Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln
Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.
Zur Quelle wechseln
Author: Luise Lange-Letellier
