[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/urteile-maerz-2026-geldstrafe-fuer-afd-stadtrat-wegen-sieg-heil-ruf\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/urteile-maerz-2026-geldstrafe-fuer-afd-stadtrat-wegen-sieg-heil-ruf\/","headline":"Urteile M\u00e4rz 2026: Geldstrafe f\u00fcr AfD-Stadtrat wegen \u201eSieg-Heil\u201c-Ruf","name":"Urteile M\u00e4rz 2026: Geldstrafe f\u00fcr AfD-Stadtrat wegen \u201eSieg-Heil\u201c-Ruf","description":"Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde \u2013 es gibt auch immer mehr Urteile. In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsb\u00fcrger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. 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In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsb\u00fcrger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. Die Trennlinie zwischen diesen verl\u00e4uft h\u00e4ufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft l\u00e4sst. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, die wir hier beleuchten.Im Februar berichteten wir \u00fcber die hohe Geldstrafe f\u00fcr AfD-Politiker Daniel Halemba. Er schaffte es bei der Kommunalwahl in Bayern Anfang M\u00e4rz \u00fcbrigens nicht in den W\u00fcrzburger Stadtrat. Diesen Monat werfen wir unter anderem einen Blick auf gleich vier juristische Niederlagen der AfD und sieben weitere Urteile, unter anderem in Bezug auf Reichsb\u00fcrger, Neonazis und Islamisten. Dazu gleich mehr.Urteile Februar 2026: Hohe Geldstrafe f\u00fcr AfD-Abgeordneten HalembaContent Note: Urteil 11 beschreibt ausf\u00fchrlich die Gewalttaten eines Neonazi-Intensivt\u00e4ters. Wir haben uns daher entschieden, dieses Urteil ans Ende des Artikels zu setzen.1. AfD-Stadtrat wegen &#8220;Sieg-Heil&#8221;-Ruf zu Geldstrafe verurteiltWegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen wurde auch diesen Monat ein AfD-Politiker verurteilt. Es handelt sich um den Th\u00fcringer Kommunalpolitiker Alexander Escher, Mitglied im Kreistag und im Stadtrat Sonneberg. Escher erhielt eine Geldstrafe in H\u00f6he von 60 Tagen zu je 70 Euro, insgesamt 4.200 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Escher 2022 in einer Bar &#8220;Sieg Heil&#8221; rief.Es ist nicht Eschers erste Strafe. 2021 wurde er rechtskr\u00e4ftig wegen Diebstahls verurteilt &#8211; eine Vorstrafe, die das Gericht ber\u00fccksichtigte. Ein weiterer Vorfall in einer anderen Sonneberger Bar konnte Escher nicht nachgewiesen werden. Er bestritt alle Vorw\u00fcrfe und k\u00fcndigte bereits an, in Berufung zu gehen. Seiner eigenen Partei scheint die ganze Sache nun zu hei\u00df zu werden. Wie der MDR berichtet, dr\u00e4ngt der Th\u00fcringer AfD-Landesverband auf einen Parteiausschluss Eschers.Angesichts der schieren Menge an bereits verurteilten AfD-Politiker:innen und solcher mit laufenden Verfahren und Ermittlungen ist dies wohl eher ein ungew\u00f6hnlich konsequenter Schritt. Derzeit ist jedoch noch nichts entschieden. Angeblich will sich der AfD-Landesvorstand in seiner n\u00e4chsten Sitzung im April mit der Causa Escher besch\u00e4ftigen.Ein Jahr AfD-Landrat: Wie geht es Sonneberg jetzt?2. Rheinland-Pfalz: AfD-Eilantrag gegen \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Mitarbeiter auf Verfassungstreue abgewiesenWir verlassen Th\u00fcringen und schauen auf Rheinland-Pfalz, wo es neben den Landtagswahlen Weiteres zu berichten gab. Ende Februar scheiterte ein Eilantrag der AfD gegen eine Gesetzesnovelle im Bundesland. Mit dieser wird erm\u00f6glicht, dass Mitarbeitern von Landtagsabgeordneten staatliche Gelder gestrichen und der Zugang zum Parlamentsgeb\u00e4ude verwehrt werden k\u00f6nnen, wenn sie einer Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung nicht zustimmen oder wenn ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Rheinland-Pfalz ist mit dieser Regelung bundesweit Vorreiter, andere Bundesl\u00e4nder gaben Gutachten in Auftrag, um diese Schutzm\u00f6glichkeit f\u00fcr die Demokratie zu pr\u00fcfen.Wichtig: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat Ende Februar lediglich den Eilantrag der AfD abgewiesen. Die grunds\u00e4tzliche Entscheidung in der Normenkontrollklage, die die AfD letzten November einreichte und in der entschieden wird, ob ein Finanzierungsausschluss von Mitarbeitern zul\u00e4ssig ist, steht noch aus. Bis die Entscheidung im Klageverfahren gefallen ist, gilt aber die im Eilverfahren getroffene Entscheidung. Warum reichte die AfD aber \u00fcberhaupt einen Eilantrag, zus\u00e4tzlich zur Normenkontrollklage, ein? Das lag daran, dass einem Mitarbeiter der AfD-Fraktion und des Landtagsabgeordneten Damian Lohr ebenfalls im Februar mitgeteilt wurde, dass bei ihm eine Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung ansteht. Hat die AfD wohl etwas zu verbergen?!Im M\u00e4rz scheitert ein weiterer AfD-Mitarbeiter an der \u00dcberpr\u00fcfung der VerfassungstreueDem Mitarbeiter wurde dann wohl schon Ende Februar der Zutritt zum Kernbereich des Landtagsparlaments verwehrt. Im M\u00e4rz ist ein weiterer AfD-Mitarbeiter an der \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue gescheitert. Es soll sich um einen fr\u00fcheren Aktivisten der inzwischen aufgel\u00f6sten rechtsextremen &#8220;Revolte Rheinland&#8221; handeln, die als Teil der &#8220;Identit\u00e4ren Bewegung&#8221; galt.Insgesamt wurden mehr als 500 Mitarbeiter:innen im rheinland-pf\u00e4lzischen Landtag in den vergangenen Monaten durchleuchtet. Bei einem der beiden betroffenen AfD-Mitarbeiter soll es sich nach Informationen der Rhein-Zeitung um Jan-Richard Behr handeln, Landesvorsitzender der Generation Deutschland in Rheinland-Pfalz und stellvertretender Bundesvorsitzender. Beiden Betroffenen m\u00f6chte der rheinland-pf\u00e4lzische Landtag k\u00fcnftig kein Gehalt mehr auszahlen.Weil der Verdacht besteht, dass die AfD unrechtm\u00e4\u00dfig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen hat, muss sie nun der Berliner Beauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit umfassend Auskunft geben. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und wies damit eine Klage der AfD ab.Hintergrund ist die Bundestagswahl 2021. Ein Social-Media-Nutzer beschwerte sich bei der Berliner Datenschutzbeauftragten &#8211; ein AfD-Wahlwerbespot sei damals nur M\u00e4nnern im Alter von 11 bis 48 Jahren mit Interesse an der FDP ausgespielt worden. Die Datenschutzbeauftragte fragte daraufhin bei der AfD umfassende Informationen zu AfD-Wahlwerbungen im Zuge der Bundestagswahl 2021 ab, worauf die AfD nicht ausreichend antwortete und von &#8220;uferloser Ausforschung&#8221; sprach. Es wurden damals alle Parteien mit Sitz in Berlin abgefragt.Die AfD antwortete aber nicht auf alle Fragen der Datenschutzbeauftragten und erhob Klage. Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte nun, dass es laut der europ\u00e4ischen Datenschutz-Grundverordnung verpflichtend ist, Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Mit den bisher fehlenden Angaben soll \u00fcberpr\u00fcft werden, was am Verdacht des unrechtm\u00e4\u00dfigen Datenzugriffs dran ist.Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. Es ist daher noch nicht rechtskr\u00e4ftig.4. N\u00fcrnberg kann vorerst in \u201eAllianz gegen Rechtsextremismus&#8221; bleibenWir schauen von Berlin nach Bayern und auch dort konnte ein Erfolg gegen die AfD verbucht werden: Die Stadt N\u00fcrnberg muss nun vorerst doch nicht aus der &#8220;Allianz gegen Rechtsextremismus&#8221; austreten. Der Fall besch\u00e4ftigt die Gerichte schon seit l\u00e4ngerem &#8211; doch was sind die Hintergr\u00fcnde?Die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion N\u00fcrnberg ist ein Netzwerk aus derzeit 165 St\u00e4dten, Gemeinden und Landkreisen sowie 322 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen. Ziel ist es, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Gegr\u00fcndet wurde sie 2009. Dem AfD-Kreisverband N\u00fcrnberg\/Schwabach ist die Mitgliedschaft der Stadt N\u00fcrnberg in der Allianz ein Dorn im Auge. Sie versucht, gerichtlich einen Austritt der Stadt aus der Allianz zu erreichen. W\u00e4hrend das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage der AfD 2022 abwies, kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2024 zu einem anderen Urteil\u00a0\u2013 die Stadt N\u00fcrnberg m\u00fcsse austreten.Die Stadt N\u00fcrnberg legte dann beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein. Diese war erfolgreich und das Verfahren geht jetzt zur\u00fcck zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Knackpunkt ist die Frage, ob die Stadt durch eine Mitgliedschaft in der Allianz mittelbar (also nicht direkt, sondern mittels anderer) in das Recht der AfD &#8220;auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb&#8221; eingreife.Bayerischer Verwaltungsgerichtshof muss nun wieder pr\u00fcfenDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof sagte \u201eja\u201c, der Bundesverwaltungsgerichtshof sagte jetzt aber:&#8220;Von einer solchen Zielsetzung w\u00e4re auszugehen, wenn der Satzungszweck der Allianz oder ihr tats\u00e4chlicher Hauptzweck darin best\u00fcnde, der AfD im politischen Wettbewerb Nachteile zuzuf\u00fcgen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch nicht festgestellt. Deshalb kommt es darauf an, ob die Beklagte in der Allianz lenkenden Einfluss im Sinne gegen die AfD gerichteter Aktionen nimmt oder solche Aktionen gezielt unterst\u00fctzt.Die f\u00fcr den Eingriffscharakter neben der Zielsetzung ma\u00dfgebliche Wirkung entspr\u00e4che der eines unmittelbaren Eingriffs, wenn Ausma\u00df und Intensit\u00e4t der AfD-kritischen \u00c4u\u00dferungen dieser im politischen Wettbewerb ernsthafte Nachteile zuf\u00fcgen k\u00f6nnen. Zu diesen Kriterien hat der Verwaltungsgerichtshof keine Feststellungen getroffen, weil er unzutreffend eine davon unabh\u00e4ngige Zurechnung von \u00c4u\u00dferungen angenommen hat.&#8221;Zusammengefasst hei\u00dft das also: Man kann der Stadt N\u00fcrnberg nicht automatisch Aussagen der Allianz zur AfD als stadteigene Aussagen zuschreiben, blo\u00df weil sie Mitglied des B\u00fcndnisses ist. Es kommt darauf an, ob die Stadt N\u00fcrnberg gezielt Anti-AfD-Aktionen unterst\u00fctzt. Auch muss gepr\u00fcft werden, ob der Hauptzweck der Allianz eine Benachteiligung der AfD im politischen Wettbewerb darstellt.Au\u00dferdem kommt es darauf an, ob die AfD-kritischen \u00c4u\u00dferungen der Allianz das Potential haben, der AfD &#8220;ernsthafte Nachteile&#8221; im politischen Wettbewerb zuf\u00fcgen zu k\u00f6nnen. Rechtm\u00e4\u00dfig sind Anti-AfD-Stellungnahmen dar\u00fcber hinaus, &#8220;wenn das B\u00fcndnis damit die freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigt. Allerdings m\u00fcsse sich die Stadt hierauf ausdr\u00fccklich berufen und die \u201eNotwendigkeit\u201c darlegen&#8221;, wie die taz analysiert.Das Verfahren ist also noch nicht zu Ende. Markus Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht und V\u00f6lkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universit\u00e4t Erlangen-N\u00fcrnberg, forderte vor der Urteilsverk\u00fcndung des Bundesverwaltungsgerichts, es &#8220;sollte die Zust\u00e4ndigkeiten der Kommunen f\u00fcr den pr\u00e4ventiven Verfassungsschutz vor Ort anerkennen&#8221;. Es bleibt abzuwarten, ob auch das Bayerische Verwaltungsgericht diesem Appell folgen wird.5. Campact siegt gegen Molkerei-Unternehmer Theo M\u00fcllerNoch aus dem Februar, aber nach Redaktionsschluss der letzten Ausgabe, stammt dieser Erfolg der Kampagnenorganisation Campact. Geklagt hatte Theo M\u00fcller, Molkerei-Unternehmer (M\u00fcllermilch und andere Marken). Er wollte nicht, dass man sagen darf, er sei ein AfD-Unterst\u00fctzer.Doch genau das ist er: Er lie\u00df sich mit Alice Weidel ablichten, ist mit ihr befreundet, nennt sein AfD-Verh\u00e4ltnis als &#8220;irgendwas dazwischen&#8221; zwischen interessierter Beobachtung und Sympathie und brachte zuletzt nach der Landtagswahl in Baden-W\u00fcrttemberg sogar eine Regierungskoalition aus CDU und AfD ins Spiel.Unter anderem mit dem Spruch &#8220;Alles AfD, oder was?&#8221; (in Anlehnung an einen \u00e4hnlichen Spruch der M\u00fcller-Marke) prangerte Campact die AfD-N\u00e4he von Theo M\u00fcller an. Auf Plakaten stand die \u00c4u\u00dferung: \u201eKonzerngr\u00fcnder Theo M\u00fcller unterst\u00fctzt die rechtsextreme AfD.\u201c Theo M\u00fcller stellte einen Eilantrag auf einstweilige Verf\u00fcgung, das Landgericht Hamburg machte nun aber klar: Es handelt sich um eine zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferung. M\u00fcller wollte geltend machen, dass eine &#8220;Unterst\u00fctzung&#8221; stets Geldspenden oder &#8220;tats\u00e4chliche Handlungen&#8221; zugunsten der AfD voraussetzten. Dem folgte das Gericht nicht.Laut taz-Informationen wird M\u00fcller keine Rechtsmittel einlegen, das Urteil w\u00e4re damit rechtskr\u00e4ftig.6. Campact gewinnt schon wieder gegen NiusWir bleiben noch bei Campact und schauen auf gleich drei gerichtliche Klatschen gegen Nius im M\u00e4rz. In drei Beschl\u00fcssen untersagte das Oberlandesgericht Hamburg der Fake-News-Schleuder &#8220;Nius&#8221;, die Kampagnenorganisation Campact als &#8220;staatlich finanziert&#8221; darzustellen. Das Gericht machte klar, dass auch Formulierungen wie &#8220;staatlich finanziertes NGO-Milieu&#8221; und &#8220;staatlich finanziertes System&#8221; suggerieren, Campact selbst w\u00fcrde staatliche Gelder erhalten.Dem ist aber nicht so. Campact finanziert sich wie Volksverpetzer durch Spenden. Campact ist an der HateAid gGmbH beteiligt, die wiederum staatliche Mittel erh\u00e4lt. &#8220;Die Beteiligung an der staatlich gef\u00f6rderten HateAid gGmbH k\u00f6nne [&#8230;] nicht als Beleg f\u00fcr eine eigene staatliche Finanzierung gewertet werden&#8221;, so das Gericht.7. Nius-Reporterin gibt Unterlassungserkl\u00e4rung abUnd auch zu HateAid, einer gemeinn\u00fctzigen GmbH zur Beratung und Unterst\u00fctzung von Betroffenen von Online-Hassrede, verbreitete Nius bereits Fakes\u00a0\u2013\u00a0wen wundert das noch? Eine Nius-Journalistin machte auf &#8220;X&#8221; selbst publik, dass sie gegen\u00fcber HateAid eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgab. Sie behauptete, dass Prozesskostenhilfe, die die Klimaaktivistin Luisa Neubauer von HateAid erhalten hatte, aus Steuermitteln stamme\u00a0\u2013 eine Falschbehauptung, die sie im Post auf &#8220;X&#8221; richtigstellt. So wirklich aufrichtig wirkt sie dabei aber nicht&#8230;In einem anderen Fall blieb HateAid aber leider zun\u00e4chst erfolglos. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass es zul\u00e4ssig sei, dass ein Autor auf dem Blog \u201eansage.org\u201c die HateAid-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung als \u201eHateAid-Linksextremistinnnen\u201c und \u201elinkswoken Faschistende\u201c bezeichnet hatte. HateAid geht nun in sofortige Beschwerde. Es bleibt abzuwarten, was die n\u00e4chste Instanz entscheiden wird.8. Freiheitsstrafen f\u00fcr Reichsb\u00fcrgerLassen wir Nius nun aber hinter uns und blicken auf mehrj\u00e4hrige Haftstrafen f\u00fcr zwei mutma\u00dfliche F\u00fchrungsfiguren einer Reichsb\u00fcrger-Gruppe. Reichsb\u00fcrger\u00a0erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Anh\u00e4nger:innen glauben an die abstrusesten Verschw\u00f6rungsideologien.Nun wurde eine Reichsb\u00fcrgergruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Es ist das erste Mal, dass eine Reichsb\u00fcrgergruppe f\u00fcr diesen Straftatbestand angeklagt wurde. In mehr als 300 F\u00e4llen sollen laut Anklage Drohschreiben an Beh\u00f6rden verfasst worden sein. Beh\u00f6rden wurden mit diesen Schreiben \u00fcberflutet, in denen hohe Geldforderungen gestellt und Besch\u00e4ftigte eingesch\u00fcchtert wurden. Neben der Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung lauteten weitere Straftatbest\u00e4nde versuchte N\u00f6tigung und versuchte Erpressung. Ein Angeklagter (Angeklagter S.) wurde vom Landgericht M\u00fchlhausen zu f\u00fcnf Jahren und sieben Monaten Haft, der andere (Angeklagter H.) zu vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte mit der h\u00f6heren Strafe wurde auch wegen Steuerhinterziehung belangt.Das Landgericht M\u00fchlhausen schreibt zur Ausgestaltung der beiden Freiheitsstrafen:&#8220;Beide Angeklagten befanden sich mit Unterbrechungen aufgrund der Vollstreckung von Ersatzfreiheitstrafen gegen sie seit dem 12.12.2023 in Untersuchungshaft. Mit dem Urteil vom 03.03.2026 wurde die Haftfortdauer gegen den Angeklagten H. angeordnet und der Haftbefehl gegen den Angeklagten S. gegen Auflagen au\u00dfer Vollzug gesetzt.&#8221;Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.9. Stadt Frankfurt hat &#8220;Die Heimat&#8221;-Landesvorsitzenden entlassen &#8211; K\u00fcndigung war rechtm\u00e4\u00dfigDie Stadt Frankfurt erzielte einen wichtigen Sieg im K\u00fcndigungsstreit mit Stefan Jagsch, Landesvorsitzender der rechtsextremen Partei &#8220;Die Heimat&#8221;, NPD-Nachfolgepartei. Jagsch war bis Ende September 2025 im Jugend- und Sozialamt der Stadt besch\u00e4ftigt. Gegen die K\u00fcndigung klagte er vor dem Arbeitsgericht\u00a0\u2013 er wolle weiterbesch\u00e4ftigt werden.Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt Frankfurt Jagsch loswerden m\u00f6chte. Vor 10 Jahren verlor Frankfurt einen dementsprechenden Rechtsstreit. Nachdem 2014 bekannt wurde, dass der Neonazi bei der Stadt besch\u00e4ftigt ist, wurde er gek\u00fcndigt und klagte sich daraufhin durch die Instanzen.Nun kommt das Arbeitsgericht Frankfurt zu einem anderen Schluss und erkl\u00e4rt die K\u00fcndigung f\u00fcr rechtsm\u00e4\u00dfig. Der Anwalt der Stadt machte ein 200 Seiten langes Gutachten des Landesamts f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcber Jagschs Auftritte und \u00c4u\u00dferungen geltend, sowie eine 50-seitige Dokumentation der Stadt selbst. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.Bei der Kommunalwahl in Hessen Mitte M\u00e4rz erzielte Jagsch jedoch einen Erfolg und sitzt nun gemeinsam mit zwei anderen &#8220;Die Heimat&#8221;-Politikern in der Gemeindevertretung von Altenstadt.10. Haftstrafen f\u00fcr Hamas-MitgliederDas Kammergericht Berlin verurteilte vier m\u00e4nnliche Hamas-Mitglieder wegen Mitgliedschaft in einer ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren. In Polen, Bulgarien und D\u00e4nemark sollen die M\u00e4nner jeweils f\u00fcr die Einrichtung bzw. Aufl\u00f6sung von Waffendepots f\u00fcr die Hamas zust\u00e4ndig gewesen sein.Geplant waren Anschl\u00e4ge auf israelische und j\u00fcdische Einrichtungen in Deutschland und Europa. Die Angeklagten sitzen seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft. Kurz nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober gab der Bundesverfassungsschutz der Bundesanwaltschaft einen Hinweis auf Aktivit\u00e4ten der Hamas in Deutschland. Der Fall f\u00fchrte zu einer &#8220;grundlegenden Neubewertung&#8221; der terroristischen Bedrohung, ausgehend von der Hamas, in Deutschland.11. Vorgehen der Ermittlungsbeh\u00f6rden wirft Fragen auf: Haft f\u00fcr Neonazi wegen insgesamt sechs bewaffneter GewalttatenF\u00fcr insgesamt sechseinhalb Jahre muss der Neonazi-Intensivt\u00e4ter Lucas K. in Haft. Zu diesem Urteil kam die Jugendkammer des Landgerichts Halle. Drei weitere Rechtsextreme wurden ebenfalls zu (niedrigeren) Haftstrafen verurteilt sowie zu einer Jugendstrafe von 50 Arbeitsstunden. Einer der Angeklagten war zum Tatzeitpunkt unter 21, daher fand der gesamte Prozess vor der Jugendkammer statt.Lucas K. beging in wenigen Monaten eine ganze Serie an Gewalttaten, doch die Ermittlungsbeh\u00f6rden dr\u00fcckten viel zu lange ein Auge zu\u00a0\u2013 besser gesagt sogar beide. Der erste verhandelte Fall: November 2024, Lucas K. bedrohte in Halle einen Studierenden nach dessen Aufforderung, K.&#8217;s Rechtsrock-Musik in der Stra\u00dfenbahn abzustellen, mit einem Messer und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht.Der zweite Vorfall, 14 Tage sp\u00e4ter: Erneut wurden Stra\u00dfenbahnpassagiere bedroht, diesmal mit einem Hammer. Dritter Fall: Januar 2025, der Angeklagte bedrohte eine junge Frau mit einem Beutel mit der Aufschrift \u201eFCKNZS\u201c. Der vierte Fall: Februar 2025, K. beleidigt und verfolgt drei Sch\u00fcler. Einen von ihnen nimmt er in den Schwitzkasten, bevor er Sch\u00fcsse seiner Gaspistole (Schreckschusspistole, die ohne Waffenschein erh\u00e4ltlich ist) abfeuerte, die er mit Stahlkugeln bef\u00fcllte, und dabei einen Sch\u00fcler mit einer Stahlkugel traf.Der f\u00fcnfte Fall: M\u00e4rz 2025, K. schie\u00dft einem Passanten mit seiner Gaspistole an einer Bushaltestelle direkt ins Gesicht, dieser drehte sich weg, sein Ohr wird durch eine Stahlkugel verletzt. Weil eine Nachbarin aus dem nahegelegenen Wohnblock die Polizei informiert hatte, wurde K. noch vor Ort kontrolliert. Doch er durfte einfach nach Hause gehen, nachdem ihm die Waffe abgenommen worden war. Sechster Fall: Zehn Tage sp\u00e4ter beleidigen K. und drei weitere Rechtsextreme (die nun ebenfalls vor Gericht standen) einen Schwarzen Polizeibeamten und seine hochschwangere Lebensgef\u00e4hrtin auf einem Supermarktparkplatz. K. geht mit einem Teleskopschlagstock auf den Beamten los. Kurz darauf wurde K. festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt.Warum schritten die Ermittlungsbeh\u00f6rden nicht schon viel fr\u00fcher ein?Insgesamt 11 Straftaten wurden K. vorgeworfen. Er ist einschl\u00e4gig vorbestraft und stand unter zweifacher Bew\u00e4hrung. Es bleibt die gro\u00dfe Frage im Raum: Wie kann es sein, dass ein bekannter Neonazi \u00fcber Monate Straftaten begehen kann, ohne dass die Polizei und die Ermittlungsbeh\u00f6rden seinen Gewaltexzessen auch nur ansatzweise Einhalt gebieten? Erst nach sechs kurz hintereinander erfolgten Straftaten erhielt K. nun eine lange Freiheitsstrafe.Die Mobile Opferberatung gibt im RadioCorax eine Einsch\u00e4tzung zum Prozess.Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt finden hier Beratungsangebote in ihrer Umgebung.Artikelbild: canva.comZur Quelle wechseln"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Urteile M\u00e4rz 2026: Geldstrafe f\u00fcr AfD-Stadtrat wegen \u201eSieg-Heil\u201c-Ruf","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/urteile-maerz-2026-geldstrafe-fuer-afd-stadtrat-wegen-sieg-heil-ruf\/#breadcrumbitem"}]}]