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Urteile des Monats Mai: Urteil zerstört Identitäre Zeitung

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Urteile des Monats Mai: Urteil zerstört Identitäre Zeitung

von Sophie Scheingraber | Mai 31, 2025 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Im April ging es um einige Gerichtsklatschen für die rechtsextreme AfD. Und auch im Mai beschäftigten die Rechtsextremen einmal wieder die deutschen Gerichte, so wies unter anderem das Landgericht Schwerin eine AfD-Klage zurück. Aber auch aus Österreich erhielten wir im Mai Good News – das rechtsextreme Identitäre Magazin „Heimatkurier“ muss bezahlen. Dazu gleich mehr!

Urteile April: Hat Queere als ‚Satansbrut‘ bezeichnet – Hetzende AfD-Politikerin verurteilt!

1. Landgericht weist AfD-Klage zurück

Anfang April kam es wohl zu einem Eklat im Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern. Während einer Debatte im Landtag sollen zwei AfD-Abgeordnete den Linkenpolitiker Bruhn imitiert haben, der aufgrund seiner Parkinson-Erkrankung zittert. Bruhn sprach dies offen an und las den beiden AfD-Politikern ordentlich die Leviten – auch wir berichteten damals:

Bruhn: Er rechnet mit dem ekelhaften Verhalten der AfD ab!

Die beiden AfD-Abgeordneten, um die es geht, nämlich Thore Stein und Enrico Schult, haben dann eine einstweilige Verfügung gegen Bruhn beantragt. Sie wollten damit erreichen, dass Bruhn nicht mehr sagen darf, sie hätten die Symptome seiner Parkinson-Erkrankung nachgeäfft. Sie leugnen die Nachahmung und legten sogar eine eidesstattliche Erklärung ab. Im Video der entsprechenden Landtagssitzung sind Stein und Schult nicht zu sehen, daher stand am Ende Aussage gegen Aussage. Hier könnt ihr sehen, wie Bruhn mit der AfD abrechnet:

Das Landgericht Schwerin wies schließlich die AfD-Klage zurück. Die Klägerseite hätte im Zivilverfahren ihren Vorwurf glaubhaft machen müssen, das sei nicht ausreichend geschehen. Enrico Schult unterlag auch bei der Landratswahl im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er verlor die Stichwahl an seinen CDU-Konkurrenten Thomas Müller. 

2. Revision abgewiesen: Auschwitz-Post ist Volksverhetzung

Ein Facebook-Post, abgesetzt zu Beginn der Pandemie, beschäftigte Ende April (nach Redaktionsschluss der vergangenen Urteile-Ausgabe) die Richter:innen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Der Post, abgesetzt von einem Impfgegner, beinhaltete ein Bild, das an das NS-Konzentrationslager Auschwitz erinnerte, und den Text: „Impfen macht frei“. Wegen Volksverhetzung und Verharmlosung des NS-Völkermords verurteilte ihn bereits das Landgericht Köln. Der Mann legte Revision ein.

Diese wies nun der Bundesgerichtshof ab und das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zahlen (80 Tagessätze zu je 50 €). Der BGH sah es als erwiesen an, dass der Post das Potenzial hat, aggressive Emotionen zu schüren und den öffentlichen Frieden sowie das Vertrauen in Rechtssicherheit zu gefährden.

3. Good News aus Österreich: Identitäre müssen „Heimatkurier“ stilllegen

Auch wegen eines Gerichtsurteils gegen das rechtsextreme Blatt „Heimatkurier“ musste dieser vorübergehend stillgelegt werden. Wie „Der Standard“ aus Österreich berichtet, kam es zu einer Verurteilung des „Heimatkuriers“ durch das Handelsgericht Wien. Der „Heimatkurier“ ist, wie „Der Standard“ schreibt, das „Haus- und Hof-Medium“ der Identitären Bewegung in Österreich.

Bereits im vergangenen Jahr verlor der Heimatkurier sein Bankkonto. Keine Bank möchte gern Fascho-Geld, daher ist es immer eine gute Idee, die Banken darauf aufmerksam zu machen. Der AfD-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt laut NDR den Chefredakteur des Heimatkuriers, trotz eines Unvereinbarkeitsbeschlusses mit den Identitären – kein Einzelfall. Mehr zu den Identitären und ihren Verbindungen zur AfD haben wir hier analysiert:

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

Doch zu den Hintergründen:

Zweimal veröffentlichte der „Heimatkurier“ in der Vergangenheit eine KI-generierte Darstellung einer bekannten österreichischen Politikwissenschaftlerin. Die Darstellung, laut „Der Standard“:

Darin ist ihr Gesicht vermummt, hinter ihr steht eine Gruppe von anscheinend gewaltbereiten Männern, die ebenso vermummt sind und die Faust in den Himmel recken. In dem dazugehörigen Artikel wird sie unter anderem als „Linksradikale mit Antifa-Nähe“ bezeichnet. In einem weiteren wird berichtet, dass die „Linksradikale“ eine Auszeichnung der SPÖ erhalten hat.

Die Politikwissenschaftlerin klagte auf Unterlassung und Schadensersatz. Das Handelsgericht Wien gab ihr nun im Hauptverfahren recht und ist damit Vorreiter in Verhandlungen, die rechtswidrige KI-Darstellungen zum Thema haben. Es stellte eine „völlig inakzeptable Darstellung der Klägerin als bedrohliche Meinungsmacherin“ fest und bestätigte damit, dass ein wahrheitswidriger Eindruck erzeugt werde, wie der Standard schreibt. Der „Heimatkurier“ muss der Politikwissenschaftlerin jetzt einen Schadensersatz von 4500 Euro sowie 7519,08 Euro Verfahrenskosten zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

4. Wegen menschenverachtender Chats: Gericht bestätigt Entlassung von Polizisten

Weil er menschenverachtende und rechtsextremistische Bilder bei WhatsApp veröffentlicht hat, wurde ein Polizist aus Bottrop zu Recht entlassen. Dies bestätigte jetzt in zweiter Instanz und im Eilverfahren das Oberverwaltungsgericht Münster. Das Urteil ist rechtskräftig. Unter anderem wurden Tierpornografie und Verharmlosung nationalsozialistischer Gewalt auf seinem Handy gefunden. 

Der Polizist war noch Beamter auf Probezeit. Zu seiner Entlassung führte eine „fehlende charakterliche Eignung“ für den Beruf des Polizisten. Er hatte vor Gericht versucht, seine Taten als „geschmacklose Witze“ herunterzuspielen. 

5. Mehr als 4 Jahre Haft für Neonazis nach Brandanschlag

Im Februar 2020 kam es im linksalternativen Bremer Jugend- und Kulturzentrum „Die Friese“ zu einem Brandanschlag. Das Feuer legte ein Neonazi, der jetzt vom Landgericht Bremen wegen schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung in 24 weiteren Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Er legte das Feuer während eines Konzerts, das rund 30 Menschen besuchten, der Sachschaden betrug fast 190.000 Euro. Zum Glück konnten sich alle Konzertbesucher:innen ins Freie retten. Einige von ihnen kämpfen aber bis heute mit den physischen und psychischen Folgen des Brandanschlags. Der Strafkammervorsitzende Hendrik Göhner sagte: 

„Es war die Verachtung, der Hass auf politisch andersdenkende Menschen, die ihn dazu bewog, das Feuer zu legen. Es war Glück im Unglück, dass an diesem Abend nicht noch mehr Menschen im Gebäude waren, nicht noch mehr Menschen verletzt wurden.“

Zwei Gesinnungsgenossen des Neonazis Jan Henrik E. erhielten wegen unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen. Nebenklageanwältin Lea Voigt begrüßte das deutliche Urteil, äußerte jedoch scharfe Kritik am Staatsschutz der Bremer Polizei. Der Hauptverdächtige sei vorab über die anstehende Hausdurchsuchung informiert worden und habe sein Handy beiseiteschaffen können. Auch die lange Verfahrensdauer wirft Fragen auf. 

Titelbild: Canva

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