Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Neues Rechtsgutachten: Chatkontrolle kommt zunehmend unter Druck

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.Der Autor ist…
Immer mehr Rechtsexpert:innen bezweifeln, dass die sogenannte Chatkontrolle mit EU-Recht vereinbar ist. Der Kritik schließt sich nun der Juristische Dienst des EU-Ministerrats an. Doch an der Kommission perlt die Kritik bislang ab.
Der als „Chatkontrolle“ bekannte Vorschlag der EU-Kommissarin Ylva Johansson gerät zunehmend juristisch unter Druck, zuletzt mit einem Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des EU-Ministerrats. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / TTEin heute bekannt gewordenes Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des EU-Ministerrats äußert Zweifel an der Vereinbarkeit der geplanten Chatkontrolle mit EU-Recht. So lasse etwa der bewusst technologieoffen und breit gestaltete Vorschlag der Kommission zu viel Interpretationsspielraum, um die Bedenken in Hinblick auf Grundrechte ausreichend einzuschätzen.
Dies stehe im Widerspruch zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dem zufolge etwaige Vorgaben für Überwachung klar formuliert und zielgerichtet sein müssten. Dies sei im Gesetzentwurf nicht gegeben, denn der Anwendungsbereich von Anordnungen sei „weiter gefasst als die Aufdeckung krimineller Handlungen“, heißt es unter anderem im Gutachten.
Für den EU-Piratenabgeordneten Patrick Breyer wird damit jede Form der Chatkontrolle „endgültig unhaltbar“. Niemand helfe Kindern mit einer Verordnung, die unweigerlich vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern wird, schreibt der Abgeordnete in einer Pressemitteilung. „Die Flut an meist falschen Verdachtsmeldungen würden außerdem effektive Ermittlungen erschweren, Kinder massenhaft kriminalisieren und an den eigentlichen Missbrauchstätern und Produzenten solchen Materials vorbei gehen“, heißt es weiter.
EU-Datenschutzbehörden kritisieren das Vorhaben
Die Kommission wird sich aller Voraussicht nach davon nicht beirren lassen. Selbst die harte Kritik der EU-Datenschutzbehörden ließ sie bislang an sich abprallen. Die Datenschutzbehörden hatten im Juli vergangenen Jahres ihre Einschätzung zu dem umstrittenen Vorschlag für die sogenannte Chatkontrolle vorgelegt – keine drei Monate, nachdem die EU-Kommission diesen vorgestellt hatte. Auf 36 Seiten kritisieren sie den Gesetzentwurf scharf, weil er Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre nicht ausreichend schütze, nicht verhältnismäßig sei und zu viel Raum für potenziellen Missbrauch lasse.
Die schweren Bedenken der Datenschützer:innen hätte die Kommission zum Anlass nehmen können, um eine Atempause einzulegen. Schließlich zählt zu den Aufgaben des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), die Kommission „in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten und neuen vorgeschlagenen Rechtsvorschriften in der Europäischen Union zu beraten“.
Doch die Kritik hat die Kommission bislang nicht zum Umdenken bewogen, sie bleibt bei ihrer Linie. „Die Kommission beabsichtigt nicht, den Vorschlag zurückzuziehen oder zu ändern“, antwortete jüngst die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson auf eine Frage des EU-Abgeordneten Moritz Körner (FDP). Körner wollte wissen, ob die Kommission gedenke, die Änderungsvorschläge der EU-Datenschutzbehörden aufzugreifen und den Vorschlag zur Chatkontrolle „entsprechend zurückzuziehen und zu ändern“.
EU-Kommission weist Kritik zurück
Bereits im Februar dieses Jahres hatte die EU-Kommission in einer Stellungnahme an den federführenden EU-Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) die Kritik der Datenschutzbehörden zurückgewiesen. Demnach verpflichte ihr Vorschlag Online-Dienste nicht zu einer anlasslosen und massenhaften Überwachung, da die Vorgaben zur Durchleuchtung privater Inhalte unter anderem erst nach einer behördlichen Anordnung greifen würden, risikobasiert und zielgerichtet seien sowie nur für einen beschränkten Zeitraum gelten würden.
„Die EU-Kommission igelt sich ein und wird für Expertenkritik blind“, sagt Körner gegenüber netzpolitik.org. „Ihre Ignoranz gegenüber den europäischen Datenschutzbehörden schwächt diese Institutionen nachhaltig.“
Indes stehen der EDSA und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) mit ihrer gemeinsamen Kritik nicht alleine da. Auch Kinderschutz-Verbänden, Bürgerrechtler:innen und dem Wissenschaftlichen Dienst des EU-Parlaments gehen die Überwachungspläne der EU-Kommission zu weit.
Ablehnende Signale auch aus dem EU-Parlament
Noch ist unklar, inwieweit das Rechtsgutachten ihres Juristischen Dienstes in die Position der EU-Mitgliedstaaten einfließen wird. Derzeit verhandelt das EU-Gremium über seine Ausrichtung, eine Reihe an EU-Ländern – darunter Belgien, Spanien und Italien – folgt dabei weitgehend der Linie der EU-Kommission. Staaten wie Deutschland und Österreich hingegen wollen etwa verhindern, dass Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit Techniken wie Client-Side-Scanning ausgehebelt wird.
Aus dem EU-Parlament kommen bislang ablehnende Signale, wobei auch hier noch keine abschließende Position feststeht. Erst danach können die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Ministerrat und Parlament beginnen, die zum fertigen Gesetz führen.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Zur Quelle wechseln
Zur CC-Lizenz für diesen Artikel

Author: Tomas Rudl

Kwara’s vibrant local governance : unveiling the heartbeat of progress !. Enttäuschungen sind teil des lebens, aber wir müssen gemeinsam stark bleiben, um wieder aufzustehen und weiterzumachen.