[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/lokalpolitiker-verbreitet-falsches-narrativ-zu-rente-fuer-ukrainische-gefluechtete\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/lokalpolitiker-verbreitet-falsches-narrativ-zu-rente-fuer-ukrainische-gefluechtete\/","headline":"Lokalpolitiker verbreitet falsches Narrativ zu Rente f\u00fcr ukrainische Gefl\u00fcchtete","name":"Lokalpolitiker verbreitet falsches Narrativ zu Rente f\u00fcr ukrainische Gefl\u00fcchtete","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Russland\/Ukraine Lokalpolitiker verbreitet falsches Narrativ zu Rente f\u00fcr ukrainische Gefl\u00fcchtete Zu den Rentenanspr\u00fcchen von gefl\u00fcchteten Ukrainerinnen und Ukrainern verbreiten sich seit Jahren Falschbehauptungen. So auch in einem viralen Video von Januar 2025. von Max Bernhard 30. 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So auch in einem viralen Video von Januar 2025.                    von                                Max Bernhard30. Januar 2026                                Immer wieder verbreiten sich Falschbehauptungen dazu, dass ukrainische Gefl\u00fcchtete bei Rentenanspr\u00fcchen angeblich besser gestellt w\u00fcrden (Symbolbild: Jonas Lohrmann \/ DZBA \/ Picture Alliance)                                        Behauptung                    114.000 Ukrainerinnen und Ukrainer bek\u00e4men durch ein Sozialversicherungsabkommen Rente in Deutschland. Das Renteneintrittsalter liege dabei bei 60 Jahren. Mehr als 3,2 Millionen Rentner in Deutschland w\u00fcrden Renten aufgrund von Sozialversicherungsabkommen beziehen. So w\u00fcrden Personen Rente bekommen, ohne jemals eingezahlt zu haben.                        Aufgestellt von: Beitr\u00e4gen in Sozialen Netzwerken                            Datum:                03.12.2025                                Quelle                            Bewertung                                Falsch                                            \u00dcber diese Bewertung                            Falsch. F\u00fcr ukrainische Gefl\u00fcchtete gilt dasselbe Renteneintrittsalter wie f\u00fcr alle anderen und einen Rentenanspruch haben nur Ukrainerinnen und Ukrainer, die ins deutsche Rentensystem eingezahlt haben. Auch ein bisher nicht in Kraft getretenes Abkommen mit der Ukraine w\u00fcrde daran nichts \u00e4ndern, wie das Bundesamt f\u00fcr Arbeit und Soziales und die Deutsche Rentenversicherung auf Nachfrage best\u00e4tigten. Ende 2023 wurden laut der Deutschen Rentenversicherung mehr als 3,2 Millionen Renten basierend auf Vertr\u00e4gen und Abkommen mit anderen L\u00e4ndern ausbezahlt, allerdings beinhaltet die Zahl sowohl Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder als auch Deutsche im In- und Ausland.    Unterschiedliche Varianten dieser Falschbehauptung verbreiten sich seit Jahren: Gefl\u00fcchtete aus der Ukraine sollen in Deutschland angeblich fr\u00fcher Rente bekommen als alle anderen, ohne jemals ins deutsche Rentensystem eingezahlt zu haben. Keine der Behauptungen hielt einem Faktencheck stand.Anfang 2026 taucht eine neue Version auf \u2013 ein Mann sagt in einem viralen Video: \u201eWieder ein Griff in die deutsche Rentenkasse. Dieses Sozialversicherungsabkommen bringt 114.000 Ukrainern in Deutschland Rente nach deutschem Recht. Eintrittsalter nach ukrainischem Recht 60 Jahre. [\u2026] Rente in Deutschland beziehen, ohne jemals einen einzigen Euro Beitrag f\u00fcr die deutsche Rentenversicherung gezahlt zu haben.\u201c Im Hintergrund h\u00e4ngt ein Portr\u00e4t von Otto von Bismarck, auf einem dekorativem Holzschrank stehen dicke B\u00fccher. Beitr\u00e4ge mit diesem Video erzielten hunderttausende Aufrufe in Sozialen Netzwerken.Doch auch diese Abwandlung des altbekannten Narrativs ist falsch. F\u00fcr ukrainische Gefl\u00fcchtete gilt dasselbe Renteneintrittsalter wie f\u00fcr alle anderen und einen Anspruch auf die regul\u00e4re Altersrente haben nur Menschen, die ins deutsche Rentensystem eingezahlt haben. Auch ein bisher nicht in Kraft getretenes Abkommen mit der Ukraine w\u00fcrde daran nichts \u00e4ndern, wie uns ein Sprecher des Bundesamts f\u00fcr Arbeit und Soziales (BMAS) und eine Sprecherin f\u00fcr die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf Nachfrage schrieben.Das Video mit der Behauptung verbreitete sich in verschiedenen Sozialen Netzwerken (Quelle: Google \/ Michael Hasenkamp; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Behauptung zu Rentenanspr\u00fcchen von ukrainischen Gefl\u00fcchteten stammt von Lokalpolitiker aus Witten\u00dcber eine Bilder-R\u00fcckw\u00e4rtssuche finden wir den Mann, der in die Kamera spricht: Michael Hasenkamp, Lokalpolitiker aus Witten, Nordrhein-Westfalen.In der Beschreibung zum Video, das vor rund zwei Monaten ver\u00f6ffentlicht wurde, erw\u00e4hnt er ein Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine: \u201eWer immer noch glaubt, dass dieses Abkommen nicht in Kraft treten wird, sollte wissen: Deutschland hat bereits unterschrieben \u2013 jetzt fehlt nur noch Selenskyjs Zustimmung\u201c. Dieser Kontext, dass das Abkommen gar nicht in Kraft getreten ist, fehlt in anderen Beitr\u00e4gen mit dem Video.Richtig ist, dass die beiden L\u00e4nder 2018 das \u201eAbkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine \u00fcber Soziale Sicherheit\u201c unterzeichneten, 2020 wurde es vom Bundestag beschlossen. Die Ukraine hat es jedoch noch nicht ratifiziert \u2013 es ist bis Januar 2026 noch nicht in Kraft getreten.Abkommen w\u00fcrde auch kein fr\u00fcheres Renteneintrittsalter f\u00fcr Menschen aus der Ukraine bedeutenAuch wenn dem so w\u00e4re, w\u00fcrde das Abkommen nicht dazu f\u00fchren, dass ukrainische Gefl\u00fcchtete in Deutschland fr\u00fcher Rente erhalten k\u00f6nnten oder dass es einen Anspruch auf Rente gebe, ohne jemals eingezahlt zu haben. Eine solche Regelung konnten wir in dem Abkommen nicht finden.Ein Sprecher des BMAS best\u00e4tigte dies auf Anfrage: \u201eEs gibt kein gesondertes Renteneintrittsalter f\u00fcr Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Deutschland leben und es ist auch nichts derartiges geplant.\u201cEine Sprecherin der DRV erkl\u00e4rte auf Nachfrage: \u201eAuch nach Inkrafttreten des geplanten Abkommens werden die Renten in den jeweiligen L\u00e4ndern nach den dortigen Gesetzen und Vorschriften berechnet. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene Sozialversicherung und bestimmt nach seinen eigenen Regeln, wann es daraus Leistungen gibt.\u201c Die Regelungen eines Landes w\u00fcrden nicht auf das andere Land \u00fcbertragen. Die H\u00f6he der Rente errechne sich nur aus den deutschen Beitragszeiten, in der Ukraine gezahlte Beitr\u00e4ge blieben au\u00dfen vor \u2013 wer also nie in Deutschland eingezahlt hat, kann keine Rente bekommen. \u00c4ndern w\u00fcrde sich dagegen, dass Beitragszeiten aus den beiden L\u00e4ndern zusammengez\u00e4hlt werden k\u00f6nnten, um die Mindestversicherungszeit von f\u00fcnf Jahren zu erreichen.Wie Michael Hasenkamp auf die Zahl von 114.000 Ukrainerinnen und Ukrainern in Deutschland kommt, die angeblich durch das Abkommen \u201eRente nach deutschem Recht\u201c bekommen k\u00f6nnten, ist unklar.\u00a0 CORRECTIV.Faktencheck fragte Hasenkamp per E-Mail nach Quellen f\u00fcr seine Behauptung und einer m\u00f6glichen Korrektur. Eine Antwort kam in seinem Auftrag und verwies auf das Abkommen, ging jedoch nicht auf unsere konkreten Fragen ein. Das Video verschwand sp\u00e4ter von seiner Facebook-Seite.Was steht im Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine?\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Das Abkommen soll unter anderem die Doppelversicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vermeiden. Wer etwa aus Deutschland f\u00fcr ein bis zwei Jahre beruflich in die Ukraine entsandt wird, m\u00fcsste normalerweise dort in das Renten- und Sozialversicherungssystem einzahlen. Tritt das Abkommen in Kraft, k\u00f6nnten die Beitr\u00e4ge einfach weiter in Deutschland gezahlt werden. \u201eF\u00fcr vor\u00fcbergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird sichergestellt, dass sie im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Besch\u00e4ftigungsstaates integriert bleiben k\u00f6nnen\u201c, schreibt das BMAS auf seiner Webseite.Dar\u00fcber hinaus sieht das Abkommen vor, dass die Zahlung von Renten uneingeschr\u00e4nkt erfolgen kann, egal ob die Person in Deutschland oder der Ukraine lebt (Artikel 4). Und: Die Versicherungszeiten in beiden Staaten sollen f\u00fcr einen Rentenanspruch zusammengerechnet werden k\u00f6nnen (Artikel 14) \u2013 wie bereits von der DRV-Sprecherin erw\u00e4hnt. Letzteres ist bisher nicht m\u00f6glich: Wer zum Beispiel nur vier Jahre in Deutschland in das Rentensystem eingezahlt hat und dann zwei Jahre in der Ukraine w\u00fcrde aktuell nicht die Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung erf\u00fcllen, weil diese ein Minimum von f\u00fcnf Jahren vorsieht. Nach dem Abkommen k\u00f6nnten die Beitragsjahre aus den beiden L\u00e4ndern zusammengerechnet werden, so dass sich ein Anspruch ergibt.Wichtig ist Absatz 3 von Artikel 14: \u201eDie Berechnung der Rente richtet sich nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Vertragsstaats, soweit in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt ist.\u201c Das bedeutet, wer in Deutschland eingezahlt hat, erh\u00e4lt Rentenanspr\u00fcche nach deutschem Recht, und wer in der Ukraine eingezahlt hat, nach ukrainischem. Anders als im Video behauptet, k\u00f6nnen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland laut dem Abkommen also nicht Rentenanspr\u00fcche hier erhalten, obwohl sie nie eingezahlt haben.DRV: Ende 2023 fielen 3,2 Millionen Renten unter Vertr\u00e4ge und Abkommen mit anderen L\u00e4ndernHasenkamp behauptet im Video au\u00dferdem: \u201eMehr als 3,2 Millionen Rentner in Deutschland beziehen Renten aufgrund von solchen Sozialversicherungsabkommen.\u201c Auch das stimmt so nicht. Laut Zahlen der DRV beruhten Ende 2023 mehr als 3,2 Millionen der insgesamt fast 26 Millionen monatlich ausgezahlten Renten auf Vertr\u00e4gen und Abkommen mit anderen L\u00e4ndern. Dabei handelt es sich aber nicht ausschlie\u00dflich um ausl\u00e4ndische Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Die Zahl beinhaltet zum Beispiel auch Deutsche und Ausl\u00e4nder die im Ausland leben und sich dort die Rente auszahlen lassen.Auch f\u00fcr sie gilt laut DRV das regul\u00e4re Renteneintrittsalter. Die Mindestversicherungszeit k\u00f6nne auch durch Zusammenrechnung von deutschen Versicherungszeiten mit Zeiten in Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union oder Staaten, mit denen es ein Sozialversicherungsabkommen gibt, erf\u00fcllt werden. Einige Ausnahmen, etwa f\u00fcr deutschst\u00e4mmige Aussiedler unter dem Fremdrentengesetz, k\u00f6nnen tats\u00e4chlich Renten in Deutschland erhalten, ohne jemals in Deutschland eingezahlt zu haben.Redigatur: Sarah Thust, Gabriele ScherndlZur Quelle wechselnAuthor: Max Bernhard"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Lokalpolitiker verbreitet falsches Narrativ zu Rente f\u00fcr ukrainische Gefl\u00fcchtete","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/lokalpolitiker-verbreitet-falsches-narrativ-zu-rente-fuer-ukrainische-gefluechtete\/#breadcrumbitem"}]}]