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Urteile Dezember 2025: Strafbefehle gegen Habeck-Blockierer
von Sophie Scheingraber | Dez. 19, 2025 | Serie
Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuen Rechtsprechungen, die das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu, den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betreffen. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, die wir hier beleuchten.
Im November ging es vor allem um besonders milde Strafen für Neonazis. Im Dezember schauen wir auf die juristischen Konsequenzen der Blockadeaktion von Robert Habecks Fähre im Jahr 2024. Dazu gleich mehr!
Weil wir ab nächste Woche in die Weihnachtspause gehen, erscheinen die Urteile diesen Monat schon etwas früher.
1. Strafbefehle gegen Habeck-Blockierer
Sechs Personen, die vor fast zwei Jahren die Fähre des damaligen Vizekanzlers und Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) blockierten, haben nun einen Strafbefehl erhalten. Das Amtsgericht Husum erließ die Strafbefehle am 8. Dezember, darunter Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro und in einem Fall eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung.
Wir schauen zurück: Anfang Januar 2024 kam Habeck von einer Privatreise zurück und legte mit einer Fähre am Fähranleger in Schlüttsiel (Nordfriesland) an. Damals wurde schon früh deutlich, dass die Mobilisierung gegen Habeck vorrangig in rechtsextremen Social-Media-Gruppen stattfand. Eine Minderheit der Protestierenden versuchte dabei, die Fähre zu betreten, und konnte nur mit Pfefferspray aufgehalten werden. Kurz bevor die Fähre gestürmt worden wäre, legte sie wieder ab. Ein Gesprächsangebot von Habeck lehnten die Demonstrierenden damals ab. Der Bauernverband verurteilte die Blockadeaktion damals scharf. Auch wir berichteten:
Stecken hinter dem Habeck-Angriff auf der Fähre Rechtsextreme?
Die nun erlassenen Strafbefehle erfolgen auf Grundlage von Nötigung und „in einem Fall auch zusätzlich Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dieser Mann soll am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein“, wie die Zeit berichtet.
Unter den Verurteilten sind Landwirte, ein Tiefbauer sowie eine ehemalige Marmeladenkönigin. Auch der mutmaßliche Organisator der Blockade mit Bezügen zur antidemokratischen Landvolkbewegung ist darunter.
Sollte Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt werden, wird es zur Hauptverhandlung kommen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
2. Correctiv-Recherche zum Geheimplan gegen Deutschland steht: Landgericht weist zwei Klagen ab
Ganz frisch ist heute bekannt geworden, dass Correctiv einen wichtigen Sieg vor Gericht erzielte. Seit Correctiv nun vor fast zwei Jahren ihre Investigativrecherche „Geheimplan gegen Deutschland” veröffentlichte, klagten Teilnehmende des rechtsextremen Treffens in Potsdam gegen die Aufdeckung. Deutschland erfuhr dank Correctiv, dass in Potsdam Rechtsextreme, darunter AfD-Politiker und Neonazis, die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland planten. Es kam zu Massenprotesten. Auch wir berichteten:
Hauptstreitpunkt war seit jeher, ob bei dem von Martin Sellner vorgestellten Konzept der „Remigration“ auch die Vertreibung von deutschen Staatsbürgern mitgemeint ist. Das Landgericht Hamburg wies nun die Klagen von zwei Beteiligten – Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig – vollständig ab. Wie Correctiv das verfassungswidrige Konzept der „Remigration“ journalistisch einordnete, nämlich als „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“, ist rechtmäßig. Es ist ein sehr wichtiges Zeichen für die Pressefreiheit in Deutschland, dass sich mutige Journalist:innen nicht von juristischen Manövern von Rechts einschüchtern lassen müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
3. Good News in eigener Sache: Volksverpetzer gewinnt gegen X!
Wir kommen zu Good News in eigener Sache. Wir haben gegen X – ehemals Twitter – geklagt. Und in einem wesentlichen Punkt gewonnen! Musk bzw. X wollen sich nicht an deutsches Recht halten. Unser Erfolg könnte sogar zu einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten führen – und wir haben dadurch für euch erfahren, wie genau man rechtswidrige Inhalte im Netz melden kann. Für eine genaue Step-by-step-Anleitung schau einfach in unserem Artikel vorbei:
Oder in unserem Deep-Dive-Video über den Prozess:

4. Antifaschistisches Banner darf an TU-Gebäude hängen bleiben: AfD-Eilantrag abgelehnt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte Ende November 2025 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.11. 2025, in dem das Gericht einen Eilantrag des AfD-Landesverbands Berlin abwies. Hintergrund ist die Gründung der neuen AfD-Jugend Ende November, die ganz Deutschland bewegte. Auch wir berichteten darüber, wie rechtsextrem die neue AfD-Jugend sein wird:
Deutschlandweit riefen Bündnisse auf, nach Gießen zu reisen und gegen die AfD-Jugend-Gründung zu protestieren. Hauptmobilisator war das Bündnis „Widersetzen“. Dieses erfuhr auch Unterstützung einer Hochschulgruppe der FU Berlin, die an eine Außenmauer des Unigeländes ein Protestbanner mit der Aufschrift „AfD-Jugend stoppen! Gießen 29.11. widersetzen.com” anbrachte. Der Berliner Landesverband der AfD sah darin einen Angriff auf die parteipolitische Chancengleichheit und stellte einen Eilantrag gegen die TU Berlin.
Diesen wies das Verwaltungsgericht Berlin ab. Zwar stellte das Gericht fest, dass das Banner gegen die Hausordnung der TU Berlin verstoße, doch nicht die Universität selbst, sondern Studierende das Banner aufgehängt hatten. Außerdem duldet die TU Berlin seit Jahren Banner verschiedenster politischer Aussagen, wie die Universität vor Gericht glaubhaft machen konnte. Das Gericht gewichtete daher die Meinungsfreiheit der Studierenden sowie das Selbstverwaltungsrecht der Hochschule schwerer als parteipolitische Benachteiligung.
Schon wieder muss ein AfD-Abgeordneter blechen. Diesen Monat ist es Jörg Dornau, AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen. Weil er Einnahmen aus seiner Beteiligung an einer Zwiebelfarm in Belarus jahrelang verschwiegen hatte, muss der AfD-Mann nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 21.000 Euro bezahlen. Das Präsidium des Sächsischen Landtags hatte die Strafe bereits vor über einem Jahr verhängt, doch Dornau klagte dagegen. Diese wies das Verwaltungsgericht Leipzig ab. Dornau kann noch in Berufung gehen.
6. Einstweilige Verfügung: Sieg für Mimikama gegen BILD
Mimikama erzielte im Kampf gegen Fake News, die Mimikama selbst betreffen, einen wichtigen Erfolg. NGOs wie Correctiv, Mimikama, Campact und viele weitere werden regelmäßig mit falschen Vorwürfen überhäuft – oftmals geht es um ihre Finanzierungsquelle. Auch Volksverpetzer muss sich häufig gegen Desinformation über uns selbst wehren – doch auch wir sind vollständig unabhängig.
Wie sich die AfD mit einem Antrag zu dem Thema im Bundestag einmal wieder blamiert hat, kannst du ganz aktuell hier nachlesen:
Ihr Antrag zu den „Omas gegen Rechts“ enthüllt mehr, als die AfD wollte!
Umso deutlicher ist die Ansage des Landgerichts Hamburg, das dem Axel Springer Verlag in einer einstweiligen Verfügung untersagt, weiter zu behaupten, Mimikama erhalte staatliche Fördergelder. Die BILD verbreitete in einem Artikel die Lüge, Mimikama sei eine „private, aber größtenteils staatlich unterstützte Meldestelle“.
Diese Passage ist in der aktuellen Version des BILD-Artikels nicht mehr zu finden. Jedoch verzichtete die BILD auf einen Transparenzhinweis. Abgesehen von der offensichtlichen Falschbehauptung ist es mehr als irreführend, Meldestellen zu Falschparkern, Dokumentationsstellen von Hass und Hetze und eine Organisation wie Mimikama, die potenzielle Fakes prüft und gegebenenfalls als Faktenchecks journalistisch aufbereitet, in einen Topf zu schmeißen.
Artikelbild: -/WestküstenNews/dpa & Kay Nietfeld/dpa

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