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Urteile der Woche (KW 50): Reichelt erneut verurteilt, Javid-Kistel verhaftet

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile, z.B. gegen Julian Reichelt. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fiel immer schwieriger. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verflossen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen. Letzte Woche berichteten wir u.a. darüber, dass Kriminalität unter (auch ehemaligen) AfD-Mitgliedern stärker vertreten ist, als die AfD von sich selbst zugeben will:

1. Ratingen-Bomber muss lebenslang in Haft

Wir sehen es als unsere Aufgabe, die extremistischen Pandemie-Leugner als das darzustellen, wie sie sind: orientierungslose Menschen, die sich zu Extremen hingezogen fühlen, um dort eine neue Identität und Zugehörigkeit zu finden und um Anerkennung zu erhalten. Aufzeigen, dass ebenso Reichsbürger wie Querdenker gefährlich sind und sich nicht an Gesetze halten (wollen). Und inzwischen regelmäßig die Konsequenzen ihres Handelns lernen.

Im Mai wurden mehrere Polizeibeamte und Rettungskräfte Opfer eines offenbar hasserfüllten Mannes aus Ratingen, als sie sich ernsthaft besorgt auf den Weg in seine Wohnung machten. Anlass war eine Meldung einer Hausverwaltung, die sich Sorgen machte, da sein Briefkasten überquoll. Gefahr war in Verzug und die Rettungskräfte wollten Menschenleben retten.

Stattdessen kämpften sie nach einem Angriff und einer Explosion mit brennbarer Flüssigkeit selbst um das Überleben. In der Wohnung fand sich seine bereits verweste Mutter im Rollstuhl sitzend. Gegen den mutmaßlichen Täter erging ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes in neun Fällen. Fünf Menschen (zwei Polizisten, drei Feuerwehrleute) lagen seinerzeit mit schweren Verbrennungen im künstlichen Koma. Der Täter soll aus dem „Coronaleugner-Milieu“ kommen und der ideologisch verwandten Prepper-Szene angehören.

Während der Pandemie radikalisiert

Knapp ein halbes Jahr nach der schrecklichen Tat musste er sich vor Gericht verantworten. Reue zeigte er nicht, stattdessen soll er vereinzelt geschmunzelt haben, als die Tat und dessen Folgen erläutert wurden. Unmittelbar nach der Tat hatte er bereits Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt. Wohl auch, um seine Ablehnung gegen den Staat zu zeigen. Im Prozess bescheinigte ein Psychiater, dass Frank P. sich in der Pandemie zu Verschwörungsmythen hingezogen gefühlt und sich zusehends radikalisiert habe. Das Jobcenter sei zudem ein „Werkzeug des Teufels“ gewesen, ebenso wie Impfungen.

Das Gericht verurteilte ihn schlussendlich zu lebenslanger Haft und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Es ist fraglich, ob er jemals wieder zurück in die Freiheit kehren wird. Die Opfer zumindest haben lebenslänglich unter den Folgen der Verletzungen zu leiden, diesen Schaden wird niemand „ersetzen“ können. Die „Querdenker“-Urteile werden solche grausamen Taten nicht verhindern können. Wir können aber gemeinsam dafür kämpfen, dass stochastischer Terror effizient bekämpft wird, wenn wir Straftaten egal aus welcher Szene nicht mehr tolerieren, sondern konsequent zur Anzeige bringen. Dass die Anzeigen etwas bringen, zeigen wir euch jede Woche erneut mit den Urteilen.

2. Drei Lachsmileys kosten dieBasis-Vorsitzenden 1.500 €

Die Querdenker-Partei „dieBasis“ hat vor Gericht eine Niederlage erlitten, wie sie selbst berichten. René Quarda, Landesvorsitzender in NRW, solle nun 1.500 € Geldstrafe zahlen. Hintergrund sei, dass er auf Facebook ein „satirisch gemeintes“ Fahndungsplakat von Politikern mit drei Lachsmileys kommentierend weitergeleitet haben soll. Regierungspolitiker wurden darauf als Kriminelle dargestellt.

Nach Ansicht des Gerichts erfüllen die drei Smileys zusammen mit dem regierungskritischen Plakat den Tatbestand der Beleidigung von Personen des politischen Lebens nach § 188 StGB. Das macht dann pro Emoji umgerechnet 500 €. Ein teurer „Spaß“, der gar keiner war, sondern die demokratiefeindliche Ideologie ausdrückt. Quarda wurde bereits im August 2023 vom Amtsgericht Viersen verurteilt, ging jedoch in Berufung. Das Landgericht Mönchengladbach folgte aber der Auffassung der vorherigen Instanz und sah den Tatvorwurf ebenfalls als erwiesen an.

Die Viersener Richterin hatte die Auffassung vertreten, dass die öffentliche Darstellung von Regierungspolitikern als Kriminelle, in Verbindung mit Tatvorwürfen wie Genozid, Amtsmissbrauch und Volksverhetzung, die Lauterkeit und Glaubwürdigkeit von Politikern beeinträchtige und damit geeignet sei, ihr öffentliches Wirken zu erschweren

3. Reichelt lügt über Seenotretter

Letzte Woche wurde Verschwörungsideologe Julian Reichelt (früher bei BILD, jetzt beim noch rechtsradikaleren NIUS) erneut verurteilt. Erst Mitte November wurde er wegen des Verbreitens von Fake News über die Bundesregierung verurteilt. Im Videobeitrag zum Thema „Was wirklich hinter ‚Seenotrettung‘ steckt“, verbreitete Reichelt dann falsche Behauptungen u.a. über die Einnahmen des Vereins Mission Lifeline. Der Verein hatte Angst, dass wegen Reichelts falscher Behauptung Spendende annehmen könnten, dass ihre Spenden gar nicht benötigt würden. Die langfristige Finanzierung der Seenotrettung sei dadurch gefährdet.

Das Landgericht Berlin gab dem Verein Recht und forderte Reichelt auf, die entsprechenden Stellen unkenntlich zu machen, sowie eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, die die Falschbehauptung richtigstellt. Diese Gegendarstellung soll nach Aussage des Gerichts in derselben „effekthascherischen“ Aufmachung daherkommen, wie seine sonstigen Beiträge. Dieser muss übrigens mindestens genauso lange veröffentlicht werden, wie das Video mit den Fake News verfügbar war. Der Serien-Lügner und Hetzer Reichelt wurde damit schon wieder enttarnt.

4. Querdenkerin Carola Javid-Kistel in der Schweiz festgenommen

Die Göttinger Staatsanwaltschaft hatte einen europäischen Haftbefehl gegen Dr. Carola Javid-Kistel, Querdenkerin und Ärztin, beantragt, den es so auch gab. Javid-Kistel wurde in der Pandemie bekannt dadurch, dass sie unzählige Maskenatteste und Unimpfbarkeitsbescheinigungen ausgestellt hatte. Dies rief zu Recht die Ermittlungsbehörden auf den Plan und es gab mehrere Durchsuchungen in ihrer Praxis in Duderstadt. Neben der Tatsache, dass sich ihr eigener Sohn gegen Corona hat impfen lassen, wohl ihre größte Niederlage – bis zu dieser Woche.

Die Ärztin Dr. Carola Javid-Kistel sprach zudem im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung von einem „Genozid“ und rief zum Sturz der Regierung auf. Das wirft die Frage auf, warum sie überhaupt noch Patienten behandeln durfte. Im Februar 2022 wurde bekannt, dass gegen sie ermittelt wird. Im März 2022 erfuhr man, dass sie sich in Mexiko „im Urlaub“ befände, aber aufgrund einer „PTBS“ verursacht durch „die Pandemiepolitik des deutschen Staates“ (sinngemäß wiedergegeben) nicht nach Deutschland einreisen könne. Bei mehreren Maskenattest-Verfahren war sie als Zeugin geladen, erschien dort aber nicht. Sie sollte bereits vor 1,5 Jahren vor dem Amtsgericht Duderstadt zu einem Prozess erscheinen, befand sich aber in Mexiko. Ihr muss klar gewesen sein, dass sie sich damit in Gefahr begeben hätte, von den Behörden festgesetzt zu werden. Querdenker-Kanäle nannten den Aufenthalt in Mexiko hingegen „Zwangs-Exil“.

Was macht man dann also, wenn man ahnt, dass es einen Haftbefehl geben könnte und Reiner Fuellmich in Mexiko erst vor Kurzem abgeschoben wurde und nun in Göttingen in U-Haft sitzt, als er bei den Behörden einen neuen Pass beantragen wollte? Man reist rechtzeitig über die Schweiz ein, die ja nicht Teil der Europäischen Union sind. Doof nur, dass sie nicht berücksichtigt hatte, dass die Schweiz ein Auslieferungsabkommen mit Deutschland hat und europäische Haftbefehle dort ebenfalls vollstreckt werden. Gegen eine Zahlung von 30.000 € Kaution und einer Meldepflicht wurde sie bereits wieder freigelassen. Sollte sie nicht flüchten, erwartet sie wahrscheinlich zeitnah ein Prozess gegen ihre Person. Einen ausführlichen Bericht findet ihr bei t-online.de vom Autor Lars Wienand: „Querdenker“-Ärztin in der Schweiz verhaftet.

Artikelbild: Jörg Carstensen/dpa, Collage Canva

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