[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/versprochen-hingehalten-abgelehnt-wie-deutschland-afghanische-ortskraefte-im-stich-laesst\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/versprochen-hingehalten-abgelehnt-wie-deutschland-afghanische-ortskraefte-im-stich-laesst\/","headline":"Versprochen, hingehalten, abgelehnt: Wie Deutschland afghanische Ortskr\u00e4fte im Stich l\u00e4sst","name":"Versprochen, hingehalten, abgelehnt: Wie Deutschland afghanische Ortskr\u00e4fte im Stich l\u00e4sst","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Nora Azimi sitzt auf einem Stuhl ihres Hotelzimmers in Peschawar, die Finger umklammern die Armlehne, doch sie l\u00e4chelt herzlich. 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Sie tr\u00e4gt ein wei\u00dfes Kopftuch, genau wie ihre 26-j\u00e4hrige Tochter Sana (Namen von der Redaktion ge\u00e4ndert), die das Videogespr\u00e4ch ins Englische \u00fcbersetzt. Im Januar 2024 brachten die Deutschen die sechsk\u00f6pfige Familie in einem Hotel in Pakistan unter \u2013 als Zwischenstation vor der geplanten Weiterreise nach Deutschland. Das deutsche Innenministerium hatte ihr die Aufnahme in der Bundesrepublik fest zugesagt. Der Termin f\u00fcr den Flug stand bereits fest \u2013 und die Azimis konnten ihr Gl\u00fcck, nicht nur den Taliban entkommen zu sein, sondern sich auf einen Neuanfang in Deutschland freuen zu k\u00f6nnen, kaum fassen.Doch nun will Deutschland die Azimis nicht mehr \u2013\u00a0und Nora und ihre Familie stehen vor dem Nichts.\u201eWir m\u00fcssen einfach durchhalten\u201c, sagt Nora Azimi und schaut lange still in die Kamera des Handys, das ihr Gespr\u00e4ch mit der CORRECTIV-Reporterin nach Deutschland \u00fcbertr\u00e4gt. \u201eWas bleibt uns anderes als die Hoffnung?\u201c, fragt Tochter Sana. Der Alltag bringt die Familie jedoch an ihre psychischen Grenzen. \u201eSeit zwei Jahren leben wir nun schon wie Gefangene, die kein Verbrechen begangen haben\u201c, sagt ihre Mutter Nora. \u201eWir sind eingesperrt in unseren vier W\u00e4nden\u201c.Ihre pakistanischen Visa sind inzwischen abgelaufen und ihnen droht die Abschiebung nach Afghanistan. In das Land, in dem sie geboren wurden. In das Land, in dem sie angesichts der Herrschaft der radikal-islamistischen Taliban um ihr Leben f\u00fcrchten m\u00fcssten.Nora Azimi ist kein Einzelfall. Wie ihr geht es noch rund 1.200 anderen Afghaninnen und Afghanen. Sie harren in Behelfsquartieren in Peschawar oder Islamabad aus\u2013 und f\u00fchlen sich von dem Land, das ihnen die Aufnahme versprach, im Stich gelassen. Viele von ihnen haben, wie Nora Azimi, als sogenannte Ortskr\u00e4fte f\u00fcr deutsche Entwicklungsorganisationen oder die Bundeswehr gearbeitet. Andere engagierten sich als Menschenrechtsaktivisten, Richter oder Frauenrechtlerinnen \u2013\u00a0und legten sich mit den Taliban an.2001: Der Westen marschiert ein \u2013 und verspricht ein neues AfghanistanWer verstehen will, warum Deutschland Nora Azimi und hunderten anderen Afghanen erst die Aufnahme zusagte, dieses Versprechen nun aber bricht, muss einige Jahre zur\u00fcckgehen.Nach den Terroranschl\u00e4gen vom 11. September 2001 marschierten die USA und ihre Verb\u00fcndeten in Afghanistan ein. Zun\u00e4chst, um Al-Qaida und seinen Anf\u00fchrer und den Drahtzieher der Anschl\u00e4ge, Osama bin Laden, zu bek\u00e4mpfen. Was als Anti-Terror-Einsatz begann, wurde zu einem jahrzehntelangen Projekt: dem Versuch, einen funktionierenden, demokratischen Staat aufzubauen.Die USA und ihre Verb\u00fcndeten arbeiteten dabei mit afghanischen Ortskr\u00e4ften zusammen, etwa bei der Ausbildung nationaler Sicherheitskr\u00e4fte. Die Verantwortung f\u00fcr das Land sollte Schritt f\u00fcr Schritt an Einheimische \u00fcbertragen werden, das war die Idee.In den Jahren danach entstand vielerorts eine Zivilgesellschaft, die es so nie zuvor gegeben hatte. Nichtregierungsorganisationen und lokale Initiativen schossen aus dem Boden, zahlreiche Schulen \u00f6ffneten f\u00fcr M\u00e4dchen, Medien berichteten, mehr Frauen arbeiteten in Verwaltung, Justiz und Redaktionen. Die Verfassung von 2004 verankerte Grundrechte, darunter das Recht auf politische Teilhabe \u2013 auch f\u00fcr Frauen.Safranfelder, zwei Autos, ein gro\u00dfes HausNora Azimi durfte zur Schule gehen und wurde Lehrerin f\u00fcr Geschichte und Geografie. In ihrem Dorf im Westen Afghanistans, wo viele nicht lesen und schreiben konnten, wurde sie gebraucht. Ihr Mann arbeitete als Landwirt und Tierz\u00fcchter, die Gro\u00dfeltern hatten der Familie Safranfelder vererbt. Die Azimis besa\u00dfen Schafe und K\u00fche, einen Traktor und zwei Autos sowie ein gro\u00dfes Haus. Es ging ihnen gut, und die Eltern konnten in einer weitgehend gesicherten Existenz ihre vier Kinder gro\u00dfziehen, drei Jungen und, als \u00e4lteste der Geschwister, ihre Tochter Sana.Als eine der wenigen gebildeten Frauen im Dorf wollte Nora Azimi vor allem Frauen unterst\u00fctzen und sie darin best\u00e4rken, sich ein unabh\u00e4ngiges Leben aufzubauen. Sie engagierte sich bei verschiedenen internationalen Hilfsorganisationen. Ab 2012 arbeitete Nora Azimi dann f\u00fcr den deutschen Verein Help, der in ihrem Heimatdorf ein Frauenzentrum aufbaute.Frauen aus zw\u00f6lf umliegenden D\u00f6rfern konnten hier Computerkurse besuchen, ihre Kinder betreuen lassen und den Safrananbau f\u00fcr ein eigenes Gesch\u00e4ft erlernen. Bald arbeiteten \u00fcber 100 Menschen im Zentrum \u2013 und im Jahr 2014 \u00fcbernahm Nora Azimi die Leitung als Frauen-Koordinatorin. Die Leute in der Gegend benannten schlie\u00dflich sogar das Geb\u00e4ude nach ihr. Noras Tochter Sana sagt: \u201eMeine Mutter ist eine lokale Ber\u00fchmtheit.\u201c2021 bricht in Kabul das Chaos ausIhr Ziel, den Al-Qaida-F\u00fchrer Bin Laden zu fassen, erreichten die USA zehn Jahre sp\u00e4ter. Die Hoffnung, in Afghanistan einen funktionierenden Staat aufzubauen, zerschlug sich dagegen. Die Beh\u00f6rden galten trotz aller Bem\u00fchungen weiterhin als korrupt, und ohne internationale Unterst\u00fctzung waren sie kaum funktionsf\u00e4hig. Auch die Sicherheitslage blieb angespannt, in der Hauptstadt Kabul kam es immer wieder zu Anschl\u00e4gen.In den USA galt der Afghanistan-Einsatz zunehmend als teuer, endlos und sinnlos. Unter dem ehemaligen US-Pr\u00e4sidenten Donald Trump vereinbarte die Regierung 2020 mit den Taliban den Abzug aller US- und Nato-Truppen. Joe Biden setzte dies sp\u00e4ter fort und k\u00fcndigte den vollst\u00e4ndigen Abzug bis zum 11. September 2021 an. Das Ende des 20 Jahre w\u00e4hrenden Einsatzes der westlichen Truppen war besiegelt \u2013 und was blieb, war die Hoffnung, dass das sich selbst \u00fcberlassene Land seinen Weg schon irgendwie finden w\u00fcrde.Tausende Afghaninnen und Afghanen wurden im August 2021 mit Milit\u00e4rmaschinen aus Kabul ausgeflogen. Foto: Brandon Cribelar \/ Picture Alliance via ZUMA Press WireDoch die Taliban r\u00fcckten schneller vor als erwartet, die nationalen Sicherheitskr\u00e4fte gaben vielerorts kampflos auf. In einer chaotischen Evakuierungsmission flog die Bundeswehr bereits im August mehr als 5.000 Menschen aus. Die Bilder von M\u00e4nnern, die sich verzweifelt an die startenden Milit\u00e4rmaschinen klammerten, gingen um die Welt. Neben Botschaftsmitarbeitern und der Bundeswehr schafften es auch Ortskr\u00e4fte und Menschen aus der Zivilgesellschaft auf eine der Maschinen.Nora Azimi und ihre Familie blieben zur\u00fcck \u2013\u00a0und sie mussten ansehen, wie sich ihr Land ver\u00e4nderte. Frauen wurden aus Jobs gedr\u00e4ngt, Schulen f\u00fcr M\u00e4dchen geschlossen, ihre Bewegungsfreiheit eingeschr\u00e4nkt. Journalistinnen, Aktivisten und ehemalige Ortskr\u00e4fte lebten in st\u00e4ndiger Angst vor Hausdurchsuchungen und Vergeltung. Die Wirtschaft brach ein und Banken schlossen \u2013\u00a0und viele Afghaninnen und Afghanen lebten ein Leben in bitterer Armut und ohne jegliche Aussicht auf Besserung.Die Taliban machen den Azimis das Leben zur H\u00f6lleNora Azimi und ihre Familie hatten die Vorboten dieser Entwicklung schon zuvor gesp\u00fcrt. Bereits 2017 erhielt ihr Ehemann Anrufe mit der Aufforderung, sie solle ihre Arbeit im Frauenzentrum einstellen. Zun\u00e4chst verstand die Familie nicht, wer ihnen drohte.Doch 2019 schloss Help das Frauenzentrum. Im selben Jahr entf\u00fchrten die Taliban Noras Ehemann, brachen ihm eine Hand und hielten ihn \u00fcber viele Stunden fest. Sana Azimi stockt die Stimme, wenn sie davon erz\u00e4hlt. Sie h\u00e4tten L\u00f6segeld zahlen m\u00fcssen, sagt sie. Dann bricht sie in Tr\u00e4nen aus \u2013\u00a0und ihre Mutter Nora muss sich Tr\u00e4nen aus dem Gesicht wischen.Der Taliban-Anf\u00fchrer, der bereits damals zur st\u00e4ndigen Bedrohung f\u00fcr die Familie geworden war, hatte nach dem Abzug der westlichen Truppen nun einen hohen Regierungsposten inne. Im Jahr 2022 fuhren Taliban auf Motorr\u00e4dern zum Dorfspielplatz, wo der damals zw\u00f6lfj\u00e4hrige, j\u00fcngste Sohn der Azimis mit einer Gruppe von Freunden spielte. Was die M\u00e4nner ihrem Sohn antaten, bringt Nora Azimi nicht \u00fcber die Lippen. Doch es geht aus der Akte ihrer deutschen Anw\u00e4ltin hervor: \u201eEin Sohn hat bereits durch einen \u201aVorfall\u2018\u00a0 mit den Taliban ein Auge verloren\u201c, hei\u00dft es darin. Sana erkl\u00e4rt leise: \u201eMeine Mutter hat damals tagelang geweint. Sie wollte nicht mehr leben.\u201cDas Versprechen der Deutschen: \u201eWir werden nicht lockerlassen\u201cDie Deutschen plagte nach dem \u00fcberst\u00fcrzten Abzug der westlichen Truppen und angesichts der Schicksale von Menschen wie den Azimis schlechtes Gewissen: Sie starteten Aufnahmeprogramme, um ihre fr\u00fcheren Ortskr\u00e4fte sowie Menschen aus der Zivilgesellschaft, denen wegen ihres Engagements eine Verfolgung durch die Taliban drohte, nach Deutschland zu holen. Die Teilnehmenden der Programme sollten sich nicht mit Asylantrag herumschlagen m\u00fcssen und ihre Reise nach Deutschland nicht selbst organisieren m\u00fcssen, sondern m\u00f6glichst unb\u00fcrokratisch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.Das \u00e4lteste dieser Programme ist das sogenannte Ortskr\u00e4fteverfahren. Es existiert bereits seit 2013 und richtete sich an Afghaninnen und Afghanen, die f\u00fcr die Bundeswehr oder deutsche Entwicklungsorganisationen gearbeitet hatten.Die Aufnahmeprogramme f\u00fcr die Zivilgesellschaft haben ihren Ursprung im Chaos des Abzugs von Kabul im August 2021. Die sogenannte Menschenrechtsliste war urspr\u00fcnglich nicht mehr als eine Liste aus dem Ausw\u00e4rtigen Amt, die sich von Tag zu Tag mit Namen von besonders gef\u00e4hrdeten Afghaninnen und Afghanen, wie Journalistinnen oder Menschenrechtsaktivisten, f\u00fcllte und im Chaos des hastigen Abzugs kaum \u00fcberpr\u00fcft werden konnte.Nach der chaotischen Evakuierung wollte Deutschland deshalb ein umfassendes Bundesaufnahmeprogramm f\u00fcr Menschen aus der Zivilgesellschaft schaffen \u2013 doch das dauerte. Die damalige Bundesregierung behalf sich mit \u00dcbergangsl\u00f6sungen. Die sogenannte Menschenrechtsliste, die f\u00fcr die Evakuierung genutzt wurde, wurde durch das \u00dcberbr\u00fcckungsprogramm abgel\u00f6st, bevor schlie\u00dflich das Bundesaufnahmeprogramm Ende 2022 etabliert wurde.Letzteres trieb vor allem die ehemalige Au\u00dfenministerin Annalena Baerbock (Gr\u00fcne) voran. Mit dem humanit\u00e4ren Aufnahmeprogramm sollten pro Monat 1.000 Menschen nach Deutschland einreisen, versprachen Baerbock und die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Von einer \u201eKraftanstrengung\u201c sprach die Ex-Au\u00dfenministerin Baerbock damals und versprach: \u201eWir werden nicht lockerlassen.\u201cDie vier Aufnahmeverfahren f\u00fcr AfghanistanF\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Afghaninnen und Afghanen gab und gibt es vier Aufnahmeprogramme der Bundesregierung. Die Grundidee: Die Betroffenen m\u00fcssen, wenn sie eine Aufnahmezusage erhalten haben, kein Asylverfahren in Deutschland durchlaufen und erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Jahren.Ortskr\u00e4fteverfahren:Das Ortskr\u00e4fteverfahren wurde bereits 2013 unter der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingef\u00fchrt. Es richtet sich an Menschen, die in Afghanistan f\u00fcr die Bundesregierung t\u00e4tig waren, etwa f\u00fcr die Bundeswehr oder deutsche Entwicklungsorganisationen, und deshalb als gef\u00e4hrdet gelten. Das Bundesinnenministerium sieht die Aufnahmezusagen als rechtlich nicht verbindlich. Dobrindt hat aber erkl\u00e4rt, weiterhin ein politisches Interesse an der Aufnahme von Ortskr\u00e4ften zu haben.Menschenrechtsliste:Im Zuge der Evakuierung nach der Macht\u00fcbernahme der Taliban im August 2021 identifizierte das Ausw\u00e4rtige Amt besonders gef\u00e4hrdete Afghaninnen und Afghanen aus den Bereichen Menschenrechte, Zivilgesellschaft, Kultur, Medien, Wissenschaft und Justiz. Auch ihnen wurde eine Aufnahme in Deutschland zugesagt. Diese sogenannte Menschenrechtsliste wurde Ende August 2021 geschlossen. Das Bundesinnenministerium sieht die Aufnahmezusagen als rechtlich nicht verbindlich.\u00dcberbr\u00fcckungsprogramm:Im Mai 2022 verst\u00e4ndigte sich die Bundesregierung darauf, weitere gef\u00e4hrdete Personen aufzunehmen, bis ein dauerhaftes Bundesaufnahmeprogramm eingerichtet werden konnte. Das Bundesinnenministerium sieht die Aufnahmezusagen als rechtlich nicht verbindlich.Bundesaufnahmeprogramm:Das Bundesaufnahmeprogramm f\u00fcr Afghanistan startete Ende 2022. Es unterscheidet sich von den drei vorherigen Programmen durch seine eigene Rechtsgrundlage. Gerichte stuften Aufnahmezusagen aus diesem Programm als rechtlich verbindlich ein. F\u00fcr die Betroffenen hat das entscheidende Folgen: Ihre Zusagen m\u00fcssen erf\u00fcllt werden, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen.Die Azimis sollten von dem Programm f\u00fcr Ortskr\u00e4fte profitieren, auf Empfehlung von Nora Azimis einstigem Arbeitgeber, der deutschen Organisation Help. Als die Familie im Februar 2022 eine Zusage erhielt, kam dies zur rechten Zeit. Denn ihr Haus hatten die Azimis nach dem Angriff auf ihren j\u00fcngsten Sohn verlassen. Sie zogen von einem Verwandten zum n\u00e4chsten, f\u00fchlten sich nirgendwo sicher.Ihr Alltag war von der Angst bestimmt, den Taliban in die H\u00e4nde zu fallen. Doch nun gab es Hoffnung. \u201eMeine Mutter war so gl\u00fccklich und entspannt\u201c, erz\u00e4hlt Sana von dieser Zeit, als die Familie erfuhr, im Rahmen des Ortskr\u00e4fteverfahrens nach Deutschland kommen zu k\u00f6nnen.Ein Jahr sp\u00e4ter: Die Ampel-Koalition holt nur 13 Menschen \u00fcber das BundesprogrammDie Einreisen \u00fcber die Aufnahmeprogramme blieben jedoch weit hinter den Erwartungen zur\u00fcck. Nach zw\u00f6lf Monaten waren \u00fcber das Bundesaufnahmeprogramm gerade einmal 13 Menschen eingereist. Laut Innenministerium lagen die Gr\u00fcnde in den gr\u00fcndlichen Sicherheitskontrollen; hinzu kam eine monatelange Unterbrechung des Programms aufgrund von Missbrauchsvorw\u00fcrfen. Die Folge: Die Ampel-Regierung schaffte es in ihrer verk\u00fcrzten Amtszeit nicht, alle versprochenen Aufnahmezusagen einzuhalten.Die Stimmung in Deutschland hatte sich unterdessen ver\u00e4ndert. Im Mai 2024 erstach ein Afghane in Mannheim einen Polizisten, wenige Monate sp\u00e4ter t\u00f6tete ein Syrer bei einem Stadtfest in Solingen drei Menschen. Die Regierung k\u00fcndigte an, Straft\u00e4ter schneller abzuschieben. Erstmals seit der Macht\u00fcbernahme der Taliban starten Abschiebefl\u00fcge nach Afghanistan. Das Vorhaben, Menschen aus dem Land nach Deutschland zu holen, wurde zunehmend unpopul\u00e4rer.P\u00e4sse, DNA-Tests und InterviewsDie Azimis bereiteten derweil ihren Aufbruch nach Deutschland vor. Sie verkauften ihre Felder, die Tiere und die Autos. Die Taliban hatten ihnen verboten, ihr Dorf zu verlassen. Doch irgendwie schafften sie es bis nach Kabul, wo sie die f\u00fcr die Ausreise-Visa notwendigen P\u00e4sse erhielten. Im Januar 2024 kamen sie schlie\u00dflich in Islamabad an \u2013 und bezogen das Hotel, das ihnen bis zu ihrer Ausreise nach Deutschland als \u00dcbergangsquartier dienen sollte. Sie waren in Sicherheit, so schien es. Und schon bald w\u00fcrden sie ihr neues Leben beginnen k\u00f6nnen.Nun begann f\u00fcr die Familie ein langwieriger Weg durch den deutschen Beh\u00f6rdendschungel. Sechsmal mussten die Azimis in die deutsche Botschaft, um sich von deutschen Beamten\u00a0 in sogenannten Sicherheitsinterviews befragen zu lassen. Vor allem f\u00fcr Nora Azimi, so \u00fcbersetzt es ihre Tochter im Gespr\u00e4ch mit CORRECTIV, sei es qu\u00e4lend gewesen, immer wieder von den schmerzhaften Erlebnissen aus ihrem Heimatland berichten zu m\u00fcssen.Im April 2025, teilten die deutschen Beh\u00f6rden mit, das Verfahren sei nahezu abgeschlossen und die R\u00fcckmeldungen positiv. Der Flug sei f\u00fcr Mai geplant gewesen, sagt Nora Azimis Tochter Sana. Sie und ihre Br\u00fcder h\u00e4tten in Gedanken damals schon ihre neue Wohnung eingerichtet.Regierungswechsel in Berlin \u2013 Warten in PakistanDoch daraus wurde nichts. Am 6. Mai 2025 wurde Friedrich Merz zum Kanzler gew\u00e4hlt \u2013 und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) rief wenig sp\u00e4ter die\u00a0 Migrationswende aus. An die Zusagen der Vorg\u00e4ngerregierung f\u00fchlte sich die schwarz-rote Koalition offenbar nicht mehr gebunden. Im Koalitionsvertrag hie\u00df es: \u201eWir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie m\u00f6glich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.\u201cDobrindt k\u00fcndigte wenige Monate sp\u00e4ter an, jeden Einzelfall der bestehenden Aufnahmezusagen genau zu pr\u00fcfen \u2013 und machte eine klare Ansage: Er werde nur diejenigen einreisen lassen, deren Aufnahmezusage rechtsverbindlich sei.Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) k\u00fcndigte nach dem Regierungswechsel im Mai 2025 an, die Aufnahmeprogramme f\u00fcr Afghanistan zu pr\u00fcfen. Foto: Thomas K\u00f6hler \/ photothekIn den ersten Regierungsmonaten hob kein Flugzeug von Islamabad nach Deutschland ab. Das Innenministerium verwies auf strenge Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen. Die Opposition warf Dobrindt vor, die Aufnahme gef\u00e4hrdeter Afghaninnen und Afghanen zu verschleppen und seine Verantwortung nicht anzuerkennen.W\u00e4hrenddessen spitzte sich die Lage in Pakistan zu. Das Nachbarland hatte bereits 2023 angek\u00fcndigt, dass 1,7 Millionen Afghanen das Land verlassen m\u00fcssen. Auch Menschen mit deutschen Aufnahmezusagen hatten die Beh\u00f6rden bereits abgeschoben.Auch die Visa der Azimis f\u00fcr den Aufenthalt in Pakistan waren abgelaufen. Seit dem Fr\u00fchjahr vergangenen Jahres haben sie nichts mehr von den deutschen Beh\u00f6rden geh\u00f6rt, so berichtet es die Anw\u00e4ltin der Familie. Ihre Klagen auf Erteilung von Visa seien erfolglos geblieben. Die Azimis steckten nun buchst\u00e4blich im Niemandsland fest.Was blieb, war ein Leben in st\u00e4ndiger Angst und die Hoffnung, dass die pakistanische Polizei sie in Ruhe lassen w\u00fcrde. Nur nicht auffallen, das wurde zur \u00dcberlebensstrategie der Azimis. Ihr Hotel hat die Familie nach eigener Aussage schon seit Monaten nicht mehr verlassen.Deutschland bietet Betroffenen Geld statt AufnahmeDie Strategie der Bundesregierung schien zun\u00e4chst, das Thema auszusitzen. Anfang September 2025 gibt es zwar wieder einige wenige Fl\u00fcge nach Deutschland. An Bord sind jedoch nur Menschen, die ihre Aufnahme zuvor vor Gericht durchgesetzt haben. Inzwischen sind mehr als 240 Verfahren bei deutschen Verwaltungsgerichten anh\u00e4ngig, allein im Bundesaufnahmeprogramm liegen bereits 60 positive Beschl\u00fcsse vor.Dabei hat sich eine klare Linie in der Rechtsprechung abgezeichnet: Wer nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes \u2013 also im Bundesaufnahmeprogramm \u2013 eine Aufnahmezusage erhalten hatte, konnte diese h\u00e4ufig erfolgreich einklagen. Anders erging es vielen sogenannten 22er-F\u00e4llen. Afghaninnen und Afghanen, die nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes in anderen Aufnahmeverfahren nach Deutschland kommen sollten, hatten vor Gericht keinen Erfolg.Hintergrund ist, dass aus Sicht der Bundesregierung die Aufnahmezusagen, die unter den Paragraf 22 fallen, \u201ekeine Verwaltungsakte und nicht rechtlich bindend\u201c sind. Deutschland hat diese Zusagen teilweise einfach zur\u00fcckgezogen mit der Begr\u00fcndung, es gebe \u201ekein politisches Interesse\u201c mehr an der Aufnahme. Wer in die Bundesrepublik kommen darf, und wer in Pakistan oder Afghanistan seinem Schicksal \u00fcberlassen bleibt, entscheidet sich also nicht an inhaltlichen Kriterien \u2013 sondern an formalen Rechtsfragen.Zugleich bot Deutschland den Betroffenen Geld an, um sie zum R\u00fcckzug aus laufenden Verfahren zu bewegen. Afghaninnen und Afghanen, die bei einer R\u00fcckkehr zu den Taliban um ihre Sicherheit f\u00fcrchten m\u00fcssten, empfanden das offenbar als Schlag ins Gesicht: Bis Ende 2025 nahmen nur 167 von rund 700 kontaktierten Personen das Angebot an.Kritik an fehlender Rechtsverbindlichkeit\u201eDiese fehlende Rechtsverbindlichkeit f\u00fcr afghanische Schutzsuchende nach Paragraf 22 hat bei der Gestaltung der Verfahren niemand vorausgesehen\u201c, sagt Tilmann R\u00f6der, Jurist und fr\u00fcherer Koordinator des Bundesaufnahmeprogramms, im Gespr\u00e4ch mit CORRECTIV. Auch in den Ministerien h\u00e4tte sich damals niemand vorstellen k\u00f6nnen, dass eine sp\u00e4tere Bundesregierung die Zusagen zur\u00fccknimmt, erkl\u00e4rt er.R\u00f6der kritisiert den Unterschied zum Paragrafen 23 scharf: Auch eine Einzelfallentscheidung m\u00fcsse belastbar sein und eine Aufnahmezusage sollte nicht leicht zur\u00fcckgenommen werden k\u00f6nnen. Er hofft auf eine Nachbesserung von Paragraf 22 durch eine k\u00fcnftige Bundesregierung.Das Bundesaufnahmeprogramm h\u00e4tte seiner Ansicht nach viel einfacher ausgestaltet werden m\u00fcssen. Zwar biete es eine rechtsverbindliche Basis, sei aber durch die Vielzahl der Akteure und Verfahrensschritte schwerf\u00e4llig und f\u00fcr schnelle Hilfe nicht geeignet gewesen. \u201eJeder Schutzsuchende hatte vier Fallnummern, Schnittstellen zwischen IT-Systemen haben nicht funktioniert\u201c, kritisiert R\u00f6der.War das Chaos bei den Aufnahmeprogrammen absehbar? War der anfangs noch vorhandene politische Wille, den Ortskr\u00e4ften und anderen Afghaninnen und Afghanen nach dem \u00fcberhasteten Abzug der westlichen Truppen zu helfen, wom\u00f6glich gr\u00f6\u00dfer als das handwerkliche Geschick, diesen Willen in tragf\u00e4hige rechtliche Regelungen zu \u00fcberf\u00fchren?Als treibende Kraft bei der Einrichtung der Aufnahmeprogramme galt die damalige Au\u00dfenministerin der Ampel-Koalition \u2013 die Gr\u00fcnen-Politikerin Annalena Baerbock, die mittlerweile als Pr\u00e4sidentin der Generalversammlung bei den Vereinten Nationen wirkt. CORRECTIV bat Baerbock um eine Stellungnahme zur Gestaltung der Aufnahmeprogramme. Eine Antwort blieb aus.Die Ausnahme? Das Ortskr\u00e4fteverfahrenAuch das Ortskr\u00e4fteverfahren fu\u00dft auf dem rechtlich wackeligen Paragrafen 22. Trotzdem betonte Innenminister Dobrindt im November 2025, dass die Aufnahme der Ortskr\u00e4fte \u201epolitisch gewollt\u201c sei. \u201eOrtskr\u00e4fte sind f\u00fcr uns Personen, f\u00fcr die wir eine nachlaufende Verantwortung sehen\u201c, sagte Dobrindt vor dem Innenausschuss des Bundestags.Doch schnell wurde klar: Dobrindts Versprechen galt nicht f\u00fcr alle. In 137 von 218 F\u00e4llen entzog die Bundesregierung auch Ortskr\u00e4ften und ihren Familien die Zusage f\u00fcr eine Aufnahme in Deutschland.Zu diesen \u201eF\u00e4llen\u201c geh\u00f6ren auch die sechs Mitglieder der Familie Azimi. Am 22. Dezember 2025 erhielten sie die Ablehnungsbescheide vom Ausw\u00e4rtigen Amt: Das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge erkl\u00e4rte die Aufnahmeerkl\u00e4rung f\u00fcr \u201eung\u00fcltig und erloschen\u201c. Sana Azimi beschreibt den Moment, als sie die Bescheide erhielten, so: \u201eIn diesem Moment sind unsere Herzen gebrochen.\u201cWut empfinde niemand in der Familie, eher Schock und Verzweiflung, sagt Sana. Ihre Mutter Nora habe ihr Bett tagelang nicht verlassen. Erst mit der Hilfe eines Psychologen habe sie wieder ein St\u00fcck zur\u00fcck in den Alltag gefunden.Heute, einen Monat sp\u00e4ter, hat Nora nur noch entt\u00e4uschte Worte f\u00fcr Deutschland \u00fcbrig. \u201eF\u00fcr ein Land wie Deutschland, das sich r\u00fchmt, die Menschenrechte zu unterst\u00fctzen, ist dieses Verhalten besch\u00e4mend\u201c, sagt sie. Ihre Familie habe sich auf die Zusage verlassen. \u201eWir verlangen nichts weiter als Gerechtigkeit und Menschlichkeit.\u201cLetzte Hoffnung: eine Beschwerde beim BundesverfassungsgerichtGeht es nach dem Bundesinnenministerium, sollen nur noch rund 400 Personen aus den Aufnahmeprogrammen nach Deutschland einreisen. Rund 290 aus dem Bundesaufnahmeprogramm und rund 50 aus dem Ortskr\u00e4fteverfahren, wie ein Sprecher des Ministeriums CORRECTIV mitteilte.Auf die Frage, warum nicht alle Ortskr\u00e4fte automatisch aufgenommen werden, verweist das Bundesinnenministerium auf die entsprechenden Ressorts, f\u00fcr die die Ortskr\u00e4fte gearbeitet haben. Das sind das Bundesinnenministerium selbst, das Ausw\u00e4rtige Amt, das Verteidigungsministerium und das Bundesentwicklungsministerium. Diese entscheiden, \u201eob die Aufnahmevoraussetzungen bei den jeweiligen Ortskr\u00e4ften vorliegen oder die Aufnahmeerkl\u00e4rung aufgehoben wird\u201c, teilte der Sprecher mit.Die restlichen rund 1.000 Wartenden k\u00f6nnen nur noch auf die deutschen Gerichte hoffen. Auch die Familie Azimi hat vor dem Verwaltungsgericht geklagt \u2013 bisher ohne Erfolg. Die Anw\u00e4ltin der Familie Azimi schreibt: \u201eDer Eilantrag beim Verwaltungsgericht wurde erwartungsgem\u00e4\u00df abgelehnt, Beschwerde ist eingelegt.\u201c Die Chancen halte sie f\u00fcr gering.Ein letzter m\u00f6glicher Schritt w\u00e4re eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort k\u00f6nnte die grunds\u00e4tzliche Frage gekl\u00e4rt werden: D\u00fcrfen Betroffene den Aufnahmezusagen vertrauen? Das Gericht in Karlsruhe hat zwar im Dezember \u00fcber den Fall eines afghanischen Richters entschieden, und die Bundesregierung verpflichtet, \u00fcber dessen Visum-Antrag zu entscheiden. Die grunds\u00e4tzliche Frage lie\u00dfen die Karlsruher Richter in ihrem Urteil jedoch offen.Eine solche Klage ist in Vorbereitung, aber langwierig, hei\u00dft es von der Hilfsorganisation Kabul Luftbr\u00fccke. Der Fall der Azimis sei dabei in der engeren Auswahl. Sie gilt als Pilotklage f\u00fcr hunderte \u00e4hnliche F\u00e4lle, in denen die Aufnahmezusage wieder entzogen wurde. Auch Rechtsexperten wie Tilmann R\u00f6der sehen in einer Verfassungsbeschwerde die einzige M\u00f6glichkeit, eine juristische Wende zu erreichen.Angst vor der R\u00fcckkehr: \u201eWir m\u00fcssten uns wohl in den Bergen oder in der W\u00fcste verstecken\u201cWas den abgelehnten Afghaninnen und Afghanen droht, l\u00e4sst sich in Kabul schon beobachten. Dort brachten die Taliban vor knapp zwei Wochen eine Schutzunterkunft unter ihre Kontrolle, in der die Bundesregierung 79 Menschen aus den Aufnahmeprogrammen unterbringen lie\u00df. Sie waren bereits im August von pakistanischen Beh\u00f6rden abgeschoben worden und hielten sich seitdem in der Unterkunft in Kabul versteckt.Die Taliban verschafften sich bei ihrem \u00dcberfall Zugriff auf Laptops, Dokumente und P\u00e4sse. Sie verh\u00f6rten die Bewohnerinnen und Bewohner beinahe t\u00e4glich: Warum unterst\u00fctzt euch Deutschland? Was habt ihr getan? Habt ihr Geld von der Regierung erhalten?Die Sprecherin der Hilfsorganisation Kabul Luftbr\u00fccke, Eva Beyer, ist fassungslos. \u201eWas zur H\u00f6lle macht die Bundesregierung? Sie hat bewusst in Kauf genommen, dass das passiert\u201c, kritisiert sie. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass man die Personen in Kabul nur begrenzt sicher unterbringen k\u00f6nne.Aus dem Ausw\u00e4rtigen Amt hei\u00dft es, der Vorfall sei der Bundesregierung bekannt. Man stehe \u00fcber einen beauftragten Dienstleister mit einer Vielzahl der Betroffenen in Kontakt und unterst\u00fctze diese, soweit dies m\u00f6glich sei. Die wenigen Personen, die noch eine g\u00fcltige Aufnahmezusage haben, will Deutschland bei einer Ausreise nach Pakistan unterst\u00fctzen, hei\u00dft es.Das gilt aber offenbar nicht f\u00fcr alle: W\u00e4hrend das Safehouse in Kabul von den Taliban belagert wird, erreichte einige Bewohnerinnen und Bewohner vergangene Woche eine E-Mail: Die Aufnahmezusage bestehe nicht mehr, das Verfahren sei eingestellt, wurde ihnen darin im Auftrag der Bundesregierung mitgeteilt. Stattdessen ein Angebot: Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Weiterreise in ein Drittland \u2013 falls dort ein legaler Aufenthalt m\u00f6glich ist. Oder eine Zahlung f\u00fcr den Verbleib in Afghanistan, verbunden mit drei Monaten Unterkunft und psychosozialer Unterst\u00fctzung.Die Azimis wollen sich nicht ausmalen, was eine Abschiebung in ihr Heimatland f\u00fcr sie bedeuten w\u00fcrde. \u201eWir m\u00fcssten uns wohl in den Bergen oder in der W\u00fcste verstecken\u201c, sagt Sana Azimi. Dabei sehnt sie sich nach nichts mehr als nach Normalit\u00e4t. Nach zwei Jahren Hotelverpflegung will sie endlich wieder den duftenden Safranreis und die selbstgebackenen Kokoskekse ihrer Mutter essen d\u00fcrfen. Dann beginnt sie zu weinen und ringt um jeden Satz: \u201eWir m\u00fcssen hier weg. Wir brauchen Deutschlands Zusage. Denn dieser Ort hier hat sich f\u00fcr uns bereits in Afghanistan verwandelt.\u201cRedigatur: Ulrich KraetzerFaktencheck: Isabel Knippel, Sebastian HauptZur Quelle wechselnAuthor: Lena K\u00f6psell"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Versprochen, hingehalten, abgelehnt: Wie Deutschland afghanische Ortskr\u00e4fte im Stich l\u00e4sst","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/versprochen-hingehalten-abgelehnt-wie-deutschland-afghanische-ortskraefte-im-stich-laesst\/#breadcrumbitem"}]}]