[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"NewsArticle","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wurde-christian-lindners-mailpostfach-geloescht\/#NewsArticle","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wurde-christian-lindners-mailpostfach-geloescht\/","headline":"Wurde Christian Lindners Mailpostfach gel\u00f6scht?","name":"Wurde Christian Lindners Mailpostfach gel\u00f6scht?","description":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechseln Auskunftsrechte Wurde Christian Lindners Mailpostfach gel\u00f6scht? Die Bundesregierung will offensichtlich weiter Mailf\u00e4cher, Chatnachrichten und Kalender ausgeschiedener Regierungsmitglieder l\u00f6schen \u2013 trotz schriftlicher Warnung des Bundesarchivs. Die Mailf\u00e4cher der im November 2024 ausgeschiedenen FDP-Minister Lindner und Buschmann k\u00f6nnten bereits gel\u00f6scht sein. von Hans-Martin&#8230;","datePublished":"2025-05-09","dateModified":"2025-05-09","author":{"@type":"Person","@id":"##Person","name":"Correctiv.org","url":"#","identifier":15,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/51a6c0962ec4a7a9fff8508f3b6a21069f40fbb9a1ee7294cca7a040ced87b6c?s=96&d=monsterid&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/51a6c0962ec4a7a9fff8508f3b6a21069f40fbb9a1ee7294cca7a040ced87b6c?s=96&d=monsterid&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Person","name":"Dirk Bachhausen","image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/dirk_profil-300x300.jpg","url":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/dirk_profil-300x300.jpg","width":600,"height":60}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Zeitungsleser.webp","url":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Zeitungsleser.webp","height":534,"width":800},"url":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wurde-christian-lindners-mailpostfach-geloescht\/","about":["Politik"],"wordCount":1766,"keywords":["christian","geloscht","lindners","mailpostfach","wurde"],"articleBody":"Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck \/ Zur Quelle wechselnAuskunftsrechteWurde Christian Lindners Mailpostfach gel\u00f6scht?        Die Bundesregierung will offensichtlich weiter Mailf\u00e4cher, Chatnachrichten und Kalender ausgeschiedener Regierungsmitglieder l\u00f6schen \u2013 trotz schriftlicher Warnung des Bundesarchivs. Die Mailf\u00e4cher der im November 2024 ausgeschiedenen FDP-Minister Lindner und Buschmann k\u00f6nnten bereits gel\u00f6scht sein.                    von                                Hans-Martin Tillack09. Mai 2025                                Ex-Minister Lindner, Buschmann, Stark-Watzinger (rechts Bildseite): Was passierte mit ihren Mails und Chats? Quelle: picture alliance \/ NurPhoto | Christian Marquardt                            Transparenz \u00fcber das Handeln der Regierung ist ein wesentlicher Baustein der Demokratie. Welche E-Mails und Chatnachrichten ein Bundeskanzler oder Minister in seiner Amtszeit ausgetauscht hat, mit wem er sich wann getroffen hat und worum es ging, sollte auch nach dem Ausscheiden eines Amtstr\u00e4gers nachvollziehbar sein. Das Bundesarchivgesetz sieht vor, dass Unterlagen der Regierung nicht einfach gel\u00f6scht werden d\u00fcrfen, sondern dem Bundesarchiv angeboten werden m\u00fcssen \u2013 einer Beh\u00f6rde in Koblenz, die daf\u00fcr zust\u00e4ndig ist, die Dokumente und Dateien der Regierung zu sichern, um f\u00fcr Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen.Doch die Bundesministerien und das Kanzleramt hielten sich in der Vergangenheit h\u00e4ufig nicht an die Vorgaben des Bundesarchivs \u2013 sie legten das Gesetz anders aus und l\u00f6schten die E-Mail-F\u00e4cher, Kalenderdaten und Chatverl\u00e4ufe von Regierungsmitgliedern, anstatt sie ans Archiv zu \u00fcbergeben.Auch jetzt, beim Ausscheiden der Regierungsmitglieder der Ampel-Koalition, droht diese L\u00f6schpraxis sich zu wiederholen. Aktuell geht es um die Frage, ob die Mailf\u00e4cher der am 7. November ausgeschiedenen Minister Christian Lindner und Marco Buschmann (beide FDP) schon gel\u00f6scht sind oder kurz vor der L\u00f6schung stehen. Das zeigen aktuelle Recherchen von CORRECTIV.Bundesarchiv stemmt sich gegen L\u00f6schungenInterne Unterlagen belegen, wie die Verantwortlichen beim Bundesarchiv sich derzeit darum bem\u00fchen, solche Vernichtungsaktionen zu verhindern.In gleichlautenden Schreiben hat die Archivierungsbeh\u00f6rde am 26. Februar das Kanzleramt und einen Gro\u00dfteil der Ministerien an ihre gesetzliche Pflicht erinnert, Dateien zur Aufbewahrung anzubieten: \u201eDas Bundesarchiv weist daher ausdr\u00fccklich darauf hin, dass ihm die E-Mail-Postf\u00e4cher, Kalenderdaten, Messenger-Accounts, Dateiablagen usw. ausscheidender Leitungspersonen zur \u00dcbernahme anzubieten sind, bevor eine L\u00f6schung in Betracht kommt\u201c, hei\u00dft es in den von Abteilungsleiter Tobias Herrmann unterzeichneten Schreiben.In einer zweiten Serie von Schreiben an das Kanzleramt und die Ministerien am 13. M\u00e4rz bekr\u00e4ftigte der Abteilungsleiter seine Forderung. Es gehe ihm darum, \u201eunumkehrbare L\u00f6schungen zu verhindern und die Beratung durch das Bundesarchiv anzubieten\u201c, schrieb Herrmann. Nach \u201eallen bisherigen Erfahrungen und Ru\u0308ckmeldungen\u201c herrsche bei den Archiven des Bundes und der L\u00e4nder \u201einzwischen der Eindruck vor, dass eine vollst\u00e4ndige Aktenfu\u0308hrung aufgrund elektronischer Abl\u00e4ufe teilweise nicht mehr vollumf\u00e4nglich gew\u00e4hrleistet ist\u201c.Das Kanzleramt und die Bundesministerien wiesen bisher darauf hin, eine Aufbewahrung und Anbietung ganzer Mailf\u00e4cher sei nicht n\u00f6tig. Mit Verweis auf die regul\u00e4re Aktenf\u00fchrung argumentierte die Bundesregierung, aus ihrer Sicht seien damit die gesetzlichen Vorgaben erf\u00fcllt. Minister und Staatssekret\u00e4re und ihre Mitarbeiter h\u00e4tten bereits w\u00e4hrend ihrer Amtszeit daf\u00fcr gesorgt, dass alle relevanten Informationen aus den Mails und Chats zu den offiziellen Akten genommen wurden \u2013 und die biete man dann dem Bundesarchiv an.Allerdings hat sich in der Praxis immer wieder gezeigt, dass Informationen, die sich sp\u00e4ter als durchaus relevant erwiesen, in Chats oder E-Mails steckten. Ein Beispiel: Die Abgeordneten in Untersuchungsaussch\u00fcssen des Bundestages mussten im Jahr 2020 feststellen, dass Textnachrichten auf Handys der fr\u00fcheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und des damaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) gel\u00f6scht waren.Ende 2022 machte die Welt publik, dass das Kanzleramt und die meisten Ministerien beim Ausscheiden ihrer Regierungsmitglieder deren Mailf\u00e4cher pauschal l\u00f6schen. Zuletzt kam es im Untersuchungsausschuss zum Afghanistan-Abzug zu einem Eklat, als 2023 bekannt wurde, dass der Dienstkalender von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht mehr vorhanden war.FDP-Minister lie\u00dfen Mails nicht anbietenAkut steht die Frage an, was mit den Mails und Dateien der drei am 7. November 2024 ausgeschiedenen FDP-Minister passiert ist. Laut Auskunft des Bundesarchivs hat es f\u00fcr Ex-Finanzminister Christian Lindner und die ehemalige Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (beide FDP) bisher weder die Mailf\u00e4cher, noch Messenger-Accounts, Kalender und Dateiablagen erhalten. Damit stellt sich insbesondere die Frage, ob Lindners Mailf\u00e4cher bereits gel\u00f6scht sind.Lediglich vom ehemaligen Justizminister Marco Buschmann ging beim Bundesarchiv Ende 2024 etwas ein, aber nur die Kalenderdaten. Schon das war ein ungew\u00f6hnlicher Schritt: Das Kanzleramt und die anderen Ministerien \u00fcbergeben bisher nicht regul\u00e4r solche Nachweise \u00fcber die Termine und Treffen der Regierungsmitglieder.Buschmanns Mailf\u00e4cher dagegen d\u00fcrften bereits gel\u00f6scht sein \u2013 nach den Vorgaben, die unter ihm verabschiedet wurden, war eine Vernichtung drei Monate nach seinem Ausscheiden vorgesehen.Auf eine Anfrage reagierte Buschmann bisher nicht. Lindner und Stark-Watzinger beantworteten Fragen zu den Vorg\u00e4ngen ebenfalls nicht, sondern lie\u00dfen von der FDP-Pressestelle an ihre ehemaligen Ministerien verweisen. Diese antworteten ebenso wie das Justizministerium bisher nicht auf am Montag fr\u00fch \u00fcbermittelte Fragen.Bundesarchiv hatte Buschmann vorgewarntIm Justizministerium war bereits zu Buschmanns Zeiten bekannt, dass das Bundesarchiv auch die \u00dcbermittlung der Mailf\u00e4cher ausgeschiedener Minister und Staatssekret\u00e4re erwartete. So hatte eine zust\u00e4ndige Bedienstete des Archivs bereits im Jahr 2023 in zwei Gespr\u00e4chen mit ihrem Ansprechpartner im Justizministerium informiert, dass aus ihrer Sicht die \u201eAnbietungspflicht\u201c auch f\u00fcr die Mails gelte. Das hielt sie in zwei Vermerken vom Januar und Mai 2023 fest, die CORRECTIV vorliegen.Zuletzt wies die Archivarin laut einer Notiz vom 25. Mai 2023 \u201eauf die entsprechende Anbietungspflicht\u201c hin. Laut der Vermerke versprach ihr Gespr\u00e4chspartner im Justizministerium in beiden F\u00e4llen, sich dazu \u201emit seinen Vorgesetzten\u201c abzustimmen.Auch das Finanzministerium erhielt bereits unter der F\u00fchrung von Christian Lindner eine Vorwarnung. Diese betraf seinen Kalender. Eine Bedienstete des Bundesarchivs best\u00e4tigte dem Ressort im Oktober 2022 per Mail, dass die \u201eKalender von Leitungspersonen\u201c wie Ministern oder Staatssekret\u00e4rinnen in der Tat \u201epotentiell archivw\u00fcrdig\u201c und daher anzubieten seien.Offenbar ignorierte das Finanzministerium in der Folge diesen Hinweis. In einem Erlass des Ministeriums vom 29. November 2023 wurde f\u00fcr alle Personalabg\u00e4nge \u2013 darunter auch Minister \u2013 verf\u00fcgt, dass \u201edas E-Mail-Postfach (inklusive Kalender)\u201c mit dem Ausscheiden \u201ezu deaktivieren\u201c sei. 180 Tage sp\u00e4ter seien die Datens\u00e4tze \u201eautomatisiert und unwiderruflich zu l\u00f6schen\u201c. Demnach m\u00fcsste das Mailfach des damaligen Finanzministers Lindner dieser Tage zur L\u00f6schung anstehen oder bereits vernichtet sein.Auch in anderen Ministerien trifft das Bundesarchiv mit seinen Forderungen bereits auf Widerst\u00e4nde.Auf Anfrage von CORRECTIV k\u00fcndigte das seit Dienstag von Alexander Dobrindt (CSU) gef\u00fchrte Innenministerium an, bei seiner bisherigen Praxis zu bleiben. Zwar nehme man \u201edas Anliegen des Bundesarchivs\u201c sehr ernst, politische Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. \u201eDie Einsch\u00e4tzung des Bundesarchivs zur Veraktungspraxis\u201c teile das Ministerium allerdings nicht.Man sehe \u201einsofern auch keine Veranlassung von seiner bisherigen Praxis abzuweichen\u201c. \u00c4hnlich \u00e4u\u00dferten sich das von Carsten Schneider (SPD) gef\u00fchrte Umweltministerium und \u2013 bereits am Dienstag \u2013 das Bundesarbeitsministerium unter dem damaligen Minister Hubertus Heil (SPD). Beide halten daran fest, dem Bundesarchiv das veraktete Schriftgut zu \u00fcbergeben \u2013 also nicht ganze Mailf\u00e4cher oder Chatprotokolle.Das seit Dienstag von Friedrich Merz (CDU) gef\u00fchrte Kanzleramt und die \u00fcbrigen Ministerien antworteten bisher nicht auf Fragen. Offen ist auch die Reaktion des neuen Staatsministers f\u00fcr Kultur, Wolfram Weimer. Dessen Beh\u00f6rde ist f\u00fcr die Rechts- und Fachaufsicht \u00fcber das Bundesarchiv zust\u00e4ndig. Auch bei ihr kamen im Februar und M\u00e4rz die Mahnschreiben von Abteilungsleiter Herrmann an. Das Bundesarchiv m\u00f6chte auch Zugang zu Mails und Dateien von Weimers Vorg\u00e4ngerin Claudia Roth (Gr\u00fcne).Die Archivierungsbeh\u00f6rde verf\u00fcgt \u00fcber keine Zwangsmittel, um solche Datenvernichtungen zu verhindern. Die aktuelle Aufforderung bringt die Bundesregierung aber auf alle F\u00e4lle in Erkl\u00e4rungsnot. Bisher hatte man dort wiederholt beteuert, die L\u00f6schungen seien zul\u00e4ssig, trotz des eigentlich eindeutigen Wortlauts des Bundesarchivgesetzes. Demnach m\u00fcssen die Stellen des Bundes dem staatlichen Archiv eigentlich \u201ealle Unterlagen\u201c anbieten, die nicht mehr ben\u00f6tigt werden. Eingeschlossen sind elektronische Unterlagen.Verschwundene MailsHinter den L\u00f6schungen steht offenbar die Sorge mancher Politiker, dass die \u00d6ffentlichkeit Zugang zu heiklen Interna bekommen k\u00f6nnte. Das Bundesarchiv betonte zugleich in seinen aktuellen Mahnschreiben an das Kanzleramt und die Ministerien, dass es ihm \u201enicht um eine vorzeitige allgemeine Zug\u00e4nglichmachung von Informationen\u201c gehe, die noch Schutzfristen unterl\u00e4gen. In vielen F\u00e4llen sind solche archivierten Unterlagen erst 30 Jahre nach dem Entstehen f\u00fcr Historiker, Journalisten und andere Interessenten zug\u00e4nglich.Es geht dabei auch um eine Grundsatzfrage: Sind solche Mails und Dateien der Privatbesitz der Regierenden? Oder sind sie dank des Informationsfreiheitsgesetzes und der Archivregeln das Eigentum aller B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen, quasi als Ged\u00e4chtnis der Republik?Dass die Veraktungsprinzipien der Bundesregierung wom\u00f6glich nicht ausreichen, um Datenverluste zu verh\u00fcten, zeigte sich etwa im Sommer 2024. Damals gab es in der F\u00f6rdergeldaff\u00e4re im Bildungsministerium unter der FDP-Politikerin Stark-Watzinger Zweifel, ob relevante Chatnachrichten veraktet wurden. Im Mai 2022 wiederum waren im Finanzministerium E-Mails nicht mehr verf\u00fcgbar, die der damalige Staatssekret\u00e4r und sp\u00e4tere Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) im Jahr 2020 mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte \u2013 dem damaligen Besitzer eines Anbieters von Verschl\u00fcsselungstechnik, zu dessen Kunden die Bundesregierung geh\u00f6rte.Wegen der m\u00f6glichen L\u00f6schung dieser Mails stellte der fr\u00fchere Linken-Politiker und heutige BSW-Europaabgeordnete Fabio De Masi im Jahr 2023 Strafanzeige wegen des Tatbestands der unzul\u00e4ssigen Datenver\u00e4nderung. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber im M\u00e4rz 2024 wieder ein. Aus Sicht der Ermittler waren eventuelle L\u00f6schungen zul\u00e4ssig.L\u00f6schungen k\u00f6nnten strafbar seinDiese Pr\u00e4misse kommt jetzt angesichts der klaren Positionierung des Bundesarchivs zur Anbietungspflicht bei relevanten Dateien ins Wanken. Beamte k\u00f6nnten sich jetzt nicht mehr herausreden, sie h\u00e4tten \u201evon dieser Pflicht bisher nichts geh\u00f6rt\u201c, sagte der Anwalt Christoph Partsch, der De Masi vertreten hatte, gegen\u00fcber CORRECTIV. Ministerialbedienstete, die auch nach Erhalt des Mahnbriefs aus dem Bundesarchiv L\u00f6schungen vorn\u00e4hmen, handelten nun vors\u00e4tzlich und \u201edamit strafbar\u201c, glaubt Partsch, der auch Herausgeber eines juristischen Kommentars zum Bundesarchivgesetz ist.Michael Hollmann, der Pr\u00e4sident des Bundesarchivs, will nicht klein beigeben. In einer Stellungnahme f\u00fcr CORRECTIV schreibt er: \u201ePolitik und Verwaltung m\u00fcssen endlich in der digitalen Welt ankommen.\u201c Die Dokumentation in der Bundesregierung halte \u201enicht Schritt mit den seit Jahren verbreiteten elektronischen Kommunikationskan\u00e4len\u201c, so Hollmann: \u201eDas muss sich \u00e4ndern.\u201cDass der Vorsto\u00df des Bundesarchivs vom Februar nicht \u00fcberraschend kommt, zeigt auch ein Positionspapier des Verbands der Archivarinnen und Archivare (VdA) vom Januar 2025. Es sei\u00a0 \u201eunabdingbar\u201c, dass den Archiven \u201ealle \u00fcberlieferungsrelevanten Unterlagen\u201c, darunter auch E-Mail-Postf\u00e4cher, \u201ezur \u00dcbernahme angeboten werden\u201c, hie\u00df es in dem Papier des Verbands, in dessen F\u00fchrung auch Mitarbeiter des Bundesarchivs aktiv sind. \u201e\u00dcberlieferung sichert Demokratie\u201c, sagte der VdA-Vorsitzende Ralf Jacob zu CORRECTIV.Zur Quelle wechselnAuthor: Anette Dowideit"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Wurde Christian Lindners Mailpostfach gel\u00f6scht?","item":"https:\/\/www.bachhausen.de\/wurde-christian-lindners-mailpostfach-geloescht\/#breadcrumbitem"}]}]