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Ein Leserbrief verbreitet seit Jahren einen Mythos, der sich hartnäckig hält: Asylsuchende seien alle Privatpatienten. Das stimmt nicht, Asylsuchende sind in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland in der Regel weder privat noch gesetzlich krankenversichert. Sie haben lediglich Anspruch auf eingeschränkte medizinische Versorgung.
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Author: Viktor Marinov
