[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/droht-der-identitaeren-bewegung-ein-verbotsverfahren\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/droht-der-identitaeren-bewegung-ein-verbotsverfahren\/","headline":"Droht der Identit\u00e4ren Bewegung ein Verbotsverfahren?","name":"Droht der Identit\u00e4ren Bewegung ein Verbotsverfahren?","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Neue Rechte Droht der Identit\u00e4ren Bewegung ein Verbotsverfahren? Mit dem Versuch, das rechtsextreme Compact-Magazin zu verbieten, ist das Innenministerium Mitte 2024 gescheitert. 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Mit dem Versuch, das rechtsextreme Compact-Magazin zu verbieten, ist das Innenministerium Mitte 2024 gescheitert. Doch die nun vorliegende Urteilsbegr\u00fcndung zeigt die M\u00f6glichkeit f\u00fcr ein Verbot einer anderen rechtsextremen Gruppierung auf: der \u201eIdentit\u00e4ren Bewegung\u201d.                    von                                Ulrich Kraetzer21. Oktober 2025                                Gut gestylt und rechtsextrem: IB-Mann Martin Sellner. Quelle: picture alliance\/dpa | Paul Zinken                            Der Versuch, das rechtsextreme Magazin Compact des nicht minder rechtsextremen Publizisten J\u00fcrgen Els\u00e4sser zu verbieten, endete f\u00fcr die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit einer Niederlage. Denn das Bundesverwaltungsgericht setzte das im Juli 2024 verf\u00fcgte Verbot nur wenige Wochen sp\u00e4ter per Eilentscheidung aus. Im Juni dieses Jahres bekr\u00e4ftigten die Leipziger Richter ihre Einsch\u00e4tzung \u2013 und urteilten auch im Hauptsacheverfahren, Faesers Verbot sei rechtswidrig gewesen. Nicht nur J\u00fcrgen Els\u00e4sser schien somit einen Sieg errungen zu haben, sondern mit ihm auch die gesamte Szene der sogenannten \u201eNeuen Rechten\u201c.Seit Montag liegt nun die schriftliche Begr\u00fcndung des Urteils vor \u2013 und die Lekt\u00fcre des Richterspruchs macht deutlich, dass sich die Rechtsextremen zu fr\u00fch gefreut haben k\u00f6nnten. Denn das Bundesverwaltungsgericht legt nicht nur dar, warum die vom Innenministerium angef\u00fchrten Gr\u00fcnde f\u00fcr ein Verbot von Compact nicht ausreichten. Es befasst sich auch ausf\u00fchrlich mit den Pl\u00e4nen eines der prominentesten Vertreters der \u201eNeuen Rechten\u201c: Martin Sellner.Der \u00f6sterreichische Mastermind der deutschsprachigen Sektion der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingstuften \u201eIdentit\u00e4ren Bewegung\u201c (IB), ist nicht nur ein enger Vertrauter von Compact-Gr\u00fcnder J\u00fcrgen Els\u00e4sser. Er kommt in dessen Magazin auch immer wieder zu Wort, etwa in prominent platzierten Kolumnen und dem Videoableger des Magazins. Bei ihrer Pr\u00fcfung des Compact-Verbotes befassten sich die Richter daher eingehend mit Sellners Ideologie und dessen \u201eIdentit\u00e4rer Bewegung\u201c. CORRECTIV hatte dar\u00fcber bereits am Montag berichtet.Deutsche erster und zweiter KlasseDie Einsch\u00e4tzung der Juristen ist eindeutig: Sellners \u201eRemigrationskonzept\u201c umfasst auch Staatsb\u00fcrger mit migrantischem Hintergrund und beinhaltet eben nicht nur eine sch\u00e4rfere Migrationspolitik gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern. Sellners Ziel ist es vielmehr, mit der \u201eRemigration\u201c die \u201eethnokulturelle Identit\u00e4t\u201c zu bewahren und die sogenannte \u201eethnische Wahl\u201c zu verhindern. Dieses entspringt der Ideologie des Ethnopluralismus. Sellners Konzept, so das Gericht weiter, teilt Staatsb\u00fcrger somit in Deutsche erster und zweiter Klasse ein. Das \u201eRemigrationskonzept\u201c k\u00e4me einer \u201eAusb\u00fcrgerung\u201c gleich. Dies widerspricht nach Auffassung des Gerichts dem Gleichheitsprinzip, der Menschenw\u00fcrde und dem Demokratieprinzip \u2013 und ist somit verfassungswidrig.In Compact findet Sellner zwar immer wieder einen Platz, um seine Pl\u00e4ne zu verbreiten. F\u00fcr ein Verbot des Magazins seien sein Einfluss auf Compact und die Abspielfl\u00e4che, die das Magazin ihm biete, aber nicht gro\u00df genug, befanden die Richter. Das verfassungswidrige \u201eRemigrationskonzept\u201c, das auch Staatsb\u00fcrger betrifft, sei f\u00fcr Compact nicht \u201epr\u00e4gend\u201c.F\u00fcr die IB k\u00f6nnten die Ausf\u00fchrungen des Gerichts zu Sellners Konzept h\u00f6chst relevant werden. Denn zwar nicht f\u00fcr Compact, wohl aber f\u00fcr die IB, kann Sellners Ideologie durchaus als \u201epr\u00e4gend\u201c bezeichnet werden.Blaupause f\u00fcr ein Verbotsverfahren der \u201eIdentit\u00e4ren Bewegung\u201c?Staatsrechtler betrachten die Urteilsbegr\u00fcndung denn auch als Blaupause f\u00fcr ein m\u00f6gliches Verbotsverfahren gegen die IB. \u201eDie Passagen, in denen sich das Gericht mit der Identit\u00e4ren Bewegung befasst, lesen sich wie wie eine Handlungsanleitung f\u00fcr ein Verbot dieser Gruppierung\u201c, sagte der Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz, Professor f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht an der Julius-Maximilians-Universit\u00e4t W\u00fcrzburg, auf Anfrage von CORRECTIV. Das Gericht stelle in seiner Urteilsbegr\u00fcndung klar, dass die Ideologie der IB und das Konzept der sogenannten \u201eRemigration\u201c Menschen in Menschen erster und zweiter Klasse einteile und somit gegen die Menschenw\u00fcrde versto\u00dfe und als verfassungswidrig einzustufen sei. \u201eLegt man die Einsch\u00e4tzungen des Gerichts zugrunde, erscheint ein Verbotsverfahren gegen die IB fast schon zwingend\u201c, sagte Schwarz.Markus Ogorek, Leiter des Instituts f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universit\u00e4t K\u00f6ln, sagte CORRECTIV, Deutschlands oberste Verwaltungsrichter h\u00e4tten \u201enoch einmal unterstrichen, dass von der Identit\u00e4ren Bewegung aktive und zielgerichtete Bestrebungen gegen unsere Verfassungsordnung ausgehen.\u201d Anzunehmen, allein aus diesen Erw\u00e4gungen eine Verbotsverf\u00fcgung stricken zu k\u00f6nnen, w\u00e4re zwar \u201evorschnell\u201d sagte Ogorek. \u201eDas Urteil erh\u00f6ht aber zumindest die Dringlichkeit einer Pr\u00fcfung durch das zust\u00e4ndige Bundesinnenministerium und liefert weitere gewichtige Argumente\u201d, sagte Ogorek. \u201eAm Ende bleiben Vereinsverbote, wie das Compact-Verfahren gezeigt hat, stark vom Einzelfall und der vorgelegten Beweisf\u00fchrung abh\u00e4ngig, sodass wir hier immer mit einer gewissen Restunsicherheit arbeiten m\u00fcssen.\u201dEine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte zur Frage nach den Konsequenzen aus dem Urteil und einem etwaigen Verbotsverfahren gegen die IB auf Anfrage von CORRECTIV lediglich, die \u201esorgf\u00e4ltige Auswertung der Urteilsgr\u00fcnde\u201c dauere an. \u201eBitte haben Sie Verst\u00e4ndnis, dass wir uns grunds\u00e4tzlich nicht zu Verbots\u00fcberlegungen \u00e4u\u00dfern, unabh\u00e4ngig davon, ob zu solchen \u00dcberlegungen im Einzelfall Anlass besteht.\u201cGr\u00fcne mahnen Pr\u00fcfung des Urteils anDer Druck f\u00fcr die Pr\u00fcfung eines solchen Verfahrens k\u00f6nnte indes wachsen. Die Gr\u00fcnen k\u00fcndigten an, sich die Urteilsbegr\u00fcndung hinsichtlich der Auswirkungen auf m\u00f6gliche weitere Verbote genau anzuschauen. \u201eAlle in Verantwortung Stehenden, allen voran im Bundesinnenministerium, sind aufgefordert, dies ebenfalls zu tun\u201c, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gr\u00fcnen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, der zugleich als Vize-Vorsitzender des Parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Geheimdienste fungiert. Mit \u201eallzu vorschnellen Schl\u00fcssen\u201c sei man zur\u00fcckhaltend. Das Gericht gebe aber konkrete Hinweise zur Auslegung der Verfassung, \u201edie im Kontext von Partei- und Vereinsverboten relevant werden k\u00f6nnen\u201c, sagte von Notz. \u201eGerade die Ausf\u00fchrungen zu dem ma\u00dfgeblich im direkten Umfeld der Identit\u00e4ren Bewegung ersonnenen Konzept der Remigration sind sehr interessant.\u201cDas Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) bezifferte die Zahl der Mitglieder und Anh\u00e4nger der IB in seinem Jahresbericht f\u00fcr 2024 auf 450. Die Zahl wirkt \u00fcberschaubar. Innerhalb der Bewegung der sogenannten \u201eNeuen Rechten\u201c erf\u00fcllt die IB nach Ansicht von Experten aber eine wichtige Funktion. Der Extremismusforscher Matthias Quent etwa sagte im Spiegel, die IB verschiebe durch ihre Aktionen und Parolen \u201eimmer wieder die Grenzen dessen, was gesagt werden kann\u201c. Davon profitierten auch andere rechtsextremen Gruppierungen.Auch in der AfD d\u00fcrften die Passagen, in denen die Richter sich mit Sellner, der IB sowie dem Konzept des sogenannten \u201eEthnopluralismus\u201c und der Forderung nach \u201eRemigration\u201c befassen, aufmerksam gelesen werden. Denn trotz eines Unvereinbarkeitsbeschlusses stehen einige Mitglieder der AfD im engen Austausch mit Anh\u00e4ngern und Aktivisten der IB. Eine Recherche des Bayerischen Rundfunks zeigte, dass in der vergangenen Legislaturperiode Bundestagsabgeordnete der AfD Anh\u00e4nger der IB sogar als Mitarbeiter besch\u00e4ftigten.Angesichts dieser N\u00e4he zwischen AfD-Mitgliedern und IB-Anh\u00e4ngern k\u00f6nnten die Ausf\u00fchrungen der Leipziger Richter zur IB also auch f\u00fcr die Diskussion um ein m\u00f6gliches Verbotsverfahren gegen die AfD relevant werden. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah\u00a0scheint diese Gefahr erkannt zu haben. Krah hatte\u00a0bereits im Sommer vor einem Verbot der IB gewarnt und eine Distanzierung von der Gruppierung angemahnt. Angesichts des nun vorliegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts schrieb Krah auf der Plattform X \u2013 gem\u00fcnzt offenbar in Richtung seiner Parteifreunde: \u201eRemigration ja, aber Finger weg von Staatsb\u00fcrger!\u201cZur Quelle wechselnAuthor: Ulrich Kraetzer"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Droht der Identit\u00e4ren Bewegung ein Verbotsverfahren?","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/droht-der-identitaeren-bewegung-ein-verbotsverfahren\/#breadcrumbitem"}]}]