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title: "Profifußball: Wer das Geschäft macht, muss die zusätzlichen Polizeikosten tragen"
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date: 2026-10-06
modified: 2026-10-06
lang: de
author: "Dirk Bachhausen"
description: "Bundesligaspiele sind hochkommerzielle Veranstaltungen. Eintrittskarten, Fernsehrechte, Sponsoring und Fanartikel gehören zu einem Geschäft, in dem Leistungen selbstverständlich ihren Preis haben. Deshalb fordere ich: Auch die zusätzlichen Polizeikosten bei Hochrisikospielen müssen..."
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# Profifußball: Wer das Geschäft macht, muss die zusätzlichen Polizeikosten tragen

Bundesligaspiele sind hochkommerzielle Veranstaltungen. Eintrittskarten, Fernsehrechte, Sponsoring und Fanartikel gehören zu einem Geschäft, in dem Leistungen selbstverständlich ihren Preis haben. Deshalb fordere ich: Auch die zusätzlichen Polizeikosten bei Hochrisikospielen müssen den verantwortlichen Vereinen und Veranstaltern in Rechnung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen muss dafür endlich eine gesetzliche Grundlage schaffen.

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wer mit einer Veranstaltung Geld verdient, muss Verantwortung für die damit verbundenen besonderen Sicherheitskosten übernehmen. Dass diese Rechnung bislang bei der Allgemeinheit landet, ist für mich nicht überzeugend.

Wie viel Geld dabei auf dem Spiel steht, zeigen die Berechnungen des Landesrechnungshofs. Für die Saison 2024/25 beziffert er die möglichen Gebühreneinnahmen für den polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Rotspielen in den oberen drei Ligen in NRW auf rund 7,9 Millionen Euro. Unter Einbeziehung der Gelbspiele wären es insgesamt rund 15 Millionen Euro gewesen. Dabei geht es um Spiele, bei denen Ausschreitungen als sehr wahrscheinlich beziehungsweise wahrscheinlich eingestuft werden. [sportschau.de](https://www.sportschau.de/regional/wdr/wdr-15-millionen-landesrechnungshof-macht-druck-aufs-innenministerium-100.html?utm_source=chatgpt.com)

Diese Millionen würden weder sämtliche Probleme unserer Kitas lösen noch alle Schulen sanieren. Aber sie würden den öffentlichen Haushalt entlasten. Wer bei sozialen Angeboten, Bildung und kommunaler Infrastruktur auf knappe Kassen verweist, muss erklären, weshalb kommerzielle Veranstalter von solchen zusätzlichen Kosten freigestellt bleiben sollen.

Der rechtliche Handlungsspielraum ist vorhanden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Januar 2025 die Bremer Gebührenregelung bestätigt. Danach dürfen Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei vorhersehbaren Gewalttätigkeiten herangezogen werden. Das Urteil betrifft ausdrücklich den Mehraufwand – es ist keine pauschale Erlaubnis, sämtliche Polizeikosten jedes Fußballspiels abzurechnen. Genau an diesem rechtlich bestätigten Modell sollte sich Nordrhein-Westfalen orientieren. [bundesverfassungsgericht.de](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-002.html?nn=68112&utm_source=chatgpt.com)

Die Polizei bleibt dabei selbstverständlich für Sicherheit und Gefahrenabwehr verantwortlich. Eine Kostenbeteiligung ändert weder ihren Auftrag noch ihre Einsatzentscheidungen. Sie beantwortet lediglich die Frage, wer den besonderen finanziellen Aufwand am Ende trägt.

Das NRW-Innenministerium setzt nach eigenen Angaben vorrangig auf Sicherheitsmaßnahmen und eine verbindliche Zusammenarbeit mit den Vereinen. Eine reine Kostenverlagerung verändere zunächst weder die Gefahrenlage noch die benötigte Personalstärke. Das ist jedoch kein überzeugender Grund, auf eine Rechnung zu verzichten. Zusammenarbeit, Gewaltprävention und finanzielle Verantwortung können sich ergänzen.

Ich erwarte von Innenminister Herbert Reul, dass er diesen Handlungsspielraum nutzt. Nordrhein-Westfalen braucht eine nachvollziehbare Gebührenregelung mit klaren Voraussetzungen und einer transparenten Berechnung des tatsächlich entstandenen Mehraufwands. Vereine und Veranstalter müssen wissen, welche Kosten auf sie zukommen und wie diese begründet werden.

Eine solche Regelung kann zugleich einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, Gewalt vorzubeugen: durch qualifiziertes Sicherheitspersonal, gute Einlasskonzepte und eine verlässliche Zusammenarbeit mit Fanprojekten. Prävention braucht dauerhaftes Engagement. Sie sollte auch in der wirtschaftlichen Planung der Veranstalter einen entsprechenden Stellenwert bekommen.

Die friedlichen Fans haben daran ebenso ein Interesse wie die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten. Wer Fußball erleben möchte, soll sicher ins Stadion kommen und wieder nach Hause gelangen. Die Beamtinnen und Beamten verdienen Rückhalt für ihre anspruchsvolle Arbeit. Dazu gehört aus meiner Sicht auch eine faire Finanzierung der zusätzlichen Einsätze.
> Für mich ist die Konsequenz klar: NRW muss Vereine und kommerzielle Veranstalter bei Hochrisikospielen zur Kasse bitten. Die nachweisbaren zusätzlichen Polizeikosten gehören zur wirtschaftlichen Verantwortung derjenigen, die diese Veranstaltungen ausrichten und an ihnen verdienen.
**Zum professionellen Fußballgeschäft gehört auch, die Rechnung für den besonderen Sicherheitsaufwand zu bezahlen.**