[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/rechtsexperten-halten-ein-teil-verbot-der-afd-fuer-denkbar\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/rechtsexperten-halten-ein-teil-verbot-der-afd-fuer-denkbar\/","headline":"Rechtsexperten halten ein Teil-Verbot der AfD f\u00fcr denkbar","name":"Rechtsexperten halten ein Teil-Verbot der AfD f\u00fcr denkbar","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln F\u00fcr ein Verbot der AfD gibt es im Moment keine politische Mehrheit. Doch was ist mit den Landesverb\u00e4nden, die bereits als \u201egesichert rechtsextrem\u201c gelten? Th\u00fcringens Innenminister Georg Maier (SPD) etwa wirbt f\u00fcr ein Verbot des AfD-Verbandes in seinem Bundesland. 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Doch was ist mit den Landesverb\u00e4nden, die bereits als \u201egesichert rechtsextrem\u201c gelten? Th\u00fcringens Innenminister Georg Maier (SPD) etwa wirbt f\u00fcr ein Verbot des AfD-Verbandes in seinem Bundesland. Mehrere Rechtswissenschaftler, mit denen CORRECTIV gesprochen hat, halten einen solchen Vorsto\u00df f\u00fcr juristisch m\u00f6glich.Zwar ist laut Markus Ogorek, Staatsrechtler an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln, ein Verbotsantrag, der lediglich auf einen Landesverband abzielt, nicht ausdr\u00fccklich gesetzlich festgelegt. Vorgesehen sei aber, \u201edass der richterliche Verbotsausspruch auf einen Landesverband beschr\u00e4nkt werden kann\u201c, sagt Ogorek auf Anfrage von CORRECTIV. F\u00fcr ihn folge daraus: Was das Gericht entscheiden kann, muss auch beantragt werden k\u00f6nnen.Was das Gesetz zu einem Teil-Parteiverbot sagtWer ein Verbotsverfahren beantragen kann und was dabei m\u00f6glich ist, ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz festgelegt. Paragraf 46 erlaubt es, ein Verbot auf einen \u201erechtlich oder organisatorisch selbst\u00e4ndigen Teil einer Partei\u201c zu beschr\u00e4nken. Allerdings regelt Paragraf 43, dass Landesregierungen nur Antr\u00e4ge gegen Parteien stellen k\u00f6nnen, die sich auf ihr Bundesland beschr\u00e4nken. Da die AfD bundesweit agiert, m\u00fcssten also Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag den Antrag stellen \u2013 auch f\u00fcr ein reines Landesverbot. Nicht geregelt ist, ob ein Antrag sich bereits auf einen einzelnen Landesverband beschr\u00e4nken kann.Christoph M\u00f6llers, Professor f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin, bezeichnet die Frage, ob ein Teil-Verbot einer Partei beantragt werden kann, als \u201eScheinproblem\u201c. Man k\u00f6nne \u201eimmer beantragen, die ganze Partei zu verbieten und dann einen Hilfsantrag stellen, der sich nur auf ein Land bezieht\u201c, sagte er auf Anfrage.Verfassungsrechtler: Teil-Verbot der AfD w\u00e4re m\u00f6glich\u00a0Etwas vorsichtiger \u00e4u\u00dfert sich Alexander Thiele, Professor f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht an der BSP Business and Law School Berlin. Das Gesetz sei in dieser Frage nicht eindeutig. Thiele \u00e4u\u00dferte Unverst\u00e4ndnis dar\u00fcber, dass in dem Gesetz \u201edas Problem rechtlich selbst\u00e4ndiger, besonders radikaler Untergliederungen einer Partei\u201c unzureichend geregelt sei. Es bleibe \u201ev\u00f6llig unklar\u201c, wie das Bundesverfassungsgericht auf einen solchen Antrag reagieren w\u00fcrde. Laut Thiele w\u00e4re der \u201ewirklich rechtssichere Weg die entsprechende Erg\u00e4nzung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes\u201c. Das w\u00fcrde aktuell jedoch offenkundig mit Blick auf die AfD erfolgen und h\u00e4tte daher \u201eein gewisses Geschm\u00e4ckle.\u201cEin Verbotsverfahren gegen die gesamte AfD findet im Moment keinen politischen R\u00fcckhalt. W\u00e4hrend die SPD daf\u00fcr offen ist, bleibt die Union skeptisch. Grund daf\u00fcr ist auch eine Gerichtsentscheidung: Ende Februar hat das Verwaltungsgericht K\u00f6ln entschieden, dass der Verfassungsschutz die Bundes-AfD vorerst nicht als \u201egesichert rechtsextremistisch\u201c einstufen darf und gab damit dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt.K\u00f6lner Urteil best\u00e4rkt Verbotsverfahren-Skeptiker\u00a0Die Gerichtsentscheidung hat viele Skeptikerinnen und Skeptiker best\u00e4rkt. So rief Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Urteil zur politischen statt juristischen Auseinandersetzung auf: \u201eDie AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen.\u201cVerfassungsschutz vs. AfD: Urteil des Verwaltungsgerichts K\u00f6lnAm 26. Februar hat das Verwaltungsgericht K\u00f6ln entschieden: Der Verfassungsschutz darf die Bundes-AfD vorerst nicht als \u201egesichert rechtsextremistisch\u201c einstufen. Das Gericht gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Da es nur eine vorl\u00e4ufige Entscheidung ist, steht das Hauptverfahren noch aus.Dabei zweifeln die Richterinnen und Richter nicht daran, dass es innerhalb der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Im Beschluss des Verwaltungsgerichts K\u00f6lns werden neben Aussagen von Parteifunktion\u00e4ren auch Positionen aus dem Wahlprogramm 2025 wie das Minarettbauverbot und das Kopftuchverbot erw\u00e4hnt. Diese ber\u00fchren laut dem Gerichtsbeschluss zwar \u201edie verfassungsrechtlich gew\u00e4hrleistete Menschenw\u00fcrde von Personen islamischen Glaubens\u201c. Aber ausreichend, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei zu begr\u00fcnden, sei das nicht. Kurz gesagt: Der Verdacht ist da \u2013 die Gewissheit noch nicht.Ein Argument gegen ein AfD-Verbotsverfahren ist h\u00e4ufig, dass die Belege f\u00fcr die Verfassungsfeindlichkeit der Partei nicht ausreichen. Auf Landesebene ist das anders:\u00a0 F\u00fcnf AfD-Landesverb\u00e4nde\u00a0 wurden bereits als \u201egesichert rechtsextremistisch\u201c eingestuft. In Th\u00fcringen hat die AfD die Einstufung nicht einmal angefochten \u2013 sie ist dort also g\u00fcltig.\u00a0 In Sachsen hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Einstufung bereits best\u00e4tigt. In Brandenburg und Niedersachsen laufen noch Verfahren, in Sachsen-Anhalt wurde das Verfahren bis zur rechtskr\u00e4ftigen Entscheidung \u00fcber die Bundespartei ausgesetzt.Th\u00fcringens Innenminister Maier zeigt sich offen f\u00fcr ein Teil-VerbotAuf die Anfrage, ob die Bundesregierung sich vorstellen k\u00f6nnte, ein Verbot f\u00fcr einzelne Landesverb\u00e4nde zu unterst\u00fctzen, antwortete ein Sprecher des Bundesinnenministeriums: \u201eDer Bundesregierung sind die rechtlichen M\u00f6glichkeiten bekannt.\u201c Zu Prozessen der internen Willensbildung \u00e4u\u00dfere sich die Bundesregierung grunds\u00e4tzlich nicht.Die Bundesl\u00e4nder, in denen die AfD durch die jeweiligen Verfassungsschutz\u00e4mter bereits als \u201egesichert rechtsextremistisch\u201c eingestuft wurde, k\u00f6nnen sich zwar nicht eigenst\u00e4ndig um ein Verbotsverfahren bem\u00fchen, aber im Bundesrat daf\u00fcr eintreten. Doch die Positionen sind gespalten.Georg Maier (SPD) ist Innenminister von Th\u00fcringen. Foto: Martin Schutt \/ picture alliance \/dpaTh\u00fcringens Innenminister Georg Maier (SPD) h\u00e4lt ein Teil-Verbot f\u00fcr juristisch durchaus m\u00f6glich. \u201eZwar kann man meines Wissens nach keinen alleinigen Antrag auf ein Teil-Verbot stellen, aber das Bundesverfassungsgericht k\u00f6nnte in seinem Urteil dennoch einzelne Landesverb\u00e4nde verbieten, zum Beispiel die besonders radikale \u201aH\u00f6cke-AfD\u2018 in Th\u00fcringen\u201c, sagte er gegen\u00fcber CORRECTIV. Er hatte bereits im November vergangenen Jahres mit seiner Berliner Amtskollegin Felor Badenberg (CDU) in einem gemeinsamen Interview bei der S\u00fcddeutschen Zeitung f\u00fcr ein Verbot der Th\u00fcringer AfD geworben.Maier w\u00fcrde das unterst\u00fctzen und h\u00e4lt es demokratietheoretisch wom\u00f6glich sogar f\u00fcr den besseren Weg: \u201eDas Verbot eines einzelnen Landesverbandes w\u00e4re ein milderes, aber trotzdem sehr wirksames Mittel \u2013 und f\u00fcr eine Demokratie wom\u00f6glich leichter zu verkraften.\u201c Ein Verbot der Gesamtpartei w\u00e4re schlie\u00dflich ein erheblicher Einschnitt: Alle Fraktionssitze in den Parlamenten w\u00e4ren pl\u00f6tzlich leer, das Parteiverm\u00f6gen konfisziert.CDU-gef\u00fchrte Innenministerien auch bei Teil-Verbot skeptischDeutlich skeptischer sind die CDU-gef\u00fchrten Innenministerien. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte gegen\u00fcber CORRECTIV: \u201eDas Parteiverbot ist in der Demokratie ein viel zu sensibles Instrument, um hieran juristische Experimente anzustellen.\u201c Schon vor dem K\u00f6lner Urteil habe er einem Verbotsverfahren nahezu keine Chancen einger\u00e4umt, jetzt sei er sich sicher, \u201edass die Belege nicht tragen werden, wenn jetzt sogar nur die Einstufung schon in Frage steht.\u201cF\u00fcr Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) folgt aus der Feststellung, gesichert extremistisch zu sein, \u201enicht zwangsl\u00e4ufig ein Parteienverbot\u201c. Sie sieht die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens insgesamt \u201egegenw\u00e4rtig kritisch.\u201c Brandenburgs CDU-gef\u00fchrtes Innenministerium will sich an \u201ederartigen Spekulationen\u201c nicht beteiligen.AfD-Verbotsverfahren im \u00dcberblick: Hintergr\u00fcnde, rechtliche Grundlagen, aktuelle Entwicklungen sowie Pro- und Contra-Argumente verst\u00e4ndlich erkl\u00e4rt.\t\t\t\t\tZur Themenseite\t\t\t\tDie nieders\u00e4chsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) spricht sich ebenfalls gegen ein Vorgehen auf L\u00e4nderebene aus. \u201eDie AfD ist kein regionales Ph\u00e4nomen, sie agiert bundesweit und \u00fcber L\u00e4ndergrenzen hinweg\u201c, sagte Behrens gegen\u00fcber CORRECTIV. Ein Verfahren ma\u00dfgeblich auf L\u00e4nderebene voranzutreiben, halte sie \u201enicht f\u00fcr den richtigen Weg und auch wenig zielf\u00fchrend\u201c, zumal sie derzeit keine Mehrheit im Bundesrat sehe. Bei allen \u00dcberlegungen sollte daher \u201estets die AfD-Bundespartei als Gesamteinheit in den Blick genommen werden\u201c.Behrens zweifelt zudem daran, ob die n\u00f6tige Erkenntnisgrundlage f\u00fcr ein Parteiverbotsverfahren in allen Bundesl\u00e4ndern bereits vorhanden sei. Gleichzeitig stellt sie fest: Sollte das Verwaltungsgericht K\u00f6ln im Hauptsacheverfahren die Einstufung des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz doch best\u00e4tigen, \u201ewird sich insbesondere die Union im Bund und in den L\u00e4ndern dazu verhalten m\u00fcssen\u201c.Damit zeigt sich: Ein Teil-Verbot der AfD bleibt eine juristische M\u00f6glichkeit. Die entscheidende Frage ist aber, wie auch bei einem Verbotsverfahren, gegen die Gesamtpartei, politischer Natur. Ohne einen Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat wird auch ein Teil-Verbot nicht angesto\u00dfen werden.Redigatur und Faktencheck: Michael BilligZur Quelle wechselnAuthor: Lena K\u00f6psell"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Rechtsexperten halten ein Teil-Verbot der AfD f\u00fcr denkbar","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/rechtsexperten-halten-ein-teil-verbot-der-afd-fuer-denkbar\/#breadcrumbitem"}]}]