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Die Hausdurchsuchungen gegen den Freiburger Radiosender wegen Setzen eines Links auf das Archiv der verbotenen Plattform linksunten.indymedia.org waren rechtswidrig. Der Sender spricht von einer „juristischen Ohrfeige“ für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Die Polizei durchsuchte die Räume des Radiosenders. – Alle Rechte vorbehalten Radio DreyecklandDas Karlsruher Landgericht hat mit Beschluss vom 22. August letztinstanzlich entschieden, dass die Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland (RDL) rechtswidrig waren. Das berichten heute der Radiosender selbst sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Die Polizei Freiburg hatte am 17. Januar dieses Jahres im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Räume des Freiburger Radiosenders „Radio Dreyeckland“ und zwei Privatwohnungen durchsucht. Dabei wurden auch Datenträger wie Laptops und Smartphones beschlagnahmt. Laut Polizei habe es den Verdacht auf einen Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) gegeben. Anlass war, dass der Sender in einem Artikel einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt hatte. Die Website war 2017 durch den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière verboten worden.
Unverhältnismäßige Durchsuchungen
Das Landgericht Karlsruhe sah nun laut Darstellung der GFF durch die Durchsuchungen und die Beschlagnahme von Laptops mehrere Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit verletzt. Das Landgericht warnt laut der Bürgerrechtsorganisation in seiner Begründung selbst davor, dass die unverhältnismäßigen Durchsuchungen unter Verletzung des Redaktionsgeheimnisses eine erhebliche einschüchternde Wirkung haben können. Redaktionsmitglieder würden sich in Zukunft womöglich zweimal überlegen, ob sie über staatliche Angelegenheiten kritisch berichten. Die Durchsuchungen in den Privatwohnungen der Redakteure hätten außerdem gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.
„Die Freiheit der Medien ist – ebenso wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit – schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung“, führt das Landgericht laut RDL in seinem Beschluss aus. Der Beschluss selbst ist noch nicht öffentlich.
„Die Staatsanwaltschaft hat bei den Durchsuchungen die Rundfunkfreiheit völlig außer Acht gelassen – ein rechtsstaatliches Armutszeugnis“, sagt David Werdermann von der GFF. „Dieses rabiate Vorgehen sendet fatale Signale – die auch die erfreuliche Gerichtsentscheidung zur Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen nicht rückgängig machen kann.“
Strafverfahren gegen Redakteur geht weiter
Unabhängig von der jetzigen Entscheidung des Landgerichts und der Vorgabe, dass alle gespeicherten Daten der Journalist:innen gelöscht werden müssen, geht das Strafverfahren gegen Fabian Kienert weiter. Der Redakteur hatte den fraglichen Artikel geschrieben. Dessen Rechtsanwältin Angela Furmaniak zeigt sich laut Radio Dreyeckland zuversichtlich, dass dieses Verfahren mit einem Freispruch enden wird: „Alles andere wäre mit dem Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nicht vereinbar.“
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Author: Markus Reuter