[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/verfassungsschutz-kann-einstufung-unabhaengig-vom-verfassungsgericht-vornehmen\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/verfassungsschutz-kann-einstufung-unabhaengig-vom-verfassungsgericht-vornehmen\/","headline":"Verfassungsschutz kann Einstufung unabh\u00e4ngig vom Verfassungsgericht vornehmen","name":"Verfassungsschutz kann Einstufung unabh\u00e4ngig vom Verfassungsgericht vornehmen","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die AfD als \u201egesichert rechtsextremistische Bestrebung\u201c eingestuft. Das begr\u00fcndete das Amt damit, dass das in der Partei \u201evorherrschende ethnisch-abstammungsm\u00e4\u00dfige Volksverst\u00e4ndnis\u201c nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei. 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Mai 2025 hat das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die AfD als \u201egesichert rechtsextremistische Bestrebung\u201c eingestuft. Das begr\u00fcndete das Amt damit, dass das in der Partei \u201evorherrschende ethnisch-abstammungsm\u00e4\u00dfige Volksverst\u00e4ndnis\u201c nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Es ziele darauf ab, bestimmte Bev\u00f6lkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschlie\u00dfen.Gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz reichte die AfD am 5. Mai Klage ein. Daraufhin gab der Verfassungsschutz am 8. Mai eine sogenannte \u201eStillhaltezusage\u201c ab: Bis der Fall vor Gericht gekl\u00e4rt sei, werde das Amt die Partei offiziell weiterhin als Verdachtsfall f\u00fchren und die Aussage \u00f6ffentlich nicht wiederholen, dass es die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufe. Infolgedessen wurde auch die Pressemitteilung des Amtes \u00fcber die Einstufung von dessen Webseite entfernt.Online schreibt ein Instagram-Account, der behauptet, \u00fcber \u201eZeitgeschehen\u201c zu berichten derweil: Der Verfassungsschutz d\u00fcrfe politische Parteien ohnehin nur dann einstufen, wenn es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebe, das die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei feststelle. Das ist falsch.Anders als auf Instagram behauptet, kann das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Parteien unabh\u00e4ngig von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einstufen oder beurteilen (Quelle: Instagram; Screenshot und Schw\u00e4rzung: CORRECTIV.Faktencheck)Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz arbeitet unabh\u00e4ngig vom BundesverfassungsgerichtDie Befugnisse des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz regelt das Bundesverfassungsschutzgesetz. Darin ist festgelegt, dass das Amt dem Bundesinnenministerium untersteht (Paragraf 2). Nach Paragraf 16 ist es die Pflicht des Verfassungsschutzes, die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten zu unterrichten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Daf\u00fcr darf der Verfassungsschutz auch personenbezogene Daten bekannt geben, \u201ewenn die Bekanntgabe f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Zusammenhangs oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzw\u00fcrdige Interesse des Betroffenen \u00fcberwiegen\u201c.Voraussetzung f\u00fcr eine Einstufung ist laut Paragraf 4 aber nicht, was das Bundesverfassungsgericht sagt, sondern \u201edas Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte\u201c. Diese sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in \u201ekonkreten, in gewissem Umfang verdichteten Umst\u00e4nden, die bei vern\u00fcnftiger Betrachtung auf das Vorliegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen hindeuten\u201c. Eine \u201eGewissheit\u201c sei daf\u00fcr nicht notwendig, gleichzeitig w\u00fcrden blo\u00dfe Vermutungen aber nicht ausreichen.Wird eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, bedeutet das erstmal, dass der Verfassungsschutz seine Entscheidung \u00f6ffentlich macht. Je nach Einstufung darf der Verfassungsschutz unterschiedliche nachrichtendienstliche Mittel einsetzen \u2013 und je h\u00f6her die Einstufung, desto eher wird er eingreifen, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags beschreibt.\u00a0Parteiverbotsverfahren ist Sache des BundesverfassungsgerichtsOb eine Partei verboten wird oder nicht, liegt nicht in der Hand des Verfassungsschutzes, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz hat Parteiverbotsverfahren dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen. Laut Webseite des Gerichts ist so gew\u00e4hrleistet, \u201edass ein unabh\u00e4ngiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Ma\u00dfst\u00e4ben entscheidet\u201c. Wird eine Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, kann das als Beweis in das Verfahren einflie\u00dfen. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist im Vergleich zum Verbot das \u201emildere Mittel\u201c, schrieb etwa auch das Verwaltungsgericht K\u00f6ln schon 2004.\u00a0Das Bundesverfassungsgericht pr\u00fcft auf Antrag des Bundestages, des Bundesrats oder der Bundesregierung in einem eigenen Verfahren, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist und verboten werden kann. Das legen die Paragrafen 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und 21 des Grundgesetzes fest.Ein Verbot sprach das Gericht bisher erst zweimal aus: 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands. 2017 stellt das Gericht zwar die Verfassungsfeindlichkeit der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD, jetzt \u201eDie Heimat\u201c) fest, da die Partei aber keine Aussicht darauf habe, ihre Ziele auch durchzusetzen, sprach das Verfassungsgericht kein Verbot aus.Der Instagram-Account antwortete nicht auf eine Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck.Redigatur: Sarah Thust, Gabriele ScherndlDie wichtigsten, \u00f6ffentlichen Quellen f\u00fcr diesen Faktencheck:Pressemitteilung des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, \u201eBundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz stuft die \u201aAlternative f\u00fcr Deutschland\u2018 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein\u201c vom 2. Mai 2025: Link (archiviert)Bundesverfassungsschutzgesetz, Stand 12. Mai 2025: Link (archiviert)Informationsseite des Bundesverfassungsgerichts \u00fcber den Ablauf von Parteiverbotsverfahren: LinkSachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, 2024: Link (archiviert)Zur Quelle wechselnAuthor: Matthias Bau"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Verfassungsschutz kann Einstufung unabh\u00e4ngig vom Verfassungsgericht vornehmen","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/verfassungsschutz-kann-einstufung-unabhaengig-vom-verfassungsgericht-vornehmen\/#breadcrumbitem"}]}]