[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/softwarefehler-bei-der-landtagswahl-in-sachsen-was-hinter-der-korrektur-der-sitzverteilung-steckt\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/softwarefehler-bei-der-landtagswahl-in-sachsen-was-hinter-der-korrektur-der-sitzverteilung-steckt\/","headline":"Softwarefehler bei der Landtagswahl in Sachsen: Was hinter der Korrektur der Sitzverteilung steckt","name":"Softwarefehler bei der Landtagswahl in Sachsen: Was hinter der Korrektur der Sitzverteilung steckt","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Die AfD, ihre Anh\u00e4nger und Gesinnungsgenossen wittern Betrug: Am Morgen nach der Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024 korrigierte der Landeswahlleiter die Sitzverteilung. Dadurch verloren CDU und AfD jeweils einen Sitz im Landtag. 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September 2024 korrigierte der Landeswahlleiter die Sitzverteilung. Dadurch verloren CDU und AfD jeweils einen Sitz im Landtag. Bei der ersten Meldung der vorl\u00e4ufigen Ergebnisse um 0:54 Uhr in der Nacht auf Montag wurden f\u00fcr die CDU 42 Sitze angegeben, die AfD 41. Nach der Korrektur um 8:40 Uhr waren es 41 f\u00fcr die CDU und 40 f\u00fcr die AfD. Daf\u00fcr bekamen die Gr\u00fcnen und die SPD jeweils einen Sitz mehr. Die Landeswahlleitung teilte mit, es habe sich um einen Softwarefehler gehandelt, eine Software habe also die Sitzverteilung falsch berechnet.\u00a0Der Verlust von einem Sitz hat f\u00fcr die AfD Konsequenzen. Mit 41 Stimmen h\u00e4tte die Partei mehr als ein Drittel der Sitze und damit eine Sperrminorit\u00e4t gehabt. Die AfD h\u00e4tte damit, auch wenn sie nur in der Opposition bleiben sollte, Entscheidungen verhindern k\u00f6nnen, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erfordern. Bei 40 Stimmen ist das aber nicht mehr der Fall. In Th\u00fcringen hat die AfD bei der Landtagswahl eine Sperrminorit\u00e4t erreicht.Die rechte Szene ist \u00fcber die Korrektur emp\u00f6rt. Die bayerische AfD spricht auf Instagram von einem \u201eweggenommenen Sitz\u201c und \u201enachgebesserten\u201c Ergebnissen, \u201eum bestimmten Parteien die Regierung zu sichern\u201c. Der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner schreibt auf X von \u201eDemokratiesimulanten\u201c, viele Nutzerinnen und Nutzer spekulieren \u00fcber einen Betrug bei den Wahlergebnissen. Andere vermuten, dass eine alte, 2023 abgeschaffte Berechnungsmethode zum Einsatz kam und die Software nicht aktualisiert wurde. Das sei menschliches Versagen.\u00a0Alle Behauptungen stellen infrage, dass es sich wirklich um einen Softwarefehler handelte. Wir haben gepr\u00fcft, was dahinter steckt.\u00a0Auf X spekuliert ein Nutzer, dass es bei der Berechnung der Sitze f\u00fcr den s\u00e4chsischen Landtag Wahlbetrug gegeben habe (Quelle: X; Screenshot und Schw\u00e4rzung: CORRECTIV.Faktencheck)Wie werden die Sitze f\u00fcr den s\u00e4chsischen Landtag berechnet?W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler haben bei Landtagswahlen zwei Stimmen: eine Direktstimme f\u00fcr die Wahl eines Abgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis und eine Listenstimme f\u00fcr eine Partei. Die Listenstimmen, auch Zweitstimmen genannt, entscheiden dar\u00fcber, wie viele Politikerinnen und Politiker der jeweiligen Partei im Landtag sitzen.Es gibt mehrere m\u00f6gliche Verfahren, um das Wahlergebnis in die Sitzverteilung im Landtag umzurechnen. Das sogenannte D\u2019Hondt-Verfahren wurde in Sachsen bei Landtagswahlen bis 2023 genutzt. Die Umstellung auf das Sainte-Lagu\u00eb-Berechnungsverfahren wurde im Juli 2023 vom S\u00e4chsischen Landtag beschlossen. Es kam also bei dieser Landtagswahl zum ersten Mal zum Einsatz. Mittels Sainte-Lagu\u00eb wird auch die Verteilung der Sitze f\u00fcr die Bundestagswahl, die Europawahl und andere Landtagswahlen wie etwa in Bremen (seit 2003), Hamburg (seit 2008) und Nordrhein-Westfalen (seit 2010) berechnet.Altes D\u2019Hondt-Verfahren benachteiligte kleine Parteien \u2013 AfD Sachsen stimmte 2023 f\u00fcr \u00c4nderungDie zwei Verfahren k\u00f6nnen zu unterschiedlichen Sitzverteilungen f\u00fchren. In den Diskussionen zum Gesetzentwurf in Sachsen 2023 wurde Sainte-Lagu\u00eb als die \u201egerechtere\u201c Methode bezeichnet. Auch etwa im bayerischen Landtag, wo Sainte-Lagu\u00eb 2022 eingef\u00fchrt wurde, waren Experten der Meinung, dass diese Methode den W\u00e4hlerwillen \u201ebestm\u00f6glich\u201c abbilde.\u00a0Warum das so ist, erkl\u00e4rte uns der Mathematiker Friedrich Pukelsheim in einer E-Mail. Er hat f\u00fcr die Schweiz ein Wahlverfahren entwickelt und ber\u00e4t den Bundestag zum Thema Wahlrecht: \u201eSainte-Lagu\u00eb ist unverzerrt, die Gr\u00f6\u00dfe der Partei spielt keine Rolle.\u201c Das D\u2019Hondt-Verfahren hingegen verzerre zu Gunsten der gro\u00dfen Parteien und auf Kosten der kleinen.\u00a0Dem stimmt auch Matthias Cantow, Wahlexperte und Betreiber der Seite Wahlrecht.de, zu. Auf seiner Webseite war die Sitzverteilung nach den Landtagswahlen in Sachsen schon vor der Korrektur richtig berechnet. \u201eDie Gleichheit aller Stimmen wird bei Sainte-Lagu\u00eb besonders gut gew\u00e4hrleistet\u201c, schrieb er uns. Sainte-Lagu\u00eb entspreche dem kaufm\u00e4nnischen Rechnungsverfahren, das man in der Schule lernt. \u201eZahlenbruchteile bis 0,49 werden abgerundet, ab 0,5 wird zur n\u00e4chsten ganzen Zahl aufgerundet.\u201c Nach D\u2019Hondt hingegen werde immer ab- und nie aufgerundet, erkl\u00e4rt uns Pukelsheim.Gegen die Ver\u00e4nderung des Berechnungsverfahrens gab es in Sachsen von der AfD keine Einw\u00e4nde, das zeigen das Protokoll des Ausschusses f\u00fcr Inneres, der \u00fcber den Gesetzentwurf beraten hatte, sowie das Plenarprotokoll des Landtags. Roland Ulbrich von der AfD sagte damals: \u201eIm Sinne eines kleineren Landtags ist der Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens von D\u2019Hondt zum ausgewogeneren H\u00f6chstzahlverfahren nach Sainte-Lagu\u00eb bereits im Koalitionsentwurf vorgesehen.\u201c Die s\u00e4chsische AfD-Fraktion stimmte 2023 also auch f\u00fcr das neue Wahlgesetz.Wurde die Software vergessen zu aktualisieren?\u00a0F\u00fcr die These, dass die Software nicht aktualisiert wurde, spricht, dass das Ergebnis, das die Landeswahlleitung zun\u00e4chst mitteilte, dem D\u2019Hondt-Verfahren entspricht.\u00a0Wir haben Friedrich Pukelsheim gebeten, f\u00fcr uns die Sitzverteilung f\u00fcr den s\u00e4chsischen Landtag nach beiden Methoden zu berechnen. Nach dem alten D\u2019Hondt-Verfahren kommt man auf folgende Sitzverteilung (rechte Spalte):Berechnung der Sitzverteilung f\u00fcr den s\u00e4chsischen Landtag nach dem in Sachsen 2023 abgeschafften D\u2019Hondt-Verfahren, das kleine Parteien benachteiligt. Rot markiert sind die nach diesem Verfahren berechneten Sitze der jeweiligen Parteien im Landtag. (Quelle: Friedrich Pukelsheim; Markierung: CORRECTIV.Faktencheck)W\u00e4re mit dem alten Verfahren gerechnet worden, h\u00e4tten also CDU und AfD jeweils einen Sitz mehr im Landtag bekommen und SPD und Gr\u00fcne jeweils einen Sitz weniger \u2013 genau so, wie es vor der Korrektur kommuniziert wurde. Mit dem Sainte-Lagu\u00eb-Verfahren sieht die Sitzverteilung so aus:Berechnung der Sitzverteilung f\u00fcr den s\u00e4chsischen Landtag nach dem Sainte-Lagu\u00eb-Verfahren, das laut Experten ein unverzerrtes Ergebnis sicherstellt und bei der Landtagswahl in Sachsen 2024 zum ersten Mal zum Einsatz kam. Rot markiert sind die so berechneten Sitze der jeweiligen Parteien im Landtag. (Quelle: Friedrich Pukelsheim; Markierung: CORRECTIV.Faktencheck)Wo lag der Softwarefehler bei der Berechnung der Sitze?Laut dem s\u00e4chsischen Landeswahlleiter wurde bei der Berechnung aber nicht das falsche statistische Verfahren angewandt. Der Fehler lag seiner Aussage nach in der Software. Das erkl\u00e4rte der Landeswahlleiter mit der Herausgabe der Korrektur am Morgen nach der Wahl am 2. September.Auf Anfrage schrieb uns das B\u00fcro des Landeswahlleiters, man habe schon bei der ersten Ausz\u00e4hlung \u201edas gesetzlich vorgegebene Verfahren nach Sainte-Lagu\u00eb eingesetzt\u201c. Der Fehler sei trotz mehrerer Tests im Vorlauf der Wahl aufgetreten.Am 4. September hie\u00df es in einer weiteren Pressemitteilung des Landeswahlleiters, dass der Fehler durch einen IT-Dienstleister \u201einzwischen identifiziert und behoben\u201c worden sei. Er stellte klar, dass es aufgrund des Rechenfehlers zun\u00e4chst zur falschen Sitzberechnung gekommen sei. Der Fehler habe sich darin ge\u00e4u\u00dfert, dass \u201eab der Zuteilung des 117. Sitzes die Sitze nicht mehr an den mathematisch h\u00f6chsten Teiler zugewiesen wurden\u201c. Dass sich die Anzahl der Sitze dabei so darstellte, als w\u00e4re das alte D\u2019Hondt-Verfahren zum Einsatz gekommen, war folglich Zufall.\u00a0So oder so: Laut Wahlrecht stehen der AfD 40 Sitze im S\u00e4chsischen Landtag zu, nicht 41. Die Spekulationen \u00fcber Wahlbetrug sind haltlos. Warum im Netz ohne Belege immer wieder \u00fcber Wahlbetrug spekuliert wird, lesen Sie hier.\u00a0Die Sitzverteilung im Landtag wird final vom Landeswahlausschuss beschlossen. Die \u00f6ffentliche Sitzung daf\u00fcr findet voraussichtlich am 13. September statt.Redigatur: Steffen Kutzner, Uschi JonasDie wichtigsten, \u00f6ffentlichen Quellen f\u00fcr diesen Faktencheck:Vorl\u00e4ufiges Ergebnis der Landtagswahl 2024 in Sachsen, Landeswahlleiter, Stand: 2. September 00:51 Uhr: LinkVorl\u00e4ufiges Ergebnis der Landtagswahl 2024 in Sachsen \u2013 Korrektur Sitzverteilung, Landeswahlleiter, Stand: 2. September 08:44 Uhr: LinkZur Quelle wechselnAuthor: Sarah Thust"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Softwarefehler bei der Landtagswahl in Sachsen: Was hinter der Korrektur der Sitzverteilung steckt","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/softwarefehler-bei-der-landtagswahl-in-sachsen-was-hinter-der-korrektur-der-sitzverteilung-steckt\/#breadcrumbitem"}]}]