[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/kanada-aenderungsvorschlag-des-strafgesetzbuchs-hat-keine-christenverfolgung-oder-gebetsverbote-zum-ziel\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/kanada-aenderungsvorschlag-des-strafgesetzbuchs-hat-keine-christenverfolgung-oder-gebetsverbote-zum-ziel\/","headline":"Kanada: \u00c4nderungsvorschlag des Strafgesetzbuchs hat keine Christenverfolgung oder Gebetsverbote zum Ziel","name":"Kanada: \u00c4nderungsvorschlag des Strafgesetzbuchs hat keine Christenverfolgung oder Gebetsverbote zum Ziel","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Faktencheck Kanada: \u00c4nderungsvorschlag des Strafgesetzbuchs hat keine Christenverfolgung oder Gebetsverbote zum Ziel Laut Beitr\u00e4gen auf X und Telegram stehen Christen in Kanada dunkle Zeiten bevor. 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Ein \u00c4nderungsvorschlag f\u00fcr das Strafgesetzbuch soll angeblich bei Verabschiedung Christenverfolgung legalisieren und Gebete strafbar machen. Das stimmt nicht.                    von                                Steffen Kutzner23. Mai 2024                                In Kanada herrscht Religionsfreiheit. Auch ein aktueller \u00c4nderungsvorschlag im Strafgesetzbuch \u00e4ndert daran nichts. (Symbolbild: Michael Bihlmayer \/ Chromorange \/ Picture Alliance)                                        Behauptung                    Der Gesetzentwurf C-367 k\u00f6nne bei Einf\u00fchrung Christenverfolgung in Kanada legalisieren. Christen k\u00f6nnten dann ins Gef\u00e4ngnis kommen, wenn sie die Bibel zitierten, beteten oder eine glaubensbasierte Meinung \u00e4u\u00dferten.                        Aufgestellt von:     Beitr\u00e4gen auf X und Telegram                            Datum:                04.03.2024            Quelle            Bewertung        Falsch\u00dcber diese Bewertung                            Falsch. Es handelt sich um einen \u00c4nderungsvorschlag des Strafgesetzbuchs. Bei Verabschiedung w\u00fcrde k\u00fcnftig ein religi\u00f6ser Kontext das \u00c4u\u00dfern von Hassrede oder Antisemitismus nicht mehr vor Strafverfolgung sch\u00fctzen.    Glaubt man Beitr\u00e4gen in Sozialen Netzwerken, m\u00fcssten Christen in Kanada unter Umst\u00e4nden k\u00fcnftig aufpassen, wenn sie aus der Bibel zitieren: \u201eIn Kanada steht die Einf\u00fchrung der Christenverfolgung bevor\u201c, wird etwa auf X behauptet. Und weiter: \u201eIm Falle seiner Verabschiedung k\u00f6nnte der Gesetzentwurf C-367 dazu f\u00fchren, dass Christen ins Gef\u00e4ngnis kommen, wenn sie die Bibel zitieren oder eine glaubensbasierte Meinung \u00e4u\u00dfern\u201c.\u00a0Auf Telegram wird sogar behauptet, dass Gebete nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs verboten w\u00fcrden: \u201eDer Gesetzentwurf C-367, der das Strafgesetzbuch \u00e4ndern soll, wird die Grenzen der Redefreiheit neu definieren und \u00f6ffentliche Bibellesungen, Gebete und andere \u00c4u\u00dferungen christlicher Lehren unter Strafe stellen.\u201c Das stimmt nicht. Die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung hat einen anderen Hintergrund und zielt nicht auf ein allgemeines Verbot oder Einschr\u00e4nkungen christlicher Religionsaus\u00fcbung ab. Doch worum geht es dann?Gesetzesentwurf will zwei Abs\u00e4tze aus kanadischem Strafgesetzbuch streichen \u2013 Hintergrund ist AntisemitismusDer Gesetzentwurf schl\u00e4gt vor, Absatz 3 (b) und Absatz 3.1 (b) des Paragraphs 319 im kanadischen Strafgesetzbuch zu streichen. Diesem zufolge ist es strafbar, vors\u00e4tzlich Antisemitismus oder Hass gegen eine bestimmbare Personengruppe zu f\u00f6rdern. Die genannten Abs\u00e4tze definieren jedoch Ausnahmen, n\u00e4mlich dann, wenn die \u00c4u\u00dferungen in religi\u00f6sem Kontext get\u00e4tigt werden. Diese Ausnahmen w\u00fcrde durch die Gesetzes\u00e4nderung entfallen.\u00a0Aus der Bibel zu zitieren, zu beten, oder eine glaubensbasierte Meinung zu \u00e4u\u00dfern, w\u00e4re also auch durch die vorgeschlagene \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs nicht prinzipiell strafbar, sondern nur wenn das mit Hassrede einhergeht.\u00a0Der Entwurf wurde noch nicht im kanadischen Parlament diskutiert, er steht, vereinfacht gesagt, auf der Warteliste. Lediglich die erste Lesung \u2013 sprich Vorstellung des \u00c4nderungsvorschlags \u2013 fand bereits im November 2023 statt. Eine Diskussion dar\u00fcber stehe noch aus, wie uns Mathieu Gravel von der Pressestelle des kanadischen Unterhauses per E-Mail erkl\u00e4rt. Wann die zweite Lesung, also die inhaltliche Debatte, im Parlament folgt, steht noch nicht fest, schreibt uns Joanie Riopel, die Pressesprecherin des Parteivorsitzenden der Partei Bloc Qu\u00e9b\u00e9cois, die den Gesetzentwurf vorschlug.Riopel erkl\u00e4rt zudem den Hintergrund des Vorschlags: \u201eIm Zusammenhang mit dem Krieg im Nahen Osten haben wir eine Zunahme von Hassrede, Gewalt und Antisemitismus in Quebec und Kanada festgestellt, insbesondere als ein religi\u00f6ser Prediger in Montreal den Tod der \u201aFeinde des Gazastreifens\u2018 forderte.\u201c\u00a0Religi\u00f6se Hassrede ist in Deutschland nicht straffreiWie urteilt dagegen die deutsche Gesetzgebung? Wir haben Stefan Conen, Anwalt f\u00fcr Strafrecht in Berlin, gefragt, welche Rechte gegeneinander abgewogen werden m\u00fcssen, wenn Religionsaus\u00fcbung Hassrede enth\u00e4lt.Conen erkl\u00e4rte uns telefonisch, dass Hassrede, auch religi\u00f6se Hassrede, den Paragraf der Volksverhetzung (\u00a7130 StGB) erf\u00fcllen k\u00f6nne. Demnach sei, so Conen, der Straftatbestand erf\u00fcllt, wenn \u201eeine abgrenzbare Minderheit in einer Art und Weise ver\u00e4chtlich gemacht wird [\u2026], dass es den \u00f6ffentlichen Frieden st\u00f6rt\u201c. Man k\u00f6nne nicht so reden, wie man wolle, nur weil der \u201eDeckmantel der Religion\u201c dar\u00fcberliege, die Strafbarkeit greife dennoch.\u00a0Als Beispiel f\u00fchrt Conen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart an, in dem ein Prediger des Islam \u00e4u\u00dferte, wer den Ramadan nicht befolge, sei zu t\u00f6ten. An dieser Stelle w\u00fcrde Artikel 4 des Grundgesetzes, die freie Religionsaus\u00fcbung, eingeschr\u00e4nkt durch den Grundsatz der unantastbaren Menschenw\u00fcrde \u2013 denn wer f\u00fcr todesw\u00fcrdig erkl\u00e4rt werde, dessen Menschenw\u00fcrde werde bestritten. Es gehe, so Conen, allerdings allein um das Interpretieren von Textstellen, nicht um das Vorlesen. Wenn Bibel, Koran oder andere religi\u00f6se Texte in bestimmten Passagen zu V\u00f6lkermord oder \u00e4hnlichem aufrufen, darf man diese in Deutschland also w\u00f6rtlich vorlesen, ohne dass Strafverfolgung droht. V\u00f6lkermord als eigene Interpretation wiedergeben, d\u00fcrfe man jedoch nicht.Severin Riemenschneider, Anwalt f\u00fcr Medienrecht in Frankfurt am Main, sieht abgesehen von Volksverhetzung noch Beleidigung (\u00a7 185 StGB) oder Belohnung und Billigung von Straftaten (\u00a7 140 StGB) als m\u00f6gliche relevante Paragrafen bei religi\u00f6ser Hassrede. Dabei sei auch der Ort der \u00c4u\u00dferung nicht relevant, erkl\u00e4rt Riemenschneider uns per E-Mail: \u201eKirchen, Moscheen und andere religi\u00f6se Einrichtungen sind keine rechtsfreien R\u00e4ume. Unser Recht kennt demnach auch keine Straffreiheit von Hassrede im religi\u00f6sen Kontext.\u201c Das gelte unabh\u00e4ngig davon, ob die \u00c4u\u00dferung auf der Stra\u00dfe, in Sozialen Netzwerken oder in einer religi\u00f6sen Einrichtung stattfinde.Redigatur: Kimberly Nicolaus, Uschi JonasZur Quelle wechselnAuthor: Steffen Kutzner"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Kanada: \u00c4nderungsvorschlag des Strafgesetzbuchs hat keine Christenverfolgung oder Gebetsverbote zum Ziel","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/kanada-aenderungsvorschlag-des-strafgesetzbuchs-hat-keine-christenverfolgung-oder-gebetsverbote-zum-ziel\/#breadcrumbitem"}]}]