Ich erinnere mich noch lebhaft an meine Grundrechtsvorlesung, als ich zum ersten Mal mit der Kontroverse um den Ehebegriff des Grundgesetzes konfrontiert wurde. Unser Professor bezeichnete die damals vorherrschende Auffassung, nach der das Grundgesetz nur die Ehe zwischen Mann und Frau schütze, schlichtweg als “totalen Quatsch” – eine Einschätzung, die sich als geradezu prophetisch erweisen sollte.
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