[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/warum-der-who-pandemievertrag-die-nationale-souveraenitaet-nicht-einschraenkt\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/warum-der-who-pandemievertrag-die-nationale-souveraenitaet-nicht-einschraenkt\/","headline":"Warum der WHO-Pandemievertrag die nationale Souver\u00e4nit\u00e4t nicht einschr\u00e4nkt","name":"Warum der WHO-Pandemievertrag die nationale Souver\u00e4nit\u00e4t nicht einschr\u00e4nkt","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Am 20. Mai 2025 haben sich die Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach mehr als drei Jahren darauf geeinigt, dass es einen Pandemievertrag geben soll. Die L\u00e4nder wollen so k\u00fcnftig gemeinsam Pandemien besser vorbeugen und bek\u00e4mpfen. 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Mai 2025 haben sich die Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach mehr als drei Jahren darauf geeinigt, dass es einen Pandemievertrag geben soll. Die L\u00e4nder wollen so k\u00fcnftig gemeinsam Pandemien besser vorbeugen und bek\u00e4mpfen. In Sozialen Netzwerken wird bereits seit Beginn der Verhandlungen Stimmung gegen das Abkommen gemacht, da es angeblich \u00fcber nationalen Gesetzen stehen w\u00fcrde \u2013 auch aktuell verbreiten sich solche Behauptungen in Sozialen Netzwerken.Es sind vor allem AfD-Profile, die von einem \u201eAngriff auf unsere Freiheit\u201c sprechen: So behauptete etwa die AfD-Europaabgeordnete Anja Arndt auf Instagram, dass die WHO nun mit \u201ediktatorischen Vollmachten\u201c ausgestattet sei. Sie k\u00f6nne \u201eZwangsma\u00dfnahmen\u201c wie Impfpflichten und Lockdowns \u00fcber nationale Parlamente hinweg beschlie\u00dfen. Die Bundestagsabgeordnete der AfD, Christina Baum, schrieb auf X, der Vertrag mache die \u201enationalstaatliche Souver\u00e4nit\u00e4t bedeutungslos\u201c.Die AfD-Politikerin Arndt behauptet auf Instagram, die WHO k\u00f6nne k\u00fcnftig Lockdowns und Impfpflichten diktieren. Das ist falsch. (Quelle: Instagram; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)WHO kann seit Jahren gesundheitliche Notlagen ausrufenAuf Nachfrage bei Anja Arndt, wie sie zu diesen Schl\u00fcssen kommt, erhielten wir keine Antwort. Christina Baum schrieb uns: \u201eDer Generalsekret\u00e4r der WHO hat durch diesen Vertrag die alleinige Macht, jederzeit eine Notlage \/ Pandemie auszurufen, ohne demokratische Kontrolle\u201c. Dieser Alleinvertretungsanspruch hebele alle Souver\u00e4nit\u00e4tsversicherungen im Pandemievertrag aus. Doch das ist irref\u00fchrend.Von einer Pandemie spricht man, wenn sich eine Krankheit \u00fcber L\u00e4ndergrenzen hinweg oder gar global ausbreitet. Der Generaldirektor der WHO kann in so einem Fall eine \u201egesundheitliche Notlage inter\u00adnationaler Trag\u00adweite\u201c ausrufen, nachdem er die Ansichten eines Notfallausschusses angeh\u00f6rt hat. Grundlage daf\u00fcr ist jedoch nicht der Pandemievertrag, sondern die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005, die seit Jahren vollst\u00e4ndig im deutschen Recht verankert sind.Mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften haben sich die Mitgliedsstaaten der WHO unter anderem verpflichtet, F\u00e4lle von bestimmten Infektionskrankheiten an die Organisation zu melden. Die WHO \u00fcberwacht dadurch das globale Infektionsgeschehen und kann auf dieser Grundlage eine gesundheitliche Notlage ausrufen. Die Befugnisse dazu bestehen also bereits seit Jahren und wurden beispielsweise w\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie angewandt.WHO-Generaldirektor kann Ma\u00dfnahmen empfehlen \u2013 L\u00e4nder entscheiden aber selbst, ob sie sie umsetzenWas bedeutet eine gesundheitliche Notlage in der Praxis? Laut WHO dient eine solche Lage in erster Linie als internationale Warnung vor einem Gesundheitsrisiko. Wurde eine Notlage ausgerufen, ist der WHO-Generaldirektor befugt, \u201ezeitlich begrenzte Empfehlungen\u201c f\u00fcr bestimmte Ma\u00dfnahmen auszusprechen.AfD-Politikerin Baum bezeichnete diese Empfehlungen in ihrer Antwort an uns als \u201ediktatorisch\u201c und behauptete, Staaten k\u00f6nnten sich dagegen \u201epraktisch nicht mehr wehren\u201c.\u00a0 Im Abkommen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften werden die Empfehlungen jedoch explizit als \u201eunverbindlich\u201c definiert. Das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit schrieb 2024 auf seiner Webseite zu einer \u00c4nderung der IGV, dass die Empfehlungen des Generaldirektors weiterhin nicht verpflichtend seien.Markus Kaltenborn, Rechtswissenschaftler an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum, schreibt uns auf Anfrage ebenfalls, dass sich aus den Empfehlungen im Rahmen einer Gesundheitsnotlage \u201ekeine \u00fcber einen Appell hinausgehende Wirkung f\u00fcr die adressierten Regierungen herleiten\u201c lie\u00dfen.Was \u00e4ndert sich durch den Pandemievertrag der WHO?Mit dem Pandemievertrag verpflichten sich die WHO-Mitgliedsstaaten zus\u00e4tzlich zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu mehreren Ma\u00dfnahmen, um m\u00f6glichen Pandemien vorzubeugen, und die Reaktion auf einen Ausbruch besser zu koordinieren. Dadurch soll es beispielsweise bei der Verteilung von Schutzausr\u00fcstung und Medikamenten in Zukunft gerechter zugehen. W\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie waren vor allem \u00e4rmere L\u00e4nder von der Knappheit dieser Ressourcen betroffen. Medizinisches Personal soll in zuk\u00fcnftigen pandemischen Lagen au\u00dferdem bevorzugten Zugang dazu erhalten.Zudem m\u00fcssen Mitgliedstaaten potenzielle Erreger bei Menschen und Tieren genau beobachten sowie Proben und DNA-Sequenzen von Erregern f\u00fcr die Medikamentenentwicklung frei zur Verf\u00fcgung stellen. Im Gegenzug dazu sollen Impfstoffhersteller verpflichtet werden, einen Teil ihrer Produktion kostenlos an \u00e4rmere L\u00e4nder zu spenden, und einen weiteren Teil zu verg\u00fcnstigten Preisen abzugeben.Dieser Teil des Vertrags ist noch nicht fertig (Stand: 3. Juni 2025): Als N\u00e4chstes m\u00fcssen sich die L\u00e4nder einigen, wie die Verteilung von Impfstoffen geregelt werden soll. Laut WHO wird das mindestens bis 2026 dauern. Erst danach kann der Vertrag von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Er tritt in Kraft, wenn 60 der 194 Mitgliedsstaaten diesen Schritt abgeschlossen haben.WHO darf keine Impfpflicht oder Lockdowns verh\u00e4ngenPedro A. Villarreal forscht bei der Stiftung Wissenschaft und Politik zu internationalem Gesundheitsrecht und der WHO. Er schreibt uns auf Anfrage, dass die Empfehlungen im Rahmen einer gesundheitlichen Notlage durch den Pandemievertrag \u201ef\u00fcr die Mitgliedstaaten weiterhin nicht rechtlich bindend\u201c sein werden.Der Vertrag enth\u00e4lt mit Artikel 22 Absatz 2 dar\u00fcber hinaus eine Passage, die explizit ausschlie\u00dft, dass die WHO die von Arndt bef\u00fcrchteten Ma\u00dfnahmen anordnen kann. Dort hei\u00dft es zusammengefasst:Keine Bestimmung des Pandemievertrags gew\u00e4hrt der WHO oder ihrem Generaldirektor die Befugnis, nationales Recht zu verf\u00fcgen, zu \u00e4ndern oder anderweitig vorzugeben. [\u2026] Ebensowenig darf die WHO spezielle Ma\u00dfnahmen wie Reisebeschr\u00e4nkungen, Impfpflichten, therapeutischen oder diagnostischen Verfahren oder Lockdowns anordnen.Auch an anderen Stellen des Vertrags wird explizit betont, dass die vereinbarten Ma\u00dfnahmen immer unter Ber\u00fccksichtigung von nationalem Recht und regionalen Umst\u00e4nden umgesetzt werden sollen. Villarreal schreibt uns dazu, dass \u201ealle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Gesundheitsma\u00dfnahmen bei k\u00fcnftigen Pandemien weiterhin von den nationalen Gesundheitsbeh\u00f6rden getroffen werden.\u201cDas Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit teilt diese Auffassung. In einer Pressemitteilung hei\u00dft es: \u201eMit dem Pandemieabkommen werden keine Souver\u00e4nit\u00e4tsrechte der Mitgliedstaaten angetastet. Dort ist festgehalten, dass Entscheidungen \u00fcber konkrete Reaktionen auf Gesundheitskrisen nach wie vor von den einzelnen L\u00e4ndern getroffen werden.\u201cDar\u00fcber hinaus sieht der Pandemievertrag keine Sanktionen f\u00fcr Staaten vor, die den Zusagen des Vertrages nicht nachkommen. \u201eDer Vertrag setzt vielmehr ausschlie\u00dflich auf die Mechanismen der Freiwilligkeit und internationalen Zusammenarbeit\u201c, so Kaltenborn.Redigatur: Paulina Thom, Sarah ThustDie wichtigsten, \u00f6ffentlichen Quellen f\u00fcr diesen Faktencheck:Vorl\u00e4ufige Version des Pandemievertrags, WHO, 14. Mai 2025: Link (Englisch, archiviert)Internationale Gesundheitsverordnung, dritte Edition, WHO, 2005: Link (Englisch, archiviert)Zur Quelle wechselnAuthor: Johannes Gille"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Warum der WHO-Pandemievertrag die nationale Souver\u00e4nit\u00e4t nicht einschr\u00e4nkt","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/warum-der-who-pandemievertrag-die-nationale-souveraenitaet-nicht-einschraenkt\/#breadcrumbitem"}]}]