[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/geh-aber-bleib\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/geh-aber-bleib\/","headline":"Geh aber bleib","name":"Geh aber bleib","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Abebe Kebede Tesfaye, der eigentlich anders heisst, schreckt aus dem Schlaf auf, als zwei Polizisten vor seinem Bett stehen und ihn anbr\u00fcllen. Von diesem Moment an darf er nur noch in Begleitung auf die Toilette, sein Gesicht waschen, sich bewegen. 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Von diesem Moment an darf er nur noch in Begleitung auf die Toilette, sein Gesicht waschen, sich bewegen. Die Beamten wollen wissen, wo sein Ausweis ist. Dann nehmen sie ihn mit auf die Wache.Als Tesfaye diese Geschichte erz\u00e4hlt, sitzt er in einem provisorischen Gerichtssaal hinter vergitterten Fensterscheiben. Vor dem Bezirksgericht Pf\u00e4ffikon muss er sich daf\u00fcr verantworten, dass er sich in jener Nacht im M\u00e4rz in der Schweiz aufgehalten hat \u2013 wohlgemerkt: auf Anweisung der Schweizer Beh\u00f6rden.Diese traten auf das Asylgesuch von Tesfaye nicht ein, weil Italien f\u00fcr sein Asylverfahren zust\u00e4ndig sei. Nachdem Tesfaye von den Schweizer Beh\u00f6rden letzten Oktober den sogenannten \u201eNichteintretensentscheid\u201c auf Grund der Dublin-Verordnung erhielt, also die amtliche Feststellung, dass Italien und nicht die Schweiz f\u00fcr sein Asylgesuch zust\u00e4ndig ist, blieb er in der Schweiz. Die Dublin-Verordnung besagt, dass jener EU- oder EFTA-Staat f\u00fcr das Asylverfahren zust\u00e4ndig ist, bei dem die Person zuerst ihre Fingerabdr\u00fccke abgibt. Auf Anweisung der Beh\u00f6rden sollte er nach dem Entscheid in der Schweiz warten. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration teilte ihm mit, dass er das Land nicht ohne Begleitung verlassen d\u00fcrfe. \u201eTrotzdem erhielt ich im M\u00e4rz den Strafbefehl wegen rechtswidrigen Aufenthalts.\u201cAbebe Kebede Tesfaye kam \u00fcber Italien in die Schweiz. Italien war also das erste Land, in dem die 2013 verabschiedete Dublin-Verordnung gilt. Hier wurden Tesfayes Fingerabdr\u00fccke registriert, so ist Italien f\u00fcr sein Asylverfahren zust\u00e4ndig.Nur weigerte sich Italien, Tesfaye zur\u00fcck ins Land zu lassen. Sechs Monate lang musste er warten, bis die \u201e\u00dcbernahmefrist\u201c abgelaufen war. Dann musste doch die Schweiz sein Asylverfahren er\u00f6ffnen \u2013\u00a0so sieht es die Verordnung vor.Im Fall von Italien tritt dieses Szenario derzeit immer ein. Die Regierung von Giorgia Meloni hat 2022 beschlossen, \u201ewegen der grossen Zahl an Anlandungen\u201c keine sogenannten Dublinf\u00e4lle \u2013 also asylsuchende Personen, f\u00fcr die das Land gem\u00e4ss Dublinabkommen zust\u00e4ndig w\u00e4re \u2013 mehr zur\u00fcckzunehmen. Die Schweizer Beh\u00f6rden wissen also: Bei allen Personen, die von Italien her kommen, werden sie sich sechs Monate sp\u00e4ter um ihr Asylgesuch k\u00fcmmern m\u00fcssen.\u201eDerzeit gibt es kein Signal oder konkretes Datum aus Italien, wann dieser vor\u00fcbergehende Aufnahmestopp aufgehoben wird\u201c, so das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) auf seiner Webseite.Dennoch m\u00fcssen die Betroffenen sechs Monate lang in der Nothilfe und unter dem Existenzminimum leben, bis das Amt ihr Asylgesuch \u00fcberhaupt einmal pr\u00fcft. Auf unsere Anfrage, warum das so ist, wird uns vom SEM mitgeteilt: \u201eDa wir nicht wissen, ob und wann Italien diese \u00dcberstellungen wieder aufnehmen wird, m\u00fcssen wir zwangsl\u00e4ufig den Ablauf der sechs Monate abwarten, bevor wir das Asylverfahren einleiten k\u00f6nnen.\u201cIn diesen sechs Monaten ist es betroffenen Personen nicht gestattet, zu arbeiten oder sich anderweitig zu besch\u00e4ftigen. Damit sind sie auf t\u00e4gliche 10.50 Franken Nothilfe und die Unterkunft in einem R\u00fcckkehrzentrum angewiesen. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen sich die Betroffenen in dieser Zeit vor Polizeikontrollen, Geldstrafen und Gef\u00e4ngnisaufenthalten wegen des angeblichen illegalen Aufenthalts f\u00fcrchten.Ein schlimmer OrtDas R\u00fcckkehrzentrum Hammerm\u00fchle in Kemptthal, in dem Abebe Kebede Tesfaye untergebracht war, liegt abgelegen \u2013 abseits vom Dorf, neben einem alten Industrieareal an der Hauptstrasse nach Winterthur. In Lindau, der Gemeinde, zu der Kemptthal geh\u00f6rt, gibt es weder eine Post noch einen gr\u00f6sseren Supermarkt.\u00a0Hier leben \u00fcber 100 Personen, haupts\u00e4chlich alleinstehende M\u00e4nner. Auch Mohamed Khalid, der eigentlich anders heisst, wohnt hier. Er wurde bei der Polizeikontrolle im M\u00e4rz zusammen mit Tesfaye verhaftet. \u201eViele M\u00e4nner hier sind neu. Es sind sehr viele Personen, die \u00fcber Italien eingereist sind\u201c, erz\u00e4hlt er, auf einem kaputten Sofa aus aufgeplatztem Schaumgummi im engen Gemeinschaftsraum des Zentrums sitzend.\u00dcber ihm klafft ein grosses Loch in der Decke, an der Wand h\u00e4ngt eine Neonr\u00f6hre, \u00fcberzogen mit dicken Spinnweben. Neben ihm schneidet ein Bewohner einer Gruppe von anderen jungen M\u00e4nnern die Haare. Es l\u00e4uft leise Musik: \u201eBaby\u201c von Justin Bieber.Mohamed Khalid ist kein \u201eDublinfall\u201c. Sein Asylgesuch wurde abgewiesen. Nun hofft er darauf, ein H\u00e4rtefallgesuch stellen zu k\u00f6nnen, was ab f\u00fcnf Jahren Aufenthalt in der Schweiz m\u00f6glich ist. Er ist seit vier Jahren hier. \u201eSeit einem Jahr wohne ich hier in Kemptthal, es ist ein schlimmer Ort. Die Polizei kommt mehrmals pro Woche vorbei, immer nimmt sie mehrere Personen mit, ich habe st\u00e4ndig Angst.\u201cDie Polizei nahm auch ihn bereits dreimal wegen illegalen Aufenthalts auf den Posten mit. \u201eAus Angst vor der Polizei versuche ich, m\u00f6glichst wenig hier vor Ort zu sein.\u201c Weg kann er jedoch auch nicht: F\u00fcr den Bezirk Effretikon hat er eine Eingrenzung erhalten. Wenn er sich aus dem Bezirk heraus bewegt und kontrolliert wird, erh\u00e4lt er also direkt eine Busse \u2013 oder muss wieder auf den Posten und schlimmstenfalls erneut tageweise hinter Gitter. \u201eIch will auf keinen Fall wieder ins Gef\u00e4ngnis\u201c, sagt er.F\u00fcr die Bewohnenden, die sich frei bewegen k\u00f6nnten, stehen pro Tag nur weniger als ein Dutzend Tageskarten des Z\u00fcrcher Verkehrsverbunds zur Verf\u00fcgung, um vom Nothilfelager wegzukommen. Ein Teil davon ist bereits f\u00fcr diejenigen reserviert, die einen Termin etwa bei den Beh\u00f6rden haben. Die restlichen k\u00f6nnen f\u00fcr drei Franken Geb\u00fchr im B\u00fcro ausgeliehen werden. Die Chance, eines dieser Tickets zu ergattern, ist so klein, dass manche Bewohner um sechs Uhr aufstehen und vor dem B\u00fcro warten, um um Punkt acht Uhr vielleicht ein Ticket zu erhalten.\u201eWir sind acht Leute im Zimmer\u201c, sagt Mohamed Khalid. Sie w\u00fcrden in Stockbetten schlafen. \u201eF\u00fcr alle Personen im Zentrum gibt es drei Kochherde, einer funktioniert nicht.\u201c Beim Kochen gebe es oft eine Schlange \u2013 \u201ebei \u00fcber 100 Personen\u201c.Unzul\u00e4ssige PolizeikontrollenNach der Polizeikontrolle im M\u00e4rz musste Khalid zwei Tage ins Gef\u00e4ngnis. Auch sein Fall wurde letztes Jahr am Bezirksgericht Pf\u00e4ffikon verhandelt. CORRECTIV.Schweiz und dem Lamm liegt das unbegr\u00fcndete Urteil vor. Mohamed Khalid wurde erstinstanzlich in allen Punkten freigesprochen.Diese Recherche entstand zusammen mit dem Onlinemagazin Das Lamm.Das Lamm ist ein selbstorganisiertes Onlinemagazin und ein redaktionelles Kollektiv. Wir sind kritisch, unabh\u00e4ngig und komplett werbefrei. Wir haben weder einen Verlag noch grosse Geldgeberinnen im R\u00fccken, sondern leben von Spenden unserer Leserinnen. Unsere Artikel sind seit jeher f\u00fcr alle Menschen frei zug\u00e4nglich \u2013 weil Zugang zu fundiertem Journalismus nicht vom Geldbeutel abh\u00e4ngig sein sollte. F\u00fcr uns heisst Journalismus, uns zu wehren, auf Missst\u00e4nde aufmerksam zu machen und immer wieder aufzuzeigen, wie unsere Gesellschaft auch eine andere sein k\u00f6nnte.Im anderen Fall von Abebe Kebede Tesfaye erl\u00e4utert seine Anw\u00e4ltin in ihrem Pl\u00e4doyer: \u201eZusammenfassend blieb mein Klient also nach dem Nichteintretensentscheid des SEM ab Ende Oktober in der Schweiz \u2013 und zwar auf Anweisung der Beh\u00f6rden. Die heute zu behandelnde Frage ist: Darf er daf\u00fcr bestraft werden? Die Antwort lautet, wie aus nachfolgenden Ausf\u00fchrungen hervorgeht, klar: Nein.\u201c Weiter erkl\u00e4rt sie, dass die Polizeikontrolle in den Schlafr\u00e4umen der Bewohner rechtswidrig gewesen sei, alle Beweise gegen den Beschuldigten seien deswegen ung\u00fcltig.\u201eWie aus dem Verhaftungsrapport hervorgeht, handelte es sich bei der Kontrolle in der DZ Hammerm\u00fchle um eine \u2039Asylkontrolle\u203a.\u201c Ihr Klient sei nicht in den allgemein zug\u00e4nglichen R\u00e4umen, sondern in seinem Schlafraum geweckt, kontrolliert und schliesslich verhaftet worden. \u201eIm Schlafraum befanden sich neben meinem Klienten noch weitere Personen, welche ebenfalls kontrolliert wurden. Die Polizeikontrolle vom M\u00e4rz 2025 war somit auf eine Mehrzahl von Personen gerichtet.\u201cAbebe Kebede Tesfaye wurde an diesem Tag vom Bezirksgericht Pf\u00e4ffikon freigesprochen.CORRECTIV.Schweiz und dem Lamm liegt das Urteil vor. Das Bezirksgericht Pf\u00e4ffikon begr\u00fcndet darin folgendermassen:\u00a0Das Vorgehen der Polizisten erscheine als eine aufs Geratewohl get\u00e4tigte Beweisaufnahme. Die Polizei habe weder gewusst, welche Personen sie in diesem Zimmer antreffen werde, noch habe sie konkrete Hinweise auf das Vorliegen einer Straftat gehabt; aus den vorliegenden Akten und insbesondere dem Polizeibericht gehe jedenfalls nichts dergleichen hervor.\u00a0\u201cDas Vorgehen der Polizei erfolgte anlasslos und ist damit als prozessordnungswidrig zu qualifizieren\u201d, so das Gericht. Dass in einer Asylunterkunft die Chance wom\u00f6glich h\u00f6her sei, auf Personen ohne g\u00fcltigen Aufenthaltstitel zu treffen, \u00e4ndere nichts daran, dass ein gen\u00fcgender Tatverdacht die Voraussetzung einer solchen Massnahme sei.Dar\u00fcber hinaus habe die Polizei Privatr\u00e4ume ohne Durchsuchungsbefehl betreten, konkret den Gemeinschaftsschlafraum der Notunterkunft. Die gesammelten Beweise gegen den Beschuldigten seien aus diesem Grund nicht verwertbar.\u00a0Das Gericht urteilte zudem: Auch wenn die Beweise verwertbar w\u00e4ren, dass sich Tesfaye zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle in der Schweiz aufhielt, sei von den Beh\u00f6rden so angeordnet worden. Es liege also kein rechtswidriger Aufenthalt vor.\u00a0Die StaatsanwaltschaftAnhand dieser F\u00e4lle stellt sich nun die Frage: Wieso stellt die Staatsanwaltschaft Personen im Dublinverfahren Strafbefehle wegen rechtswidrigen Aufenthalts aus, die von den Beh\u00f6rden dazu angehalten wurden, das Land nicht unbegleitet zu verlassen?Auf Anfrage, ob die Staatsanwaltschaft m\u00f6glicherweise \u00fcbersehen haben k\u00f6nnte, dass Abebe Kebede Tesfaye sich in einem laufenden Dublinverfahren befinde, schreibt ein Sprecher: \u201cSteht strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Zusammenhang mit Delikten gegen das Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz \u2013 z.B. rechtswidriger Aufenthalt \u2013 im Raum, so beurteilen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Fall sorgf\u00e4ltig gem\u00e4ss den jeweiligen fallspezifischen Eigenheiten und entlang der geltenden rechtlichen Vorgaben.\u201cWie diese angeblich sorgf\u00e4ltige Beurteilung mit dem fragw\u00fcrdigen Vorgehen \u00fcbereinstimmen kann, bleibt offen.Die Staatsanwaltschaft, die zu den Verhandlungen am Bezirksgericht nicht erschien, hat in Tesfayes Fall Berufung eingelegt. Bei Khalid wurde der Fall ans Obergericht weitergezogen.Dieser Artikel ist Teil einer dreiteiligen Serie zum Thema \u201eZwischen Gef\u00e4ngnis und Nothilfe \u2013 Razzien und Strafbefehlsflut in Z\u00fcrcher R\u00fcckkehrzentren\u201d von CORRECTIV.Schweiz und dem Onlinemagazin das Lamm. Die Serie besch\u00e4ftigt sich mit dem Umgang der Justiz mit abgewiesenen asylsuchenden Personen und den oft fragw\u00fcrdigen Methoden, die angewendet werden, um die Betroffenen aus dem Land zu bringen.Diese Recherche wurde finanziell unterst\u00fctzt von investigativ.ch: Recherche-Fonds der Gottlieb und Hans Vogt Stiftung.Text &amp; Recherche: Hanna Fr\u00f6hlich und Annika Lutzke (das Lamm)Redaktion: Marc Engelhardt, das LammFaktencheck: Sven Niederh\u00e4userIllustration: Iris WeidmannKommunikation: Charlotte Liedtke\u00a0Zur Quelle wechselnAuthor: Hanna Fr\u00f6hlich"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Geh aber bleib","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/geh-aber-bleib\/#breadcrumbitem"}]}]