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Querdenker-Urteile (KW 18): Fuellmich (wieder) verurteilt – Ist er pleite?

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. Vergangene Woche berichteten wir u.a. über einen Querdenker, der mittlerweile ein Fall für die Psychiatrie geworden ist:

Update: Schüler gewinnt erneut gegen „Querdenker“-Lehrer

Im November 2022 berichteten wir über einen Schüler, der seinen Lehrer als „Querdenker“ bezeichnete. Weil er nun mal ein „Querdenker“ ist. Die Unterlassungserklärungen des Lehrers gegenüber dem Schüler wurden vom Gericht kassiert. Anstatt das jetzt zu akzeptieren, ging der Lehrer jedoch in Revision. Der Schüler schrieb uns diese Woche das Ergebnis: Das Landgericht Düsseldorf lehnte die Revision ab, die Aussagen des Schülers sind von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.

Arzt in Google-Bewertungen beleidigt: Strafverfahren

Anfang 2023 galt in Arztpraxen eine Zeit lang noch die Maskenpflicht. Ein Hinweis auf die geltende Maskenpflicht war offenbar zu viel für einen Vater, der sein 6 Jahre altes Kind zum Kinderarzt begleitete. Er bewertete die Mitarbeitenden der Praxis daraufhin bei Google und warf einer Mitarbeiterin vor, dass sie in der Nacht zuvor schlechten Sex mit ihrem Mann gehabt zu haben scheine, er selbst fühlte sich respektlos behandelt. Für die Arztpraxis war eine rote Linie überschritten, sie haben sich Hilfe bei einem Anwalt gesucht.

Als die Frau des Mannes wenige Tage darauf mit dem Kind zur Behandlung in der Praxis erschien, zeigte man ihr Screenshots der Google-Bewertung. Die Frau fiel aus allen Wolken und hätte dies ihrem Mann laut ihrer Aussage auch nie zugetraut. Sie entschuldigte sich vor allem bei der Praxismitarbeiterin, jedoch lehnte die Praxis die künftige Behandlung ab. Das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet.

Anstatt nun daraus zu lernen und Einsicht zu zeigen, gab es für den Vater nur eine Lösung: direkt die nächste negative Bewertung bei Google für die Praxis, diesmal immerhin ohne Hinweis auf sexuelle Aktivitäten. Weiterhin beleidigte er auch Mitarbeitende des Jobcenters als „Ratten“. Google selbst entfernte diese Bewertungen erst nach Anfragen der Zeitung Neue Westfälische.

Er erhielt eine Unterlassungserklärung mit Kosten über 180 €. Dieser wollte er aber ebenso nicht nachkommen, stattdessen rief er in der Kanzlei des Anwalts an, um sich zu beschweren – und gab damit direkt zu, dass er der Bewertende war. Tja, dumm gelaufen: Ihn erwartet jetzt nicht nur das Strafverfahren wegen Beleidigung seitens der Staatsanwaltschaft, sondern auch noch ein Zivilverfahren durch den Arzt, sowie dessen Mitarbeiterin. Und das alles nur, weil man sich einmal weigerte, beim Arzt eine Maske zu tragen?

Fuellmich plötzlich verarmt? Nächste Verurteilung

Erinnert ihr euch noch, als wir Reiner Fuellmich wegen Volksverhetzung angezeigt hatten?

Im Juni 2022 folgte dann der Strafbefehl über 18.000 €:

Gegen diesen Strafbefehl legte Fuellmich Einspruch ein – aus welchen Beweggründen könnte man maximal spekulieren. Eine zu hohe Strafe im Hinblick auf sein reales Einkommen oder mangelnde Einsicht könnten die Gründe gewesen sein. Damals sollte er 90 Tagessätze a 200 € (gesamt 18.000 €) zahlen, in etwa so als sei er ein erfolgreicher Anwalt mit entsprechendem Gehalt. Zur Erinnerung: Fuellmich war am Anfang der Anwalt von „Querdenker“ Wodarg, der Volksverpetzer (immer noch) verklagte, um dadurch die Pandemie juristisch zu beenden). Jetzt beträgt die Geldstrafe nach dem Prozess nur noch sage und schreibe 2.100 €, doch dafür gibt es nun sogar 140 Tagessätze. Diese jedoch zu einem Tagessatz von nur noch 15 €, das entspricht aber in etwa dem Sozialhilfeniveau.

Am Rande des Prozesses, zu dem Fuellmich persönlich nicht erschien, dafür aber seine zwei Verteidiger, kam noch heraus, dass ein weiteres Verfahren wegen Untreue anhängig zu sein scheint. Querdenker Markus Haintz erwähnte zudem Gerüchte über einen angeblich bestehenden Haftbefehl, wie er auch direkt auf Telegram kommunizierte:

Bislang haben wir seitens der Staatsanwaltschaft noch keine Informationen dazu vorliegen.

Berufungsverfahren von Pandemie-Leugnerin gescheitert: Geldstrafe bleibt

Anuschka M. fällt nicht nur als Reichsbürgerin auf, sondern auch als Pandemie-Leugnerin. Auf Facebook und Telegram teilt sie regelmäßig Beiträge, die auch gerne von Mitgliedern der NPD oder anderen Rechtsextremen geteilt werden. Bereits im vergangenen Jahr soll sie jedoch ein Video einer Festnahme verbreitet haben, wozu sie keine Erlaubnis hatte und dessen Video auch gar nicht gedreht werden durfte. Es handelte sich dabei um eine polizeiliche Maßnahme zur Personalienfeststellung einer älteren Dame, die gegen die Corona-Auflagen verstieß. Das Team von Mimikama berichtete damals: hier.

Im Juli 2022 wurde M. daraufhin vom Amtsgericht Detmold im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens zu 600 € Geldstrafe verurteilt. Ihr ahnt schon, was kommt: natürlich wurde das nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt. Das Ergebnis des Verfahrens, in welchem sie vom Detmolder CDU-Stadtrat Hendrik Schnelle vertreten wurde, der mehrfach durch ausländerfeindliche Äußerungen aufgefallen ist, war wenig überraschend: Es bleibt bei dem Betrag von 600 €. Beim Prozess als Unterstützer anwesend: Viktor Hübner, AfD-Stadtrat in Detmold, wie Bilder von hiergeblieben.de, die uns exklusiv vorliegen, belegen. Laut Aussagen von „Anny“, wie sich Anuschka im Netz nennt, sei die Summe bereits durch Spenden zusammengekommen.

Artikelbild: shutterstock

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