[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/syrische-familie-lebt-in-koeln-ovg-nrw-urteilt-zu-familienfluechtlingsschutz\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/syrische-familie-lebt-in-koeln-ovg-nrw-urteilt-zu-familienfluechtlingsschutz\/","headline":"Syrische Familie lebt in K\u00f6ln: OVG NRW urteilt zu Familienfl\u00fcchtlingsschutz","name":"Syrische Familie lebt in K\u00f6ln: OVG NRW urteilt zu Familienfl\u00fcchtlingsschutz","description":"Report-K M\u00fcnster, K\u00f6ln | Eine Mutter lebt mit ihren zwei minderj\u00e4hrigen Kindern in K\u00f6ln. Zu deren Schutzstatus als Fl\u00fcchtlinge entschied das Oberverwaltungsgericht f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in einem ziemlich komplexen Fall. Die Geschichte der Familie Der Ehemann und Vater verlie\u00df Syrien im Oktober 2013. 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Zu deren Schutzstatus als Fl\u00fcchtlinge entschied das Oberverwaltungsgericht f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in einem ziemlich komplexen Fall.Die Geschichte der FamilieDer Ehemann und Vater verlie\u00df Syrien im Oktober 2013. Er fl\u00fcchtete \u00fcber die T\u00fcrkei und reiste in Bulgarien in die EU ein. Dort wurde er nach der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention anerkannt. Mit einem Reiseausweis f\u00fcr Gefl\u00fcchtete reiste er weiter nach Deutschland. Hier stellte er einen weiteren Asylantrag. Diesen Antrag lehnte das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BaMF) ab und ordnete seine Abschiebung nach Bulgarien an.Eine Abschiebung nach Bulgarien erfolgte nicht. Der Grund: Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln entschied ein Abschiebungsverbot nach Bulgarien, da dort eine menschenrechtswidrige Behandlung drohte. Der Mann stellte einen Asylfolgeantrag. Dieses Mal gew\u00e4hrte das BaMF einen subsidi\u00e4ren Schutz. Den Status als anerkannter Fl\u00fcchtling lehnte das Bundesamt aber erneut ab.Daraufhin erteilte die Stadt K\u00f6ln dem Mann eine befristete Aufenthaltserlaubnis, da ein Abschiebehindernis besteht. Diese wurde jeweils befristet verl\u00e4ngert. Aufgrund seiner Anerkennung als Fl\u00fcchtling erhielt der Mann einen Reiseausweis nach der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention.Im Juli 2015 verlie\u00dfen die Ehefrau und die Tochter Syrien. Sie reisten \u00fcber den Libanon, die T\u00fcrkei, Griechenland und Italien nach Deutschland. Hier stellte die Familie f\u00fcr Ehefrau und Tochter einen Asylantrag. Im Jahr 2017 wurde in K\u00f6ln der Sohn der Familie geboren. Das BaMF sprach den subsidi\u00e4ren Schutzstatus zu, lehnte aber eine Anerkennung als Gefl\u00fcchtete ab.Vor dem Verwaltungsgericht K\u00f6ln erlitt das BaMF eine Niederlage. Das Gericht verpflichtete das Bundesamt wegen der bulgarischen Fl\u00fcchtlingsanerkennung des Ehemannes beziehungsweise des Vaters die Fl\u00fcchtlingseigenschaft zuzuerkennen.Dieses Urteil revidierte jetzt der 14. Senat des OVG NRW.Das Urteil des OVG NRWDie Richter in M\u00fcnster stellen fest: \u201eEnge Familienangeh\u00f6rige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von Personen, denen ein ande-rer Staat als die Bundesrepublik Deutschland die Fl\u00fcchtlingseigenschaft zuerkannt hat, haben keinen hiervon abgeleiteten Anspruch auf die Zuerkennung von Familien-fl\u00fcchtlingsschutz nach dem Asylgesetz.\u201c Die Begr\u00fcndung ist, dass der Familie in Syrien keine Verfolgung ihrer Person drohe. Zudem h\u00e4tten Familienangeh\u00f6rige nach dem Asylgesetz nur dann einen Anspruch auf Fl\u00fcchtlingsschutz, wenn die Bundesrepublik Deutschland die Fl\u00fcchtlingseigenschaft zuerkannt habe. Dies sei aus der Systematik der Vorschrift herzuleiten. So sei der Staat, der den Schutz gew\u00e4hrte auch f\u00fcr den Familiennachzug verantwortlich. Weiter hei\u00dft es in der Urteilsbegr\u00fcndung: \u201eGeht ausnahmsweise einmal \u2013 wie hier \u2013 die Verantwortung f\u00fcr den Fl\u00fcchtling auf die Bundesrepublik Deutschland \u00fcber, richtet sich der Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz und erfordert nicht die Zuerkennung des Familienfl\u00fcchtlingsschutzes nach dem Asylgesetz an die Familienangeh\u00f6rigen.\u201cEine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.Aktenzeichen: 14 A 3506\/19.A (I. Instanz: VG K\u00f6ln 11 K 5469\/16.A)Zur Quelle wechseln"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Syrische Familie lebt in K\u00f6ln: OVG NRW urteilt zu Familienfl\u00fcchtlingsschutz","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/syrische-familie-lebt-in-koeln-ovg-nrw-urteilt-zu-familienfluechtlingsschutz\/#breadcrumbitem"}]}]