[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/friedrich-merz-war-fuer-strafbarkeit-der-vergewaltigung-in-der-ehe-wegen-einer-klausel-stimmte-er-jedoch-1997-gegen-den-gesetzentwurf\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/friedrich-merz-war-fuer-strafbarkeit-der-vergewaltigung-in-der-ehe-wegen-einer-klausel-stimmte-er-jedoch-1997-gegen-den-gesetzentwurf\/","headline":"Friedrich Merz war f\u00fcr Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe \u2013 wegen einer Klausel stimmte er jedoch 1997 gegen den Gesetzentwurf","name":"Friedrich Merz war f\u00fcr Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe \u2013 wegen einer Klausel stimmte er jedoch 1997 gegen den Gesetzentwurf","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Friedrich Merz stimmte vor Jahren gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe. Medien und Personen aus der Politik werden nicht m\u00fcde, das zu berichten. 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Medien und Personen aus der Politik werden nicht m\u00fcde, das zu berichten. Auch in den vergangenen Wochen kursierte der Fakt wiederholt in Sozialen Netzwerken \u2013 insbesondere seitdem klar ist, dass Friedrich Merz der CDU-Kanzlerkandidat f\u00fcr die anstehende Neuwahl im Februar 2025 ist und er emp\u00f6rt \u00fcber das Vorhaben zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbr\u00fcchen reagierte.Zu den aktuell prominentesten Verbreitern geh\u00f6ren die Jugendorganisation der SPD (Jusos) und die SPD-Bundestagsabgeordnete Derya T\u00fcrk-Nachbaur.Tats\u00e4chlich ist die Aussage \u00fcber Merz\u2019 Abstimmungsverhalten korrekt, wie wir bereits 2018 in einem Faktencheck berichteten: Friedrich Merz stimmte im Mai 1997 im Bundestag gegen einen Gesetzentwurf, der die Vergewaltigung in der Ehe ins Strafgesetzbuch aufnehmen sollte. Ohne weiteren Kontext liegt die Schlussfolgerung nahe, Merz habe nicht gewollt, dass es strafbar wird, wenn ein Ehepartner den anderen vergewaltigt. Auf X schreibt ein Nutzer zum Beispiel: \u201eWof\u00fcr steht Merz eigentlich? Au\u00dfer f\u00fcr die Ablehnung des Straftatbestandes der Vergewaltigung in der Ehe.\u201c Diese Interpretation ist jedoch falsch. In diesem Faktencheck erkl\u00e4ren wir die Hintergr\u00fcnde.Ein Screenshot des Tiktok-Beitrags, den die SPD-Bundestagsabgeordnete Derya T\u00fcrk-Nachbaur am 17. September 2024 ver\u00f6ffentlichte. Der Aussage \u00fcber Merz\u2019 Abstimmungsverhalten fehlt relevanter Kontext. (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Friedrich Merz stimmte 1996 f\u00fcr einen Gesetzentwurf, der Vergewaltigung in der Ehe strafbar machen sollteDie Debatte \u00fcber die \u00c4nderung des Sexualstrafrechts begann bereits in den 70er-Jahren. Eine Reform, vorangetrieben von der SPD, scheiterte offenbar lange am Widerstand der Union und FDP. Erst im September 1995 legten die Bundestagsfraktionen der CDU\/CSU und FDP (damals die regierenden Parteien) selbst einen Gesetzentwurf dazu vor. Auch dieser sollte die Vergewaltigung in der Ehe strafbar machen.\u00a0Die bis dahin geltende Gesetzgebung wurde im Entwurf der CDU\/CSU und FDP wie folgt eingeordnet: \u201eDurch die gegenw\u00e4rtige Fassung der \u00a7\u00a7 177 ff. StGB ist das sexuelle Selbstbestimmungsrecht nicht umfassend genug gesch\u00fctzt. Insbesondere ist im Bereich des Vergewaltigungstatbestandes (\u00a7 177 StGB) der eheliche Bereich noch ausgenommen.\u201d Als L\u00f6sung wird vorgeschlagen, dass \u201eunter geschlechtsneutraler Formulierung, die ber\u00fccksichtigt, da\u00df auch M\u00e4nner Tatopfer sein k\u00f6nnen \u2013 ein einheitlicher Tatbestand f\u00fcr Vergewaltigung und sexuelle N\u00f6tigung geschaffen\u201c werden solle. \u201eDer eheliche Bereich wird in den neugeschaffenen einheitlichen Tatbestand sowie in \u00a7 179 StGB einbezogen.\u201c\u00dcber diesen Gesetzentwurf stimmte der Bundestag am 9. Mai 1996 ab. Im Plenarprotokoll ist ab Seite 9208 zu sehen, wie die Abgeordneten namentlich abstimmten \u2013 Friedrich Merz stimmte mit Ja. Unter anderem SPD und Gr\u00fcne stimmten dagegen. Mit knapper Mehrheit wurde der Gesetzentwurf angenommen.\u00a0Gesetzentwurf trat wegen Kritik an Widerspruchsklausel nicht in KraftIm Folgenden gab es jedoch Kritik an dem Entwurf der CDU\/CSU und FDP, da er eine sogenannte Widerspruchsklausel enthielt. Sie besagte: Eine Tat k\u00f6nne nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer dem widerspreche \u2013 es sei denn, es bestehe ein \u201ebesonderes \u00f6ffentliches Interesse\u201c. Die Kritikerinnen und Kritiker bef\u00fcrchteten unter anderem, dass die T\u00e4ter ihre Opfer unter Druck setzen k\u00f6nnten, um Ermittlungen zu verhindern. Vergewaltigung ist ein sogenanntes Offizialdelikt \u2013 der Staat muss es verfolgen, Anzeigen k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckgezogen werden. Eine Ausnahme hiervon f\u00fcr Ehepartner w\u00f6ge also schwer.\u00a0Der Entwurf der Bundesregierung mit der Widerspruchsklausel wurde von der SPD im Bundesrat gekippt.\u00a0Neuer Gesetzentwurf von 1997 sah keine Widerspruchsklausel mehr vor \u2013 Merz stimmte dagegenAm 15. Mai 1997 kam es im Bundestag zur erneuten Abstimmung \u00fcber eine Variante der Gesetzes\u00e4nderung, in der diese Widerspruchsklausel nicht enthalten war. Sie war als sogenannter Gruppenantrag von verschiedenen Bundestagsabgeordneten eingebracht worden. Friedrich Merz stimmte gegen den Antrag (Seite 15800 im Plenarprotokoll). Der Bundestag nahm ihn jedoch insgesamt an und die Gesetzes\u00e4nderung wurde umgesetzt. Seit Juli 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar.Auf Nachfrage verwies ein Pressesprecher von Friedrich Merz uns auf ein Statement des CDU-Vorsitzenden von 2020. Merz schrieb damals auf Facebook, er habe \u201enie gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt\u201c. Er habe wegen der fehlenden Widerspruchsklausel gegen den Gesetzentwurf gestimmt, weil er bef\u00fcrchtet habe, \u201edass Strafverfahren durch Falschbehauptungen zerstrittener Ehepartner dem berechtigten Schutzinteresse betroffener Frauen eher schaden als n\u00fctzen w\u00fcrden\u201c. Er stehe zu dieser Entscheidung, auch wenn er aus heutiger Sicht \u201eanders entscheiden\u201c w\u00fcrde. Inwiefern er seine Meinung ge\u00e4ndert habe, erkl\u00e4rte er nicht.\u00a0Friedrich Merz erkl\u00e4rte 2020 auf Facebook, weshalb er 1997 gegen den Gesetzentwurf stimmte (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Die Jusos \u00e4nderten auf unsere Nachfrage hin ihren Beitrag auf Instagram leicht ab, um deutlich zu machen, dass Merz gegen einen bestimmten Gesetzentwurf stimmte.\u00a0Derya T\u00fcrk-Nachbaur teilte uns per E-Mail mit, sie werde ihren Tiktok-Beitrag nicht ver\u00e4ndern, da die Aussage, dass Friedrich Merz gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt habe, den Fakten entspreche. Das sei auch vom Frankfurter Landgericht 2021 (PDF, Download) best\u00e4tigt worden.Friedrich Merz klagte 2021 gegen den Linken-Politiker Fabio de Masi (inzwischen B\u00fcndnis Sahra Wagenknecht), weil dieser eine \u00e4hnliche Aussage getwittert hatte. Das Frankfurter Landgericht wies seine Klage ab. In der Urteilsbegr\u00fcndung hei\u00dft es, die Aussage sei eine Tatsachenbehauptung, die Friedrich Merz hinzunehmen habe. De Masi sei nicht verpflichtet gewesen, im Rahmen seines Tweets darauf hinzuweisen, dass Merz zuvor f\u00fcr eine Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe mit Widerspruchsrecht gestimmt hatte. Das Gesicht sah die Aussage also nicht als erl\u00e4uterungsbed\u00fcrftig an.Hinweis, 21. November 2024: In unserem Faktencheck von 2018 fehlte relevanter Kontext zur Vorgeschichte des Gesetzentwurfs. Zudem hat sich Friedrich Merz inzwischen \u00f6ffentlich dazu ge\u00e4u\u00dfert. Daher haben wir das Thema erneut recherchiert.Redigatur: Matthias Bau, Paulina ThomDie wichtigsten, \u00f6ffentlichen Quellen f\u00fcr diesen Faktencheck:Gesetzentwurf der CDU\/CSU und FDP vom 27. September 1995, \u201eEntwurf eines \u2026 Strafrechts\u00e4nderungsgesetzes \u2013 \u00a7\u00a7 177 bis 179 StGB\u201c: Link (archiviert)Plenarprotokoll des Bundestags vom 9. Mai 1996 \u2013 Abstimmung \u00fcber den Gesetzentwurf der CDU\/CSU und FDP: Link (archiviert)Gesetzentwurf einer Gruppe von Abgeordneten vom 21. M\u00e4rz 1997, \u201eEntwurf eines \u2026 Strafrechts\u00e4nderungsgesetzes \u2013 \u00a7\u00a7 177 bis 179 StGB\u201c: Link (archiviert)Plenarprotokoll des Bundestags vom 15. Mai 1997 \u2013 Abstimmung \u00fcber den Gruppenantrag: Link (archiviert)Urteil des Frankfurter Landesgerichts, 11. November 2021: LinkZur Quelle wechselnAuthor: Kimberly Nicolaus"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Friedrich Merz war f\u00fcr Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe \u2013 wegen einer Klausel stimmte er jedoch 1997 gegen den Gesetzentwurf","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/friedrich-merz-war-fuer-strafbarkeit-der-vergewaltigung-in-der-ehe-wegen-einer-klausel-stimmte-er-jedoch-1997-gegen-den-gesetzentwurf\/#breadcrumbitem"}]}]