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Das Erzbistum München und Freising verzichtet in der Klageerwiderung im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein „auf die Einrede der Verjährung“ und akzeptiert die Haftung für das Handeln ihrer kirchlichen Amtsträger, sollte das Gericht eine Verantwortung feststellen.
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Author: Justus von Daniels

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