[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/kein-neues-gesetz-arbeitgeber-zahlen-weiter-krankengeld\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/kein-neues-gesetz-arbeitgeber-zahlen-weiter-krankengeld\/","headline":"Kein neues Gesetz: Arbeitgeber zahlen weiter Krankengeld","name":"Kein neues Gesetz: Arbeitgeber zahlen weiter Krankengeld","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Faktencheck Kein neues Gesetz: Arbeitgeber zahlen weiter Krankengeld In einem Tiktok-Video ist von einem angeblichen neuen Gesetz die Rede. Arbeitgeber w\u00fcrden nicht mehr f\u00fcr krankheitsbedingte Fehltage zahlen. Doch das stimmt nicht. von Gabriele Scherndl 28. 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Arbeitgeber w\u00fcrden nicht mehr f\u00fcr krankheitsbedingte Fehltage zahlen. Doch das stimmt nicht.                    von                                Gabriele Scherndl28. Mai 2024                                Dieser Tiktok-Beitrag wurde \u00fcber eine halbe Million Mal angesehen. Doch die Infos darin sind falsch, so eine Gesetzes\u00e4nderung gibt es nicht. (Quelle: Tiktok, Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)                                        Behauptung                    In Deutschland sei k\u00fcrzlich ein neues Gesetz eingef\u00fchrt worden, wonach Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden kein Gehalt mehr f\u00fcr krankheitsbedingte Fehltage zahlen m\u00fcssen, selbst wenn sie eine \u00e4rztliche Bescheinigung vorlegen.                        Aufgestellt von:     Beitr\u00e4gen auf Tiktok                            Datum:                07.05.2024            Quelle            Bewertung        Frei erfunden\u00dcber diese Bewertung                            Frei erfunden. Sind Arbeitnehmer krank, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter. An dieser Regelung ist laut Bundesgesundheitsministerium und der Krankenkasse Barmer keine \u00c4nderung geplant.    \u201eAktuelle Nachrichten\u201c, hei\u00dft es in einem Tiktok-Beitrag von Anfang Mai, der \u00fcber eine halbe Million Nutzerinnen und Nutzer erreichte. Darin ist von einer Gesetzes\u00e4nderung die Rede: In Deutschland w\u00fcrden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden k\u00fcnftig kein Gehalt mehr f\u00fcr krankheitsbedingte Fehltage zahlen m\u00fcssen. Derselbe Beitrag auf T\u00fcrkisch wurde \u00fcber 200.000 Mal gesehen. Doch diese Infos sind falsch.Die aktuellen Regeln sind auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen. Demnach bekommen Arbeitnehmende in der Regel sechs Wochen lang weiter ihr Gehalt vom Arbeitgeber, wenn sie arbeitsunf\u00e4hig sind. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Nach diesen sechs Wochen \u00fcbernimmt die Krankenkasse das Krankengeld, es f\u00e4llt dann aber geringer aus als das bisherige Gehalt.Diese Sechs-Wochen-Regelung stand auch schon in der Ursprungsfassung des Gesetzes 1994 (S. 52). Es gab also keine j\u00fcngste \u00c4nderung an dieser Regel.Krankenkasse und Gesundheitsministerium: Keine Regel\u00e4nderung geplantUnd das soll so bleiben: \u201e\u00c4nderungen sind nicht beabsichtigt\u201c, schreibt dazu Parissa Hajebi, Sprecherin im Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck. So ist der Kenntnisstand auch bei der Krankenkasse Barmer: \u201eAnstehende oder k\u00fcrzlich erfolgte Ver\u00e4nderungen des Gesetzes oder aktuelle Debatten dar\u00fcber sind uns bisher nicht bekannt\u201c, schreibt Sprecher Daniel Freudenreich.\u00a0Der Tiktok-Account, der auf T\u00fcrkisch damit wirbt, Nachrichten aus Deutschland zu verbreiten, war f\u00fcr CORRECTIV.Faktencheck nicht erreichbar.\u00a0Redigatur: Max Bernhard, Viktor MarinovDie wichtigsten, \u00f6ffentlichen Quellen f\u00fcr diesen Faktencheck:\u00dcbersichtsseite Krankengeld, Bundesgesundheitsministerium: Link (archiviert)\u00a0Gesetz \u00fcber die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) in der aktuellen Fassung: Link (PDF)Gesetz \u00fcber die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) in der urspr\u00fcnglichen Fassung von 1994: Link\u00a0Zur Quelle wechselnAuthor: Gabriele Scherndl"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Kein neues Gesetz: Arbeitgeber zahlen weiter Krankengeld","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/kein-neues-gesetz-arbeitgeber-zahlen-weiter-krankengeld\/#breadcrumbitem"}]}]