[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/verwaltungsgericht-urteilt-zur-videobeobachtung-durch-polizei-koeln-rechtmaessig-aber-zu-ausufernd\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/verwaltungsgericht-urteilt-zur-videobeobachtung-durch-polizei-koeln-rechtmaessig-aber-zu-ausufernd\/","headline":"Verwaltungsgericht urteilt zur Videobeobachtung durch Polizei K\u00f6ln: rechtm\u00e4\u00dfig aber zu ausufernd","name":"Verwaltungsgericht urteilt zur Videobeobachtung durch Polizei K\u00f6ln: rechtm\u00e4\u00dfig aber zu ausufernd","description":"Report-K Station\u00e4re Videobeobachtung in der K\u00f6lner Altstadt K\u00f6ln | Artikel erg\u00e4nzt | Die Videobeobachtung durch die K\u00f6lner an sieben Orten in der K\u00f6lner Innenstadt, in K\u00f6ln-M\u00fclheim und in K\u00f6ln-Kalk ist rechtm\u00e4\u00dfig. Das entschied das Verwaltungsgericht K\u00f6ln nach der Klage von zwei Privatpersonen heute. 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Das entschied das Verwaltungsgericht K\u00f6ln nach der Klage von zwei Privatpersonen heute. Aber die Fl\u00e4chen, die die K\u00f6lner Polizeibeh\u00f6rde \u00fcberwacht sind zu gro\u00df bemessen. Damit haben die Kl\u00e4ger einen Teilerfolg verbucht.In der Stadt K\u00f6ln werden seit 2016 Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag von Mitarbeitenden der K\u00f6lner Polizeibeh\u00f6rde per Video beobachtet. Diese Mitarbeitenden arbeiten im K\u00f6lner Polizeipr\u00e4sidium an Bildschirmen. Aufgenommen werden die Livebilder von Kameras vor Ort in K\u00f6ln. Die Standorte sind vor Ort ausgeschildert. Die Aufnahmen werden neben der Livebeobachtung f\u00fcr 14 Tage aufbewahrt und sollen dann gel\u00f6scht werden. Dies soll automatisch erfolgen.In diesen Bereichen beobachtet die K\u00f6lner Polizei die K\u00f6lner:innen permanent:\u2022 Dom\/Hauptbahnhof\u2022 K\u00f6lner Ringe\u2022 Breslauer Platz\u2022 Ebertplatz\u2022 Neumarkt\u2022 Wiener Platz\u2022 KalkGeklagt hatten Menschen die in K\u00f6ln-Kalk und der K\u00f6lner Innenstadt wohnen. Sie forderten eine vollst\u00e4ndige Einstellung der Videobeobachtung. Dieser Klage gab das Verwaltungsgericht nicht statt. Es sei mit der Verfassung vereinbar, dass an Orten, die durch Kriminalit\u00e4t belastet seien Videobeobachtungstechnik eingesetzt werden k\u00f6nne. Per Landesgesetz NRW ist diese Videobeobachtung auf \u201eeinzelne\u201c Kriminalit\u00e4tsschwerpunkte beschr\u00e4nkt. Das K\u00f6lner Gericht sieht damit, dass die Videobeobachtung im Grundsatz rechtm\u00e4\u00dfig sei.Aber die K\u00f6lner Polizei hat die Bereiche, die sie per Video beobachtet zu gro\u00df bemessen. Und dies gilt f\u00fcr alle sieben Zonen. Nur dort, wo die Schwerpunkte der Stra\u00dfenkriminalit\u00e4t liegen, d\u00fcrfen die Kameras laufen. Also dort, wo die Polizei K\u00f6ln nachweisen kann, dass sich Schwerpunkte der Kriminalit\u00e4t befinden. Die K\u00f6lner Beamten beobachteten aber auch Nebenstra\u00dfen in denen sie dies nicht nachweisen konnten.Eine der Kl\u00e4ger:innen wohnt genau in einer dieser Stra\u00dfen. Und die Richter geben der K\u00f6lner Polizeibeh\u00f6rde ein weiteres Gebot mit auf den Weg. Dort wo Au\u00dfengastronomie angeboten werde, d\u00fcrfe sie nicht beobachten. Denn diese Bereiche seien wie Privatbereiche zu behandeln.Gleiches gilt bei Versammlungen. Nicht nur m\u00fcssen die Kameras aus sein, wenn eine Versammlung l\u00e4uft, sondern die Polizei darf Menschen auf ihrem Weg zu oder nach Versammlungen nicht per Video beobachten. Alle Kameras seien deshalb eine Stunde vor Beginn einer Versammlung auszuschalten und d\u00fcrfen erst 30 Minuten nachdem eine Versammlung beendet wurde wieder angeschaltet werden.Gegen die Urteile k\u00f6nnen die Beteiligten jeweils Berufung einlegen, \u00fcber die das Oberverwaltungsgericht f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen in M\u00fcnster entscheiden w\u00fcrde.Aktenzeichen: 20 K 4855\/18; 20 K 6705\/20; 20 K 6706\/20; 20 K 6707\/20; 20 K 6708\/20; 20 K 6709\/20; 20 K 2682\/24.Freude bei den Kl\u00e4ger:innenIn einer Mitteilung schreiben die Rechtsanw\u00e4lt:innen der Kl\u00e4ger:innen unter anderem: \u201eBesonders gefreut hat sich die Kl\u00e4gerin f\u00fcr den Bereich Kalk, weil durch das Urteil die Video\u00fcberwachung im gesamten Stadtteil Humboldt-Gremberg eingestellt werden muss. Hier wohnt die Kl\u00e4gerin und wurde bisher direkt beim Verlassen ihrer Wohnung durch eine Kamera erfasst, was bei ihr das Gef\u00fchl einer Total\u00fcberwachung vermittelt hatte. Nach mehreren Eilentscheidungen in den letzten Jahren war das Urteil in erster Instanz ein Etappensieg f\u00fcr die Kl\u00e4ger*innen und die sie unterst\u00fctzende Initiative kameras-stoppen.org. Nun gilt es das schriftliche Urteil abzuwarten, um zu beurteilen, ob und wie eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW ausgearbeitet wird. Dann k\u00f6nnen wir auch genauer beschreiben, welche Stra\u00dfen und Abschnitte zuk\u00fcnftig nicht mehr video\u00fcberwacht werden d\u00fcrfen. Die Berufung wurde vom VG K\u00f6ln ausdr\u00fccklich zugelassen. Es wird von Kl\u00e4ger*innenseite erwartet, dass das beklagte Land NRW in die Berufung gehen wird.\u201cZur Quelle wechseln"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Verwaltungsgericht urteilt zur Videobeobachtung durch Polizei K\u00f6ln: rechtm\u00e4\u00dfig aber zu ausufernd","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/verwaltungsgericht-urteilt-zur-videobeobachtung-durch-polizei-koeln-rechtmaessig-aber-zu-ausufernd\/#breadcrumbitem"}]}]