[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/un-charta-feindstaatenklausel-ist-spaetestens-seit-1995-hinfaellig\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/un-charta-feindstaatenklausel-ist-spaetestens-seit-1995-hinfaellig\/","headline":"UN-Charta: Feindstaatenklausel ist sp\u00e4testens seit 1995 hinf\u00e4llig","name":"UN-Charta: Feindstaatenklausel ist sp\u00e4testens seit 1995 hinf\u00e4llig","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln \u201eRettet uns am Ende die Feindstaatenklausel vor Merzens Kriegsfantasien?\u201c, fragte das rechtsextreme Magazin Compact Ende Februar auf X. 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Zu sehen ist ein kurzer Ausschnitt eines Interviews mit dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Armin-Paul Hampel.\u00a0Hampel behauptet darin, in der UN-Charta gebe es eine Regelung \u2013 die sogenannte Feindstaatenklausel \u2013 die es den damaligen Siegerm\u00e4chten des Zweiten Weltkrieges erlaube, ohne UN-Sicherheitsratsbeschluss politisch und milit\u00e4risch in Deutschland zu intervenieren. Das sei m\u00f6glich, wenn die politischen Verh\u00e4ltnisse in Deutschland instabil w\u00fcrden oder sich gegen eine der Siegerm\u00e4chte richteten. Einen solchen Fall sieht Hampel in Waffenlieferungen an die Ukraine begr\u00fcndet.\u00a0Der Interviewausschnitt kursiert mit mehr als 400.000 Views auch auf Tiktok. Auch via Whatsapp erreichte uns die Behauptung. In manchen Beitr\u00e4gen in Sozialen Netzwerken wird die Feindstaatenklausel konkret mit m\u00f6glichen Taurus-Lieferungen an die Ukraine in Zusammenhang gebracht \u2013 auch Hampel erw\u00e4hnt dieses Szenario auf Nachfrage. Friedrich Merz hatte sich in der Vergangenheit f\u00fcr solche Lieferungen ausgesprochen.\u00a0Doch die Feindstaatenklausel hat damit nichts zu tun. Sie ist \u2013 darauf weist Hampel im Interview sogar hin \u2013 von der UN f\u00fcr obsolet erkl\u00e4rt worden. Anders als Hampel behauptet, k\u00f6nnen die damaligen Siegerm\u00e4chte diese Klausel nicht einfach wieder \u201eproblemlos aus der Schublade ziehen\u201d.In Beitr\u00e4gen in Sozialen Netzwerken hei\u00dft es, Russland und die USA k\u00f6nnten wegen der Feindstaatenklausel milit\u00e4risch gegen Deutschland vorgehen. Doch diese Regelung ist hinf\u00e4llig. (Quelle: Tiktok \/ X; Screenshots, Collage und Schw\u00e4rzung: CORRECTIV.Faktencheck)Was die Feindstaatenklausel in der UN-Charta besagte\u00a0Bei der sogenannten Feindstaatenklausel handelt es sich um Artikel 53, 77 und vor allem 107 der Charta der Vereinten Nationen. Der Ausdruck \u201eFeindstaat\u201c,\u00a0so hei\u00dft es in der Charta, bezeichnet jeden Staat, der w\u00e4hrend des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners der Charta war. Auf Nachfrage erkl\u00e4rt uns Mehrdad Payandeh, Rechtswissenschaftler an der Bucerius Law School: Dazu h\u00e4tten im Juni 1945, als die UN-Charta unterzeichnet wurde, insbesondere Deutschland und Japan, aber auch Ungarn, Italien und weitere Staaten gez\u00e4hlt.\u00a0Die Klausel sei, so Payandeh, auch nur aus diesem historischen Kontext heraus zu verstehen: Die Verhandlungen zur Gr\u00fcndung der Vereinten Nationen und der Beschluss der UN-Charta lagen vor dem weltweiten Ende des Zweiten Weltkrieges. \u201eDie Feindstaatenklausel sollte sicherstellen, dass das neu geschaffene UN-System zur Friedenssicherung den alliierten M\u00e4chten nicht die M\u00f6glichkeit nimmt, bilateral oder multilateral gegen die \u201aFeindstaaten\u2018 des Zweiten Weltkriegs vorzugehen\u201c, erkl\u00e4rt Payandeh.\u00a0Artikel 107 der UN-Charta im Kapitel \u201e\u00dcbergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit\u201c regelt, dass die Charta Ma\u00dfnahmen, die die Regierungen der Unterzeichner gegen \u201eFeindstaaten\u201c ergreifen, nicht untersagt. Dass es f\u00fcr solche Ma\u00dfnahmen keine Erlaubnis des Sicherheitsrates braucht, regelt wiederum Artikel 53. Dort hei\u00dft es in Absatz 1: \u201eOhne Erm\u00e4chtigung des Sicherheitsrats d\u00fcrfen Zwangsma\u00dfnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Ma\u00dfnahmen gegen einen Feindstaat (\u2026).\u201c Zusammengefasst: Die UN-Charta legte damals fest, dass Unterzeichnerstaaten gegen Feindstaaten vorgehen d\u00fcrfen.Generalversammlung der Vereinten Nationen erkl\u00e4rte Feindstaatenklausel 1995 f\u00fcr hinf\u00e4lligDoch diese Klausel sollte von Anfang an nur eine \u00dcbergangsregelung darstellen, bis ein Staat sich f\u00fcr eine UN-Mitgliedschaft qualifiziere, erkl\u00e4rt Payandeh. \u201eNach \u00fcberwiegender Auffassung endet der Status als sogenannter \u201aFeindstaat\u2018 mit dem Beitritt zur UN.\u201c Der Beitritt setze nach Artikel 4 der UN-Charta das Bekenntnis zu den Zielen und Grunds\u00e4tzen der Vereinten Nationen voraus, darunter die friedliche Beilegung von Konflikten. Alle ehemaligen Feindstaaten seien, so Payandeh, mittlerweile Mitglieder der UN \u2013 Japan beispielsweise seit 1956, die Bundesrepublik Deutschland (zeitgleich mit der DDR) seit 1973. Nur die damalige Sowjetunion habe das anders gesehen und sei der Ansicht gewesen, dass ein Feindstaat auch nach einem UN-Beitritt ein Feindstaat bleibe.\u00a01995 \u2013 also nach dem Ende der Sowjetunion \u2013 erkl\u00e4rte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Feindstaatenklausel mit der Resolution 50\/52 f\u00fcr obsolet. Ein Grund aus der Resolution: \u201edie Staaten, auf die sich diese Klauseln bezogen haben, [sind] Mitglieder der Vereinten Nationen\u201c.\u00a0Die Feindstaatenklausel spiele also, so Payandeh, heute keine Rolle mehr. Das best\u00e4tigte uns Patrick Rosenow von der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr die Vereinten Nationen f\u00fcr einen fr\u00fcheren Faktencheck. Auch ein Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags von 2017 kommt zu diesem Schluss: Die Klausel habe heute keine praktische Relevanz mehr.\u00a0Anders als Hampel bei Compact behauptet, ist eine Anwendung der Klausel laut Payandeh heutzutage ausgeschlossen. \u201eEs existieren keine regionalen Abmachungen oder Einrichtungen mehr, die nach Artikel 53 Absatz 1 der UN-Charta die Anwendung von Gewalt erm\u00f6glichen w\u00fcrden. Solche w\u00e4hrend des Zweiten Weltkriegs getroffenen Vereinbarungen sind l\u00e4ngst erloschen.\u201c Neue Abmachungen mit diesem Zweck w\u00fcrden au\u00dferdem gegen das absolut geltende Gewaltverbot versto\u00dfen und w\u00e4ren somit nichtig, erkl\u00e4rt Payandeh und fasst zusammen: Die Klausel \u201ehat keine Relevanz im Zusammenhang mit Waffenlieferungen an die Ukraine oder sonstigen Fragen rund um den Ukraine-Krieg\u201c.\u00a0Warum Taurus-Lieferungen Deutschland nicht zur Kriegspartei machen w\u00fcrden, dar\u00fcber haben wir hier ausf\u00fchrlicher berichtet.\u00a0Warum die Feindstaatenklausel nicht einfach gestrichen wurdeAuf Nachfrage schreibt uns Hampel indirekt, es gebe keine Verfassung, in denen Artikel f\u00fcr \u201eobsolet\u201c erkl\u00e4rt wurden und die dadurch nicht mehr gelten sollen. Doch auch im Grundgesetz gibt es \u2013 \u00e4hnlich wie bei der Feindstaatenklausel in der UN-Charta \u2013 einen Abschnitt mit \u201e\u00dcbergangsbestimmungen\u201c f\u00fcr die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Mehrere der Artikel aus dem Abschnitt sind laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages obsolet. Es gebe nach herrschender Rechtsauffassung keine Pflicht, solche Vorschriften zu streichen. Manche der Vorschriften w\u00fcrden wegen ihrer Symbolkraft oder rechtshistorischen Bedeutung bleiben, obwohl ihr \u201eRegelungsgegenstand weggefallen ist oder Geltungsfristen abgelaufen sind\u201c. Ein Beispiel: Artikel 118 erlaubte f\u00fcr die Neugliederung im s\u00fcdwestdeutschen Raum ein einfacheres Verfahren. Diese Neugliederung wurde sp\u00e4ter aber mittels Bundesgesetzen beschlossen, demnach ist der Regelungsgegenstand weggefallen. Der Artikel ist also obsolet und steht dennoch bis heute in der deutschen Verfassung.\u00a0Hampel fragt zusammenfassend, warum die Feindstaatenklausel nicht aus der UN-Charta entfernt worden sei. Bestrebungen, die Klausel zu streichen, gab es in den letzten Jahren vor allem seitens der AfD. Doch auch in der Vergangenheit gab es innerhalb der UN mehrfach entsprechende Versuche, etwa vor der Resolution 1995 und zuletzt 2005. \u201eEine L\u00f6schung scheiterte jedoch, da einige Staaten dieses Vorhaben nur im Rahmen einer umfassenderen Charta-Reform unterst\u00fctzen wollten, f\u00fcr die es wiederum keine Mehrheit gab\u201c, erkl\u00e4rt Payandeh. F\u00fcr eine \u00c4nderung der UN-Charta bestehen hohe H\u00fcrden, es braucht eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Vereinten Nationen und die Zustimmung der f\u00fcnf st\u00e4ndigen Mitglieder des Sicherheitsrates, also China, Frankreich, Gro\u00dfbritannien, Russland und die USA.Dass die Klausel bislang nicht gestrichen worden sei, liege auch daran, dass die Angelegenheit keine hohe Priorit\u00e4t habe, schreibt Payandeh. Diese Einsch\u00e4tzung teilen andere Expertinnen und Experten, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages oder Michael Wood, Mitglied der V\u00f6lkerrechtskommission der UN. 2006 schrieb er in der Max-Planck-Enzyklop\u00e4die zum V\u00f6lkerrecht: \u201eDie Feindstaatenklauseln der Charta sind obsolet, und es gibt keinen rechtlichen Grund, sie nicht zu streichen.\u201c Gleichzeitig bestehe aufgrund ihrer rechtlichen Bedeutungslosigkeit auch keine Notwendigkeit, sie dringend zu streichen.Einen \u00dcberblick mit allen Faktenchecks von uns zum Krieg in der Ukraine finden Sie hier.Redigatur: Steffen Kutzner, Gabriele ScherndlDie wichtigsten, \u00f6ffentlichen Quellen f\u00fcr diesen Faktencheck:Charta der Vereinten Nationen: Link (archiviert)Resolution 50\/52 der Vereinten Nationen, 11. Dezember 1095: Link (PDF, archiviert)Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur sogenannten Feindstaatenklausel, 12. Dezember 2017: Link (PDF, archiviert)Zur Quelle wechselnAuthor: Paulina Thom"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"UN-Charta: Feindstaatenklausel ist sp\u00e4testens seit 1995 hinf\u00e4llig","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/un-charta-feindstaatenklausel-ist-spaetestens-seit-1995-hinfaellig\/#breadcrumbitem"}]}]