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Vorläufiges Ergebnis: X-Twitter verstößt gegen EU-Regeln für Plattformen

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Vorläufiges ErgebnisX-Twitter verstößt gegen EU-Regeln für Plattformen

Die EU-Kommission hat heute ihre vorläufigen Ergebnisse zu Verstößen von Elon Musks Plattform gegen den Digital Services Act übermittelt. Es geht um täuschende blaue Haken, intransparente Werbung und mangelhaften Zugang zu Daten für Forschende. Das Verfahren könnte in einer hohen Strafe enden.


Maximilian Henning – in Nutzerrechtekeine Ergänzungen
X zeigt sich zu verschlossen, findet die Kommission. – Public Domain Pexels / BM Amaro

X, ehemals Twitter, verstößt gegen verschiedene Regeln des Digital Services Acts. Das ist das vorläufige Ergebnis einer Untersuchung der EU-Kommission. Die Kommission übermittelte dieses Ergebnis heute an X.

Die EU hat mit dem Digital Services Act (DSA) neue Regeln für Online-Plattformen festgelegt. Sie legt heute zum ersten Mal das vorläufige Ergebnis einer Untersuchung unter diesen Regeln vor.

Die Untersuchung ist mit der heutigen Ankündigung noch nicht beendet: X darf sich nun schriftlich verteidigen. Sollte die Kommission dann zu dem Schluss kommen, dass ihr Ergebnis trotzdem zutraf, kann sie eine Strafzahlung verhängen. Diese Strafe darf bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes einer Plattform betragen.

X hat unter Elon Musk einen großen Teil seines Umsatzes eingebüßt. Bloomberg berichtet, dass der Gesamtumsatz 2023 rund 3,4 Milliarden US-Dollar betragen dürfte. Die DSA-Strafe könnte damit um die 200 Millionen US-Dollar betragen.

Täuschende blaue Haken

Die heute vorgestellten Ergebnisse konzentrieren sich auf drei Bereiche: die blauen Haken neben den Namen mancher Accounts, die Transparenz von Werbung und den Zugang zu öffentlichen Daten für Forschende.

Das Problem der EU-Kommission mit den blauen Haken ist, dass sie im allgemeinen Verständnis einen Account mit verifizierter Identität kennzeichnen. Tatsächlich gibt es die blauen Haken auf X aber für knapp zehn Euro im Monat zu kaufen. „Das ist ein großer Unterschied zu Industriestandards und heutigen Normen, aber auch zu dem, was Nutzer:innen gewohnt sind“, sagte heute ein Beamter der Kommission. Es handele sich deshalb um ein sogenanntes Dark Pattern, also eine Manipulation von Nutzenden.

Wenn Accounts mit blauen Haken auf X-Posts antworten, werden ihre Antworten bevorzugt angezeigt. Auch das sei ein Dark Pattern, so der Kommissionsbeamte: „Man kann sich selber eine Priorisierung kaufen. Wir glauben, dass das irreführend ist.“

Intransparente Werbung

Nach den Regeln des DSA müssen Plattformen Informationen über bei ihnen gezeigte Werbung zur Verfügung stellen. Dafür schreibt das Gesetz eine Datenbank vor, die durchsuchbar und verlässlich sein muss. Das ist bei X nicht der Fall, meint die Kommission. „Sie funktioniert technisch eigentlich nicht, weil man Ewigkeiten braucht, um irgendeine Art Datensatz herunterzuladen“, sagte heute der leicht frustriert wirkende Kommissionbeamte.

Die Datensätze, die man herunterladen könne, seien oft unvollständig. Das erschwere die Aufsicht und die Suche nach Problemen mit Werbung auf X, so die Kommission.

Mangelhafter Zugang zu Daten für Forschende

Große Plattformen müssen unter dem DSA Forschenden Zugang zu vorgeschriebenen Daten geben. Daran hält sich X momentan laut der Kommission nicht. Dabei geht es um Probleme mit Daten, die sowieso schon zugänglich sind, etwa auf der Seite der Plattform. Die Geschäftsbedingungen von X verbieten das massenhafte Abrufen der Webseite, sogenanntes Scrapen.

Auch der vorgeschriebene Zugang zu Daten über eine API funktioniert nach Ansicht der Kommission nicht. Es gibt zwar eine API, also eine Programmierschnittstelle, die scheint aber Forschende mit „unverhältnismäßig hohen Gebühren“ abzuschrecken.

Um ansonsten Zugang zu Daten zu bekommen, müssen sich Forschende verifizieren lassen. Das System dafür sei „zusammengebastelt“ und funktioniere nicht richtig, so der Kommissionsbeamte heute. Außerdem müssten europäische Forschende einen Überprüfungsprozess in den USA durchlaufen, der mehrere Monate lang dauert und sehr intransparent sei. Nur sehr wenige hätten ihn bisher erfolgreich absolviert.

Verfahren zu Desinformation läuft weiter

Die Kommission hat diese Bedenken bereits in einer Reihe von Treffen mit X besprochen. Dazu hat sie auch Meinungen von den Behörden eingeholt, die in den EU-Mitgliedstaaten für den DSA zuständig sind. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur. Neben der eigenen Expertise im neu aufgebauten Zentrum für algorithmische Transparenz war die Kommission außerdem in Kontakt mit verschiedenen Expert:innen. „Sie haben uns unseren Verdacht bestätigt, dass X bei diesen Themen nicht den Regeln entspricht“, so der Beamte heute.

Ein weiteres Verfahren zu Desinformation und illegalen Inhalten läuft weiter. Man mache „ausgezeichneten Fortschritt“, hieß es dazu heute aus der Kommission. Auch dabei sei man im Kontakt mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft.

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Author: Maximilian Henning

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