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Querdenker-Urteile (KW 20): Intensivpflegerin möchte höher bestraft werden

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. In der vorherigen Woche berichteten wir, dass die „Querdenker“-Partei dieBasis es mit der Sozialversicherung nicht ganz so ernst genommen hatte. Nachvollziehbar, schließlich stehen sie Krankenkassen und dem Staat ja aus Prinzip kritisch gegenüber 😉

Bundeswehr-Soldat verweigerte Impfung: Bewährungsstrafe

Es ist eigentlich ganz einfach. Als Soldat der Bundeswehr Deutschland stellt man sich in den Dienst des Landes, welches man verteidigen möchte bzw. soll. Der Dienstherr (der Staat) ist dafür zuständig, die Gesundheit der Armee zu gewährleisten und sie nicht mehr Risiken als nötig auszusetzen. Dazu gehört es auch, sie vor einer gefährlichen Pandemie zu schützen und ihnen die Impfung zu ermöglichen. Zweimal wurde er daher von seinem Vorgesetzten angewiesen, sich impfen zu lassen. Der Soldat Marcel H. hatte die Pflicht, einen Impftermin wahrzunehmen, nicht jedoch die Pflicht, sich impfen zu lassen. Denn nach dem Aufklärungsgespräch hätte er jederzeit die Möglichkeit gehabt, die Impfung noch zu verweigern. Er erschien aber jedoch gar nicht erst.

In einer Stellungnahme teilte Marcel H. mit, er sei Vater von drei Kindern und „Soldaten hätten ein verfassungsmäßiges Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Damit hat er es fast begriffen. Weiterhin sei er der Meinung, dass „Soldaten generell fit genug seien, um eine Infektion zu überstehen.“

Gehorsamsverweigerung landet vor Gericht

Für die Bundeswehr ein klarer Fall von Gehorsamsverweigerung und nach § 20 Wehrstrafgesetz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belegt. Der Richter verurteilte ihn nach Verlesen der Stellungnahme zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, sowie der Auflage, 4.000 € an eine Bundeswehr-nahe Organisation zu zahlen. Durch die Befehlsverweigerung wurden ihm nicht nur die Übergangsbezüge gekürzt. Die Bundeswehr behält auch 16.000 € Übergangsgeld ein. Seine Verteidigerin, übrigens die bekannte Querdenkerin Beate Bahner, hätte ihrem Mandanten also lieber raten sollen zu schweigen. Stattdessen kündigte sie nun an, gegen das Urteil anzugehen. Eine Rechtskraft besteht also noch nicht. Beate Bahner fiel selbst schon auf, wir erinnern uns.

Der Soldat scheint Nähe zu Rechtsradikalen zu haben

Auf seinem Telegram-Kanal, auf welchem er auch Inhalte von rechtsextremen Fake-News-Seiten teilt, zeigte er sich unbeeindruckt vom Prozess.

Querdenker-Urteile (KW 20): Intensivpflegerin möchte höher bestraft werden

Im Gespräch mit Friedemann M. – der übrigens mal eben ganz nebenbei die Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit infrage stellte – berief er sich auf § 17 des Soldatengesetzes. Damit hat er es fast begriffen. Der Paragraf befasst sich nämlich damit, dass er als Soldat alles Mögliche tun muss, um seine Gesundheit zu erhalten. Denkt daran: Wissenschaftlich ist erwiesen, dass du mit der Impfung viel gesunder bist, als ungeimpft. Der Paragraf würde ihn verpflichten, sich zu impfen.

Während er in der Stellungnahme noch behauptete, dass Soldaten ja grundsätzlich körperlich fit und gesund seien, um so ein Virus wegzustecken, betonte er im Gespräch, dass er zum damaligen Zeitpunkt ja bereits längere Zeit krankgeschrieben gewesen sei. Was denn nun? Und um es ganz absurd zu machen: um überhaupt sechs Jahre lang Soldat sein zu können, muss ein Basisimpfschema erfüllt sein. Dazu gehört auch die Influenza-Impfung. Damit geht die Bundeswehr noch über die Forderungen der STIKO hinaus. Komisch, dass das in deren Diskussion mit keinem Wort eine Erwähnung findet.

Als Zivilist ist er jetzt übrigens im Immobilienbereich aktiv. Ein weiterer Querdenker-Kanal behauptet, dass noch weitere Verfahren auf Marcel H. warten würden. Ja, gut gemacht…

Anklage erhoben: drei Dauercamper wollten Prof. Drosten vertreiben

Wir berichteten bereits im Juli 2022 über Ermittlungen zu einem Fall, in dem der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten auf einem Campingplatz von drei Dauercampern beschimpft wurde. Laut einem Bericht auf einem Lokalblog wurde Prof. Drosten von den drei Personen als „Massenmörder“ und „Transhumanist“ beschimpft und musste schließlich die Polizei rufen. Die Wissenschaftsfeinde warfen ihm gar absurderweise vor, „Kinder auf dem Gewissen zu haben“. Wo darin die Logik stecken soll, ist völlig unklar, wie so oft bei „Querdenkern“. Es wurde damals Anzeige wegen Verleumdung erhoben und Ermittlungen eingeleitet. Drosten reiste kurz darauf ohnehin wieder ab.

WAR DAS AUFLAUERN GEPLANT?

Ob die „Querdenker“ sich spontan zu den Beschimpfungen entschieden haben oder bereits im Austausch mit anderen „Ähnlichdenkern“ waren, ist unklar. Anscheinend wurde sich in einer lokalen Berliner „Querdenken“-Telegramgruppe schon am Samstag davor darüber ausgetauscht, dass Prof. Drosten auf einem Campingplatz gesehen wurde. Es wurde ein Foto gepostet und darüber diskutiert, ob man hinfahren solle. Drosten erstattete Anzeige – und erhielt von zwei Dauercampern eine Gegenanzeige wegen „Beleidigung“. Er hatte damals spontan auf die Situation reagiert, dieses Verfahren wurde aber eingestellt.

Jetzt wurde endlich Anklage erhoben gegen die Beleidiger. Die Tatvorwürfe lauten: öffentlich begangene Verleumdung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Beleidigung. Weiterhin soll der „Hauptangeklagte“ Fotos von Christian Drosten angefertigt und in Chatgruppen veröffentlicht haben – ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Die Partnerin des „Hauptangeklagten“ soll zudem Videos von Christian Drosten aufgenommen haben – ebenfalls ohne seine Zustimmung. Hier kommt als weiterer Anklagepunkt die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes hinzu. Auch Fotos der Familie von Christian Drosten wurden angefertigt, seien aber wohl laut Einschätzung der Staatsanwaltschaft in dem Falle nicht strafbar.

Verteidigungsstrategie? Meinungsfreiheit!!111einself

Nachdem die Fakten auf dem Tisch liegen, wäre es für die Angeklagten klug, sich entweder voll einzulassen oder einfach zu schweigen. Oder man bringt den „Querdenker“-Move schlechthin, lässt sich kaum bis nicht zur Sache ein und fängt dann mit einer Stellungnahme an, sich weiter hereinzureiten. So auch unsere drei Protagonisten: sie haben auf die Meinungsfreiheit verwiesen. Klar, Leute in ihrem Urlaub zu belästigen, sie zu beschimpfen und zu filmen ist „Meinungsfreiheit“. Unklar ist nach Angaben von SPIEGEL derzeit noch, ob das Amtsgericht Waren (Müritz) die Anklage zulassen wird und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Immer wieder Ziel von Hass und Hetze

Seit der Covid-19-Pandemie wurde Christian Drosten, weltweit führender Experte für Corona-Viren, der sicherlich einen wesentlichen Teil beigetragen hat, viele Menschenleben zu retten, immer wieder das Ziel und somit Opfer von Hass und Hetze. Der Rechtsstaat zeigte aber schon mehrfach, dass er dies auch entsprechend verfolgt:

Und auch hier wehrte sich Prof. Drosten bereits gegen Hass und Hetze – mit entsprechenden Konsequenzen für die Hater:

Intensivkrankenschwester will härtere Strafe?

Das „dieBasis“-Mitglied und Intensivkrankenschwester Sabrina K. stand vergangene Woche u.a. wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ in Berlin vor Gericht. Oder wie „Querdenker“ in ihrer Parallelwelt nennen: Sie „soll mundtot gemacht werden“.

K., die bereits in anderer Sache einen Strafbefehl über 90 Tagessätze erhalten hat, erhielt vom Richter das Angebot, dass sie zweimal 30 Tagessätze a 50 € zahlen soll, sodass das Verfahren dann eingestellt wird. „Querdenker“ lassen sich aber auf faire Verständigungen aber naturgemäß nicht ein, sodass sie das mit ihren beiden Anwälten ablehnte.

Der Richter wies sie noch einmal eindrücklich darauf hin, dass das Urteil nach der Verhandlung durchaus drastischer ausfallen könne, aber das schien ihr egal zu sein. Schließlich sei SIE angeblich das Opfer von Polizeigewalt und im Saal hätten die beiden Polizisten, die als Zeugen geladen waren, ja auch voll böse geguckt. In ihrem Video nach dem Prozess spricht sie auf ihrem Telegram-Kanal selbst davon, dass sie keinen Kompromiss eingehen wird. Es sind daher noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil gibt es noch nicht.

Mit Martin Schwab, einem ihrer beiden Anwälte, haben wir uns übrigens auch schon befasst, der ebenfalls gerne Impf-Fake News verbreitet:

Artikelbild: shutterstock

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