Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Meta verletzt diverse Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung, finden europäische Verbraucherorganisationen. Deshalb haben sie bei Datenschutzbehörden Beschwerde eingelegt. Das ist nicht das erste Mal.
Ein Zusammenschluss verschiedener Verbrauchergruppen reicht erneut Beschwerde gegen Meta ein. Acht Mitglieder der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) kritisieren die „massive“ und „illegale“ Datenverarbeitung des Konzerns. Die jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden sollen die Praktiken nun untersuchen.
Seit November 2023 verlangt Meta von den Nutzer:innen der Plattformen Facebook und Instagram in der EU, entweder der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zuzustimmen oder zu zahlen, um keine Werbung angezeigt zu bekommen. Schon damals reichte BEUC eine Beschwerde wegen unlauterer Geschäftspraktiken ein. Darin kritisierte der Verband unter anderem irreführende Informationen und die vergleichsweise hohen Gebühren von 12,99 Euro im Monat für werbefreie Dienste.
In einer zweiten Beschwerde vom 29. Februar 2024 prangert BEUC jetzt erneut die umfassende Verarbeitung personenbezogener Daten an. Die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie zum Beispiel Datenminimierung und Zweckbindung werden von Meta nicht ausreichend beachtet. Weiterhin nutze das Unternehmen seine Monopolstellung aus, um eine Einwilligung zu erzwingen. Für die Dienste Facebook und Instagram gibt es etwa keine Konkurrenz mit ähnlich großem Userumfang, weshalb Nutzer:innen auf anderen Plattformen nicht das umfassende Netzwerk an Freunden und Familie finden können.
Außerdem kritisiert BEUC, die vermeintliche Entscheidungsfreiheit zwischen Zahlung und Zustimmung sei bloß ein Vorwand, um das tieferliegende Problem der illegalen Datenverarbeitung zu verschleiern. Meta hat diese Vorwürfe zurückgewiesen.
Zustimmung muss frei und informiert sein
BEUC fordert, Meta müsse jede rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten von Verbrauchern einstellen, zum Zweck der personalisierten Werbung eingeschlossen. Unrechtmäßig erhobene personenbezogene Daten müssen gelöscht werden. Wenn Meta außerdem die Einwilligung der Verbraucher als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung heranziehen möchte, müsse der Konzern sicherstellen, dass diese Zustimmung tatsächlich frei, spezifisch, in Kenntnis der Sachlage und unmissverständlich erteilt wird.
BEUC steht für Bureau Européen des Unions de Consommateurs und es handelt sich um den Dachverband unabhängiger Verbraucherorganisationen aus 31 europäischen Ländern. Die BEUC-Mitglieder, die hinter der Beschwerde stehen, sind Organisationen aus Tschechien, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Norwegen, Slowenien, Spanien und der Slowakei.
Nach Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 hatte der Meta-Konzern über Jahre hinweg immer wieder gegen Teile davon verstoßen. Die irische Datenschutzbehörde DPC verhängte beispielsweise eine 1,2 Milliarden Euro Strafe wegen der Übermittlung von Facebook-Daten aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum an die USA. Meta hatte angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen.
Im Juli 2023 stellte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil hinter das Bundeskartellamt. Darin erklärte er die Rechtsgrundlagen Metas für die Zusammenführung personenbezogener Daten zu Werbezwecken für ungültig, sofern es keine ausdrückliche Zustimmung dafür gibt.
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Author: Lea Binsfeld