[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/landgericht-koeln-entscheidet-zu-hunde-unfall\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/landgericht-koeln-entscheidet-zu-hunde-unfall\/","headline":"Landgericht K\u00f6ln entscheidet zu Hunde-Unfall","name":"Landgericht K\u00f6ln entscheidet zu Hunde-Unfall","description":"Report-K Symbolzeichnung rennender Hund. K\u00f6ln | Wer haftet f\u00fcr den Hund? Mit dieser Frage musste sich das K\u00f6lner Landgericht besch\u00e4ftigen. Besonders pikant: Kl\u00e4gerin und Beklagte gingen mit ihren beiden Hunden gemeinsam Gassi. Der Unfall Kl\u00e4gerin und Beklagte besitzen beide einen Hund. 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Mit dieser Frage musste sich das K\u00f6lner Landgericht besch\u00e4ftigen. Besonders pikant: Kl\u00e4gerin und Beklagte gingen mit ihren beiden Hunden gemeinsam Gassi.Der UnfallKl\u00e4gerin und Beklagte besitzen beide einen Hund. Gemeinsam mit ihren beiden Hunden gingen die beiden Frauen \u00f6fter Gassi. Am Unfalltag nutzten sie in Leverkusen einen schmalen Weg. Beide Hunde waren nicht angeleint. Als einer der Hunde sich hinter die beiden Frauen bewegte, folgte der andere Hund in kurzem Abstand. Dabei kam es zu dem Unfall. Dieser Hund traf mit hoher Geschwindigkeit auf das Bein der Kl\u00e4gerin. Zuvor war die Beklagte einen Schritt zur Seite gegangen, als der Hund auf sie zu rannte. \u00a0Durch die Wucht des Aufpralls des Hundes brach der Schienenbeinkopf der Kl\u00e4gerin. Es kam zu einer sogenannten Tibiakopffraktur, einer kritischen Verletzung des Kniegelenks. Sie forderte 5.000 Euro f\u00fcr den Ausfall in der Haushaltsf\u00fchrung. Als Begr\u00fcndung nannte die Kl\u00e4gerin, dass die beiden Hunde nicht mehr gespielt h\u00e4tten und der Abstand zwischen den Hunden rund 20 Meter betragen habe. Als der Hund, der sp\u00e4ter gegen ihr Bein lief auf sie zurannte, habe die Beklagte ihr die Sicht verdeckt, so dass sie den Hund nicht sehen konnte.Die Beklagte widersprach den Angaben der Kl\u00e4gerin und sagte aus, dass sich die beiden Hunde in einer Spielsituation befunden h\u00e4tten und der eine Hund den anderen Hund verfolgt habe. Sie sprach vor Gericht von einem Mitverschulden der Kl\u00e4gerin, da dieser aus vorangegangenen Spazierg\u00e4ngen bekannt gewesen sei, dass der eine Hund immer dem anderen Hund folge.Kammer entscheidet gegen Kl\u00e4gerinDas Landgericht K\u00f6ln wies die Klage vollumf\u00e4nglich zur\u00fcck. Es schloss Anspr\u00fcche aus der Tierhalterhaftung und der sogenannten unerlaubten Handlung aus. Das Landgericht K\u00f6ln stellte fest, dass im Grundsatz ein Halter f\u00fcr die Gefahr, die von einem Tier ausgehe einstehen m\u00fcsse, aber in diesem Fall die Kl\u00e4gerin sich eigenes Verschulden anrechnen lassen m\u00fcsse. Das Gericht f\u00fchrte weit aus, dass es der Auffassung sei, dass sich die Hunde in einem Spiel miteinander befanden. Da beide Hunde nicht angeleint waren und sogar zeitweise au\u00dfer Sichtweite waren, h\u00e4tte die Kl\u00e4gerin jederzeit mit deren R\u00fcckkehr rechnen m\u00fcssen und auch damit, dass der eine Hund dem anderen Hund folge. Die Beklagte treffe keine Schuld durch ihr Ausweichen, da sie nur wenig Zeit f\u00fcr eine Reaktion hatte, als der Hund auf sie zulief.Das Gericht: \u201eBei einem gemeinsamen Spaziergang zweier Personen mit ihren Hunden sei es nicht die Aufgabe jedes Halters, die jeweils andere Person vor Gef\u00e4hrdungen durch das normale, hundegerechte Verhalten des eigenen Tieres \u2013 hier: dem Rennen \u2013 zu sch\u00fctzen. Schon gar nicht habe sich die Beklagte aufopfern m\u00fcssen, indem sie stehenbleibt, um \u201eFlynn\u201c zu stoppen. Anders als die Kl\u00e4gerin meint, habe die Beklagte \u2013 nach Ansicht des Gerichts \u2013 sie auch nicht warnen m\u00fcssen, dass \u201eFlynn\u201c sich n\u00e4here. Denn die Situation sei f\u00fcr die Beklagte unverhofft gekommen. Zudem sei weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es der Kl\u00e4gerin im hypothetischen Fall einer Warnung gelungen w\u00e4re, dem Hund rechtzeitig auszuweichen.\u201cDas Urteil wurde bereits am 10. Juli 2024 verk\u00fcndet. Es ist nicht rechtskr\u00e4ftig.Aktenzeichen: 2 O 207\/23Zur Quelle wechseln"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Landgericht K\u00f6ln entscheidet zu Hunde-Unfall","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/landgericht-koeln-entscheidet-zu-hunde-unfall\/#breadcrumbitem"}]}]