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title: "Fast jede siebte Stimme ohne Mandatswirkung: Senken wir die Fünfprozenthürde"
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date: 2026-07-28
modified: 2026-07-28
author: "Dirk Bachhausen"
description: "Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vorgeschlagen, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Ich halte diesen Vorschlag für richtig. Mehr noch: Ich halte die..."
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  - "Meinung"
  - "Politik"
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  - "funfprozenthurde"
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# Fast jede siebte Stimme ohne Mandatswirkung: Senken wir die Fünfprozenthürde

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vorgeschlagen, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Ich halte diesen Vorschlag für richtig. Mehr noch: Ich halte die Diskussion darüber für überfällig.

Die Fünfprozenthürde hat eine nachvollziehbare Funktion. Sie soll verhindern, dass das Parlament in zahlreiche Kleinstfraktionen zerfällt und dadurch seine Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit verliert. Dieses Ziel ist legitim. Aber keine demokratische Regel darf allein deshalb unangetastet bleiben, weil sie über Jahrzehnte Bestand hatte. Sie muss sich immer wieder daran messen lassen, ob sie unter den heutigen politischen Bedingungen noch notwendig und verhältnismäßig ist.

Die Bundestagswahl 2025 zeigt, wie groß das Problem inzwischen geworden ist. Von rund 49,65 Millionen gültigen Zweitstimmen entfielen etwa 6,8 Millionen auf Parteien, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wurden. Das entspricht ungefähr 13,7 Prozent – fast jeder siebten gültigen Zweitstimme. Juristisch waren diese Stimmen selbstverständlich nicht ungültig. Sie blieben jedoch bei der proportionalen Zusammensetzung des Bundestages ohne Mandatswirkung.

Eine Demokratie muss Wahlniederlagen und politische Enttäuschungen aushalten. Sie sollte aber nicht zur Normalität werden lassen, dass die Stimmen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern keinen Einfluss auf die Sitzverteilung haben. Wer wählen geht, muss grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine Stimme zur politischen Repräsentation beiträgt.

Die heutige Sperrklausel erzeugt zudem ein demokratisches Dilemma. Wer eine kleinere Partei unterstützt, muss sich fragen, ob er aus Überzeugung wählen oder seine Stimme vorsorglich einer größeren Partei geben soll. Aus einer freien politischen Entscheidung wird damit schnell eine taktische Kalkulation. Das kann neue politische Kräfte schwächen, noch bevor sie überhaupt die Möglichkeit hatten, sich dauerhaft zu entwickeln.

Eine lebendige Demokratie braucht jedoch Erneuerung. Parteien dürfen nicht zu einem geschlossenen System werden, in dem etablierte Organisationen ihre Position absichern und neue Wettbewerber kaum eine realistische Chance erhalten. Politische Konkurrenz zwingt alle Parteien dazu, ihre Programme zu überprüfen, gesellschaftliche Veränderungen aufzunehmen und überzeugender um Vertrauen zu werben.

Eine Absenkung auf drei Prozent wäre deshalb ein vernünftiger Mittelweg. Die Sperrklausel würde nicht abgeschafft. Parteien mit nur sehr geringer Unterstützung blieben weiterhin außerhalb des Bundestages. Gleichzeitig hätten politische Kräfte, hinter denen ein erkennbarer Teil der Bevölkerung steht, eine realistischere Chance auf parlamentarische Repräsentation.

Natürlich hätte eine Drei-Prozent-Hürde konkrete Folgen. Bei Anwendung auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2025 wären sowohl die FDP mit 4,3 Prozent als auch das BSW mit knapp fünf Prozent in den Bundestag eingezogen. Die Bildung einer Regierungsmehrheit wäre dadurch möglicherweise anspruchsvoller geworden. Das ist das stärkste Argument der Gegner einer Absenkung – und es darf nicht verschwiegen werden.

Anspruchsvollere Mehrheitsbildung ist aber nicht automatisch politische Handlungsunfähigkeit. Demokratie besteht gerade darin, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen, Kompromisse auszuhandeln und tragfähige Mehrheiten zu organisieren. Eine Sperrklausel darf die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützen. Sie sollte aber nicht in erster Linie dazu dienen, möglichst bequeme Mehrheiten zu erzeugen.

Auch die Rechtsprechung zeigt, dass Sperrklauseln keine demokratische Selbstverständlichkeit sind. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2011 die damalige Fünf-Prozent-Hürde und 2014 auch die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen unter den seinerzeitigen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen für verfassungswidrig. Das lässt sich nicht unmittelbar auf Bundestagswahlen übertragen. Die Entscheidungen machen aber deutlich, dass jede Sperrklausel einen erheblichen Eingriff in die Wahlgleichheit darstellt und deshalb konkret begründet werden muss.

Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht 2024 festgestellt, dass eine Sperrklausel von fünf Prozent für Bundestagswahlen unter den gegenwärtigen Bedingungen grundsätzlich zulässig sein kann. Es beanstandete jedoch die konkrete Ausgestaltung der damaligen Regelung als nicht in vollem Umfang erforderlich. Auch daraus folgt: Die Höhe und Ausgestaltung der Sperrklausel sind keine unveränderlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber besitzt politischen Gestaltungsspielraum.

> Ich behaupte daher nicht, das Grundgesetz zwinge uns zu einer Drei-Prozent-Hürde. Ich sage: Eine moderne Demokratie sollte sich aus eigener Überzeugung dafür entscheiden.
Wir sollten die Sperrklausel bei Bundestagswahlen auf drei Prozent absenken und die Auswirkungen nach zwei Wahlperioden unabhängig untersuchen lassen. Dabei müssen sowohl die Arbeitsfähigkeit des Parlaments als auch die Qualität der politischen Repräsentation bewertet werden. Auch die Länder sollten prüfen, ob ihre jeweiligen Sperrklauseln noch angemessen sind.

Die Absenkung wäre keine Absage an die Stabilität unseres politischen Systems. Sie wäre eine zeitgemäße Weiterentwicklung dieses Systems. Mehr parlamentarisch repräsentierte Stimmen bedeuten nicht automatisch weniger Demokratie oder weniger Handlungsfähigkeit. Sie bedeuten zunächst einmal, dass mehr Bürgerinnen und Bürger im Parlament tatsächlich vorkommen.

Demokratie wird nicht dadurch stark, dass sie politische Konkurrenz fernhält. Sie wird stark, indem sie unterschiedliche Überzeugungen integriert, fairen Wettbewerb ermöglicht und möglichst vielen Menschen das Gefühl gibt: Meine Stimme zählt.