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Weiteres gefälschtes Zitat von Annalena Baerbock: Grünen-Kandidatin will Witwenrente nicht abschaffen

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Auf Facebook verbreitet sich ein Bild mit einem angeblichen Zitat der Grünen-Kandidatin für die Bundestagswahl, Annalena Baerbock: Sie wolle die Witwenrente abschaffen, um die so eingesparten Gelder für die Integration von Geflüchteten zu verwenden. Das Bild wurde auf Facebook binnen eines Tages insgesamt mehr als 2.800 Mal geteilt und uns auch mehrfach zugeschickt.

Bild von Annalena Baerbock mit gefälschtem Zitat
Das auf Facebook und Twitter verbreitete Bild mit dem gefälschten Zitat (Quelle: Facebook / Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Wir haben bei der Pressestelle der Partei Bündnis 90/Die Grünen nachgefragt, ob Annalena Baerbock dieses Zitat wirklich so geäußert hat. Eine Pressereferentin verwies uns auf einen Tweet von Parteisprecherin Nicola Kabel. Darin bezeichnet Kabel das Zitat am 6. Mai als „schlicht und einfach gefälscht“. 

Keine Hinweise auf eine Äußerung von Annalena Baerbock zur Witwenrente

Auch eine Google-Suche nach den Begriffen „Baerbock Witwenrente“, „Baerbock Witwenrente abschaffen“ oder nach dem ersten Satz des angeblichen Zitats liefert keine Treffer für Aussagen der Grünen-Kandidatin zu diesem Thema. Im Wahlprogramm der Grünen für die Bundestagswahl im September tauchen die Worte „Hinterbliebenenrente“ und „Witwenrente“ ebenfalls nicht auf. 

Tweet von Nicola Kabel
Tweet der Parteisprecherin der Grünen, Nicola Kabel (Screenshot und Markierung: CORRECTIV.Faktencheck)

Erst vor Kurzem kursierte eine andere Fälschung eines Zitats von Annalena Baerbock bezüglich eines Hundeverbots, das sie angeblich gefordert habe.

Die sogenannte Witwen- und Witwerrente soll sicherstellen, dass die finanzielle Versorgung der hinterbliebenen Person sichergestellt ist, wenn Lebensgefährten oder Ehepartnerinnen sterben. Anders als in dem Facebook-Beitrag suggeriert wird, bekommen diese Rente nicht nur Frauen. Je nach Alter der Hinterbliebenen und abhängig von anderen Faktoren beträgt die Rente zwischen 25 und 60 Prozent des Einkommens der gestorbenen Person.

Redigatur: Alice Echtermann, Sarah Thust

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Author: Steffen Kutzner

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