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Volksverpetzer gewinnt gegen X! Muss Musk in den Knast?

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Volksverpetzer gewinnt gegen X! Muss Musk in den Knast?

von Thomas Laschyk | Dez. 19, 2025 | Aktuelles

Wir haben gegen X – ehemals Twitter – geklagt. Und in einem wesentlichen Punkt gewonnen! Musk bzw. X wollen sich nicht an deutsches Recht halten. Unser Erfolg könnte sogar zu einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten führen – und wir haben dadurch für euch erfahren, wie genau man rechtswidrige Inhalte im Netz melden kann. Schau rein, wenn du eine genaue Step-by-step-Anleitung bekommen willst – und wie du mithelfen kannst, unseren Kampf gegen den reichsten Mann der Welt zu führen und ihn zu zwingen, sich auch an unsere Gesetze zu halten.

Wir zwingen X, sich an Recht zu halten

Wir bei Volksverpetzer verklagen derzeit X, weil auf dieser Plattform regelmäßig geltendes Recht ignoriert und rechtswidrige Inhalte ungestraft verbreitet werden. Bereits in unserem Video vor circa einem Jahr „Wir verklagen Twitter“ erklärten wir mit unserem Anwalt Chan-jo Jun, warum es höchste Zeit ist, dass auch X – und damit der rechtsextreme Elon Musk – zur Verantwortung gezogen wird. 

Unsere Klage zielte darauf ab, X dazu zu zwingen, rechtswidrige Inhalte aktiv zu unterbinden und ein Grundsatzurteil zu erwirken. Uns ist allen klar, in welchem riesigen Ausmaß Desinformation und rechtswidrige Inhalte auf X grassieren – ein Zustand, der durch die (rechts)radikalen Veränderungen seit der Übernahme durch Elon Musk weiter eskaliert ist. Früher gab es zumindest Abteilungen, die sich um Public Policy und die Durchsetzung von Regeln bemühten. Seit Faschist Musk an der Spitze steht, werden lediglich die nötigsten Minimalmaßnahmen getroffen, während radikale und extremistische Tendenzen auch mit ihren vielen Rechtsbrüchen freien Lauf haben.

Natürlich gab es dort auch illegale Inhalte über mich persönlich, Thomas Laschyk. Wir meldeten diese Inhalte an X, doch die Plattform weigerte sich, diese Sachen zu löschen, bis ich den Anwalt Chan-jo Jun einschaltete. Schon eine Ungeheuerlichkeit, denn nicht jeder sollte sich einen Anwalt leisten müssen, damit auf X keine Verleumdungen und rufschädigenden Lügen über einen veröffentlicht werden. Und nicht alle können sich einen Anwalt leisten. X sperrte die Inhalte zwar, aber weigerte sich, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und zu versichern, dass sie auch in Zukunft derartige rechtswidrige Inhalte löschen. Deshalb zogen wir vor Gericht. Und in einem ganz wichtigen Punkt mit vollem Erfolg:

Screenshot aus dem Urteil Landgericht Frankfurt am Main 2-03 O 467/24

Wir haben jetzt für euch herausgefunden, wie ihr ohne Anwalt Recht bekommen könnt

Ihr wisst schon, einfach zu erreichen, dass Dinge, die nach deutschem Recht illegal sind, auch gelöscht werden. X will sich quasi weigern, zu akzeptieren, dass unsere Gesetze auch bei ihnen gelten. Recht bekommt nur, wer dicke Brieftaschen und teure Anwälte hat. Das will Volksverpetzer ändern – und mit dem neuen Urteil sind wir dem einen großen Schritt näher gekommen!

Das erste, was wir erreicht haben und womit wir dir auch direkt einen Mehrwert liefern können: Wir haben durch das Urteil relativ genau erfahren, wie man rechtswidrige Inhalte richtig meldet! Denn du hast es sicher auch schon erlebt: Egal, ob auf X, TikTok oder Facebook oder anderswo etwas zu melden, ist unübersichtlich, die Formulare verändern sich ständig – und es passiert quasi nie etwas. 

Wir haben herausgefunden: Die X-eigene Meldefunktion zu benutzen, ist quasi wertlos! Vor den Augen des Gesetzes zählt das fast nie als ordentliche Meldung und X muss rechtlich dann nicht aktiv werden. Obwohl es mit NetzDG und DSA eigentlich Rechtsschutz geben sollte, kann dieser für einen durchschnittlichen Nutzer nicht durchgesetzt werden.

Bisher ist es nämlich so, dass die Plattformen dafür verantwortlich sind, rechtswidrige Inhalte zu entfernen – aber nur, wenn sie durch die User darauf aufmerksam gemacht wurden. Und Meldungen über die Meldeformulare zählen so gut wie nie als … Meldung. Richtig gelesen. Ungeheuerliche Zustände – die Social-Media-Plattformen sind quasi gesetzlose Orte. Da sollte die EU-Kommission endlich einmal durchgreifen, um das zu ändern, dazu aber gleich mehr.

Wie ihr rechtswidrige Inhalte richtig meldet

Bis dahin werden trotzdem strafrechtliche Inhalte auf Plattformen wie X verbreitet. Und es sollte eigentlich für jeden möglich sein, sie zu melden. Gemeinsam mit unserem Anwalt Jun haben wir euch eine einfache Anleitung entwickelt, wie ihr aufgrund unseres Urteils derartige Posts richtig meldet, damit X auch handeln muss:

Richtig melden – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Ziel der Meldung ist, dass die Plattform ohne weitere eigene Nachforschungen erkennen und bewerten kann, dass der gemeldete Inhalt rechtswidrig bzw. strafbar ist.

Schritt 1: Sachverhalt erklären

Ihr müsst mit der Meldung Folgendes klar machen bzw. liefern. Legt euch dazu vielleicht zuerst ein Dokument an. (Ja, es ist leider nicht so simpel wie ein paar Links anzuklicken oder Formulare auszufüllen, das ist ja der Punkt, warum wir dafür kämpfen, dass sich das ändert).

Schreibt dazu auf:

  • Worum geht es?
  • URL des rechtswidrigen Beitrags oder Accounts angeben und abspeichern.
  • Wichtig: Beweissicherung! Screenshots herstellen, auf denen erkennbar ist, wann die Screenshots erstellt wurden. Dokumentieren, wann, wo und wie man den Screenshot hergestellt hat, z.B. durch sichtbaren Zeit- und Datumstempel sowie Zeugen.

Dazu zählen:

  • Der rechtswidrige Inhalt
  •  Der relevante Kontext der Meldung (weitere Beiträge zur Auslegung, Profile der postenden Personen, eigenes Profil, Kommentare, externe Webseiten)
  • Die eigene Meldung! Bei vielen Plattformen erhält man im Anschluss keine Kopie der eigenen Meldung – es ist also wichtig, diese vor dem Versand zu sichern. Das kann etwa durch ein Bildschirmvideo, durch einen Druck der Seite oder durch Screenshots erfolgen.

Ihr könnt dazu auch diese Anleitung von HateAid oder diese Anleitung von der Amadeu-Antonio-Stiftung nutzen.

Schritt 2: Kontext herstellen

  • Inhalte sind häufig nur durch Kontext einzuordnen und zu bewerten. Es sollte daher alles an Kontext erläutert werden, was zum Verständnis des Inhalts erforderlich ist.
  • Fragen, die beantwortet werden sollten, sind zum Beispiel: Wer ist auf dem Bild abgebildet? Wer ist mit einem Beitrag gemeint? Wie kann man das erkennen?
  • Bei falschen Tatsachenbehauptungen: Erklären, welche konkrete Behauptung unwahr ist. Die eigene Interpretation mitliefern und die erweckten Eindrücke beschreiben. Wichtig: Darauf hinweisen, dass die konkrete Behauptung unwahr ist.
  • Hilfreich kann hier auch sein, die Reaktionen anderer Nutzer zu beschreiben, z.B. „Die Kommentare unter dem Beitrag machen deutlich, dass andere Nutzer verstehen, dass ich damit gemeint bin. So schreibt etwa …“

Schritt 3: Rechtliche Bewertung

Ja, es hilft auch für später, gleich eine rechtliche Bewertung vorzunehmen. Aber keine Sorge, wenn du keine Ahnung von Paragrafen hast!

  • Erwartetes Ziel beschreiben. Z. B. „Ich will nicht, dass diese oder ähnliche (kerngleiche) Behauptungen weiter über mich verbreitet werden.“ oder „Ich habe dieses Bild aufgenommen / bin auf dem Bild zu sehen und habe niemandem erlaubt, es zu nutzen. Ich will nicht, dass es von jemand anderem genutzt oder verbreitet wird.“
  • Es hilft, darauf hinzuweisen, welche strafrechtlichen, zivilrechtlichen, urheberrechtlichen usw. Normen verletzt sein könnten. Dabei handelt es sich um eine eigene Einschätzung. Dies ist für die Plattformen nützlich, um ergänzend einschätzen zu können, warum die meldende Person den Beitrag oder Account für rechtswidrig hält. Wenn du aber Paragrafen nennen kannst, pack sie dazu!

Schritt 4: Per Meldeformular oder per E-Mail an die Plattform schicken

  • Das interne Meldeformular ist meist leicht zu finden, aber zu oberflächlich. Typischerweise enthält es nur begrenzte Felder, aus denen man zwischen verschiedenen Optionen wählen kann.
  • Besser: Nutz das jeweilige DSA-Meldeformular (wir haben sie dir schon rausgesucht, siehe unten). Da gibt es teilweise Umleitungen auf andere, weitere Formulare, die auf spezielle Plattformen zugeschnitten sind. Sie sind erkennbar daran, dass sie Freitextfelder erkennen, in denen die obige Beschreibung, die du angefertigt hast, eingefügt werden kann.

Wir haben euch einige Mail-Adressen und Links rausgesucht, an die ihr das schicken könnt:

Die richtigen E-Mail-Adressen herauszufinden, an die ihr das schickt, ist schwierig, aber wir haben einige für euch aufgespürt. Wenn ihr die Kontakte für andere Plattformen findet oder einige unserer Angaben nicht stimmen, meldet euch gerne! Wir werden diese Liste weiter aktualisieren und updaten:

https://help.x.com/de/forms/dsa/report

Wir haben extra für euch diese Mail-Adresse aufgespürt, die anscheinend funktioniert: legal-support@x.com

Instagram:

https://help.instagram.com/contact/406206379945942

impressum@support.instagram.com

TikTok: 

https://www.tiktok.com/legal/report/feedback

dach@tiktok.com

Facebook

https://www.facebook.com/help/contact/319149701968527

impressum-support@support.facebook.com

Wichtig: Die Rechtsprechung und auch die Plattformen verändern und entwickeln sich ständig weiter. Diese Anleitung soll eine Hilfestellung bieten, ohne jedoch dafür garantieren zu können, dass bei Befolgung eine haftungsbegründende Kenntnis ausgelöst wird!

Eine praktische Empfehlung noch: Man sollte lieber am PC melden als am Handy. Die Beweissicherung ist dort einfacher, da nicht nur die Uhrzeit, sondern auch das Datum am PC sichtbar ist und manche Formulare sowie Impressumsseiten nur am PC (richtig) erreichbar sind.

Okay, aber sollte das nicht einfacher gehen?

Jetzt fragst du dich sicher: Warum muss Volksverpetzer und Anwalt Jun erst so umständlich vor Gericht ziehen und dann dir so eine (durchaus nicht so einfache) Anleitung basteln – warum muss X oder die anderen Social-Media-Unternehmen nicht einfach einen entsprechenden Melde-Button anbieten, mit dem das gemacht werden kann? Denn, wie wir hier festgestellt haben – und du sicherlich auch schon oft: Die vorhandenen Meldefunktionen sind allesamt ziemlich wertlos.

Und das sagen nicht nur wir! Das hat X buchstäblich vor Gericht so argumentiert! Wirklich wahr: Wer ihre eigene Meldefunktion nutzt, darf nicht erwarten, dass X dann nach dem Gesetz zu irgendetwas verpflichtet sei. Du hast richtig gehört: X hat vor Gericht so argumentiert, dass für uns klar ist, dass die Meldefunktionen quasi nur ein Placebo sind, mit dem sie deine Zeit verschwenden. X wollte sogar vor Gericht argumentieren, dass unsere Meldung VIA ANWALT nicht hätte ausreichen sollen. Jegliche Gesetze und Regeln sind wertlos, wenn niemand sie einfordern kann.

Und auch das wollen wir mit diesem Prozess gegen X ändern. Denn natürlich kann das so nicht bleiben. Und unsere Anleitung, die ihr übrigens gerne überall verteilen könnt, soll nur eine vorübergehende Lösung sein. Mit diesem Urteil wollten wir auch Aufmerksamkeit auf das Problem richten – und einen Präzedenzfall schaffen. 

Die EU-Kommission hat Musk schon im Visier

Was wir jetzt geschafft haben, ist nicht nur ein Sieg für uns persönlich – sondern kann auch der EU-Kommission aufzeigen, wo noch Nachbesserungsbedarf ist. Die EU-Kommission hat den Demokratiefeind Musk ja schon im Visier. Die Lücken von X und anderen Plattformen werden ja schon angegangen, wie die neue Geldstrafe der EU zeigt.

Die Kommission verhängte vor wenigen Tagen eine Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro gegen X – wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA). Konkret kritisiert sie irreführende Verifizierungs-Häkchen, mangelnde Transparenz im Werbeanzeigen‑Archiv und die Verweigerung des Datenzugangs für Forschende.

Die EU-Kommission kann schon den Machenschaften von Oligarchen wie Musk Einhalt gebieten. Aber sie muss wissen, dass ein Problem existiert. Und die Aufmerksamkeit mit solchen Fällen wie unserem und weiteren Beispielfällen kann da aushelfen. Wir hoffen, dass unser Fall dazu beitragen kann, dass die EU Einzelfälle hat, auf die sie zurückgreifen kann.

Das Problem der rechtswidrigen Inhalte bleibt weiterhin ein Problem, welches bisher ganz weitgehend auf die Schultern der Nutzer gelegt wird. Als Nutzer trägt man die Verantwortung dafür, den gesamten Kontext zu analysieren, die rechtliche Bewertung vorzunehmen und das alles an die Plattform zu liefern. Man muss selbst überwachen, welche rechtswidrigen Inhalte über einen auf Social Media verbreitet werden – und das sogar, wenn man dort nicht mal einen Account hat. In den Gerichtsprozessen kommen die Plattformen leider immer noch viel zu oft damit durch, durch Unkenntnis vor Strafe geschützt zu sein. Die Justizbehörden machen nichts, die Plattformen machen nichts – jeder von uns soll selbst dafür sorgen, dass er vor rechtswidrigen Inhalten geschützt ist!

Wir brauchen endlich klare Regeln

Prozesse wie unserer sollen zeigen, dass klare Regeln festgelegt werden sollen. Zum Beispiel könnte die EU verpflichten, dass die Plattformen ordentliche Meldeformulare einrichten, die einfach zu bedienen und auszufüllen sind und zu einer Haftung der Plattformen führen. 

Darüber hinaus ist aber auch klar, dass die Plattformen aktuell viel zu stark geschützt werden. Wenn unsere Gesetze und die Gesetze der EU die Plattformen nicht ausreichend in die Pflicht nehmen, dann müssen die Gesetze eben geändert werden. Social Media muss endlich Verantwortung dafür übernehmen, was auf ihren Seiten passiert, und sich darum kümmern, dass das Recht auch im Internet gilt.  

Andere Prozesse haben schon zu Fortschritten in der Rechtsprechung geführt. Als Anas Modamani 2017 gegen Facebook vor das LG Würzburg zog, folgte kurz darauf das NetzDG, das die Löschpflicht einführte. Es gibt auch weitere Verfahren wie das von Michael Blume gegen X, Verfahren von Chan-jo gegen Tiktok, Klagen von Eckart von Hirschhausen und Klagen von Renate Künast gegen Meta, die alle in die gleiche Richtung gehen wie unsere Klage. 

Wir brauchen mehr solcher Klagen. Und die EU-Kommission muss sehen, dass es da Lücken gibt. Also teilt dieses Video und erzählt es weiter – gerne auch euren EU-Abgeordneten! Denn je mehr Reichweite wir generieren, desto eher sieht die EU auch Handlungsbedarf. „Und noch mal eine dicke Geldstrafe für Musk von der EU“ wäre doch auch mal wieder eine schöne Schlagzeile, die einen mit europäischem Patriotismus erfüllen könnten, nicht wahr?

Muss Musk in den Knast?

Okay, aber das ist der große Plan. Zurück zu unserem konkreten Urteil. Und etwas, was ich im Titel geteasert habe: Muss Musk in den Knast? Leider nein, da habe ich etwas auf Clickbait zurückgegriffen – ABER: So weit von der Wahrheit ist es nicht entfernt! Es könnte tatsächlich sein, dass am Ende ein Geschäftsführer von X in Ordnungshaft muss – bis zu sechs Monate. Das ist nur eben Elon Musk derzeit nicht mehr. Wenn in Zukunft jemand wieder derartige Fake-Accounts über mich erstellt und X sie nicht selbstständig löscht, dann müssen sie entweder bis zu 250.000€ Ordnungsgeld zahlen – oder eben in den Knast. Aber selbst wenn es so weit kommen sollte, werden sie sicherlich erst einmal zahlen.

Aber so weit sind wir noch nicht – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – und die X-Anwälte haben Berufung eingelegt. Solange müssen Sie der Auflage bisher nicht Folge leisten. Es sei denn, wir zahlen eine Sicherheitsleistung von 10.000€. Das hinterlegen wir quasi als „Pfand“, für den Fall, dass X gegen die Auflagen verstößt – und nicht derartige Fake-Accounts über mich löscht – und wir dann bei Gericht beantragen, dass sie dafür bestraft werden. Und falls das Urteil in der Berufung oder in einer höheren Instanz aufgehoben werden sollte, müssen wir Schadensersatz zahlen für etwaige Schäden, die wegen der vorläufigen Vollstreckung eingetreten sind. Und das geht dann von dieser Sicherheitsleistung ab.

Sollen wir 10.000€ riskieren?

Sprich: Wir könnten also eine kleine „Wette“ abschließen, dass wir in den anderen Instanzen durchhalten und jetzt schon Verstöße einklagen. In dem Fall bekommen wir am Ende die 10.000€ auch zurück. Aber Volksverpetzer wird zu 100% durch Crowdfunding finanziert – also von euch. 

Und wir wollen offen gesagt nicht mit eurem Geld leichtfertig umgehen und möglicherweise für so etwas Unerwünschtes auf den Putz hauen, und deswegen würden wir gerne, wenn ihr ein Spender von uns seid, wissen, ob ihr wollt, dass wir die Sicherungsmittel bezahlen. So ein wenig ein Stimmungsbild von euch in den Kommentaren oder via Mail an redaktion@volksverpetzer.de. 

Und falls ihr noch keine Spender seid, könnt ihr auch noch Spender werden 😉

Wir müssen weiter kämpfen – und es wird teuer

Womit wir auch beim Thema sind: X hat natürlich bereits schon Berufung eingelegt. Und sie werden das Ganze sicherlich durch alle Instanzen jagen. Also auch wenn wir dieses erste Urteil haben, ist das alles noch lange nicht vorbei. Und sich mit den Anwälten des reichsten Mannes der Welt anlegen, ist wirklich nicht günstig. 

Wir konnten wirklich das alles hier bisher nur machen, weil es so viele von euch tollen Menschen gab, die uns gespendet haben. Wenn ihr wollt, dass wir das weiterhin machen und weiter kämpfen für das Recht im Netz – und gegen Elon Musk –, dann könnt ihr das ganz direkt möglich machen, wenn ihr auf crowdfund.volksverpetzer.de geht und uns einmalig oder mit einem Dauerauftrag unterstützt. Unser bisheriges Budget für diesen Prozess ist auch ziemlich aufgebraucht, aber wir haben nur die erste Etappe überstanden.

Wir machen das nicht wegen des Geldes, aber es kostet einiges, sich für eine gute Sache einzusetzen. Ich danke euch riesig, dass ihr möglich gemacht habt, dass wir gemeinsam gegen X gewinnen konnten!

Auch wenn ihr uns nicht finanziell unterstützen könnt, könnt ihr uns helfen, indem ihr diesen Artikel teilt und von unserem Kampf erzählt! Liken, Kommentieren und uns Folgen hilft natürlich auch. Unsere vielen anderen Projekte, Faktenchecks und Analysen findest du auch auf unserer Website, auf allen Social-Media – und kostenlos und gebündelt in unserer Volksverpetzer-App! Wir bieten Info Broschüren, Videos und wir haben auch einen Podcast, den bisher nicht so viele Leute kennen!

Dann verpasst ihr auch nicht das nächste Update in unserem Kampf gegen rechtswidrige Inhalte im Netz, gegen X und Elon Musk. Bis zum nächsten Mal!

Diesen Artikel gibt’s auch als Video bei Youtube:


Artikelbild: © Matt Rourke/​AP/​dpa

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