[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/vorbild-usa-so-wollen-deutschland-und-die-eu-social-media-konzerne-baendigen\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/vorbild-usa-so-wollen-deutschland-und-die-eu-social-media-konzerne-baendigen\/","headline":"Vorbild USA? So wollen Deutschland und die EU Social-Media-Konzerne b\u00e4ndigen","name":"Vorbild USA? So wollen Deutschland und die EU Social-Media-Konzerne b\u00e4ndigen","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Digitalpolitik Vorbild USA? So wollen Deutschland und die EU Social-Media-Konzerne b\u00e4ndigen In den USA wurde die chinesische Betreiberfirma von Tiktok nun teilverkauft und unter nationalen Firmen aufgeteilt. CORRECTIV hat nachgehakt: Sollte die EU \u00c4hnliches versuchen? von Samira Joy Frauwallner 23. 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So wollen Deutschland und die EU Social-Media-Konzerne b\u00e4ndigen        In den USA wurde die chinesische Betreiberfirma von Tiktok nun teilverkauft und unter nationalen Firmen aufgeteilt. CORRECTIV hat nachgehakt: Sollte die EU \u00c4hnliches versuchen?                     von                                Samira Joy Frauwallner23. Januar 2026                                Ein langer Machtkampf um die Social-Media-Plattform Tiktok endet in den USA nun mit einem \u201eTeilverkauf\u201c der Betreiberfirma. K\u00f6nnte das ein Vorbild f\u00fcr die EU sein? Quelle: Picture Alliance \/ Zumapress.com | Andre M. Chang                            In den USA endet ein langer Machtkampf um die Social-Media-Plattform Tiktok nun mit einem \u201eTeilverkauf\u201c der Betreiberfirma. Dieser soll ein Verbot der App umgehen. Das US-Gesch\u00e4ft von Tiktok wird hierf\u00fcr in eine neue Gesellschaft ausgelagert: Der chinesische Mutterkonzern Bytedance beh\u00e4lt nur noch eine Minderheitsbeteiligung und gr\u00fcndet damit ein Gemeinschaftsunternehmen. Zu den neuen Eigent\u00fcmern geh\u00f6rt nun das Unternehmen Oracle \u2013 geleitet von dem US-Amerikaner Larry Ellison, einem der reichsten Menschen der Welt und einem bekennenden Freund von US-Pr\u00e4sident Donald Trump. Aber auch die Kapitalbeteiligungsgesellschaft Silver Lake und der Investor MGX aus Abu Dhabi k\u00f6nnen als neue Anteilseigner jetzt \u00fcber das US-Gesch\u00e4ft von Tiktok mitbestimmen.\u00a0US-Pr\u00e4sident Donald Trump, links, am 21. Januar 2026. Rechts neben ihm Larry Ellison, der CEO von Oracle. Oracle ist jetzt Teilhaber von Tiktok. Quelle: Picture Alliance \/ CNP\/AdMedia | CNP\/AdMediaWelche Bedeutung hat der US-amerikanische Umgang mit Tiktok f\u00fcr unsere Digitalpolitik?Die Entscheidung der USA, das dortige Gesch\u00e4ft von Tiktok durch politischen Druck in neue Eigent\u00fcmerstrukturen zu \u00fcberf\u00fchren, entfaltet Wirkung \u00fcber die Landesgrenzen hinaus. Sie ber\u00fchrt eine Frage, die auch in Europa seit Jahren diskutiert wird: Wie weit d\u00fcrfen \u2013 und wollen \u2013 demokratische Rechtsstaaten gehen, um die Macht globaler Plattformkonzerne zu begrenzen? Sind staatliche Eingriffe in die Eigent\u00fcmerstruktur gro\u00dfer Technologie-Konzerne wom\u00f6glich ein Vorbild f\u00fcr die EU?Auch in Europa stehen im Zentrum der Debatte immer wieder algorithmische Intransparenz, Desinformation, Risiken f\u00fcr die Meinungsbildung und eine hohe Machtkonzentration bei wenigen Konzernen.\u00a0Die EU setzt aber auf einen rechtsbasierten Ansatz: Mit dem Digital Services Act (DSA) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) existieren Regeln, die in Plattformpraktiken eingreifen k\u00f6nnen, ohne Eigentumsverh\u00e4ltnisse zu ber\u00fchren.\u00a0Darauf verweisen in einer Anfrage von CORRECTIV die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF) sowie Bundestagsabgeordnete aus SPD und Gr\u00fcnen. Das zentrale Defizit liege nicht im Fehlen von Normen, sondern in deren unzureichender Durchsetzung.\u00a0Was ist der Digital Services Act?Der Digital Services Act (DSA) trat Mitte November 2022 in Kraft. Die Regelung soll grundlegende Ma\u00dfnahmen f\u00fcr den digitalen Raum schaffen. Ungeachtet der Standorte der Plattformbetreiber gilt der DSA in der gesamten EU. Was in der Realwelt verboten ist, soll auch im digitalen Raum verboten sein. Der DSA soll sicherstellen, dass dieser Grundsatz umgesetzt wird. Die Betreiber sind damit f\u00fcr die Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich. CORRECTIV berichtete bereits \u00fcber die Rolle des DSA beim Kampf gegen Desinformationen.\u00a0Bei der Umsetzung gibt es jedoch kritische Stimmen: Sie wird als zu z\u00f6gerlich empfunden. Kritiker vermuten, dass die EU weder die m\u00e4chtigen Betreiber, noch US-Pr\u00e4sident Trump ver\u00e4rgern will. Au\u00dferdem kommen mit neuen technischen Entwicklungen, wie zum Beispiel K\u00fcnstliche Intelligenz (KI), neue Herausforderungen.\u00a0EU darf sich nicht von Drittstaaten einsch\u00fcchtern lassenMit Instrumenten wie dem Digital Services Act und der DSGVO sei die EU vergleichsweise stark aufgestellt, so ein Sprecher der GFF. Statt \u201eneue Eskalationsstufen einzuf\u00fchren\u201c, m\u00fcsse bestehendes Recht einfach nur konsequent durchgesetzt werden. Und zwar, ohne sich \u201evon politischen oder wirtschaftlichen Drohungen aus Drittstaaten einsch\u00fcchtern zu lassen\u201c.Bei Eigentumseingriffen differenziert die GFF zur\u00fcckhaltender: Zerschlagungen oder Umstrukturierungen \u2013\u00a0so wie jetzt in den USA praktiziert \u2013 seien nur als \u201eultima ratio\u201c denkbar, etwa bei systematischem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.\u00a0Die Eigentumsverh\u00e4ltnisse des US-Gesch\u00e4ftes von Tiktok wurden nach Einsch\u00e4tzung der GFF nicht wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Bedenken neu strukturiert. Es spreche vieles daf\u00fcr, dass es eher um macht- und um geopolitische Interessen gehe. Die neue Struktur verlagere Kontrolle auf Akteure, die ohnehin gro\u00dfen Einfluss auf \u00f6ffentliche Meinungsbildung haben. Also sei \u201ekaum zu erwarten\u201c, dass dadurch mehr Vielfalt entstehe.Anders gesagt: Mit der Neustrukturierung beim Tiktok-Betreiber wollten die USA wom\u00f6glich nicht ihre B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sch\u00fctzen \u2013 sondern US-Konzerne vor ausl\u00e4ndischer Konkurrenz bewahren.Ansicht eines Tiktok-Bildschirms, nachdem das chinesische Social-Media-Unternehmen seinen Dienst im Januar 2025 vorsorglich eingestellt hatte, nachdem der Oberste Gerichtshof ein Gesetz best\u00e4tigt hatte, das Tiktok in den USA verbietet. Donald Trump erkl\u00e4rte damals, er arbeite an einer langfristigen L\u00f6sung, um den Tiktok-Dienst in den USA wiederherzustellen. (Quelle: Picture Alliance, Anthony Behar\/Sipa USA)Das sagt die EU selbst dazuDie EU-Kommission selbst lie\u00df die Frage von CORRECTIV, ob die US-Einschnitte bei Tiktok Vorbild f\u00fcr die EU sein k\u00f6nnten, unbeantwortet. Eine Sprecherin der Kommission wies lediglich darauf hin, dass die EU mit seinen 450 Millionen Nutzerinnen und Nutzern f\u00fcr Betreiber Sozialer Netzwerke ein \u201eattraktiver Markt\u201c sei. Plattformbetreiber m\u00fcssten sich an die EU-Gesetze halten. \u201eDies ist ein zwingendes Erfordernis, keine Option.\u201cDie Kommission habe Gesetze stets durchgesetzt und werde weiter so verfahren, fair und ohne jede Diskriminierung bestimmter Unternehmen. Ma\u00dfnahmen seien \u201estets verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und unterliegen einer unabh\u00e4ngigen gerichtlichen Kontrolle\u201c.Regierungslinie: Regulieren ja, enteignen neinDass Soziale Netzwerke reguliert werden sollten, ist in Deutschland \u2013 abgesehen von rechtslibert\u00e4ren Ansichten \u2013 weitgehender Konsens. Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Sch\u00e4tzl, betont: Es sei \u201epolitisch geboten\u201c, die Macht gro\u00dfer Social-Media-Konzerne zu begrenzen, unabh\u00e4ngig von ihrer Nationalit\u00e4t. \u201eIm Kern geht es nicht um Nationalit\u00e4t, sondern um strukturelle Machtkonzentration, Intransparenz von Algorithmen, Risiken f\u00fcr Meinungsbildung und demokratische Prozesse sowie Abh\u00e4ngigkeiten im digitalen Binnenmarkt\u201c, so Sch\u00e4tzl.Gleichzeitig bremst er Erwartungen an amerikanische L\u00f6sungen: Eine gezielte Einflussnahme auf Eigent\u00fcmerstrukturen halte er auf EU-Ebene \u201eweder f\u00fcr realistisch noch f\u00fcr rechtlich tragf\u00e4hig\u201c.\u00a0Der europ\u00e4ische Ansatz setze bewusst auf Verhaltenspflichten, Risikominimierung und Wettbewerb \u2013\u00a0nicht auf Eigentumsfragen. Enteignungen oder pauschale Stilllegungen seien \u201erechtlich und politisch kaum verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u201c.\u00a0Als Druckmittel nennt Sch\u00e4tzl stattdessen gezielte Auflagen, hohe Bu\u00dfgelder und funktionale Einschr\u00e4nkungen bei schweren Verst\u00f6\u00dfen, wie sie der DSA vorsieht.\u00a0DSA, DSGVO und Wettbewerb \u2013 was gegen die Macht von US-Konzernen helfen k\u00f6nnteScharf argumentiert Sonja Lemke von der Linken: Gro\u00dfe Plattformen seien eine zentrale gesellschaftliche Infrastruktur, betrieben von Milliardenkonzernen in der Hand weniger Personen.\u00a0Deren Interessen sei nicht Gemeinwohl, sondern maximale Verweildauer und Werbeeinnahmen. Algorithmen dienten dem Zweck, Nutzerinnen \u201es\u00fcchtig zu machen\u201c. Marktmacht werde genutzt, um \u201egenehme Meinungen\u201c zu verst\u00e4rken und kritische Stimmen zu verdr\u00e4ngen.\u00a0\u201eZunehmend nutzen sie ihre Marktmacht auch, um ihnen genehme Meinungen gro\u00df zu machen und kritische Stimmen verschwinden zu lassen. Gerade bei US-amerikanischen Unternehmen f\u00e4llt die Unterwerfung unter den Trump-Faschismus besonders auf.\u201cSonja Lemke Die LinkeDer Teilverkauf von Tiktok in den USA tauge aus dieser Sicht nicht als Vorbild: Ein Eigent\u00fcmerwechsel \u00e4ndere nichts am problematischen Gesch\u00e4ftsmodell. Entscheidend gegen die US-Konzerne sei die konsequente Durchsetzung von DSA, DSGVO und dem Wettbewerbsrecht \u2013\u00a0erg\u00e4nzt um ein grunds\u00e4tzliches Verbot von Tracking und personalisierter Werbung.\u00a0Lemke fordert, gemeinn\u00fctzige Alternativen zu f\u00f6rdern, etwa das \u201eFediverse\u201c, oder \u00f6ffentlich organisierte Plattformen nach dem Vorbild des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks zu schaffen.\u00a0Zur Durchsetzung bisheriger EU-Gesetzgebungen wie dem DSA w\u00fcrden st\u00e4rkere Mittel helfen: hohe Geldstrafen und Stilllegungen h\u00e4lt sie bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen f\u00fcr denkbar; Enteignunen seien rechtlich derzeit nicht vorgesehen. Eine Vergesellschaftung Sozialer Netzwerke nach Art. 15 GG aber zumindest diskussionsw\u00fcrdig.\u00a0Ein Sprecher des Bundesministeriums f\u00fcr Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erkl\u00e4rte hierzu auf CORRECTIV-Anfrage: \u201eWir sehen, dass der DSA Wirkung zeigt. Aufgrund von EU-Verfahren wurde der Dienst Tiktok Rewards Lite beispielsweise in der EU nicht eingef\u00fchrt.\u201cDie Gr\u00fcnen: Die EU habe l\u00e4ngst ein \u201escharfes Schwert\u201c gegen Hass, Hetze und PolarisierungZur Quelle wechselnAuthor: Samira Joy Frauwallner"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Vorbild USA? So wollen Deutschland und die EU Social-Media-Konzerne b\u00e4ndigen","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/vorbild-usa-so-wollen-deutschland-und-die-eu-social-media-konzerne-baendigen\/#breadcrumbitem"}]}]