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DSGVO: Datenschutzbehörde stoppt Speicherung von Supermarkt-Bons in Norwegen

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.Der Autor ist…
Um soziale Daten zu erheben, wollte die norwegische Statistikbehörde die Lebensmitteleinkäufe aller Einwohner:innen speichern. Diese Datenverarbeitung haben die Datenschutzkontrolleure des Landes nun verboten.
Die Statistikbehörde wollte die Einkäufe in 99 Prozent aller Supermärkte erfassen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Dean PicturesDie norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet hat die Überwachungspläne des Statistischen Zentralamts (SSB) des skandinavischen Landes gestoppt. Die Statistikbehörde hatte im letzten Jahr angekündigt, dass alle Supermärkte des Landes Kassenbons, auf Norwegisch: „bongdata“, mit allen dort verfügbaren Informationen an sie weiterleiten sollten.
Das Amt wollte aus diesen Daten sozio-ökonomische und regionale Unterschiede im Verbraucherverhalten ermitteln und Rückschlüsse auf Einkommen, Bildungsstand und Wohnort ziehen. Die Pläne hatten damals für Empörung bei Einzelhandel und Datenschützer:innen gesorgt. Bereits im Jahr 2012 hatte das Statistikamt 3.000 norwegische Haushalte dazu aufgefordert, in einem Büchlein aufzulisten, was sie konsumieren. Diese Auswertung wollte das SSB nun mit der Gesamtspeicherung aller Kassenbons ersetzen.
Alle Einkäufe festhalten
In der ersten Prüfung hatte die norwegische Datenschutzbehörde darauf hingewiesen, dass Informationen über fast alle Lebensmitteleinkäufe der gesamten norwegischen Bevölkerung gesammelt und auf unbestimmte Zeit gespeichert würden, ohne dass die betroffenen Personen ihre Rechte ausüben oder dieser Sammlung widersprechen könnten.
Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass SSB mehr oder weniger in Echtzeit und mit einem hohen Maß an Genauigkeit umfangreiche Daten über die Lebensmitteleinkäufe jeder Person erhalten würde, einschließlich des Ortes, der Art und des Inhalts der Einkäufe in Geschäften. Im November 2022 erklärten die Datenschützer, dass sie das Projekt verbieten wollten. Daraufhin wehrte sich das Statistikamt.
In der Begründung der Datenschutzbehörde (PDF / englische Übersetzung) heißt es, dass es keine Rolle spiele, dass die Daten angeblich nur für andere Statistiken gesammelt würden. Die Datenschutzbehörde vertrat die Auffassung, dass die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten durch Behörden ein Eingriff in die Privatsphäre an sich ist, der die Grundlage für die Bewertung eines Eingriffs in die Privatsphäre bilden muss.
Datatilsynet entschied folglich, dass die SSB keine ausreichende Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Verarbeitung der personenbezogenen Transaktionsdaten hatte, und verbot auf Grundlage von Artikel 58 der DSGVO die Verarbeitung. Die Datenschutzgrundverordnung gilt auch in Norwegen, das selbst kein Mitglied der Europäischen Union ist.

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Author: Markus Reuter

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