[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/rettungswagen-selbst-bezahlen-fall-aus-hagen-in-nrw-ist-hypothetisch\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/rettungswagen-selbst-bezahlen-fall-aus-hagen-in-nrw-ist-hypothetisch\/","headline":"Rettungswagen selbst bezahlen? Fall aus Hagen in NRW ist hypothetisch","name":"Rettungswagen selbst bezahlen? Fall aus Hagen in NRW ist hypothetisch","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Gesundheit Rettungswagen selbst bezahlen? Fall aus Hagen in NRW ist hypothetisch Eine Frau in Hagen, Nordrhein-Westfalen, h\u00e4tte angeblich eine \u201eFehlfahrt\u201c des Rettungswagens bezahlen m\u00fcssen. Doch den Fall gab es nicht. V\u00f6llig abwegig ist ein solches Szenario aber nicht. von Steffen Kutzner&#8230;","datePublished":"2026-02-03","dateModified":"2026-02-03","author":{"@type":"Person","@id":"##Person","name":"Correctiv.org","url":"#","identifier":15,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/51a6c0962ec4a7a9fff8508f3b6a21069f40fbb9a1ee7294cca7a040ced87b6c?s=96&d=monsterid&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/51a6c0962ec4a7a9fff8508f3b6a21069f40fbb9a1ee7294cca7a040ced87b6c?s=96&d=monsterid&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Person","name":"Dirk Bachhausen","image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/dirk_profil-300x300.jpg","url":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/dirk_profil-300x300.jpg","width":600,"height":60}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/correctiv.org\/faktencheck\/2026\/02\/03\/rettungswagen-selbst-bezahlen-fall-aus-hagen-in-nrw-ist-hypothetisch\/","url":"https:\/\/correctiv.org\/faktencheck\/2026\/02\/03\/rettungswagen-selbst-bezahlen-fall-aus-hagen-in-nrw-ist-hypothetisch\/","height":"","width":""},"url":"https:\/\/www.bachhausen.de\/rettungswagen-selbst-bezahlen-fall-aus-hagen-in-nrw-ist-hypothetisch\/","about":["Politik"],"wordCount":1606,"articleBody":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechselnGesundheitRettungswagen selbst bezahlen? Fall aus Hagen in NRW ist hypothetisch        Eine Frau in Hagen, Nordrhein-Westfalen, h\u00e4tte angeblich eine \u201eFehlfahrt\u201c des Rettungswagens bezahlen m\u00fcssen. Doch den Fall gab es nicht. V\u00f6llig abwegig ist ein solches Szenario aber nicht.                    von                                Steffen Kutzner03. Februar 2026                                Angeblich musste in Hagen eine Frau f\u00fcr den Einsatz eines Rettungswagens zahlen, weil ihr Mann gestorben war, bevor er ins Krankenhaus gebracht werden konnte. Den Fall hat es aber nie gegeben. (Foto: Henning Westerkamp \/ Pixabay)                                        Behauptung                    Eine Frau habe in der Stadt Hagen einen Krankenwagen gerufen, weil ihr Mann einen Herzinfarkt erlitten h\u00e4tte. Da die Sanit\u00e4ter ihn aber nicht retten konnten, habe der Einsatz als Fehlfahrt gegolten, den die Frau mit rund 800 Euro angeblich selbst bezahlen musste.                        Aufgestellt von: Elmicaella Mariposa, Beitr\u00e4gen in Sozialen Netzwerken                            Datum:                25.11.2025                                Quelle                            Bewertung                                Falsch                                            \u00dcber diese Bewertung                            Falsch. Den fraglichen Notruf hat es nicht gegeben. Der Fall ist ein hypothetisches Szenario aus einem Zeitungsartikel. Hintergrund ist, dass es im Winter 2025\/2026 in einigen Kommunen keine Einigung mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr \u201eFehlfahrten\u201c gibt. Aktuell m\u00fcssen Patientinnen und Patienten in Hagen aber nicht f\u00fcr Fehlfahrten zahlen.    \u201eRuf lieber keinen Rettungswagen, es k\u00f6nnte teuer werden.\u201c Das ist das Fazit, das Elmicaella Mariposa in ihrem Instagram-Video Ende November 2025 zieht. Mariposa hat knapp 100.000 Follower auf der Plattform, ist laut Eigenangaben Buchautorin und Verfahrensbeist\u00e4ndin, vertritt also stellvertretend die Interessen von Kindern bei Gerichtsverfahren. Ihr Video erreichte \u00fcber 300.000 Aufrufe.Ihr Fazit darin untermauert sie mit einer vermeintlich wahren Geschichte: Ein Mann in Hagen, Nordrhein-Westfalen (NRW), habe einen Herzinfarkt erlitten, seine Frau habe einen Rettungswagen gerufen, doch er sei dennoch gestorben. Deshalb sei der Mann nicht ins Krankenhaus gebracht worden, was bei der Krankenkasse als Fehlfahrt gelte. Die werde aber nicht erstattet. Die Frau habe deshalb f\u00fcr die Einsatzfahrt rund 800 Euro zahlen m\u00fcssen.\u00a0Diese Geschichte ist jedoch erfunden und war ein reines Gedankenspiel in einem  (bezahlpflichtig). Mariposa, die schon einmal irref\u00fchrende Informationen verbreitet hat, ist nicht die Einzige, die den Artikel offenbar missverstanden hat.\u00a0\u00a0\u00a0Ihren knapp 100.000 Followern berichtet Elmicaella Mariposa in diesem Beitrag auf Instagram von einem erfundenen Szenario, als sei es wirklich passiert (Quelle: Instagram \/ elmicaella3.0; Screenshot, Schw\u00e4rzung: CORRECTIV.Faktencheck)Angebliche Rechnung \u00fcber 839 Euro an Frau aus Hagen f\u00fcr Fehlfahrt des Rettungswagens ist erfundenIn dem Artikel der Westfalenpost, den Mariposa auch als Beleg in ihrem Video einblendet, geht es lediglich um ein hypothetisches Szenario, wie schon der erste Satz darin deutlich macht: \u201eMan stelle sich folgende Situation vor\u201c. Michael Kaub, Pressesprecher der Stadt Hagen, best\u00e4tigt uns gegen\u00fcber: \u201eDen Fall hat es nicht gegeben.\u201cAnlass des erfundenen Szenarios ist, dass es bislang zu keiner Einigung zwischen der Stadt Hagen und den gesetzlichen Krankenkassen gekommen ist, was die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr Fehlfahrten betrifft. Wir erkl\u00e4ren im Folgenden die Hintergr\u00fcnde und wie die gesetzliche Lage in NRW aussieht (Stand: 29. Januar 2026).Wann gilt der Einsatz eines Rettungswagens als\u00a0 Fehlfahrt?Wird der Rettungsdienst gerufen und liefert am Ende des Einsatzes niemanden ins Krankenhaus ein, spricht man von einer sogenannten Fehlfahrt. Sei es zum Beispiel, weil es sich um einen Scherzanruf handelte, sei es, weil der Patient noch vor Ort gestorben ist, oder weil er ausreichend versorgt werden konnte und nicht ins Krankenhaus gebracht werden musste.\u00a0Letzterer Fall werde jedoch nicht \u00fcberall in Deutschland als Fehlfahrt gewertet, sondern teilweise auch als ambulante Versorgung, wie die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Not\u00e4rzte in Deutschland (BAND) auf Anfrage erkl\u00e4rt.\u00a0Keine Einigung zur Kosten\u00fcbernahme von Fehlfahrten in einigen Kommunen in Nordrhein-WestfalenWie im Rettungsgesetz NRW geregelt, sind die Tr\u00e4ger der Rettungsdienste die Kommunen. Sie sind demnach verantwortlich, die \u201ebedarfsgerechte und fl\u00e4chendeckende Versorgung\u201c der Bev\u00f6lkerung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.\u00a0Daf\u00fcr stellt die Stadt Hagen eine Geb\u00fchrensatzung auf. Die Geb\u00fchren, so hei\u00dft es auf der Webseite der Stadt weiter, seien zun\u00e4chst durch den Patienten zu tragen, w\u00fcrden in der Regel aber von den entsprechenden Krankenkassen \u00fcbernommen. Der Einsatz eines Rettungstransportwagens (RTW) koste in Hagen 1.253 Euro, der Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) 1.703 Euro.\u00a0\u00a0\u00a0Fehlfahrten machen in NRW  etwa 25 Prozent aller Einsatzfahrten aus. Dort z\u00e4hlt auch die Versorgung vor Ort als Fehlfahrt. Dann bekommen die Kommunen von den Krankenkassen kein Geld erstattet. Bisher wurde diese Differenz einfach auf alle anderen Fahrten umgelegt und von den Krankenkassen \u00fcbernommen. Doch genau dieses Umlegen der Kosten f\u00fcr Fehlfahrten auf alle Patienten wollen die gesetzlichen Krankenkassen in manchen Regionen jetzt aber unterbinden. Wie die Stadt Essen mitteilt, sind davon \u201eeinige Kommunen\u201c betroffen, auch der St\u00e4dtetag NRW spricht von \u201emehr und mehr St\u00e4dten\u201c. Hintergrund daf\u00fcr, dass das nicht \u00fcberall gleichzeitig passiert, ist, dass nicht alle Kommunen die turnusm\u00e4\u00dfige Kalkulation der Geb\u00fchren zum selben Zeitpunkt machten. Der Rettungsdienst verursache in einzelnen Kommunen zudem auch unterschiedlich hohe Kosten.Nordrhein-Westfalen: Wer m\u00fcsste Fehlfahrten bezahlen, sollten sich Kommunen und Krankenkassen nicht einigen?Im Oktober 2025 sch\u00e4tzte der St\u00e4dtetag NRW die Kosten durch Fehlfahrten, hochgerechnet auf das gesamte Bundesland, auf mindestens 250 Millionen Euro pro Jahr. Angesichts von Defiziten in den kommunalen Haushalten k\u00f6nnten die St\u00e4dte das nicht bezahlen.Im Dezember 2025 rechnete beispielsweise Essen vor, dass, falls keine Einigung mit den Krankenkassen erzielt w\u00fcrde, gesch\u00e4tzt 267 Euro Eigenanteil bleiben w\u00fcrden, die Patientinnen und Patienten nach einer Fehlfahrt bezahlen m\u00fcssten; also der Teil der Einsatzes, den die Krankenkasse nicht \u00fcbernehmen w\u00fcrde. Dar\u00fcber berichtete etwa .\u00a0Bezahlen m\u00fcssten diese Kosten aber in der Regel nicht die Personen, die den Notruf f\u00fcr andere w\u00e4hlen, sondern der behandelte Patient oder die Patientin. Auch das wurde in manchen Beitr\u00e4gen in Sozialen Netzwerken falsch dargestellt. So etwa in einem Videopodcast auf Instagram und Youtube, in dem dieselbe erfundene Geschichte von der Rechnung nach dem t\u00f6dlichen Herzinfarkt erz\u00e4hlt wird. Die Beitr\u00e4ge erhielten fast 400.000 Aufrufe. Dabei gilt grunds\u00e4tzlich: Wer den Notruf f\u00fcr eine dritte Person w\u00e4hlt, werde daf\u00fcr laut Rettungsdienstgesetz NRW nicht in Regress genommen, au\u00dfer wenn es sich um einen Scherzanruf und damit um missbr\u00e4uchliches Verhalten handle, wie uns eine Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises erkl\u00e4rt.Bislang gibt es weder in Hagen noch in Essen eine Einigung mit den Krankenkassen. Das hei\u00dft: Aktuell bekommt dort noch niemand eine Rechnung f\u00fcr eine Fehlfahrt mit Behandlung vor Ort oder Todesfall. Sollten sich Krankenkassen und Kommunen nicht einigen, besteht aber das Risiko, dass Patientinnen und Patienten in den betroffenen Kommunen in NRW k\u00fcnftig eine Rechnung f\u00fcr solche Fehlfahrten bekommen.Krankenkassen berufen sich auf Bundesgesetz, wonach der Rettungsdienst eine Transportleistung ist\u00a0Hintergrund der Streitigkeiten sind wohl zum einen die gestiegenen Kosten im Rettungsdienst und zum anderen eine L\u00fccke in einem Bundesgesetz, die von den Krankenkassen anders ausgelegt wird, als von den Kommunen.\u00a0Im f\u00fcnften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist in Paragraf 60 geregelt, wer f\u00fcr Rettungsfahrten zahlt: \u201eDie Krankenkasse \u00fcbernimmt nach den Abs\u00e4tzen 2 und 3 die Kosten f\u00fcr Fahrten einschlie\u00dflich der Transporte nach \u00a7 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gr\u00fcnden notwendig sind.\u201c Stein des Ansto\u00dfes ist dabei das Wort \u201eTransport\u201c. Wurde niemand transportiert, erfolge nach Auslegung der Krankenkassen auch keine Zahlung, wie uns eine Sprecherin des Verbands der Ersatzkassen mitteilte.So lautet auch die Erkl\u00e4rung aus dem Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen. Eine Pressesprecherin erkl\u00e4rte uns per E-Mail: \u201eDas SGB V kennt den Rettungsdienst nur als reine Transportleistung in ein Krankenhaus und nicht als die umfassende medizinische Leistung, die er heutzutage ist.\u201c\u00a0Da das Sozialgesetzbuch nur auf Bundesebene geregelt wird, muss also der Bundestag eine entsprechende \u00c4nderung beschlie\u00dfen. Das soll nach Kenntnis des NRW-Gesundheitsministeriums im ersten Quartal 2026 geschehen. Im Oktober hatte der Bundesrat bereits beschlossen, genau diese \u00c4nderungen im Bundestag zur Diskussion zu stellen.Diskussionen zur Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr Fehlfahrten auch in Brandenburg\u00a0In der Vergangenheit kam es auch schon andernorts zu Uneinigkeiten, was die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr Fehlfahrten betrifft, etwa in mehreren Landkreisen in Brandenburg. Infolgedessen wurden zum Beispiel im Kreis M\u00e4rkisch-Oderland, laut Daniel Werner, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des dortigen Gemeinn\u00fctzigen Rettungsdienstes, zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 mehrere hundert Rechnungen an die Behandelten verschickt. Die Kosten haben zwischen knapp 200 und knapp 900 Euro gelegen.\u00a0Im Juni 2025 einigten sich die betroffenen Brandenburger Kreise dann teilweise mit den Krankenkassen; gesetzlich Versicherte erhalten also keine Rechnung mehr f\u00fcr Fehlfahrten. Die Gesundheitsministerin des Bundeslandes, Britta M\u00fcller, betonte ebenfalls, dass die fraglichen Fehlfahrten auf Bundesebene dringend reformiert werden m\u00fcssten.Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Keine pauschale Beteiligung der Krankenkassen an Fehlfahrten, m\u00fcssen jene Patientinnen und Patienten in Brandenburg, die Rettungsfahrten bereits bezahlt haben, laut M\u00fcller ihr Geld zur\u00fcckbekommen. Hintergrund ist eine sogenannte Friedenspflicht, die die F\u00e4lligkeit der Rechnungen aussetzt, bis sich Landkreise und Krankenkassen vollst\u00e4ndig geeinigt haben.\u00a0Am 28. Januar 2026 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jedoch zu Ungunsten der Kommunen: Mehrere Krankenkassen hatten gegen die Geb\u00fchrensatzung des Landkreises Teltow-Fl\u00e4ming geklagt und Recht bekommen. Fehlfahrten d\u00fcrfen demnach nicht pauschal Teil der Geb\u00fchrenkalkulation sein und durch regul\u00e4re Eins\u00e4tze mitfinanziert werden. \u201eDie Entscheidung des Oberlandesgerichts in diesem Fall d\u00fcrfte wegweisend auch f\u00fcr andere Landkreise und Tr\u00e4ger von Rettungsdiensten in Brandenburg sein\u201c, .\u00a0Wir haben Elmicaella Mariposa gefragt, ob sie ihren Beitrag korrigieren oder l\u00f6schen wird. Bis zur Ver\u00f6ffentlichung des Faktenchecks erhielten wir dazu keine Antwort, der Beitrag ist weiterhin online.\u00a0Redigatur: Matthias Bau, Kimberly NicolausDie wichtigsten, \u00f6ffentlichen Quellen f\u00fcr diesen Faktencheck:Informationen zur zuk\u00fcnftigen Abrechnungspraxis bei Fehlfahrten des Rettungsdienstes, Stadt Hagen: Link (archiviert)Rettungsdienstgesetz NRW: Link (archiviert)F\u00fcnftes Sozialgesetzbuch, Paragraf 60 Fahrkosten: Link (archiviert)Zur Quelle wechselnAuthor: Steffen Kutzner"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Rettungswagen selbst bezahlen? Fall aus Hagen in NRW ist hypothetisch","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/rettungswagen-selbst-bezahlen-fall-aus-hagen-in-nrw-ist-hypothetisch\/#breadcrumbitem"}]}]