit Sitz in Brüssel. Laut Website gehören ihr inzwischen über 350 Mitglieder an, unter ihnen Microsoft, Alibaba, Amazon, Google und Palantir sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen aus ganz Europa. Allerdings kam das Vorhaben nicht recht vom Fleck. Zuletzt wurde Gaia-X dafür kritisiert, dass amerikanische und chinesische Techkonzerne die Entscheidungen des Gaia-X-Verwaltungsrates zu stark beeinflussen, obwohl das Projekt gerade die Unabhängigkeit zu ihnen herstellen soll. Nun heißt es in der Digitalstrategie, dass „mit Gaia-X ein sektorübergreifend nutzbares, europäisches, offenes, innovatives Ökosystem für datengetriebene Geschäftsmodelle und Produkte enstehen“ soll. Verstanden wird das als Dateninfrastruktur, die „Cloud- und Edge-Angebote über Open-Source-Anwendungen“ miteinander verbindet. Wie das im Detail aussehen soll, wird weder auf der Projekt-Website noch im Strategiepapier deutlich. Aufschlussreich ist, dass die Ampel-Koalition in dem Strategiepapier erklärt, „den technologischen und wirtschaftlichen Nutzen von Gaia-X“ bis 2025 erst noch illustrieren zu wollen – beispielsweise durch eine stärkere Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft, um der Forschung einen besseren Zugang zu Daten aus der Wirtschaft zu verschaffen. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass die Wirtschaft einen besseren Zugang zu Forschungsdaten erhält.
Verwaltungsdigitalisierung als nachholende Daueraufgabe
Geradezu bescheiden lesen sich die Ziele hinsichtlich der Digitalisierung des Staates – obwohl die Regierung hier ein prall gefülltes Pflichtenheft hat. Oder aber die Ziele sind in diesem Strategieabschnitt einfach nur realistisch formuliert. So sollen nur bestimmte Prioritäten aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis 2025 flächendeckend umgesetzt sein, unter anderem ein weiter ausgebautes Verwaltungsportal des Bundes. Eigentlich wäre der Stichtag für die OZG-Umsetzung schon Ende 2022 gewesen. Da absehbar war, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden kann, priorisierte der IT-Planungsrat bereits im Mai 35 Leistungen, die in diesem Jahr entwickelt und umgesetzt werden sollen. Bürger:innen werden sich also gedulden müssen, bis sie wirklich alle Behördengänge einfach und per Mausklick erledigen können – schon allein, weil die Ampelkoalition zunächst das Registermodernisierungsgesetz „verfassungsfest“ reformieren will. Erst danach werden sich beispielsweise Nachweise nach dem „Once-Only-Prinzip“ nur einmal einreichen und umgekehrt von den Ämtern datensparsam abrufen lassen. Generell soll die Verwaltungsdigitalisierung zur „Daueraufgabe“ werden und schließlich in ein OZG 2.0 münden. Mehr Offenheit verspricht ein nationaler Bekanntmachungsservice, wo sich öffentliche Auftragsvergaben frei abrufen lassen sollen. Zudem will die Ampel einen Rechtsanspruch auf Open Data einführen und damit ein Versäumnis der Vorgängerregierung gutmachen – was wohl auf eine erneute Novelle des Open-Data-Gesetzes hinausläuft. Letztlich sollen deutlich mehr Verwaltungs- und Forschungsdaten der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und sich auch sinnvoll – also maschinenlesbar – nutzen lassen. Anders als im Koalitionsvertrag spielt transparentere Gesetzgebung keine besondere Rolle im Digitalstrategieentwurf. Zum Amtsantritt war noch die Rede davon, ein digitales Gesetzgebungsportal mit öffentlichen Kommentierungsmöglichkeiten zu schaffen. Zudem sollte sich dort einsehen lassen, in welcher Phase sich die Vorhaben befinden. Im Entwurf der Strategie findet sich nur mehr ein Portal, wo Gesetze und Rechtsverordnungen digital zur Verfügung stehen sollen. Auch ein gestärktes und digitalisiertes Petitionsverfahren findet sich nicht im Papier.
Justiz und Polizei ohne Medienbrüche
Digitalisieren will die Bundesregierung auch die Justiz. So formuliert die Strategie unter anderem das Ziel, dass ein Kläger nie wieder ein Gerichtsgebäude betreten müsse, um eine Klage durchzuführen. Doch die Ziele der Bundesregierung bis 2025 sind nicht allzu ehrgeizig: In drei Jahren soll eine gesetzliche Regelung für digitale Zivilverfahren bestehen, mit der Programmierung einer Software für Justizdienstleistungen begonnen oder das bundeseinheitliche Videoportal der Justiz genutzt werden können. Das ist noch weit entfernt von den formulierten digitalen Träumen, aber immerhin ein Anfang. Auch bei der Polizei soll digitalisiert werden, hier stellt die Bundesregierung die Harmonisierung der IT und die ortsunabhängige und mobile Nutzung dieser in den Vordergrund. Gleichzeitig sollen „polizeiliche IT-Angebote“ nur einmal entwickelt werden – und dann den „Bedarfsträgern“ zur Verfügung gestellt werden. Eine gute Idee, wenn man die IT harmonisieren will. Bis 2025 soll allerdings erst einmal ein gemeinsames Datenhaus für die polizeiliche Sachbearbeitung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll bis dahin „ein medienbruchfreier Austausch von Daten zwischen Polizei in Bund und Ländern und der Justiz möglich“ sein – heißt konkret: Ein Austausch, der zum Beispiel nahtlos digital erfolgt und nicht eine Mischung aus Fax, Mail und Briefen.
Schwachstellen mit Widersprüchen
Weiter geht’s kurz mit etwas Erfreulichem: Um die IT-Sicherheit zu stärken, möchte die Bundesregierung ein Recht auf Verschlüsselung einführen. Zusätzlich soll der Staat verpflichtet werden, „echte verschlüsselte Kommunikation“ anzubieten. Für Sicherheitslücken will der Staat ein Schwachstellenmanagement einführen „mit dem Ziel, Sicherheitslücken zu schließen“. Im Koalitionsvertrag hieß es, dass alle staatlichen Stellen dazu verpflichtet werden sollen, ihnen bekannte Sicherheitslücken beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Diese explizite Verpflichtung taucht in der Digitalstrategie nicht auf. An anderer Stelle des Papiers wird es bestimmter: Denn Hersteller von unsicherer Software sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Sie sollen für all jene Schäden haften, die in ihren Produkten fahrlässig durch IT-Sicherheitslücken verursacht werden. Dabei zeigt sich die Ampel-Koalition selbst besorgt, dass sie ausgespäht werden könnte: „Nicht-vertrauenswürdige Unternehmen“ sollen laut Digitalstrategie am Ausbau kritischer Infrastruktur nicht mehr beteiligt werden. Das könnte etwa den chinesischen Konzern Huawei betreffen. Das Unternehmen liefert Hardware für den Mobilfunkausbau in Deutschland. In den letzten Jahren gab es immer wieder eine Diskussion darüber, die Verwendung dieser Bauteile zu verbieten. Apropos BSI: Laut Digitalstrategie soll das BSI zur „Zentralstelle im Bereich der IT-Sicherheit“ ausgebaut und „unabhängiger“ aufgestellt werden. Ob es damit in Zukunft auch nicht mehr dem BMI unterstellt sein wird, lässt die Strategie offen. Die FDP hatte im Wahlkampf noch verkündet, BMI und BSI voneinander zu trennen. Ebendies forderte auch der Chaos Computer Club.
Ausgebremster Aufbruch
Angesichts der wirtschaftspolitischen Fokussierung des Strategiepapiers ist es mehr als fraglich, ob der Bundesregierung mit ihrem Entwurf zur Digitalstrategie ein „umfassender digitaler Aufbruch“ gelingt. Denn die Digitalstrategie zeigt auch in Version 2.0, was die Bundesregierung zuallererst unter Digitalisierung versteht: Wirtschafts- und Technologiepolitik. Die Hoffnung, dass die Ampel-Koalition beim Schwerpunktthema Digitalisierung auch digitale Grundrechte priorisieren und stärken würde, kann das vorliegende Papier noch nicht erfüllen. Bis zur Kabinettsklausur ist noch eine Woche Zeit. —
Entwurf – Stand 18.08.2022
Digitalstrategie – Gemeinsam digitale Werte schöpfen
– Entwurf –
Inhalt
1. Kurzübersicht
2. Ausgangslage
3. Zielbild und Projekte mit Hebelwirkung
4. Handlungsfelder
4.1. Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft
Digitale Infrastrukturen
Bildung in allen Lebensphasen
Gesundheit und Pflege
Mobilität
Bau, Smart Cities und Smart Regions
Digitale Zivilgesellschaft
Kultur und Medien
Teilhabe, Gleichstellung und digitale Barrierefreiheit
4.2. Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung
Datenökonomie
Wissenschaft und Forschung
Standortentwicklung
Schlüsseltechnologien für die digitale Souveränität Deutschlands und Europas
Qualifizierung und Fachkräftesicherung
Neue Arbeitswelt
Schutz von Klima, Umwelt und Ressourcen
Nachhaltige Landwirtschaft und Resilienz in ländlichen Räumen
4.3. Lernender, digitaler Staat
Digitale Verwaltung
Open-Data und Datenkompetenz in der öffentlichen Verwaltung
Digitale Justiz
Digitale Polizei
Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung
Cybersicherheit
Verteidigung
Internationales
5. Umsetzung
1. Kurzübersicht
Die vorliegende Strategie führt die politischen Schwerpunkte der Bundesregierung beim Querschnittsthema Digitalisierung unter einem Dach zusammen und bildet den übergeordneten Rahmen für die Digitalpolitik bis 2025.
Ausgehend von einer kurzen Beschreibung der Ausgangslage formuliert sie das Zielbild für den digitalen Fortschritt in der laufenden Dekade – gegliedert in die Handlungsfelder „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“, „Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung“ und „Lernender, digitaler Staat“. Um dieses Zielbild zu erreichen, sollen Projekte in den Bereichen moderne, leistungsfähige und nachhaltige Netze und Verfügbarkeit von Daten und Datenwerkzeugen, internationale einheitliche technische Normen und Standards sowie sichere und nutzerfreundliche digitale Identitäten und moderne Register priorisiert werden, da von ihrer Umsetzung die größte Hebelwirkung zu erwarten ist. Darüber hinaus haben die strategischen Themen Digitale Souveränität, Schlüsseltechnologien, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Desinformation und Plattformregulierung besondere Priorität..
Darauf aufbauend gibt die Strategie einen Überblick über die wesentlichen digitalpolitischen Vorhaben, die jedes Ressort in eigener Verantwortung umsetzt. Dabei werden 18 Leuchtturmprojekte durch kurze Geschichten ergänzt, die veranschaulichen, wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Staat das Leben der Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der Digitalisierung konkret verbessern.
Jeder Abschnitt endet mit einer Auflistung der Ergebnisse, die bis 2025 erreicht werden sollen. Besonders wichtige Punkte sind:
die Versorgung von mindestens der Hälfte der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen sowie im Mobilfunk bis möglichst 2026 flächendeckende Verfügbarkeit unterbrechungsfreier drahtloser Sprach- und Datendienste für alle Endnutzerinnen und Endnutzer;
der Aufbau eines interoperablen Bildungs-Ökosystems, das einen chancengleichen und barrierefreien Zugang zu digitaler Bildung eröffnet und von den Menschen in allen Lebensphasen aktiv genutzt wird;
die Nutzung der elektronische Patientenakte durch mindestens 80% der gesetzlich Krankenversicherten und die Etablierung des E-Rezepts als Standard in der Arzneimittelversorgung als Grundlage für bessere, digital gestützte Gesundheitsversorgung;
ein moderner Rechtsrahmen für die erfolgreiche Entwicklung der Datenökonomie und die verbesserte Nutzung von Daten durch vernetzte Datenräume in Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft;
die Stärkung der Fachkräftebasis für die Digitalisierung und mehr Diversität in der Digitalbranche;
die umfassende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, damit sich Behördengeschäfte auch mit Hilfe staatlicher digitaler IDs – ortsunabhängig und effizient elektronisch erledigen lassen;
ein transparenter und demokratischer Multistakeholder-Ansatz in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit für verlässliche Rahmenbedingungen auf allen Ebenen der digitalen Welt, für die technische Einheit des Internets und für eine globale digitale Ordnung auf Basis der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit sowie des Schutzes der Privatsphäre.
2. Ausgangslage
Deutschland braucht einen umfassenden digitalen Aufbruch. Als Europas industrieller Motor und eine der stärksten Volkswirtschaften der Welt, aber auch als Soziale Marktwirtschaft mit dem Anspruch auf Teilhabegerechtigkeit, betrachten wir die Digitalisierung als entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Daher wollen wir hier an der Spitze der internationalen Entwicklung Taktgeber für Innovation und Wachstum durch Digitalisierung sein. Bislang sind wir im europäischen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI, Bericht 2022) aber insgesamt nur auf Platz 13 von 27 EU-Mitgliedstaaten. Während wir dabei bei der digitalen Infrastruktur („Konnektivität“, Platz 4) deutlich über dem EU-Durchschnitt liegen, liegen wir in den Dimensionen Kompetenzen und Fachkräfte („Humankapital“, Platz 16), der digitalen Durchdringung von Unternehmen („Integration der Datentechnik“, Platz 16) und bei den Digitalen öffentlichen Diensten (Platz 18) unter dem EU-Durchschnitt. Das kann und darf uns nicht genügen, wenn wir im internationalen Wettbewerb auch künftig in der ersten Liga spielen wollen. Mit dieser Digitalstrategie und der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wollen wir unter die TOP 10 im DESI vorstoßen.
Mit der Verstärkung der digitalpolitischen Anstrengungen steht Deutschland im Einklang mit dem Europäischen Aufbruch in die „digitale Dekade“ und den damit verbundenen ambitionierten Zielen bis 2030: mindestens 80 Prozent der Bevölkerung, so schlägt es der „Digitale Kompass“ vor, sollen bis dahin über digitale Grundkenntnisse verfügen, die Zahl der IT-Experten soll auf 20 Millionen in der EU steigen. Auch die digitale Durchdringung der Unternehmen soll nachweisbar steigen: 75 Prozent der Unternehmen sollen mit Clouds, KI oder Big Data-Anwendungen arbeiten, 90 Prozent der Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen mindestens ein Basisniveau an digitaler Ausstattung vorweisen können und die Zahl der Unicorns (Start-ups mit einem Wert von über 1 Mrd. EUR) soll sich verdoppeln. Im Bereich der Infrastruktur beschränkt sich die EU nicht nur auf Gigabit für alle Haushalte, sondern will 20 Prozent der Produktion von Avantgarde-Halbleiter in Europa realisieren, 10.000 klimaneutrale „edge nodes“ und bis 2025 den ersten quantenbeschleunigten Computer in der EU vorweisen können. Alle Wesentlichen Verwaltungsakte sollen für die Bürgerinnen und Bürger digital zugänglich sein, dafür benötigen diese auch zu 100% einen entsprechenden Internetzugang sowie sichere Identifikationsnummern und -wege.
Hinter diesen Zahlen steht das Interesse aller Mitgliedstaaten, das Potenzial der Digitalisierung stärker zu nutzen, um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu verbessern, Gemeinwohl zu fördern und die Leistungsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Staat zu erhöhen. Insbesondere gilt es, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Forschung Raum zur Entfaltung und zur Verwirklichung von neuen Ideen und technologischen und sozialen Innovationen zu eröffnen. Dies kann nur gelingen, wenn die Menschen in digitale Angebote vertrauen. Hierzu müssen wir die Digitale Souveränität jedes und jeder Einzelnen stärken und in allen Bereichen zu mehr Gestaltungsfähigkeit im Digitalen, aber auch zu mehr Kontrollfähigkeit und Sicherheit für schützenswerte Daten und Prozesse gelangen. Zugleich ist es erforderlich, die Digitalisierung so zu gestalten, dass alle Menschen von ihr profitieren können – unabhängig von Alter, Geschlecht, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, sozialer und ethnischer Herkunft. Weiterhin stellt sich die Frage nach einer sozial, wirtschaftlich und insbesondere ökologisch nachhaltigen Gestaltung der Digitalisierung. Hierfür sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) Richtschnur der Politik der Bundesregierung und auch der Digitalstrategie. Konkret bedeutet das, Digitalisierung als Treiber ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit zu nutzen, ohne deren gegenteilige Wirkung zu verkennen.
Die umfassende Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft eröffnet auch Angriffsflächen für Ausspähung, Einflussnahme und Disruption z. B. durch gegnerische Staaten und Cyber-Kriminelle. Die mit dem Ukraine-Krieg verbundene „Zeitenwende“ ist ein Weckruf, neben der Befähigung zur Abwehr von Gefahren aus dem Cyber-Raum, auch die Schaffung von Resilienz und die Befähigung zur Schadensbegrenzung mitzudenken. Digitalisierung ist ein Querschnittsthema: Die damit verbundenen großen Ziele werden wir nur gemeinsam erreichen. In diesem Sinne ist die Digitalstrategie als Dachstrategie zu verstehen, die den übergeordneten Rahmen der Digitalpolitik in Deutschland vorgibt. Sie dient allen Ressorts als Kursbuch für die jeweiligen fachspezifischen Strategien und Maßnahmen. Die hier festgelegten Schritte sind in erster Linie eine Verpflichtung für die Bundesregierung. Für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Digitalbudget zur Umsetzung zentraler Vorhaben der Digitalstrategie wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt (BKAmt) ein Konzept erarbeitet.
Mit dieser Strategie wollen wir die Rahmenbedingungen verbessern und dazu beitragen, dass der digitale Wandel im Sinne einer nachhaltigen, vielfältigen, inklusiven und demokratischen Gesellschaft geschlechtergerecht und diskriminierungsfrei gestaltet werden kann und insbesondere Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft die Chancen der Digitalisierung und die Gestaltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels im Sinne der Menschen nutzen können. Der Staat wird hierbei im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen und seine Anstrengungen darauf richten, Vorbild für die notwendige digitale Transformation zu sein.
3. Zielbild und Projekte mit Hebelwirkung
Um aufzuzeigen, wie wir Deutschland in dieser Legislatur und darüber hinaus mit Blick auf die digitale Transformation voranbringen wollen, beschreibt die Strategie für das laufende Jahrzehnt das Zielbild anhand von drei übergreifenden Handlungsfeldern.
Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft
Deutschland ist bei der Gestaltung der digitalen Gesellschaft deutlich vorangekommen, hat die Potenziale der Digitalisierung für eine offene und integrative Gesellschaft genutzt und nimmt im DESI Ranking einen Platz unter den Top 10 ein. Dabei steht der Mensch im Mittelpunkt der Digitalisierung.
Ende 2025 ist die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser versorgt. Im Mobilfunk werden bis möglichst 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzerinnen und Endnutzer flächendeckend erreicht. Der Glasfaser- und Mobilfunkausbau geht weiter zügig voran und schafft damit eine leistungsfähige, nachhaltige und sichere Basis für die gesamte digitale Entwicklung in Deutschland. 2030 werden wir eine flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus haben. Der neuste Mobilfunkstandard wird 2030 überall dort verfügbar sein, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind.
Alle Bildungseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen, Einrichtungen für berufliche Bildung und Weiterqualifizierung, aber auch non-formale und informelle Bildungsorte machen sich stärker das Potential der Digitalisierung für bessere Bildung und mehr Chancengerechtigkeit zunutze. Sie sind an schnelle Netze angeschlossen, verbessern wirksam die Digitalkompetenz von Lehrenden wie Lernenden in allen Lebensphasen, setzen innovative digitale Werkzeuge ein und sorgen für das grundlegende Verständnis der Potenziale und Chancen als auch für die nötige Sensibilität gegenüber Risiken.
Mit inklusiven digitalen Räumen tragen wir zum demokratischen und gleichberechtigten Zusammenleben bei. Ein abwägendes Chancen- und Risikomanagement und die Berücksichtigung vulnerabler Gruppen kann die Akzeptanz von Geschäftsmodellen von Plattformbetreibern bei Nutzerinnen und Nutzern sichern und zu ihren nachhaltigen Erfolg beitragen.
Die Verbesserungen und Innovationen in der beruflichen (Weiter-)Bildung wie beispielsweise die digitalen Beratungsangebote sowie Bildungs- und Weiterbildungsplattformen ermöglichen es den Menschen, individuelle Beschäftigungschancen zu nutzen und sich auch in einer Arbeitswelt im Wandel neue Perspektiven zu erschließen.
Vielfältige, transparente und inklusive Angebote für das lebenslange Lernen schaffen die Grundlage für Teilhabe und Resilienz aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, Fähigkeiten, sozialer und ethnischer Herkunft. Die Potenziale der Digitalisierung für barrierefreie Zugänge zu Informationen und Kommunikation ermöglichen ein selbstbestimmteres Leben in der Stadt und auf dem Land. Digitale Instrumente werden genutzt, um Barrieren und dadurch Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen, Exklusionsrisiken wird aktiv entgegengewirkt. Die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird in allen Lebensbereichen mitgedacht und umgesetzt. Dadurch werden Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet. Geschlechtergerechtigkeit ist bei allen Angeboten realisiert.
Im Gesundheitswesen und in der Pflege ist eine flächendeckende digitale Datenverfügbarkeit realisiert, die zu einer besseren und effizienteren Versorgung sowie einer engeren Vernetzung mit der Forschung beiträgt. So wird die Abstimmung zwischen Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden und weiteren Gesundheitsfachberufen erleichtert, weil es ihnen möglich ist, stets auf die aktuellen Gesundheitsinformationen zuzugreifen. Dabei ist der Schutz sensibler, persönlicher Gesundheitsdaten vollständig gewährleistet. Die Gesundheitsforschung wird gestärkt und Forschungsergebnisse kommen innovativen Therapien und Medikamenten zugute mit besseren Perspektiven für alle Patientinnen und Patienten. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Stärkung der Patientensouveränität. Digitale Lösungen ermöglichen insbesondere der wachsenden Gruppe älterer Menschen ein längeres, selbstbestimmtes Leben und einen Verbleib in der Häuslichkeit bzw. im vertrauten Umfeld.
Mit den breiten Einsatzmöglichkeiten der Digitalisierung sind neuartige und moderne Lösungen und Ansätze zur Bewältigung der Herausforderungen in ländlichen Räumen entstanden. Digitale Anwendungen leisten hier einen wichtigen Beitrag – insbesondere bei der Verbesserung der Daseinsvorsorge. Die Digitalisierung in den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Arbeit, Gesundheit, Pflege, Mobilität, Nahversorgung, bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt führt zu einer Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in urbanen und ländlichen Räumen und trägt somit zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei.
Im Mobilitätsbereich ermöglichen digitale Plattformen intermodale Angebote, in denen sich für jeden Bedarf eine passende und kostengünstige Lösung findet – auch bei internationalen Reisen. Deutschland ist Innovationsstandort für automatisiertes, autonomes und vernetztes Fahren und soll dies auch in anderen Bereichen der Digitalisierung im Verkehr sein. Entsprechend ausgestattete Fahrzeuge entlasten Fahrerinnen und Fahrer von Routineaufgaben und verbessern den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit oder machen Mobilität erst möglich. Bahn und Bahnhöfe nutzen KI zur besseren Strecken- und Gleisplanung, in allen Zügen können Passagiere auf stabiles, kostenloses WLAN zurückgreifen. Auch Informationen zu Fahrradstraßen und -unterstellmöglichkeiten wie zu anderen Fortbewegungsmitteln sind digital erhältlich. So kann Mobilität komfortabler, sicherer, effizienter, inklusiver und nachhaltiger werden.
Building Information Modeling (BIM) sowie digitale Zwillinge finden im Bauwesen immer stärkere Verbreitung und sorgen für mehr Effizienz bei Planung, Bau und Bewirtschaftung von Bauwerken. Der Bund ist hier Vorreiter und nutzt BIM für den Verkehrsinfrastrukturbau ebenso wie für den Hochbau. Angeregt durch Smart Cities und Smart Regions-Modellprojekte erkennen und nutzen Kommunen in ganz Deutschland zunehmend die Potenziale der Digitalisierung für eine nachhaltige, zukunftsgerechte und barrierefreie Stadt- und Raumentwicklung und für gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen und urbanen Räumen.
Die Chancen der Digitalisierung werden intelligent genutzt für gleichberechtigten Zugang sowie nutzungsfreundliche und sichere digitale Angebote und Dienste. Risiken für Freiheitsrechte, Persönlichkeitsrechte, Selbstbestimmung, Schutz personenbezogener Daten, Privatsphäre und Gesundheit werden frühzeitig erkannt und ihnen wird wirksam und angemessen entgegengewirkt. Grundrechte werden auch im digitalen Raum konsequent geschützt. Digitale Angebote, Dienste und Technik werden von vornherein konsequent so gestaltet, dass diese barrierefrei, nutzer- und datenschutzfreundlich sowie sicher by design sind und dadurch für die Menschen domänen-übergreifend ein souveräner Umgang mit ihren eigenen Daten auf Grundlage eines starken und modernen Datenschutzes gewährleistet wird.
Im digitalen Raum ist für einen besseren Schutz sowohl unserer Bürgerinnen und Bürger, als auch unserer Demokratie, Bürgerrechte und Freiheiten gesorgt. Wir begegnen einerseits der Verbreitung illegaler und strafbarer Inhalte im Netz konsequent und nutzen z.B. das Potenzial von KI im Kampf gegen Desinformationskampagnen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Meinungsfreiheit auch online Bestand hat und Überwachungsrisiken systematisch minimiert werden, etwa mit einem Recht auf Verschlüsselung, oder einem Verbot von Social-Scoring-Systemen. Es gibt mehr geschützte, öffentlich-rechtliche, virtuelle Räume, in denen sich Kinder und Jugendliche, Mädchen und Frauen und vulnerable Gruppen jenseits von Geschlechterstereotypen und in ihrer Vielfalt austauschen und positionieren können.
Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung
Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht im Fokus der Digitalpolitik, da die Rahmenbedingungen stimmen: Unternehmensgründungen sind schnell, einfach und ortsunabhängig digital möglich. Wagniskapital steht, für Frauen und Männer gleichermaßen, ausreichend und impulsgebend zur Verfügung. Deep-Tech Ausgründungen aus Wissenschaft und Forschung führen zu aussichtsreichen Unicorns. Durch signifikante Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens wird der Standort für Start-ups gestärkt. Die Wirtschaft ist mit Hilfe der Digitalisierung erfolgreich gewachsen und stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Digitale Technologien machen die Umwelttechnik effizienter und zukunftsfähig. Sie unterstützen den Umbau der Energieversorgung und die Entwicklung hin zu einer zukunftssicheren und nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft und einer Kreislaufwirtschaft zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie stärken regionale Wertschöpfungsketten ebenso wie eine klima- und umweltverträglichere Mobilität. Zugleich wird auch die Digitalisierung selbst mit energieeffizienten, ressourcenschonenden und innovativen Technologien (Clean & Green Tech) und dem Schließen von Stoffkreisläufen nachhaltig und klimaverträglich gestaltet. Dabei wird auch eine ganzheitliche Betrachtungsweise von digitalen Technologien vorgenommen, um etwaig entstehende soziale und ökologische Rebound-Effekte zu verhindern. Bei dieser Entwicklung unterstützt auch ein Fokus auf digitale und soziale Unternehmensverantwortung. Corporate Digital and Social Responsibility ist eine prägende Leitlinie der Digitalwirtschaft im internationalen Vergleich.
Der Transfer von Wissenschaft und Forschung in die Praxis ist sprunghaft angestiegen. Forschung forciert die Digitalisierung in verschiedener Weise – digitale Methoden und Anwendungen ermöglichen neue wissenschaftliche Ansätze und bahnbrechende Erkenntnisse; Forschung stellt Daten zur Verfügung und treibt gleichzeitig die Entwicklung digitaler Lösungen und datenbasierter Geschäftsmodelle in allen Handlungsfeldern voran. Forschung begleitet auch den Digitalisierungsprozess selbst und ermöglicht so unter anderem evidenzbasierte Regulierung.
Daten werden in großem Umfang von der und auch für die Forschung verfügbar gemacht, um ihr Innovationspotenzial zu heben. Dafür entsteht ein wissenschafts- und innovationsfreundliches Datenökosystem. Der Zugang zu Daten und Diensten über offene und einheitliche Schnittstellen ist deutlich erweitert und verbessert. Die Interoperabilität von Daten, insbesondere Mess- und Forschungsdaten, wird basierend auf internationalen Standards sichergestellt. Damit ist eine wichtige Grundlage gelegt für die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, für Wertschöpfung durch digitale und soziale Innovation durch zivilgesellschaftliche Akteure, Start-ups, Mittelstand und Industrie.
Auch in Wissenschaft und Forschung hat sich die Nutzbarkeit von Daten signifikant verbessert. Exzellente Hochschul- und Forschungseinrichtungen gewinnen neue Erkenntnisse aus der intelligenten Analyse von Daten. Sie sind mit ihren Datenangeboten wichtige Partner von öffentlicher Verwaltung und Unternehmen. Sie treiben die innovative Entwicklung, auch durch erfolgreichen Transfer und Ausgründungen.
Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik werden in Deutschland und Europa technologieoffen und innovationsfreundlich erforscht und weiterentwickelt. Wir haben eingeführte Prozesse, um ihre Chancen für Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Gesellschaft und Nachhaltigkeit immer wieder von Neuem auszuschöpfen, die Risiken für Individuum und Gesellschaft neu zu verstehen und sie beherrschbar zu machen.
Beim Internet of Things (IoT), und Schlüsseltechnologien wie KI, automatisierten und autonomen Systemen, Robotik, Quantencomputing, Mikroelektronik, 5G/6G und Cybersicherheit ist die deutsche Wissenschaft Teil der globalen Spitzengruppe. Der Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wurde deutlich gestärkt. Wir konzentrieren uns dabei sowohl auf Schlüsseltechnologien, als auch auf die Entwicklung des jeweiligen wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Ökosystems und auf den Transfer der Ergebnisse in Anwendungen und Dienstleistungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Wir setzen dabei auf einen menschen-zentrierten Ansatz.
Der digitale Wandel der Arbeitswelt wird mit Sicherheit und Respekt für alle gestaltet. Eine verantwortungsvolle, und diskriminierungsfreie Nutzung von Daten und digitalen Technologien bildet dabei die Handlungsgrundlage. Mit modernen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz sind die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen geschützt und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte geschaffen. Damit können die Potenziale neuer Technologien bestmöglich genutzt werden.
Mit zahlreichen Maßnahmen haben wir die Fachkräftebasis in der Digitalbranche deutlich gestärkt, obgleich die Herausforderungen der Fachkräftesicherung in den IT-Berufen über alle Branchen hinweg groß bleibt. Deutschlands Digitalunternehmen sind auch im internationalen Wettbewerb attraktive Arbeitgeber für High Potentials. Die Digitalbranche ist diverser geworden. Frauen sind gleichberechtigt in ihr vertreten. Insbesondere eine exzellente Hochschul- und berufliche Bildung und ein transparentes digitales Weiterbildungsangebot machen es Staat und Unternehmen leichter, Qualifizierungsbedarfe ihrer Beschäftigten zu decken und qualifizierte Fachkräfte zu finden, die dank flächendeckend verfügbarer, hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur ortsunabhängig arbeiten können. Daneben erlauben geänderte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen die leichtere Zuwanderung ausländischer IT-Fachkräfte.
Auf europäischer Ebene sorgen klare und verlässliche Rahmenbedingungen auf allen Ebenen der digitalen Welt (Netze, Dienste, Daten und Anwendungen), einschließlich KI und Plattformen für ein nutzer- und wettbewerbsfreundliches Umfeld, das Wachstum und Innovation für eine starke Wirtschaft, hohe Verbraucherschutz- und Umweltstandards gewährleistet, digitale Teilhabe sichert und die digitale Souveränität Europas schafft. Im internationalen Wettbewerb kann Europa auch deshalb bestehen, weil das europäische Wettbewerbsrecht kontinuierlich fit für das digitale Zeitalter gemacht wird und europäischen Unternehmen faire Rahmenbedingungen und Wettbewerbschancen ohne neue Marktbarrieren oder digitalen Protektionismus ermöglicht werden.
Lernender, digitaler Staat
Verwaltung wird konsequent aus der Nutzerinnen- und Nutzerperspektive gedacht und gewährleistet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen durch ein digitales, barrierefreies Angebot: Dies gilt von der Beratung über die Beantragung bis zur Bekanntgabe des Bescheides. Mit der Einführung der digitalen Identität und der Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“ (auch im europäischen Kontext) sind wesentliche Meilensteine dafür erreicht. So können Bürgerinnen und Bürger ebenso wie juristische Personen und rechtsfähige Vereinigungen ihre Behördengeschäfte ortsunabhängig und effizient elektronisch erledigen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wird weiterentwickelt. Durch den Aufbau von Wissen, Fachkräften und Kapazität sowie den prioritären Einsatz von Open Source Software und die verbindliche Nutzung von offenen Standards soll die digitale Souveränität auch auf der Seite der Verwaltung stärker in den Fokus genommen werden. Wichtig für die Digitalisierung der Verwaltung war und ist es, kontinuierlich rechtssichere und klare Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler Anwendungen festzulegen.
Grundlage für die Digitalisierung ist ein digital- und praxistaugliches Recht. Die Digitalisierungsperspektive wird von Anfang an mitgedacht. Mit einem Digitalcheck wird sichergestellt, dass Gesetzentwürfe aus Prozesssicht digitaltauglich erstellt werden. Schriftformerfordernisse stehen der Digitalisierung nicht mehr entgegen. Digital gestützte Verfahren sorgen für effiziente und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsprozesse und haben die Modernisierung der Infrastruktur deutlich vorangebracht.
Die Verwaltung selbst ist digitaler geworden. Im lernenden, digitalen Staat nutzt sie souverän digitale Plattformen und vielfältige digitale Werkzeuge inklusive KI, wertet ihre Daten selbst besser aus und nutzt die gewonnen Erkenntnisse für Entscheidungen und deren evidenzbasierte Vorbereitung. Sie stärkt die digitalen Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden langfristig und entlastet sie.
Auch als Bundesregierung wollen wir modern und digital zusammenarbeiten. Wir werden eine moderne Führungs- und Verwaltungskultur vorantreiben und für digitale Lösungen sorgen. So setzen wir beispielsweise auf kollaboratives Arbeiten über Ressortgrenzen hinweg und nutzen dafür zeitgemäße, digitale Werkzeuge wie Messenger und Anwendung für die cloudbasierte Dokumenten- und Aufgabenverwaltung, die speziell für die Arbeit der Bundesregierung angepasst wurden und betrieben werden.
Gerade in Zeiten wachsender Unsicherheit garantiert der Staat Schutz und Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Wirtschaft. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir die Fähigkeiten zur Vermeidung, frühzeitiger Erkennung sowie der Abwehr von Bedrohungen aus dem Cyberraum deutlich gestärkt. Durch die Harmonisierung und Modernisierung der polizeilichen IT-Architektur ist die Arbeit der Polizei und der Zollverwaltung effizienter und zielgerichteter. Die digitale Transformation der Bundeswehr gewährleistet auch in Zeiten einer herausfordernden, volatilen Bedrohungslage jederzeit eine verlässliche Verteidigung.
Internationale Datenpolitik
Grundlage jeder erfolgreichen Digitalpolitik ist ein globales, offenes, freies und sicheres Internet. Daran arbeitet Deutschland kontinuierlich in internationaler Abstimmung und Zusammenarbeit und verfolgt dabei einen transparenten und demokratischen Multistakeholder-Ansatz bei der Verwaltung der Internet-Infrastruktur und der Entwicklung technischer Normen und Standards für den Betrieb des Internets. Unsere aktive Mitarbeit in internationalen Gremien, Normungs- und Standardisierungsprozessen sowie Multi-Stakeholder-Foren, wie z. B. im Internet Governance Forum ist die Grundlage für unsere digitale Souveränität. Die transatlantische Partnerschaft ist dank des Handels- und Technologierates (TTC) gestärkt, der Einsatz für mehr Demokratie im Netz zeigt Erfolg und ein freies, offenes und globales Internet bietet Räume für sichere und unbeschwerte Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen über nationalstaatliche Grenzen hinweg.
Deutschland setzt sich für einen vertrauensvollen regel- und wertebasierten Austausch von Daten zwischen demokratischen Staaten ein und überzeugt durch offenes transparentes Verwaltungshandeln – gerade auch in Abgrenzung zu repressiven Regimen. Kernpunkte dieses Engagements sind die technische Einheit des Internets als universelle Ressource und die Gestaltung einer globalen digitalen Ordnung, im Sinne eines international abgestimmten Rahmens für die Nutzung des Internets, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte, Cybersicherheit und Regeln für die digitale Wirtschaft. Dass diese Ordnung auf den Grundprinzipien der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit sowie des Schutzes der Privatsphäre beruhen muss, ist nicht verhandelbar.
Mit Blick auf das 2025 auslaufende Mandat des Internet Governance Forums und die anstehenden Entscheidungen über die künftige Architektur der Internet-Governance intensiviert Deutschland die digitalpolitische Zusammenarbeit mit den Staaten, die sich für das Modell der Multistakeholder-Governance aussprechen oder davon überzeugt werden können.
Insgesamt arbeitet Deutschland weltweit eng mit gleichgesinnten Partnern u. a. im Rahmen der Europäischen Union, der G7, der OECD, dem globalen Süden und in bilateralen Kooperationsformaten zusammen, um die digitale Transformation voranzutreiben. Zusammengenommen stärken wir so die digitale Souveränität Deutschlands und Europas in internationalen Partnerschaften.
Projekte mit Hebelwirkung
Um dieses Zielbild zu erreichen, werden wir solche Vorhaben mit Priorität vorantreiben, von denen ressortübergreifend die größte Hebelwirkung im Rahmen unserer digitalpolitischen Ziele zu erwarten ist. Dabei werden wir folgende grundlegende strategische Vorhaben umsetzen:
Voraussetzungen digitaler Angebote und ihrer Nutzung sind moderne, leistungsfähige und nachhaltige Netze und die Verfügbarkeit von Daten und Datenwerkzeugen. Wir werden den Gigabitausbau gemeinsam mit der Wirtschaft weiter vorantreiben und Datenräume domänenübergreifend miteinander vernetzen sowie mehr staatliche Daten und entsprechende Werkzeuge unter Beachtung eines hohen Datenschutzniveaus für die digitale Wertschöpfung einerseits und die Politikgestaltung andererseits bereitstellen.
Internationale einheitliche technische Normen und Standards ermöglichen Interoperabilität und die Skalierung von Lösungen durch ihre marktöffnende Wirkung. Sie unterstützen den Transfer von Innovationen in marktfähige Produkte. Deshalb kommt es zum einen entscheidend darauf an, die in dieser Strategie beschriebenen Projekte standardbasiert, technologisch offen, interoperabel sowie rechtlich und technologisch sicher zu gestalten. Zum anderen ist es aber ebenso zentral, einen noch stärkeren Einfluss auf die Schaffung zukünftiger internationaler technischer Standards zu nehmen. Die internationale Mitgestaltung von Standards wird wesentlicher Bestandteil einer aktiven Wirtschafts- und Digitalpolitik und auch stärker unter außenpolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Dafür werden wir auch die Besetzung in internationalen Gremien stärker unterstützen.
Sichere und nutzerfreundliche digitale Identitäten und moderne Register sind Voraussetzung für digitale Dienste der öffentlichen Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen, Bildung und Ausbildung sowie digitale Angebote in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie ermöglichen, soweit erforderlich, die sichere Identifikation und Verrechnung von Online-Leistungen und -diensten und führen maßgeblich zu weiterer digitaler Wertschöpfung. Denn die zweifelsfreie Feststellung der Identität ist die Basis einer jeden Vertrauensbeziehung, die allen elektronischen Geschäfts- und Verwaltungsprozessen zugrunde liegt. Es ist daher eine Kernaufgabe des Staates, sichere Identifizierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Lösungen auch europaweit interoperabel sind und schnell zur Verfügung stehen. Grundlage für Akzeptanz und Vertrauen ist dabei, dass sowohl die IT-Sicherheit als auch der Datenschutz ernst genommen werden und keine Nutzerprofile erstellt werden können. Der Einzelne muss zu jeder Zeit in der Lage sein zu erkennen, welche Behörden Zugriff auf welche persönlichen Daten haben.
Diese Vorhaben sind zentral für alle Projekte und Maßnahmen, die in den Ressorts jeweils eigenverantwortlich umgesetzt werden. Darüber hinaus werden wir die strategischen Themen Digitale Souveränität, Schlüsseltechnologien, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Desinformation und Plattformregulierung in den kommenden Jahren prioritär bearbeiten. Diese ziehen sich als Querschnittsthemen durch alle Kapitel der Digitalstrategie oder werden in den einzelnen Themenbereichen explizit behandelt.
Wir wollen die Digitalstrategie auch nutzen, um den grundlegenden Wandel hin zu einem lernenden, digitalen Staat voranzutreiben, der vorausschauend für die Bürgerinnen und Bürger arbeitet. Dafür werden wir die Strategie von Anfang an durch eine regelmäßige und umfassende Wirkungsprüfung begleiten und Effektivität wie auch Effizienz der Maßnahmen kontinuierlich bewerten. So schaffen wir ein wichtiges Instrument, um einschätzen zu können, ob mit den implementierten Maßnahmen die gewünschten Ziele erreicht werden und, falls dies nicht der Fall ist, Anpassungen vornehmen zu können.
Dadurch wird uns die digitale Transformation im Sinne einer Neuausrichtung von Prozessen auf der Grundlage einfacher und effizienter digitaler Verfahren gelingen und wir werden die digitale Souveränität Europas stärken.
4. Handlungsfelder
Um aufzuzeigen, wie wir der digitalen Gesellschaft mit den Menschen im Mittelpunkt neuen Schub verleihen wollen, werden im Folgenden für die drei Handlungsfelder (1) vernetzte und digitale souveräne Gesellschaft, (2) Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung sowie (3) digitaler Staat wesentliche Maßnahmen vorgestellt, die jedes Ressort in eigener Verantwortung und im Rahmen der in der Haushalts- und Finanzplanung jeweils zur Verfügung stehenden Mittel umsetzt. Zugleich wird anhand konkreter Beispiele dargestellt, wie Staat, Zivilgesellschaft, Unternehmen und Wissenschaft mit Hilfe der Digitalisierung das Leben einfacher, effizienter, sicherer und sozialer machen.
4.1. Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft
Digitale Infrastrukturen
Leistungsfähige und nachhaltige digitale Infrastrukturen sind eine elementare Grundlage für die Digitalisierung. Auf Grundlage der gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Telekommunikationswirtschaft erarbeiteten Gigabitstrategie sorgen wir für einen schnelleren Ausbau. Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung für ein modernes Deutschland ist die flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und dem neuesten Mobilfunkstandard, überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind – auch in ländlichen Gebieten. Diese Ziele sollen bis 2030 erreicht werden.
Durch einfachere und digitalisierte Genehmigungsverfahren sorgen wir für einen schnelleren Start von Ausbauvorhaben.
Wir stärken die Nutzung alternativer Verlegetechniken indem wir die Normierung und Standardisierung mindertiefer Verlegetechniken voranbringen und ein Konzept für die Nutzung oberirdischer Verlegung erarbeiten.
Mit dem Gigabit-Grundbuch schaffen wir ein zentrales Zugangsportal, das relevante Informationen bereitstellt – für die Planung des Infrastrukturausbaus sowie über den aktuellen und künftigen Grad der Versorgung im Bereich der Telekommunikation.
Wir schließen mit dem Mobilfunkförderprogramm Versorgungslücken, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
Genehmigungsverfahren für den Bau von Telekommunikationsinfrastrukturen beschleunigt und digitalisiert wurden.
mindestens die Hälfte der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen versorgt sowie im Mobilfunk bis möglichst 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzerinnen und Endnutzer flächendeckend verfügbar sind.
die Nutzung alternativer Verlegetechniken deutlich gestärkt wurde.
durch das Gigabitgrundbuch mehr Transparenz hinsichtlich der für den Gigabit-Ausbau relevanten Informationen geschaffen wurde.
Lücken in der Mobilfunkabdeckung durch die Umsetzung der Mobilfunkförderung geschlossen wurden.
Bildung in allen Lebensphasen
Die digitaltechnologische Durchdringung verändert das gesamte Leben und erfordert veränderte Kompetenz- und Qualifizierungsprofile. Digitalkompetenzen fördern die Selbstbestimmung, die gesellschaftliche Teilhabe und den Zusammenhalt, aber auch die individuelle Beschäftigungsfähigkeit und den Wohlstand. Um die technologische und soziale Innovationskraft unseres Landes ebenso wie die Souveränität der Bevölkerung aller Altersgruppen im Hinblick auf Digitalität zu sichern, sind mehr und gezieltere Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung und ein besonderer Fokus auf informelle Lern- und Bildungsangebote notwendig.
Wir werden den DigitalPakt für Schulen nachhaltig gestalten. Dazu werden wir mit den Ländern die bisher erreichten Ergebnisse bilanzieren und die weiteren Bedarfe erheben, um in dieser Legislaturperiode einen Digitalpakt 2.0 mit einer Laufzeit bis 2030 abzuschließen. Dabei sollen die Prozesse deutlich einfacher und flexibler gestaltet werden.
Mit dem MINT-Aktionsplan 2.0 schaffen wir mit gezielten Förderungen entlang der gesamten Bildungskette Zugänge zu MINT-Bildung. Gerade auch bei der Zielgruppe der bisher im MINT-Bereich unterrepräsentierten Mädchen und Frauen fördern wir das Interesse für Ausbildung oder Studium in MINT-Berufen und tragen damit zur Sicherung der Fachkräftebasis bei. Hierzu gehört die Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen bereits in der frühkindlichen und schulischen Bildung.
Mit Initiativen wie dem Aktionstag Girls‘ Day und YouCodeGirls entwickeln wir Angebote, um Geschlechterstereotype in der Berufsorientierung zu durchbrechen. Auf diese Weise stärken wir junge Frauen frühzeitig auf ihrem Bildungsweg in Digitalisierung, Informationstechnologie und Programmierung. So leisten wir einen Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Anteils von Frauen in IT-Berufen.
Wir fördern über das Hochschulforum Digitalisierung länder- und hochschulübergreifend Vernetzung, Kompetenzaufbau und Strategieentwicklung für digitale Hochschulbildung.
Wir werden die Kompetenzbildung in Zukunftsfeldern wie Künstliche Intelligenz unterstützen und entwickeln den KI-Campus als die Lernplattform für Künstliche Intelligenz weiter.
Wir stärken im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) die Kultur der Weiterbildung und setzen uns dafür ein, dass Weiterbildung ein selbstverständlicher Teil des Erwerbslebens wird.
In einer Gesellschaft des langen Lebens kommt Bildung im Alter eine besondere Bedeutung zu. Daher wollen wir auch den souveränen Umgang mit dem Digitalen im Alter stärken.
Wir gestalten und treiben den bildungspolitischen Prozess zur Entwicklung eines Digitalen Bildungsraumes mit einer Nationalen Bildungsplattform (NBP) gemeinsam mit unseren Partnern voran. Im Zusammenspiel mit der Domäne Bildung in GAIA-X ermöglichen wir so eine individuelle digitale Bildungsreise über die einzelnen Bildungsbereiche- auch karrierebegleitend im Beruf. Die NBP wird Bildungseinrichtungen, -anbieter und Content-Produzenten zu einem interoperablen, barrierefreien Bildungs-Ökosystem verbinden.
Wir setzen das regelmäßige Monitoring der digitalen Kompetenzen in der Bevölkerung fort, verknüpfen Forschung und Praxisentwicklung und entwickeln gezielt Maßnahmen für die Gruppen, die ein erhöhtes Risiko haben, digital abgehängt zu werden.
Digitaler Bildungsraum: Die Weiterbildung für die Arbeit von morgen finden
Henrietta arbeitet in einem Maschinenbauunternehmen. Schon in den letzten Jahren, aber noch mehr während der Pandemie ist ihre Arbeit noch sehr viel digitaler geworden, Technische Dokumentationen sind online abrufbar und weisen zunehmend interaktive Elementen auf; Einweisungen von Kundenmitarbeitern in die Programmierung der neuesten Generation von fernwartbaren CNC-Maschinen finden in digitalen Lernräumen statt. Henrietta ist beeindruckt, dass hier sofort auch kollegiale Fachdiskussionen stattfinden, auch unternehmensübergreifend.
Sie findet, dass eine solcher Austausch allen nutzt und die Kunden und ihre Mitarbeiter an die Firma binden. Sie entdeckt darin eine auch für sie selbst attraktive berufliche Perspektive und beschließt, sich hier zu professionalisieren.
Auf der Suche nach Informationen zum Einsatz digitaler Medien in der Weiterbildung nutzt sie wie schon die letzten Jahre die Nationale Bildungsplattform als Vernetzungsinfrastruktur. Diese ermöglicht es ihr, sich mit einem einzigen Login (SSO) im digitalen Bildungsraum zu bewegen und ihre Wallet als Ablage zu nutzen und ihre Daten selbstsouverän zu verwalten. Um die angebotsübergreifende Suche im digitalen Bildungsraum bestmöglich auf ihre Vorkenntnisse und Bedürfnisse einzugrenzen, ruft sie ihr aktuelles Kompetenzprofil in der Bildungswallet auf und teilt speziell ihre für die Professionalisierung wichtigen Kenntnisse für eine Suche mittels Katalogfunktion der NBP.
Unter den Angebotstreffern finden sich analoge, reine online und hybride Weiterbildungsangebote. Die Agentur „Zusammen-Lernen-Jetzt“ mit ihrem hybriden Angebot für ein peerangeleitetes Moderationstraining zieht ihre Aufmerksamkeit auf sich: Hier werden nicht nur digital Kompetenzen durch Kolleginnen und Kollegen untereinander vermittelt, sondern themenspezifisch Fälle und Erfahrungen geteilt und in der online Fachgemeinschaft diskutiert. Der Blog dieser Gruppe hatte bereits eine große Zahl von Followern, darunter auch viele ehemalige Teilnehmer des Trainings, die nach wie vor aktiv Beiträge posten und kommentieren. Sie tritt bei.
Drei Jahre später, Henrietta arbeitet inzwischen bei der Stahl-Hart AG in Bielefeld. Sie ist immer noch begeistert, wie lebendig der Austausch mit den Fachkolleginnen und -kollegen auch über Firmen hinweg funktionieren kann. Und das Moderationstraining war Gold wert: Seit nunmehr zwei Jahren moderiert sie selbst eine internationale Onlinegruppe zu automatisierten Fertigungssystemen. Eine Referenz und Kompetenz, die ihr nicht zuletzt bei der Bewerbung einen Vorteil verschafft hat.
Und gestern haben sich die Aktiven und Ehemaligen aus „Zusammen-Lernen-Jetzt“ zum persönlichen Austausch im Biergarten getroffen – der gemeinsam Kalender macht’s. möglich. Es war mal wieder ein Fest!
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
der DigitalPakt für Schulen nachhaltig gestaltet ist und ein Digitalpakt 2.0 beschlossen ist.
sich die neuen Maßnahmen in den Aktionsfeldern des MINT-Aktionsplans 2.0 (Kooperation, Qualität, Forschung, Berufsorientierung für Familien, Frühstart) in der Umsetzung befinden.
Initiativen wie YouCodeGirls einen breiten Kreis von Nutzerinnen erfolgreich beim Erwerb von Coding-Kompetenzen unterstützt und in der Entscheidung für IT-Berufe bestärkt.
ein interoperables Bildungs-Ökosystem etabliert ist, das einen chancengleichen und barrierefreien Zugang zu digitaler Bildung eröffnet und von den Menschen in allen Lebensphasen aktiv genutzt wird. Übergreifendes Ziel ist auch fachgebiets- und sektorübergreifende Interoperabilität. Hierzu werden wir entsprechende Indikatoren entwickeln.
ein regelmäßiges Monitoring Verbesserungen bei den digitalen Kompetenzen der Bevölkerung ergibt, insbesondere bei den digitalisierungsfernen Gruppen.
die Ergebnisse des Monitorings als Ausgangspunkt für die Entwicklung von gezielten Kompetenzvermittlungsangeboten bei den digitalisierungsfernen Gruppen gedient haben.
alle aktuellen und relevanten Studien und Modelle zur Medien- und Digitalkompetenz der deutschen Bevölkerung in einer Datenbank zusammengefasst sind und Forschungslücken durch zusätzliche empirische Studien geschlossen wurden.
Gesundheit und Pflege
Die Möglichkeiten der Digitalisierung wollen wir für die Gesundheit der Menschen ethisch verantwortlich nutzen und dazu beitragen, dass Deutschland eine Vorreiterrolle bei Digital Health einnimmt. Davon sollen Versicherte unabhängig von den individuellen Voraussetzungen umfassend profitieren. Die Digitalisierung soll damit auch einen Beitrag zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten leisten. Wir treiben durch konsequente Digitalisierung die Modernisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens voran. Damit verbessern wir die Versorgung von Patientinnen und Patienten und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und Gesundheitsberufe. Außerdem heben wir dadurch Effizienzpotential für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens. Ein resilientes Gesundheitssystem baut auch auf einer starken Gesundheitsforschung auf. Die digitale Vernetzung zum raschen Austausch von Erkenntnissen und Innovationen zwischen lebens- und gesundheitswissenschaftlicher Forschung und Versorgung ist gemeinsame Voraussetzung für eine international wettbewerbsfähige Forschung und für ein exzellentes Gesundheitssystem.
Wir werden im Jahr 2022 einen partizipativen Strategieprozess zur Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege starten. Dabei werden wir besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer legen. So werden wir im Dialog mit allen relevanten Akteuren die gemeinsame Vision einer Versorgung der Zukunft formulieren.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) werden wir die bislang an verschiedenen Stellen (z. B. Praxen und Krankenhäuser und Öffentlicher Gesundheitsdienst) existierenden bzw. entstehenden Patientendaten digital integrieren. Damit Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer schnellstmöglich von den besonderen Potenzialen der ePA profitieren können, werden wir die Bereitstellung und Nutzung der ePA erleichtern. Hierdurch wird deren Nutzen und die Nutzung in der Breite der Bevölkerung weiter gesteigert.
Durch die Möglichkeit der freiwilligen Datenfreigabe im Rahmen der ePA wird ab 2023 auch die Forschung und damit die gesamte Gesellschaft im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung von der Nutzung der Daten profitieren können.
Elektronische Patientenakte – Herzstück digital vernetzter Gesundheitsversorgung
Seit ihrer Diabetesdiagnose vor 18 Jahren war Elif in mehreren Arztpraxen und Kliniken in Behandlung. Lange Zeit war es nicht einfach, bei den vielen Befunden, Arztbriefen und Laborergebnissen den Überblick zu behalten.
Inzwischen verfügt Elif jedoch über eine elektronische Patientenakte (ePA). In dieser sind alle ihre Erkrankung betreffenden Informationen – auch die Daten aus ihrer Diabetes-App – übersichtlich gebündelt und über eine Suchfunktion schnell auffindbar.
Die täglichen Blutzuckerwerte werden automatisch in der ePA hinterlegt und mit ihrer Einwilligung an ihren Hausarzt übermittelt. Mit diesem tauscht sich Elif regelmäßig per Videosprechstunde oder Messenger über den Therapieverlauf aus. Die wichtigsten Daten zum Therapieverlauf werden nach Absprache in der ePA dokumentiert.
Diese Daten nutzt auch der ambulante Pflegedienst, der seit einem halben Jahr Elifs Wunde am Fuß versorgt. Diese verheilt schlecht und bedarf einer spezialisierten Wundversorgung in Abstimmung zwischen Arzt und Pflegenden. Über die ePA haben alle Beteiligten Zugriff auf das jeweils aktuellste Wundprotokoll. Das nötige Material wird über elektronische Verordnungen direkt bei der Apotheke oder im Sanitätshaus bestellt.
Als sich Elif einmal zu viel Insulin injiziert, muss der Rettungsdienst gerufen werden. Glücklicherweise hat Elif ihren Neffen als zugriffsberechtigten Vertreter bevollmächtigt, so dass dieser die in der ePA gespeicherten wesentlichen Gesundheitsdaten sowie ihren Medikationsplan der Notärztin für eine schnelle und zielgerichtete Erstversorgung bereitstellen kann. Das Krankenhaus wird bereits vor der Einlieferung über ihren Zustand informiert.
Zur Entlassung werden alle Unterlagen in digitaler Form an die passenden Stellen versandt: Elifs Hausarzt erhält den Entlassbrief, der Pflegedienst den Pflegeüberleitungsbogen. Zudem kann sie ihr Entlassrezept komfortabel einer Apotheke ihrer Wahl zuweisen.
Elif möchte, dass anderen Menschen durch ihre Krankengeschichte geholfen werden kann. Deshalb gibt sie ihre Daten aus der ePA für die Forschung frei. Mit ihrer Unterstützung arbeiten nun Forschende an neuen Therapieansätzen für Diabetikerinnen und Diabetiker.
Das erzählt Elif in ihrer Selbsthilfegruppe. Durch den regelmäßigen Austausch erfährt Elif Neuigkeiten und kann auch selbst Tipps geben. Jasmin, die durch ihre Diabeteserkrankung erblindet ist, ist skeptisch, ob sie die ePA nutzen kann. Gemeinsam probieren sie es aus. Durch die barrierefreie Gestaltung der App findet sich Jasmin gut zurecht. Befunde und Therapieempfehlungen kann sie sich vorlesen lassen. Das erleichtert ihren Alltag und Jasmin behält selbst den Überblick über ihre Daten.
Wir werden das E-Rezept als Ersatz des bisherigen Papierrezepts als Pflichtanwendung für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise einführen.
Wir werden die gematik als digitale Gesundheitsagentur für die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur) zukunftsfest aufstellen.
Wir stärken die Vernetzung der Gesundheitsämter über alle Ebenen hinweg und bauen die Interoperabilität im Gesundheitswesen we
