[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/escher-see-in-koeln-gericht-lehnt-klagen-von-strandbar-monkeys-island-gegen-zwangsgeld-ab\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/escher-see-in-koeln-gericht-lehnt-klagen-von-strandbar-monkeys-island-gegen-zwangsgeld-ab\/","headline":"Escher See in K\u00f6ln: Gericht lehnt Klagen von Strandbar Monkey&#8217;s Island gegen Zwangsgeld ab","name":"Escher See in K\u00f6ln: Gericht lehnt Klagen von Strandbar Monkey&#8217;s Island gegen Zwangsgeld ab","description":"Escher See in K\u00f6lnGericht lehnt Klagen von Strandbar Monkey&#8217;s Island gegen Zwangsgeld ab Von Julia Hahn-Klose 04.09.2025, 12:21 Uhr 2 min Das Monkey&#8217;s Island am Escher See \u00f6ffnete 2024 wiederholt ohne Genehmigung, der Betreiber muss Zwangsgeld an die Stadt zahlen. 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(Archivbild)Copyright: Alexander SchwaigerANZEIGEANZEIGEDas Verwaltungsgericht K\u00f6ln weist Klagen gegen 30.000 Euro Zwangsgeld der Stadt ab: Der Betreiber des Beachclubs muss sie also zahlen.Der Betreiber des Beachclubs am Escher See muss nach wie vor insgesamt 30.000 Euro Zwangsgeld an die Stadt K\u00f6ln zahlen. Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hat Klagen des P\u00e4chters dagegen abgelehnt, wie es am Donnerstagmorgen mitteilte. Der Strandclub Monkey&#8217;s Island hatte im vorigen Jahr zehn Tage ge\u00f6ffnet, obwohl ihm die Genehmigung daf\u00fcr fehlte.\u00a0Gegen die Zwangsgeldbescheide hatte der P\u00e4chter 2024 zwei Klagen erhoben und im Juli 2025 Antr\u00e4ge auf Gew\u00e4hrung vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzes gestellt. Erfolglos, wie das Gericht nun entschieden hat.\u00a0Hat die Bar zu, d\u00fcrfen Besucher am Escher See nicht schwimmen gehen. Denn das ist nur an dem beaufsichtigten Strand der Bar erlaubt, deswegen hat die Auseinandersetzung um das Strandbad auch Auswirkungen auf die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Stadt.Streit um Baugenehmigungen endete in NutzungssperreMarc F\u00f6rste hatte das Strandbad mit Gastronomie 2019 \u00fcbernommen. Im Sommer 2023 war die Anlage bereits wegen erster Verst\u00f6\u00dfe geschlossen. F\u00f6rste hatte die Bar ausgebaut, laut der Stadt aber ohne Baugenehmigung. Nach weiteren Auseinandersetzungen hatte F\u00f6rste laut der Stadt die Option, die Bar wieder auf den 2010 dem Vorp\u00e4chter genehmigten Stand zur\u00fcckzubauen, um 2024 \u00f6ffnen zu k\u00f6nnen.Offensichtlich hat sich F\u00f6rste dagegen entschieden. Mitarbeitende der Stadt besichtigten im Fr\u00fchjahr 2024 den Strand am Escher See. Dabei stellten sie fest, dass F\u00f6rste im Vergleich zum Vorjahr noch mehr erweitert habe. Die Stadt untersagte den kompletten Betrieb im M\u00e4rz 2024. F\u00fcr jeden Fall eines Versto\u00dfes drohte sie ein Zwangsgeld von 3000 Euro an. F\u00f6rste \u00f6ffnete trotzdem und die Stadt verh\u00e4ngte wie angek\u00fcndigt das Zwangsgeld.Verwaltungsgericht best\u00e4tigt Vorgehen der Stadt K\u00f6ln\u201eNachdem die P\u00e4chterin gegen diese Nutzungsuntersagung gerichtlich nicht vorgegangen ist, ist sie bestandskr\u00e4ftig geworden\u201c, teilte das Gericht nun mit, sie sei eine \u201etaugliche Grundlage f\u00fcr die Zwangsgeldbescheide\u201c. Weiter hei\u00dft es: \u201eInsbesondere bestehen weiterhin Zweifel, ob die seit der Untersagung teilweise zur\u00fcckgebauten, bestehenden baulichen Anlagen wieder g\u00e4nzlich dem 2010 genehmigten Zustand entsprechen; diese Zweifel vermochte die Antragstellerin im Eilverfahren nicht auszur\u00e4umen.\u201c Antragstellerin ist die Betreiberfirma, sie kann Beschwerde gegen die Beschl\u00fcsse einlegen.Mittlerweile steht F\u00f6rste vor einem weiteren Problem: Im Februar 2025 kam es zu einem Brand auf dem Gel\u00e4nde, den Schaden hatte F\u00f6rste auf mehrere Hunderttausend Euro beziffert. Die Polizei vermutete Brandstiftung, F\u00f6rste hatte dieser Zeitung gesagt, er sei nicht versichert gewesen.Auf Anfrage \u00e4u\u00dferte sich der P\u00e4chter Donnerstagmorgen zun\u00e4chst nicht zur Entscheidung des Gerichts. Er gab an, sich vorher mit seinem Anwalt beraten zu wollen. Die Stadtverwaltung teilte mit, sie pr\u00fcfe derzeit die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsgerichts und stimme das weitere Vorgehen verwaltungsintern ab."},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Escher See in K\u00f6ln: Gericht lehnt Klagen von Strandbar Monkey&#8217;s Island gegen Zwangsgeld ab","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/escher-see-in-koeln-gericht-lehnt-klagen-von-strandbar-monkeys-island-gegen-zwangsgeld-ab\/#breadcrumbitem"}]}]